Infektionsschutz & Hygieneaufsicht
Im Rahmen des Infektionsschutzes beraten und überwachen wir auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) medizinische und nichtmedizinische Einrichtungen, um die allgemeinen infektionshygienischen Anforderungen sicherzustellen.
Dazu zählen Krankenhäuser, Arztpraxen und Tattoostudios, Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen sowie Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe, außerdem sonstige Gemeinschaftsunterkünfte wie Obdachlosen-, Massen- und Asylbewerberunterkünfte.
Ziel der infektionshygienischen Überwachung in Einrichtungen gemäß §§ 23, 35 und 36 IfSG ist es, die Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Maßnahmen der Infektionsprävention zu überprüfen, Infektionsgefahren zu erkennen, Infektionsrisiken zu minimieren sowie die Weiterverbreitung von Infektionserregern zu verhindern. Die Überwachung soll zur Optimierung des Hygienemanagements beitragen.
Das Amt für Gesundheit ist einerseits Überwachungsbehörde und andererseits beratender Kooperationspartner. Zu einer guten Kooperation gehört die gegenseitige Information über das Infektionsgeschehen und über Maßnahmen des Infektionsschutzes.
Maßstab der Überwachung ist der Stand der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Infektionsprävention, siehe auch Grundlagen der infektionshygienischen Überwachung. Darüber hinaus gehen wir Hinweisen auf mangelnde hygienische Bedingungen nach.
Ansprechpartner*innen
Nathalie-Sophie Weinert
0431 901-2155
Ärztliche Beratung
Dr med. Anne Marcic
0431 901-2140
Stefanie Barth
0431 901-4248
Stephen Freytag
0431 901-2145
hygieneaufsicht@kiel.de
Ärztliche Beratung
Dr. med. Anne Marcic
0431 901-2140
Stefanie Barth
0431 901-4248
Stephen Freytag
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Ärztliche Beratung
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Stefanie Barth
0431 901-4248
(Gesetzliche) Grundlagen der infektionshygienischen Überwachung
- Infektionsschutzgesetz
- Erlass zur infektionshygienischen Überwachung des Landes Schleswig-Holstein
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
- Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO)
- Informationen für ambulante Einrichtungen über die Infektionsprävention
- Leitfaden Hygiene in der Arztpraxis
- Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis
- Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (HygieneVO)
- Selbstbesimmungsstärkungsgesetz (SbStG)
- Empfehlung zur Beprobung von Wasser in medizinischen Einrichtungen, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Infektionsschutz
Sachbereich Hygieneaufsicht
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Infektionsschutz
Sachbereich Überwachung und Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel