Anregung einer Beteiligung

Eine Beteiligung kann formlos beim zuständigen Ortsbeirat oder bei der Koordinierungsstelle angeregt werden.

Wie kann eine Beteiligung angeregt werden?

  • Eine Beteiligung kann entweder bei der Koordinierungsstelle für Mitwirkung angeregt werden, oder beim zuständigen Ortsbeirat. Bei Bedarf unterstützt die Koordinierungsstelle. 
  • Die Koordinierungsstelle informiert den zuständigen Ortsbeirat über die Anregung einer Beteiligung. Sofern der Ortsbeirat noch keine Empfehlung dazu abgeben hat, bittet die Koordinierungsstelle um eine Stellungnahme.
  • Die Koordinierungsstelle klärt anschließend gemeinsam mit dem zuständigen Fachamt, welchen Gestaltungsspielraum es für das Anliegen gibt. Sind schon Entscheidungen getroffen worden? Wie ist der Planungsstand? Wird schon etwas umgesetzt?
  • Wenn das Fachamt einer Beteiligung zustimmt, wird diese geplant und findet statt. Lehnt das zuständige Fachamt eine Beteiligung jedoch ab, obwohl ein Gestaltungsspielraum besteht, wird die Anregung an das Beteiligungsgremium übergeben.


Für strittige Fälle: das Beteiligungsgremium

Das Beteiligungsgremium tritt zusammen, wenn das Fachamt einen formlosen Antrag auf Beteiligung abgelehnt hat, obwohl ein Gestaltungsspielraum bestand. In diesem Fall berät das Beteiligungsgremium nochmals über den Antrag.

Mehr Informationen über das Beteiligungsgremium


Anregungen auf Beteiligung

Alle bisherigen Anregungen auf eine Beteiligung werden hier veröffentlicht. In der dargestellten Übersicht erhalten Sie alle Informationen zu den bereits gestellten Anregungen.


Laufende Anregungen

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Art der Anregung:

Anregung bei der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Kiel per E-Mail am 16. August 2021

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Es wachsen zur Zeit Interessengemeinschaften mit dem Ziel, auf bescheidenen, ca. 100-200m² kleinen Grundstücken in sparsamen Kleinhäusern (ca. 15-60m²) selbstbestimmt zu leben. Aus einer Reihe von Gründen sind solche Projekte allerdings oft unmöglich umzusetzen. Daher wende ich mich heute hoffnungsvoll an Sie.


Viele Menschen können oder wollen sich kein klassisches Massivhaus leisten und wohnen daher zur Miete in belasteten Ballungsräumen, obwohl sie lieber ein bescheidenes Häuschen mit einem kleinen Garten bevorzugen würden, in Fahrradreichweite zur Stadtmitte (+/- 10km). Der "Speckgürtel" wäre hierbei der beste Kompromiss aus Infrastruktur und Idylle. Leider sind dort die Grundstücke natürlich extrem teuer und auch sehr groß.
Doch nicht nur Baugrund ist extrem teuer geworden - auch bei Baumaterialien und Handwerkerstunden können sich viele Menschen keine großen Sprünge erlauben. Für uns kommt es nicht in Frage, lebenslang hohe Hypotheken abzuzahlen - für Grundstücke, die unnötig groß sind. Auch wollen wir keine unnötig großen Gebäude heizen, instand halten und pflegen müssen - insbesondere im Alter. Dennoch möchten wir gerne nahe der Stadt leben, um nicht durch das tägliche Pendeln mit Kraftfahrzeugen unsere umweltschonende Lebensweise zu konterkarieren. Deshalb streben wir eine gemeinschaftliche Wohnform an, in der sich mehrere Parteien die Belastung einer Grundstückshypothek oder eines Erbbauzinses teilen.
Die größten Vorteile von Kleinhaus-Siedlungen für Kiel:
- Minimale bis keine Bodenversiegelung
- Effektivere Nutzung der Grundstücke in Stadtrandlagen
- Familien- und altersgerechtes Wohnen auch für niedrige und mittlere Einkommen
- Entlastung der Mietwohnungen im Zentrum
- Höchste Energieeffizienz
- Geringe Bauzeit und -Kosten
- Verbesserung der Biodiversität durch Umwandlung von großen Rasenflächen in kleine Gärten
- Verhinderung der Abwanderung von Kieler Bürgern in umliegende Gemeinden
- Vorbildcharakter für nachhaltiges Leben
Wir erfahren durchweg große Zustimmung von Gesprächspartnern aus Politik und Verbänden und viele würden es begrüßen, wenn wir eher heute als morgen damit anfangen würden, unsere Wohnungen in der Stadt freizugeben und den Speckgürtel zu verdichten. Leider scheitern diese Vorhaben bereits meistens schlicht am Bebauungsplan: Zweigeschossig... Satteldach... ein Haus pro Grundstück (maximal Doppelhaushälfte)... Es ist zum verzweifeln.
Im Sinne der Entspannung der Mietensituation im Kieler Zentrum und für einen Wandel hin zu nachhaltigeren Wohnformen möchten wir Sie herzlich bitten, sich für eine Ausnahmeregelung für "Kleingrundbesitzer" einzusetzen, so dass große Grundstücke zukünftig in mehrere kleine Parzellen aufgeteilt werden können, auf denen dann sparsame Kleinhäuser gebaut, bzw. aufgestellt werden dürfen.
Auch bei zukünftiger Neuerschließung oder Umwidmung von Bauland (aus Brachen, Ackerflächen, Gewerbegebieten, o. Ä.) würden wir uns wünschen, dass Kleinhäuser und -Grundstücke konsequent eingeplant, beworben und wenn möglich sogar bevorzugt berücksichtigt werden. Wenn die Stadt Kiel zunächst ein kleineres Modellprojekt evaluieren möchte, wären ich und viele andere natürlich auch gerne bereit, daran teilzunehmen.
Daher möchte ich gerne eine Bürgerbeteiligung zu diesem Thema anregen und hoffe, Sie können mir dabei helfen.


2. Aktueller Stand

Prüfung des Antrags durch die Verwaltung

Art der Anregung:

Anregung durch eine Einzelperson am 7. September 2023

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Beteiligung anregen?

Zweck: 

Die Bürgerbeteiligung zielt darauf ab, gemeinsam die Herausforderungen im Stadtteil Gaarden zu identifizieren und Lösungen zu finden, um die Lebensqualität zu erhöhen. Dabei soll insbesondere die Eignung von innovativen Ansätzen wie "Superblocks" (Unter Superblocks verstehen wir moderne Verkehrskonzepte, inspiriert von erfolgreichen Beispielen wie dem in Barcelona entwickelten Modell) für Gaarden erkundet werden. 

Motivation: 

Die Verkehrssituation in Gaarden stellt insbesondere für Zufußgehende und Einwohner*innen eine erhebliche Belastung dar. Lärm, Luftverschmutzung und der Mangel an sicheren Gehwegen sind drängende Probleme. Zudem führt der hohe Autoverkehr und der damit verbundene Parkplatzmangel zu weiteren Beeinträchtigungen des Alltags und der Wirtschaft in Gaarden.In Gaarden benutzen Fahrräder und Elektroroller oft die Gehwege und schränken das Zufußgehen zusätzlich ein. Überhöhte Geschwindigkeiten und der Durchgangsverkehr durch Wohngebiete stellen eine Gefahr für die Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner*innen dar. 

Mögliche Maßnahmen: 

  • Erwägung von innovativen Verkehrslösungen, einschließlich der Möglichkeit der Einrichtung von "Superblocks", bei denen jeder Häuserblock nur noch für den Anliegerverkehr zugänglich ist. 
  • Prüfung von Anwohner*innenparkrechten, um sicherzustellen, dass diejenigen, die auf ihre Autos angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten haben und somit den Parkplatzsuchverkehr reduzieren.
  • Überprüfung der Einbahnstraßenregelungen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Geschwindigkeiten zu reduzieren (Einbahnstraßen führen oft zu höheren Geschwindigkeiten). Gleichzeitig könnten Rad- und Rollerwege ausgebaut werden). 
  • Frühe Verkehrsversuche in stark betroffenen Straßen in Gaarden, um innovative Lösungen zu testen und den Verkehrsfluss zu optimieren. Eine Neubewertung der Straßenraumaufteilung, insbesondere im Hinblick auf geplante Infrastrukturprojekte wie die Stadtbahn.

Erhoffte Wirkung der Maßnahmen: 

  • Verringerung der Verkehrsbelastung, insbesondere für Zufußgehende, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, um sichere Fußwege zu gewährleisten.
  • Steigerung der Lebensqualität für die gesamte Bevölkerung, durch mehr Ruhe und ein angenehmeres Wohnumfeld
  • Durch Anwohner*innenparkrechte die Bereitstellung sicherer Parkmöglichkeiten, was zusätzlich den Parkplatzsuchverkehr reduziert. 

2. Stellungnahmen

In der Sitzung des Ortsbeirates Gaarden vom 8. November 2023 fasst der Ortsbeirat einstimmig den Beschluss, dass die Anregung des Bürgers zur „Verbesserung der Verkehrssituation in Gaarden“ vom Ortsbeirat unterstützt wird und die Verwaltung aufgefordert wird, entsprechend tätig zu werden. Die Verwaltung spricht sich auch dafür aus, dass die Bevölkerung an der Verbesserung der Verkehrssituation in Gaarden beteiligt werden soll. 

Die in der Anregung genannten Ziele und erhofften Wirkungen für den Verkehrsraum Kiel-Gaarden stimmen mit den Zielen des Mobilitätskonzeptes | ruhender Kfz-Verkehr 2035 überein. Kern des Mobilitätskonzeptes ist es, eine gerechte Neuordnung des öffentlichen Raumes zu schaffen, insbesondere durch die Förderung alternativer Mobilitätsformen und dem Entgegenwirken der Parkraumproblematik.

Am 17. November 2022 hat die Ratsversammlung beschlossen, dass neben dem Französischem Viertel und der Altstadt auch Gaarden auf Quartiersebene im Rahmen des Mobilitätskonzeptes betrachtet werden soll (Antrag der Verwaltung 0742/2022).

Folgende Ziele beinhaltet das Mobilitätskonzept: 

  • Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung
  • Einrichtung von Lieferzonen
  • faire Bepreisung des öffentlichen Parkraums
  • Rücknahme von Gehweg-Parken
  • Förderung von Carsharing-Angeboten
  • Umgestaltung ehemaliger Parkplätze zu Sitzecken und Treffpunkten

Diese Ziele sollen ab 2024 unter Beteiligung der Öffentlichkeit in diversen Partizipationsformaten entwickelt werden. Die angeregte Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verbesserung der Verkehrssituation in Gaarden kann demnach im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes | ruhender Kfz-Verkehr 2035 erfolgen. Federführend ist das städtische Tiefbauamt. Damit wird dem Antrag also inhaltlich entsprochen. Es ist geplant, dass das Mobilitätskonzept und daraus abgeleitete Maßnahmen für das Quartier im Ortsbeirat Gaarden von Vertreter*innen des Tiefbauamtes vorgestellt werden. Sobald der konkrete Termin bekannt ist, wird an dieser Stelle hierüber informiert.

3. Aktueller Stand:

Es ist geplant, dass das Mobilitätskonzept und daraus abgeleitete Maßnahmen für das Quartier im Ortsbeirat Gaarden von Vertreter*innen des Tiefbauamtes vorgestellt werden. Sobald der konkrete Termin bekannt ist, wird an dieser Stelle hierüber informiert.

Art der Anregung:

Anregung durch den Ortsbeirat Mitte am 4. April 2023

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen

Der Vorsitzende berichtet, dass im Schützenpark Resilienzmaßnahmen geplant seien. Ziel sei es, den Schützenpark klimatauglich zu machen. Der Bund fördere diese Maßnahme mit zwei Millionen Euro. Der Ortsbeirat Mitte beschließt einstimmig Folgendes: 

Vor dem Hintergrund der bereitgestellten Bundesmittel für den Schützenpark zur Durchführung von Resilienzmaßnahmen bittet der Ortsbeirat Mitte die Verwaltung zu prüfen, ob bei der Umsetzung der Maßnahmen ein gestalterischer Spielraum besteht. 

Ist ein solcher Spielraum vorhanden, beantragt der Ortsbeirat Mitte hiermit einstimmig eine Bürger*innenbeteiligung. Sollte eine Bürger*innenbeteiligung trotz eines Gestaltungsspielraums nicht in Betracht kommen, regt der Ortsbeirat Mitte eine niedrigschwellige Beteiligungsform an. 


2. Stellungnahme des Fachamtes

Die Förderrichtlinien bezüglich der durch den Ortsbeirat Mitte vorgeschlagenen Resilienzmaßnahmen werden vom Grünflächenamt. Anschließend fertigt das Fachamt eine Projektskizze an. Sollte sich eine Mitwirkungsmöglichkeit ergeben, wird es ein Beteiligungsverfahren geben. Im Falle eines fehlenden Gestaltungsspielraums werden die Bürger*innen im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung einbezogen. 



3. Aktueller Stand

Prüfung der Förderrichtlinien durch das zuständige Fachamt (Grünflächenamt der Landeshauptstadt Kiel).

Art der Anregung:

Anregung eines Ortsbeiratsmitliedes am 24. September 2020 im Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm 

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Neugestaltung des "Französischen Viertels" zwischen Westring, Kronshagener Weg, Wilhelmplatz, Eckernförder Straße

Die Situation in diesem Bereich hat bei uns im Ortsbeirat, sowohl unter uns als auch im Dialog mit den Bürgern, in den vergangenen Jahren oft zu Diskussionen geführt. Die verschiedenen Interessensgruppen haben dabei unterschiedlichste Nutzungen eingefordert und Probleme angemahnt.

Im Verfahren einer Bürgerbeteiligung soll bewusst mit einem offenen Verfahren für Anwohner, Gewerbetreibende, deren Mitarbeiter sowie Kunden der Einkaufsläden und Gastronomie an einen Tisch gebracht, um die unterschiedlichen Bedürfnisse auf einen für alle lebenswerten Nenner zu bringen. Ein besonderes Augenmerk soll bei diesem Verfahren auf der Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs und sowie der Aufenthaltsqualität im Quartier unter der besonderen Einbindung der Gastronomie gelegt werden.

Die Einzelmaßnahmen sollen in einem Bürgerdialog gemeinsam unter der Moderation und rechtlichen Beratung der Verwaltung durchgeführt werden.

Das Ziel der Bürgerbeteiligung ist, dass ein Masterplan, nach dem das französische Viertel umgebaut werden soll entsteht. Dabei ist zu prüfen welche Maßnahmen kurzfristig umzusetzen sind und welche im Nachrang gebaut werden. Der Umbau des Franzosenviertels soll dabei im mittelfristigen Haushaltsplan festgeschrieben werden


2. Stellungnahme des Ortsbeirates
Ablehnung am 24. September 2020

Nachdem der Antrag eingebracht wurde, gab es eine Diskussion dazu. Der Ortsbeirat lehnt den Antrag des Bürg*innenerbeteiligungsverfahren bei 6 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen und 3 Ja-Stimmen mit Mehrheit ab.



3. Aktueller Stand

Entsprechend dem Beschluss des Ortsbeirates soll die Verwaltung gemäß Geschäftlicher Mitteilung vom 6. Mai 2021 ein Mobilitätskonzept vorhalten. Dieses wurde in einer Quartierswerkstatt mit Bewohner*innen gemeinsam entwickelt und soll für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen für bessere Bedingungen sorgen und grundsätzlich die Aufenthaltsqualität steigern. Die Landeshauptstadt Kiel setzt dieses Mobilitätskonzept nun nach und nach um.
In der Metzstraße, zwischen Spichernstraße und Wörthstraße, soll nun als erste Stufe eine Ruhezone eingerichtet werden. In dieser autofreien Zone werden Sitzgelegenheiten auf Straße zu finden sein, abgesenkte Bordsteine im Kreuzungsbereich, Fahrradbügel sowie Stationen von SprottenFlotte und StattAuto. Zudem wird die Metzstraße zur Einbahnstraße in Richtung Süden in den Abschnitten Eckernförder Straße bis Weißenburgerstraße und Gravelottestraße bis Kronshagener Weg. Durch die unterbrochene Einbahnstraßenregelung wird das Französische Viertel von Durchgangsverkehr entlastet, bleibt aber für Anwohner*innen und Lieferverkehr gut erreichbar.  

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson am 12.Juli 2021

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Gehweg Buschblick 41. An der Ecke, an der das Haus 41 (Neubau) steht, treffen die Straßen Brahmsweg/ Buschblick/ Bachweg/ Wagnerring, Einfahrt Einbahnstraße Wagnerring Ausfahrt Einbahnstraße aufeinander! Seit dem Neubau gibt es an der Ecke keinen Gehweg mehr. Ich sehe häufig Grundschulkinder aus dem Wagnerring am Zaun Brahmsweg 41, also auf der Straße, zur Schule gehen. Für Menschen mit einem Rollator ist es sehr kompliziert, dort über die Straße zu gehen. Wir hatten dort, wo der Neubau steht ein Nebenzentrum Bäcker, Getränke, Mehl, Salz, Zucker usw. mit Gehweg, Parkplätzen und Rampe für Rollator. Jetzt haben wir noch eine tolle Apotheke auf der Ecke Buschblick/ Brahmsweg. Ich will, dass die uns erhalten bleibt, dann darf der obere Buschblick aber nicht Einbahnstraße werden!!!



2. Stellungnahme der Koordinierungsstelle

Es wird eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Vorgesehen ist bereits die Markierung eines Gehweges auf der Fahrbahn mit einem entsprechenden Piktogramm. Diese Planung wird dem Ortsbeirat zum Beschluss vorgelegt, so dass sie bei positivem Votum dieses Gremiums zeitnah umgesetzt werden kann.

Das Tiefbauamt spricht sich dafür aus, zur Vorbereitung weitergehender dauerhafter Verbesserung zusammen mit dem Ortsbeirat einen Bürgerdialog vor Ort durchzuführen.
Im Rahmen eines solchen Termins können die Erfahrungen mit der jetzt vorgesehenen Markierungslösung dargestellt werden und auch Vorschläge wie z.B. die Einrichtung einer Einbahnstraße diskutiert werden.



3. Aktueller Stand

Die Verkehrsplaungen wurden im September 2021 im Ortsbeirat Pries/Friedrichsort vorgestellt. Der Verkehrsversuch wurde anschließend eingerichtet. Nach einer gewissen Erprobungszeit soll dann mit den Bürger*innen und dem Ortsbeirat über den Verkehrsversuch diskutiert werden.


Abgeschlossene Anregungen

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Art der Anregung:

Anregung bei der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Kiel per E-Mail am 16. August 2021

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Es wachsen zur Zeit Interessengemeinschaften mit dem Ziel, auf bescheidenen, ca. 100-200m² kleinen Grundstücken in sparsamen Kleinhäusern (ca. 15-60m²) selbstbestimmt zu leben. Aus einer Reihe von Gründen sind solche Projekte allerdings oft unmöglich umzusetzen. Daher wende ich mich heute hoffnungsvoll an Sie.


Viele Menschen können oder wollen sich kein klassisches Massivhaus leisten und wohnen daher zur Miete in belasteten Ballungsräumen, obwohl sie lieber ein bescheidenes Häuschen mit einem kleinen Garten bevorzugen würden, in Fahrradreichweite zur Stadtmitte (+/- 10km). Der "Speckgürtel" wäre hierbei der beste Kompromiss aus Infrastruktur und Idylle. Leider sind dort die Grundstücke natürlich extrem teuer und auch sehr groß.
Doch nicht nur Baugrund ist extrem teuer geworden - auch bei Baumaterialien und Handwerkerstunden können sich viele Menschen keine großen Sprünge erlauben. Für uns kommt es nicht in Frage, lebenslang hohe Hypotheken abzuzahlen - für Grundstücke, die unnötig groß sind. Auch wollen wir keine unnötig großen Gebäude heizen, instand halten und pflegen müssen - insbesondere im Alter. Dennoch möchten wir gerne nahe der Stadt leben, um nicht durch das tägliche Pendeln mit Kraftfahrzeugen unsere umweltschonende Lebensweise zu konterkarieren. Deshalb streben wir eine gemeinschaftliche Wohnform an, in der sich mehrere Parteien die Belastung einer Grundstückshypothek oder eines Erbbauzinses teilen.
Die größten Vorteile von Kleinhaus-Siedlungen für Kiel:
- Minimale bis keine Bodenversiegelung
- Effektivere Nutzung der Grundstücke in Stadtrandlagen
- Familien- und altersgerechtes Wohnen auch für niedrige und mittlere Einkommen
- Entlastung der Mietwohnungen im Zentrum
- Höchste Energieeffizienz
- Geringe Bauzeit und -Kosten
- Verbesserung der Biodiversität durch Umwandlung von großen Rasenflächen in kleine Gärten
- Verhinderung der Abwanderung von Kieler Bürgern in umliegende Gemeinden
- Vorbildcharakter für nachhaltiges Leben
Wir erfahren durchweg große Zustimmung von Gesprächspartnern aus Politik und Verbänden und viele würden es begrüßen, wenn wir eher heute als morgen damit anfangen würden, unsere Wohnungen in der Stadt freizugeben und den Speckgürtel zu verdichten. Leider scheitern diese Vorhaben bereits meistens schlicht am Bebauungsplan: Zweigeschossig... Satteldach... ein Haus pro Grundstück (maximal Doppelhaushälfte)... Es ist zum verzweifeln.
Im Sinne der Entspannung der Mietensituation im Kieler Zentrum und für einen Wandel hin zu nachhaltigeren Wohnformen möchten wir Sie herzlich bitten, sich für eine Ausnahmeregelung für "Kleingrundbesitzer" einzusetzen, so dass große Grundstücke zukünftig in mehrere kleine Parzellen aufgeteilt werden können, auf denen dann sparsame Kleinhäuser gebaut, bzw. aufgestellt werden dürfen.
Auch bei zukünftiger Neuerschließung oder Umwidmung von Bauland (aus Brachen, Ackerflächen, Gewerbegebieten, o. Ä.) würden wir uns wünschen, dass Kleinhäuser und -Grundstücke konsequent eingeplant, beworben und wenn möglich sogar bevorzugt berücksichtigt werden. Wenn die Stadt Kiel zunächst ein kleineres Modellprojekt evaluieren möchte, wären ich und viele andere natürlich auch gerne bereit, daran teilzunehmen.
Daher möchte ich gerne eine Bürgerbeteiligung zu diesem Thema anregen und hoffe, Sie können mir dabei helfen.


2. Aktueller Stand

Prüfung des Antrags durch die Verwaltung

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson am 11. März 2020 im Ortsbeirat Gaarden.

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Anwohner*innen machen sich unterschiedlichste Gedanken und Sorgen bezüglich einiger Begleiterscheinungen und deren Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden.
In diesem Teil der Johannesstraße leben eine Reihe von „alteingesessenen Gaardenern“, die sich dort nach wie vor wohl fühlen und die im Laufe der vielen Jahre, die sie dort schon wohnen viel getan haben für ein ansehnliches Bild der Straße und ein freundliches Miteinander.
Schon allein deswegen ist es wichtig sich deren Ängste und Sorgen anzuhören und eventuell einzubeziehen in weitere Planungen.
Der Bau der Schule an sich wird durchaus als gut und sinnvoll angesehen.
Die meisten Sorgen beziehen sich auf den zu erwartenden Verkehr bei Schulbeginn und –ende durch sog. Elterntaxen.
Die Johannesstraße ist in diesem Abschnitt recht eng und zudem eine Sackgasse.
Selbst wenn lediglich nur ein Teil, vielleicht nur einhundert Eltern ihre Kinder mit dem PKW bringen und abholen, mag es im oberen Teil der Straße zu einer starken Verkehrsdichte und Chaos kommen. Dies wird zwar nur zu bestimmten Zeiten am Tag der Fall sein, dürfte dann aber zu einer echten Belastung für die dort Wohnenden werden.
Ein weiterer Punkt ist die Frage von Parkplätzen.
Schon heute ist die Situation an vielen Tagen sehr schwierig, vor allem bedingt durch Tagesveranstaltungen in der Jugendherberge.
Neben den Sorgen und Ängsten gibt es jedoch auch schöne und kreative Ideen, was den Schulbau und die Nutzung und Gestaltung des betreffenden Bereichs angeht.
Der Ortsbeirat Gaarden hat auf seiner Sitzung am 11.03.2020 dieser Anregung einer Bürgerbeteiligung einstimmig zugestimmt. Nun hoffen wir, dass er auch bei den weiteren städtischen Gremien auf Zustimmung stößt.


2. Stellungnahme des Ortsbeirates

Der Ortsbeirat Gaarden schließt sich der Ausführung der Antragstellerin an und befürwortet die Anregung einer Bürgerbeteiligung zur Verkehrssituation in der Johannesstraße in Hinblick auf den Neubau einer Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen Schwimmhalle. Nach Eingang des schriftlichen Antrags bestätigt der Vorsitzende gegenüber der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung nochmals die Befürwortung des Antrags seitens des Ortsbeirates, da der schriftliche Antrag dem mündlichen Vortrag und der Begründung in der Ortsbeiratssitzung entspricht.


3. Stellungnahme der Koordinierungsstelle

Die Anregung eignet sich nicht für eine Bürgerbeteiligung nicht, weil sich der Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum gemäß der Leitlinie für Bürgerbeteiligung derzeit als zu gering darstellt. Nach Abstimmung mit dem Fachdezernat ist die für den Verkehr zu nutzende Fläche räumlich begrenzt und soll nicht (wesentlich) erweitert werden. Sämtliche Flächen sind für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Nur durch verkehrsrechtliche Einschränkungen wäre es möglich, die verkehrliche Nutzung für die Allgemeinheit einzuschränken. Allerdings sind solche verkehrsbehördlichen Regelungen einer Bürgerbeteiligung unzugänglich, da es sich um ordnungsrechtliche Weisungsangelegenheiten handelt. Zudem liegen die geplanten baulichen Maßnahmen so weit in der Zukunft, dass für eine Bürgerbeteiligung zum jetzigen Zeitpunkt die Arbeitsgrundlage fehlt. Sollte sich jedoch im späteren Verlauf des Vorhabens ein Gestaltungsrahmen herausstellen, in dem z.B. die unterschiedlichen Belange und Bedarfe mit den Anwohner*innen diskutiert und über Varianten entschieden werden kann, wäre der Antrag erneut aufzugreifen und in geeigneter Form, z.B. während einer Ortsbeiratssitzung, mit den Einwohner*innen zu diskutieren. Am 17.06.2020 war die Verwaltung in der Ortsbeiratssitzung anwesend, um bereits Fragen zu beantworten und Anregungen aufzunehmen.
Der Ortsbeiratsvorsitzende soll als Sachpreisrichter am Wettbewerb für die zu bauende Grundschule teilnehmen und bereits im Wettbewerb soll explizit darauf hingewiesen werden, dass der Lärm, der vom Schulhof ausgehen kann, besonders zu betrachten ist. In der Ortsbeiratssitzung hat die Verwaltung außerdem mitgeteilt, dass zur Reduzierung der Hol- und Bringverkehre in fußläufiger Entfernung zur Schule die Umsetzung einer Haltestelle für Elterntaxis geprüft werden soll. Die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung schlägt daher vor, die vorliegende Anregung auf Bürgerbeteiligung zurückzustellen, da sie zum jetzigen Zeitpunkt ansonsten abzulehnen wäre.

Obige Begründung ist mit dem Fachdezernat abgestimmt. Das weitere Verfahren entfällt daher.



4. Aktueller Stand

In Absprache mit der antragstellenden Person ruhte die Anregung bis die Rahmenbedingungen für eine Bürger*innenbeteiligung feststehen. Die Verwaltung hat derweil regelmäßig geprüft,  ob sich ein Gestaltungsspielraum für eine Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben würde. Dies ist nicht eingetreten. Seit Ende Juni 2022 liegt eine abschließende Ablehnung der Anregung vor:

Die Anregung eignet sich nicht für eine Bürger*innenbeteiligung, weil sich der Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum gemäß der Leitlinie für Bürgerbeteiligung als zu gering darstellt.

Nach Abstimmung mit dem Fachdezernat ist die für den Verkehr zu nutzende Fläche räumlich begrenzt und soll nicht (wesentlich) erweitert werden. Sämtliche Flächen sind für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Nur durch verkehrsrechtliche Einschränkungen wäre es möglich, die verkehrliche Nutzung für die Allgemeinheit einzuschränken. Allerdings sind solche verkehrsbehördlichen Regelungen einer Bürgerbeteiligung unzugänglich, da es sich um ordnungsrechtliche Weisungsangelegenheiten handelt.

Zudem lagen zum Zeitpunkt der Anregung die geplanten baulichen Maßnahmen so weit in der Zukunft, dass für eine Bürgerbeteiligung zum damaligen Zeitpunkt die Arbeitsgrundlage fehlte. Hätte sich jedoch im späteren Verlauf des Vorhabens ein Gestaltungsrahmen herausgestellt, in dem zum Beispiel die unterschiedlichen Belange und Bedarfe mit den Anwohner*innen diskutiert und über Varianten hätte entschieden werden können, wäre der Antrag erneut aufzugreifen gewesen und in geeigneter Form, beispielsweise während einer Ortsbeiratssitzung, mit den Einwohner*innen zu diskutieren gewesen.

In der Zwischenzeit war die Verwaltung mehrmals im Ortsbeirat Gaarden zu Besuch, um über die Planungen zu informieren und etwaige weitere Anregungen von Bürger*innen aufzunehmen. So waren am 17.06.2020 Mitarbeiter*innen des Amtes für Schulen und der Immobilienwirtschaft in der Ortsbeiratssitzung anwesend, um bereits Fragen zu beantworten. In der Ortsbeiratssitzung hat die Verwaltung außerdem mitgeteilt, dass zur Reduzierung der Hol- und Bringverkehre in fußläufiger Entfernung zur Schule die Umsetzung einer Haltestelle für Elterntaxis geprüft werden soll.

Im Frühling 2021 hat der Vorsitzende des Ortsbeirats Gaarden als Sachpreisrichter am Wettbewerb für den geplanten Bau der Grundschule teilgenommen. Im Verfahren wurde vom Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass der Lärm, der vom Schulhof ausgehen kann, besonders zu betrachten ist. Hierzu gibt es folgenden Hinweis: Gemäß § 22 Absatz 1a Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt es sich bei Kinderlärm nicht um schädliche Umwelteinwirkungen. Die Richtwerte der Sportstätten-Verordnung (18. BImSchV) finden keine Anwendung, da Schulsportanlagen privilegiert sind (§ 5 Absatz 3 Satz 2 18. BImSchV). Der Ortsbeirat wurde hierüber bereits informiert.

Nach umfassender Prüfung wurde am 08.04.2020 die Anregung einer Beteiligung nach Rücksprache mit der Person, die die Anregung eingebracht hat, zunächst zurückgestellt, da sie zum damaligen Zeitpunkt abzulehnen gewesen wäre.

Die weitere Prüfung hat jedoch ergeben, dass sich der Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum weiterhin als zu gering herausstellt, um eine Beteiligung durchzuführen.

Die Berücksichtigung weiterer Aspekte bei der Planung des Neubaus wurde im Rahmen verschiedener Ortsbeiratssitzungen sichergestellt. Zusätzlich zu den bereits genannten Maßnahmen sollen beispielsweise die Stellplätze auf dem Schulgrundstück auf die Mindestanzahl für die direkte Bewirtschaftung reduziert werden. Die anderen Plätze sollen im Parkhaus in der Schulstraße nachgewiesen werden.

Darüber hinaus ist im Jahr 2019 im Auftrag der Verwaltung vom Gutachterbüro IKS Mobilitätsplanung, Kassel, eine Parkraumuntersuchung durchgeführt worden, die eine Analyse des Parkverhaltens, und damit die Prüfung der Möglichkeit einer oder mehrerer Bewohner*innenparkzonen auch in Gaarden, zulässt. Der Bericht liegt in der finalen Fassung vor und wurde im November 2021 als Geschäftliche Mitteilung (Drucksache 0911/2021) veröffentlicht. Aus dem Bericht geht u.a. hervor, dass auch die Johannesstraße als potentielle Bewohner*innenparkzone in Frage kommt. Aufbauend auf den Bericht wurde außerdem soll das Mobilitätskonzept I ruhender Verkehr erstellt und ebenfalls als Geschäftliche Mitteilung im Entwurf veröffentlicht. Dieses Konzept bildet den Rahmen für eine schrittweise Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen u.a. Ausweitung weiterer Anwohner*innen Parkzonen.

Nach intensiven Beratungen u.a. im Rahmen einer Veranstaltung für die Ortsbeiräte im November 2021 und im Mobilitätswendebeirat im März 2022, wird derzeit ein Antrag der Verwaltung für Juni 2022 vorbereitet und das Konzept zum Beschluss vorgelegt. Es beinhaltet außerdem Vorschläge bezgl. der Vorgehensweise für die Einrichtung von Bewohner*innen Parkzonen und sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten in den Stadtteilen im Rahmen der Umsetzung vor. Außerdem werden Vorschläge für eine erste Umsetzungsstufe dargestellt.

Die Vorentwurfsplanung des Neubaus der Grundschule wurde in der Steuerungsgruppe Schulbau am 15.03.2022 erörtert und in der gemeinsamen Sondersitzung des Bauausschusses und des Ausschusses für Schule und Sport am 31.03.2022 vorgestellt. Der Bauausschuss hat in seiner folgenden Sitzung am 31.03.2022 einstimmig beschlossen, die Planungen für den Neubau der Grundschule in Gaarden auf der Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung fortzuführen. Die Vorentwurfsplanung kann im Ratsinformationssystem unter der Drucksache 0262/2022 eingesehen werden.

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson am 12.Juli 2021

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Gehweg Buschblick 41. An der Ecke, an der das Haus 41 (Neubau) steht, treffen die Straßen Brahmsweg/ Buschblick/ Bachweg/ Wagnerring, Einfahrt Einbahnstraße Wagnerring Ausfahrt Einbahnstraße aufeinander! Seit dem Neubau gibt es an der Ecke keinen Gehweg mehr. Ich sehe häufig Grundschulkinder aus dem Wagnerring am Zaun Brahmsweg 41, also auf der Straße, zur Schule gehen. Für Menschen mit einem Rollator ist es sehr kompliziert, dort über die Straße zu gehen. Wir hatten dort, wo der Neubau steht ein Nebenzentrum Bäcker, Getränke, Mehl, Salz, Zucker usw. mit Gehweg, Parkplätzen und Rampe für Rollator. Jetzt haben wir noch eine tolle Apotheke auf der Ecke Buschblick/ Brahmsweg. Ich will, dass die uns erhalten bleibt, dann darf der obere Buschblick aber nicht Einbahnstraße werden!!!



2. Stellungnahme der Koordinierungsstelle

Es wird eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Vorgesehen ist bereits die Markierung eines Gehweges auf der Fahrbahn mit einem entsprechenden Piktogramm. Diese Planung wird dem Ortsbeirat zum Beschluss vorgelegt, so dass sie bei positivem Votum dieses Gremiums zeitnah umgesetzt werden kann.
Das Tiefbauamt spricht sich dafür aus, zur Vorbereitung weitergehender dauerhafter Verbesserung zusammen mit dem Ortsbeirat einen Bürgerdialog vor Ort durchzuführen.
Im Rahmen eines solchen Termins können die Erfahrungen mit der jetzt vorgesehenen Markierungslösung dargestellt werden und auch Vorschläge wie z.B. die Einrichtung einer Einbahnstraße diskutiert werden.



3. Aktueller Stand

Die Verkehrsplaungen wurden im September 2021 im Ortsbeirat Pries/Friedrichsort vorgestellt. Der Verkehrsversuch wurde anschließend eingerichtet. Nach einer gewissen Erprobungszeit soll dann mit den Bürger*innen und dem Ortsbeirat über den Verkehrsversuch diskutiert werden.

Kurzkennzeichnung der Vorhabens: Wehdenweg / Verkehrssicherheit

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson im Ortsbeirat am 30.09.2020

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

1. Anregung einer Bürgerbeteiligung gemäß der Leitlinie für Bürgerbeteiligung in Kiel

1.1. Anregung der Bürgerbeteiligung im Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf am 30.09.2020

2. Zielsetzung: Der Wehdenweg im Ortsteil Wellingdorf soll verkehrssicherer werden. Die Bedürfnisse der Anwohnerinnen sowie aller Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger, Kfz- u. LKW-Verkehr) sollen dabei priorisierend berücksichtigt werden.

3. Ausgangslage: Der Wehdenweg ist eine Landesstraße (L 52}. In der Vergangenheit hat sich insbesondere der Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf sehr oft mit der Verkehrssituation im Wehdenweg beschäftigt, gerade vor dem Hintergrund der Verkehrsunfälle in den letzten Jahren. Bislang wurde als Maximalforderung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer von den Anwohnern gefordert. Mit Hinweis auf die rechtliche Lage wurde dies seitens der Verkehrsbehörde der LH Kiel immer abgelehnt. Darüber hinaus wurden bereits weitere Lösungen und Möglichkeiten diskutiert.
Aktuell wurden seitens der Verwaltung (Tiefbauamt) Ideen entwickelt (z.B. Querungshilfen, Verkehrsführungen), um die Verkehrssicherheit im Wehdenweg zu verbessern. Bereits während der Sitzung im Ortsbeirat wurden die Vorschläge kontrovers diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Anwohnerinnen im Gesamtprozess beteiligt werden sollten, gerade wegen möglichen Eingriffen in die Natur (Baumfällung).

In den letzten Jahren sind viele Anregungen an den Ortsbeirat von den Einwohnerinnen herangetragen worden. Ob diese Ideen lediglich Einzelmeinungen oder Mehrheitsmeinungen der Anwohnerinnen sind, kann im Rahmen der Bürgerbeteiligung eruiert werden.

Im Rahmen der Fragestellung, wie die Verkehrssicherheit im Wehdenweg verbessert werden kann, ist eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der Leitlinie ein adäquates Mittel, um alle Akteure (Ortsbeirat, Einzelpersonen, Fachämter der Bau-, Verkehrsund Umweltverwaltung) im Dialog auf Augenhöhe einzubinden. Hierbei könnte auch ggfls. eine externe Prozessbegleitung infrage kommen. Das Vorgehen im Rahmen der Bürgerbeteiligung ist transparent und offen. Die Maßnahme wäre in die sog. Vorhabenliste der LH Kiel aufzunehmen.

2. Stellungnahme des Ortsbeirates

Einstimmig spricht sich der Ortsbeirat am 30. September 2020 für die Unterstützung der angeregten Bürgerbeteiligung aus.

3. Aktueller Stand

Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde gehören Alleen gem. § 21 Abs. 1 Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) zu den gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Gemäß § 30 Abs.2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der geschützten Biotope führen können, verboten.
Nach § 30 Abs. 3 BNatSchG kann von den Verboten des Absatzes 2 auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. § 21 Abs. 3 LNatSchG beschränkt diese Möglichkeit der Ausnahme jedoch nur auf die Biotoptypen Kleingewässer und Knicks. Da es sich bei dem vorliegenden Biotoptyp um eine Allee handelt, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht vor.

Die Bäume müssten gefällt werden, um den Straßenraum zu verbreitern, so dass die Radverkehrsanlage durch- bzw. vorbeigeführt werden kann und die Sichtdreiecke freigehalten werden können. Damit können die Planungen nicht realisiert werden.

Die verkehrliche Situation im Wehdenweg war im Übrigen schon Gegenstand mehrerer Prüfungen und Untersuchungen, z.B. hinsichtlich Mittelinseln, Fußgängerübergängen, Geschwindigkeit, Lärm. Regelmäßige Verkehrskontrollen werden dort bereits durchgeführt. Die Blitzerergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten. Für LKW (ab 3,5 t) besteht bereits eine Tempo-30 Anordnung. Eine gesamte Ausweisung als Tempo 30-Zone ist wegen der Klassifizierung als Landesstraße nicht möglich. Grundsätzlich eignen sich straßenverkehrsrechtliche Regelungen nicht für eine Bürgerbeteiligung, da die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Weisungsaufgabe ist, und somit die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen ausschließlich nach den Vorgaben der StVO anordnen kann .

Daher muss die Anregung einer Bürgerbeteiligung mangels Gestaltungsspielraum abgelehnt werden. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson am 28. Januar 2019.

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

  • Frühzeitige Offenlegung der verkehrlichen Anbindung an das Ostuferhafengelände
  • Offenlegung der Entwicklungsideen der Seehafen GmbH auf ihrem Gelände
  • Herstellung einer Verkehrsplanung, die die Verkehrszunahme durch das Hafenwachstum berücksichtigt
  • Entwicklung eines Immissionsmanagementplanes zur Verringerung des Verursacheranteils
  • Realisierung von zielführenden baulichen Maßnahmen zur Entlastung der Bürger/FH/Schmerzklinik
  • Bitte keine „Vertrösten“ auf ein evtl. Planfeststellungsverfahren! Jetzt muss geplant werden!
  • Alle Überlegungen dienen dazu, die Ausbau- und Zukunftsfähigkeit des Ostuferhafens unter der Berücksichtigung der berechtigten Bürgerbelange sicherzustellen!

2. Stellungnahme des Ortsbeirates


Die Ortsbeiräte von Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf und Ellerbek/Wellingdorf haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 4. September einen Antrag gestellt, dass die Ratsversammlung die Verwaltung beauftragen soll, einen Masterplan zur Zukunft des Kieler Ostufers zu entwickeln. Bei der Umsetzung des „Masterplans Zukunft Kieler Ostufer“  sollen  die Menschen aus den direkt betroffenen Ortsteilen nach dem Prinzip der Partizipation und Kooperation beteilig werdent.

Ortsbeiratssitzung vom 4. September 2019


3. Aktueller Stand

Da das betreffende Gelände nicht im Besitz der Landeshauptstadt Kiel oder der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG ist, kann eine Bürger*innenbeteiligung gemäß Leitlinie der Landeshauptstadt Kiel derzeit in dem beantragten Umfang nicht stattfinden. Die Ortsbeiräte Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf und Ellerbek/Wellingdorf haben sich am 4. September 2019 darauf geeinigt, einen Masterplan für das Ostufer zu beantragen, der die Partizipation der betroffenen Menschen hinsichtlich der im Antrag benannten Aspekte berücksichtigt. Die Erstellung eines Masterplans wurde in den folgenden Monaten von den Fachausschüssen abgelehnt. Die Verwaltung greift die dem Beschluss der Ortsbeiräte und der Anregung auf Bürger*innenbeteiligung zugrundliegenden Anliegen und Interessen trotzdem auf und schlägt in Ergänzung und Erweiterung der laufenden städtischen Planungen und Projekte besonders auf das Ostufer zugeschnittenen Maßnahmen vor (siehe Drs. 0039/2021).

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson im Ortsbeirat Mitte am 24. April 2019

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Im Zuge des Neubaus der Bahnbrücken über die Alte Lübecker Chaussee soll unter den Brücken die Fahrbahn abgesenkt werden, um die Durchfahrtshöhe den heutigen Erfordernissen anzupassen. Damit verbunden ist eine weitgehende Neugestaltung der Straße. Die Alte Lübecker Chaussee hat viele verschiedene Funktionen. Sie ist nicht nur eine wichtige Ein- und Ausfallstraße, sondern auch von Wohn- und Geschäftsbebauung geprägt. Hohe Anforderungen bestehen auch an den Fuß- und Radverkehr sowie den Parkraum. Um sowohl funktional als auch ästhetisch eine gute Neugestaltung des Straßenraums (von Fassade zu Fassade) zu erreichen, ist ein Beteiligungsverfahren unerlässlich.

2. Stellungnahme des Ortsbeirates

Zustimmung am 23. April 2019

Bereits im Juni 2016 hatte sich der OBR Mitte nach der Vorstellung der Pläne für die Neuordnung des Straßenraums der Alten Lübecker Chaussee einstimmig für die Durchführung eines Werkstattverfahrens zur Einbindung der Betroffenen ausgesprochen. Die Umsetzung des Vorhabens hat sich verzögert. Daher befürwortet der Ortsbeirat Mitte das Anliegen, für das Vorhaben erneut eine Bürgerbeteiligung zu fordern.

3. Aktueller Stand

Am 11. Juni 2021 wurden vier verschiedenen Planungsvarianten des Ausbaus der Straße im Rahmen eines öffentlichen Bürger*innendialogs im im Ratssaal des Kieler Rathauses zur Abstimmung gestellt und weiterentwickelt.

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson über die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung am 11.05.2020

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Im Rahmen der Baumaßnahme Schusterkrug soll nach Plänen des Tiefbauamtes die ÖPNV-Anbindung im Bereich Kiel Flughafen, Schusterkrug, Prieser Strand für 12 Monate (oder länger) vollständig und ersatzlos abgekoppelt werden. Bei der o.g. Baumaßnahme handelt es sich offenbar um eine Großbaustelle, die einer ordnungsgemäßen Ausführungsplanung bedarf. Die Entscheidung über die ÖPNV-Vollsperrung darf nicht allein auf Basis des Ermessens des Tiefbauamtes erfolgen. Die damit einhergehenden Einschränkungen der Bürger stellen eine unzumutbare Härte dar. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung möchten wir daher eine Prüfung erwirken, ob eine einspurig geführte Busanbindung (mit Ampelregelung) durch den Schusterkrug eingerichtet werden kann, da eine ordnungsgemäße Ausführungsplanung offensichtlich nicht vorliegt.

2. Stellungnahme der Koordinierungsstelle

Die zur Durchführung einer Bürgerbeteiligung erforderlichen Kriterien sind in der Leitlinie beschrieben, die in den Jahren 2016 und 2017 in einem großen partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung entstanden ist. Danach ist grundsätzlich immer ein Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum erforderlich, um für ein Projekt eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. In diesem Fall ist für die fachliche Beurteilung das Tiefbauamt und der für den ÖPNV zuständige Eigenbetrieb Beteiligungen um Informationen gebeten worden,  damit dieser Gestaltungsspielraum eingeschätzt werden konnte.

Nach Auskunft des Tiefbauamtes wurde die Baumaßnahme bereits am 5. Februar 2020 im Ortsbeirat Pries/ Friedrichsort umfassend vorgestellt. Danach ist der Straßenaufbau des Schusterkruges erneuerungsbedürftig. Im gesamten Straßenzug fehlen ausreichend dimensionierte Fuß- und Radverkehrsanlagen, barrierefreie Querungshilfen und Bushaltestellen. Der Straßenzug ist ein wichtiger Schulweg und Teil der Veloroute 5. Es gilt, die Straße als Hauptzufahrt und bedeutende ÖPNV-Achse nach Friedrichsort und zur Haupterschließung des MFG 5-Geländes und des Gewerbegebietes Friedrichsort funktionsfähig zu halten und zu stärken. Eine nur einseitige Sperrung und damit verbundene Verkehrsregelung über Baustellenampeln sowie eine Alternativnutzung des vorhandenen Gehweges sind an dieser Stelle aufgrund des Umfangs der baulichen Maßnahmen nicht umsetzbar, da die Arbeiten im gesamten Fahrbahnbereich stattfinden müssen. Es sind im Baustellenbereich ebenfalls noch Kampfmitteluntersuchungen durchzuführen, welche baubegleitend sein werden und einen Durchgangsverkehr ausschließen.

Nach Informationen des für den ÖPNV zuständigen Eigenbetrieb Beteiligungen sind die Buslinien 91 und 501/502 für den Zeitraum der Baumaßnahme umzuleiten. In großen Schleifen mit zusätzlichem betrieblichen Aufwand werden die Busse durch den gesamten Ortsteil geführt. Die Haltestellen Flughafen, Richtung Innenstadt und Schusterkrug können nicht bedient werden, die nächsten bedienten sind jeweils ca. 500 m von diesen entfernt.
Die dadurch entstehenden Härten für Bewohner*innen zwischen diesen Haltestellen werden nach Auskunft des Eigenbetriebs Beteiligungen zunächst probeweise bis zum 9. August 2020 durch einen Shuttleservice als Anruflinientaxi (A LiTa) abgemildert.

Ein Faltblatt mit alternativen Möglichkeiten der Mobilität im Stadtteil und Verkehrsverbindungen in andere Stadtteile wurde im Stadtteil Pries-Friedrichsort verteilt. Alle Fakten zur Baustelle finden sich auch im Internet unter www.kiel.de/friedrichsort.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass keine Möglichkeit einer alternativen Gestaltung der Baumaßnahme besteht und ein informelles Bürgerbeteiligungsverfahren dazu nicht möglich ist. Wegen des fehlenden Gestaltungs- und Entscheidungsspielraumes führt diese Ablehnung auch nicht zum formalisierten Verfahren gem. Leitlinie (Einberufung Beteiligungsgremium, ggf. abschließende Entscheidung Ratsversammlung).

3. Aktueller Stand

Das Verfahren ist abgeschlossen.

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Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson am 12.Juli 2021

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Gehweg Buschblick 41. An der Ecke, an der das Haus 41 (Neubau) steht, treffen die Straßen Brahmsweg/ Buschblick/ Bachweg/ Wagnerring, Einfahrt Einbahnstraße Wagnerring Ausfahrt Einbahnstraße aufeinander! Seit dem Neubau gibt es an der Ecke keinen Gehweg mehr. Ich sehe häufig Grundschulkinder aus dem Wagnerring am Zaun Brahmsweg 41, also auf der Straße, zur Schule gehen. Für Menschen mit einem Rollator ist es sehr kompliziert, dort über die Straße zu gehen. Wir hatten dort, wo der Neubau steht ein Nebenzentrum Bäcker, Getränke, Mehl, Salz, Zucker usw. mit Gehweg, Parkplätzen und Rampe für Rollator. Jetzt haben wir noch eine tolle Apotheke auf der Ecke Buschblick/ Brahmsweg. Ich will, dass die uns erhalten bleibt, dann darf der obere Buschblick aber nicht Einbahnstraße werden!!!


2. Stellungnahme der Koordinierungsstelle

Es wird eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Vorgesehen ist bereits die Markierung eines Gehweges auf der Fahrbahn mit einem entsprechenden Piktogramm. Diese Planung wird dem Ortsbeirat zum Beschluss vorgelegt, so dass sie bei positivem Votum dieses Gremiums zeitnah umgesetzt werden kann.
Das Tiefbauamt spricht sich dafür aus, zur Vorbereitung weitergehender dauerhafter Verbesserung zusammen mit dem Ortsbeirat einen Bürgerdialog vor Ort durchzuführen.
Im Rahmen eines solchen Termins können die Erfahrungen mit der jetzt vorgesehenen Markierungslösung dargestellt werden und auch Vorschläge wie z.B. die Einrichtung einer Einbahnstraße diskutiert werden.


3. Aktueller Stand

Die Verkehrsplaungen wurden im September 2021 im Ortsbeirat Pries/Friedrichsort vorgestellt. Der Verkehrsversuch wurde anschließend eingerichtet. Nach einer gewissen Erprobungszeit soll dann mit den Bürger*innen und dem Ortsbeirat  über den Verkehrsversuch diskutiert werden.

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Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson vom 13. März 2019.

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Der Einsatz des Ortsbeirates für die Verbesserung des Radverkehrs ist grundsätzlich zu begrüßen und zu unterstützen. Jedoch ist eine Anwohnerbeteiligung vor der Weitergabe an die Stadt Kiel wünschenswert, weil damit neue Anregungen und ggf. noch Auswirkungen auf die Anwohnerschaft in dem konkreten Straßenbereich besprochen werden können. Mit Hilfe der Anwohner kann eine modifizierte Version der Radwegoptimierung entstehen, die neben dem Radverkehr auch den Autoverkehr und die Belange der Anlieger berücksichtigt. Dabei sind beispielsweise veränderte Verkehrsführungen oder Zuwegungen zu den Grundstücken zu klären. Daher sollten die Anwohner in diesem klar zu benennenden Bereich vorab informiert und zu einer Bürgerbeteiligung aufgerufen und ermutigt werden.

2. Aktueller Stand

Der Antrag wurde am 3. September 2019 vom Antragstellenen zurückgezogen.

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson über den Ortsbeirat Wellsee / Kronsburg / Rönne am 9. Dezember 2018. 

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Bau einer Sporthalle und eines angeschlossenen Bürgerzentrums in Wellsee.
Eine Bürgerbeteiligung sollte von Anfang an erfolgen, da das geplante Gebäude ja für die Bürger*innen errichten werden soll.
Eine Planung sollte nach dem Beschluss des Baus aus der letzten Ratsperiode nun umgesetzt werden.


2. Stellungnahme des Ortsbeirates


Der Ortsbeirat unterstützt den Wunsch nach einer frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Bau der Sporthalle mit Bürgerzentrum wird Einfluß auf viele Akteure im Stadtteil nehmen, diese sollten deshalb frühzeitig eingebunden werden. Die Maßnahme soll auf die Vorhabenliste der LH Kiel gesetzt werden.

3. Aktueller Stand

Am 7. September 2019 hat der Ortsbeirat Wellsee/Kronsburg/Rönne eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Beteiligung der Einwohner*innen durchgeführt. Die Ergebnisse werden geprüft.

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson über über den Ortsbeirat Suchsdorf am 11. Mai 2019

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Es wird eine Bürgerbeteiligung zu dem Vorhaben Wohnbebauung Rungholtplatz (Grundstücke Rungholtplatz 1-3) angeregt. Zur genaueren Abgrenzung wird an dieser Stelle auf die geographische Umreißung im dem Beschluß 0109/2017 verwiesen.

Das fragliche Areal ist seit einiger Zeit in der Hand eines Hamburger Investors. Auch ein Aufstellungsbeschluss seitens der Stadt wurde bis dato schon verabschiedet. Im OBR Suchsdorf wurde dieses Thema als regulärer TOP bisher nur ein einziges Mal (Sitzung vom 14.02.2017) in über 2 Jahren behandelt. Überfallartig werden nun erneut die Einwohner voraussichtlich in der Februar-Sitzung des OBR Suchsdorf mit weitern (teil-)abgeschlossenen Planungen konfrontiert, an denen kein einziger Suchsdorfer Einwohner außerhalb des OBR beteiligt wurde.
Zur OBR-Sitzung vom 14.02.2017 hieß es denn auch in der Stadtteilzeitung DER SUCHSDORFER sehr kennzeichnend:

„Zur Ortsbeiratssitzung vom 14.02.2017 konnte der Vorsitzende Reinhard Warnecke gut 100 Besucher begrüßen. Damit war das Sportheim bis auf den letzten Platz gefüllt. Grund dafür war sicherlich der Tagesordnungspunkt zur neuesten Entwicklung am Rungholtplatz.
(…)
Zum Tagesordnungspunkt ‚Neue Planungen am Rungholtplatz 1 - 3‘ erinnerte Reinhard Warnecke daran, dass er als Vorsitzender das Wort erteile. Jeder Redner dürfe ausreden und Zwischenrufe sind unerwünscht.

Auch Bürgermeister und Baudezernent Peter Todeskino betonte immer wieder, dass noch nichts entschieden sei. Er habe auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan noch nicht unterschrieben. Allerdings möchte er die Beschlussvorlage dem Bauausschuss am 2.3.2017 zur Entscheidung vorlegen. Etliche Besucher kritisierten das Vorgehen als Hauruck-Verfahren. Warum müsse nach jahrelangem Stillstand und nur einem Ortsbeiratstermin mit einem schnell gezeichneten, provisorischen Entwurf bereits 14 Tage später der Bauausschuss entscheiden?“

In etlichen Äußerungen, auch schriftlicher Natur (zB im seinerzeitigen Wohnbauflächen-Atlas) führt die Verwaltung aus, dass im Stadtteil Suchsdorf keinerlei Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt werden sollen, da die Bürgerbeteiligungen einen zu hohen Verwaltungsaufwand nach sich zögen.

Die Verwaltung behauptet nunmehr in Schriftstücken, dass ohnehin eine Beteiligung gem. § 3 BauGB stattfinden wird. Diese „Beteiligung“ bleibt aber weit hinter dem zurück, was eine Bürgerbeteiligung eigentlich ausmacht; zudem kapriziert sich die „Bürgerbeteiligung“ gem. BauGB weitestgehend auf umweltbezogene Aspekte.

Hier geht es aber um weit mehr. Die Einwohner Suchsdorfs sollten an ähnlichen Planungen beteiligt werden. Diese schließt schon das „ob“ der Neubebauung mit ein, und endet mit dem „wie“. Es wird hier daher eine Bürgerbeteiligung der höchsten Stufe gemäß der Leitlinie zur Bürgerbeteiligung in Kiel angeregt.

Dabei wird zu beachten sein, dass sämtliche bisherige Annahmen sämtlich an der Realität vorbeigehen. So spricht auch der fraglich Aufstellungsbeschluß davon, dass zB bestehende die Ladenzeile richtigerweise reaktiviert werden solle; laut Planungen der Investoren sollen zudem eine weitere Ladenzeile hinzukommen. Dies geht schon deswegen gnadenlos an der Realität vorbei, da es schon bisher nicht einmal gelungen ist, die bisherige Ladenzeile zu reanimieren.

Dafür sollen aber dann laut den bisherigen Planungen Parkplätze wegfallen und eine Tiefgarage für die geplanten Wohnungen gebaut werden. Die Planungen verkennen, dass die Parkplatzsituation in dem jetzigen Bereich schon bisher sehr angespannt ist. Würde das Vorgehen wie geplant umgesetzt werden, so entfielen diverse Parkplätze; zudem käme weiterer Bedarf an Parkplätzen; dieser Bedarf kann nicht durch die geplante Tiefgarage aufgefangen werden. Es stellte sich zudem die Frage, wo die bisherigen Anwohner parken sollen, deren öffentliche Parkplätze nun entfallen.

Die Parkplatzfrage ist völlig ungeklärt, und nach Ansicht des Initiators der Bürgerbeteiligung in der erforderlichen Größenordnung alleine aus Platzmangel nicht realisierbar.
Fraglich ist fernerhin, ob eine Bebauung in der angedachten Größenordnung sich überhaupt in die bestehenden Bauten einfügt und von der bisherigen Einwohnerschaft akzeptiert wird. Es steht zu befürchten, dass hier „Haus an Haus“ gebaut werden soll, und der typische Charakter Suchsdorfs als „grüner Stadtteil“ verloren geht.

Es zeigt sich: im OBR hat man sich im Zusammenwirken mit der Öffentlichkeit nur einmal bisher der Thematik angenommen; alles weitere ist entweder außerhalb der TO oder im Hinterzimmer besprochen worden; der Aufstellungsbeschluss ist nicht nur jetzt im Jahr 2019 überholt, er war es auch schon zum Zeitpunkt der Antragstellung (wo er sich im übrigen auf Untersuchungen aus dem Jahre 2007 bezieht, mithin also schon 15 Jahre veraltet ist); im Hinblick auf Parkplatzmöglichkeiten gehen die bisherigen Planungen völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Es ist also dringend angezeigt, dass die Einwohnerschaft Suchsdorfs permanent mit in den Diskussionsprozeß mit eingebunden wird. Permanent und zu jedem Planungsschritt; der erste Schritt wäre hierbei die Entscheidung über das „ob“. In diesem Sinne wird eine umfassende und weitestmögliche Bürgerbeteiligung beantragt.


2. Stellungnahme des Ortsbeirates

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Koordinierungsstelle die vorliegende Anregung geprüft habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass diese sich für eine Bürgerbeteiligung eigne.
Das Fachamt (Stadtplanungsamt) habe sich jedoch gegen eine Bürgerbeteiligung ausgesprochen, da als Teil des Aufstellungsverfahrens, in dem sich der Bebauungsplan zurzeit befinde, eine intensive Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 3 Abs. 2 BauGB (Offizielle
Bürgerbeteiligung) zu allen Bereichen der Planung vorgesehen sei. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sei zudem ein weiterer Erörterungstermin im Ortsbeirat Suchsdorf geplant.

Herr Lembke weist darauf hin, dass der Ortsbeirat sich bereits 2-3 Mal mit dem Thema beschäftigt habe. Es mache keinen Sinn, eine zusätzliche Veranstaltung aufzubauen. In den nächsten Veranstaltungen gebe es die Möglichkeit, Fragen und Anträge zu stellen.

Der Ortsbeirat spricht sich einstimmig gegen eine zusätzliche Bürgerbeteiligung aus.

4. Stellungnahme der Koordinierungsstelle

Der vorliegende Antrag eignet sich prinzipiell für eine Bürgerbeteiligung.
Der Bebauungsplan 1021 „Rungholtplatz“ ist ein Vorhaben der Vorhabenliste der Landeshauptstadt Kiel. Für das Bauvorhaben, das die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von etwa 80 Wohnungen zum Ziel hat, besteht ein Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum.
Ob es hier inhaltlich angezeigt ist, ist an anderer Stelle zu beraten.

4. Aktueller Stand

Das Verfahren ist abgeschlossen.

Art der Anregung:

Anregung eines Ortsbeiratsmitglieds über den Ortsbeirat Wellingdorf/Ellerbek am 5. Juni 2019.

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Der Schwanenseepark ist in den letzten Jahren durch intensives Bürgerengagement zu einem Vorzeigeprojekt des Kieler Ostufers aufgewertet worden. Das einzige, was noch fehlt ist der direkte Zugang zur Kieler Förde. Wenn auch nicht gebadet werden kann, so können sich die Menschen am Wasser treffen, sich erholen und Schiffe beobachten. Im Rahmen des Masterplan Alt Ellerbek und mit der Initiative Radschnellweg Kieler Ostufer sind Ideen entworfen worden, den Menschen bequeme Fußwege und schnelle Radwege einzurichten. Dazu gehört auch die sichere Querung dieser vielbefahrenen Straße. Die Maßnahme soll
• Den Überweg mit Ampelanlage
• Einen Fußweg auf dem Werftgelände und
• Einen Aufenthaltspunkt
enthalten, die von der Bevölkerung gestaltet werde können. Die Werft muss auf diese Maßnahme angesprochen werden mit dem Hinweis auf den Erholungswert für viele ihrer ehemaligen und aktiven Mitarbeiter. Sie ließe sich die Frage der Bereitschaft zu diesem Vorhaben voranbringen.

2. Stellungnahme der Koordinierungsstelle

Die Anregung eignet sich nicht für eine Bürgerbeteiligung, weil eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorhabenliste sowie Durchführung einer Bürgerbeteiligung ist, dass die gewünschte Bürgerbeteiligung sich auf ein (evtl. auch künftiges) städtisches Vorhaben bezieht und dass es einen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum gibt.
Der Antragsteller hat angeregt, dass die Werftstraße eine Querung (Ampelanlage) in Höhe des Schwanenseeparks erhält. An die Querung soll sich ein Fußweg zum Wasser anschließen, um einen noch zu schaffenden Aufenthalts- und Erholungspunkt an der Kieler Förde zu erreichen.
Derzeit befinden sich Querungen mit Lichtsignalanlagen an der Werfstraße bei den Kreuzungen Franziusallee und Klausdorfer Weg. Diese Querungen befinden sich jeweils ca. 80m von der beantragten Querung des Antragstellers entfernt.
Eine neu zu schaffende Querung an der Werftstraße in Höhe des Schwanenseeparks würde daher nur Sinn ergeben, wenn sich von dort auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein (neuer) Weg bis zur Förde befinden würde oder absehbar realisiert werden könnte.
Der vom Antragsteller beantragte Fußweg zur Förde müsste sich auf dem Gelände der Werft (Abu Dhabi MAR GmbH) oder auf einem aus der militärischen Nutzung ausgezäunten bzw. zivilen Bereich des Marine Arsenals befinden. Die Landeshauptstadt Kiel verfügt in diesem beschriebenen Gebiet über keine eigenen Flächen.

Für die Weiterentwicklung des gemischt genutzten Quartiers ‚Alt-Ellerbek‘ wurde vom Marinearsenal bis 2016 gegenüber der Stadt noch signalisiert, dass der Bund seine militärischen Nutzflächen auf dem Arsenalgelände aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen westlich (Klausdorfer Weg) und östlich (Friedenstraße) von Alt-Ellerbek zu Gunsten von zivilen Nutzungen langfristig reduzieren könnte. Diese Inaussichtstellung der zivilen Nutzung wurde vom Bundesverteidigungsministerium 2017 wieder zurückgenommen. Es liegen deshalb derzeit keine Aussagen vor, ob und wenn ja, wann eine zivile Nutzung des Arsenalgeländes geplant werden kann. Ein öffentlicher Zugang zum Wasser über das Arsenalgelände ist aufgrund der aufgeführten Gründe daher nicht möglich.
Auch ist eine Wegführung über das Gelände der Werft nicht möglich, da es sich um eine Privatgelände (Abu Dhabi MAR GmbH) handelt. Die Landeshauptstadt Kiel hat demzufolge keinen planerischen Gestaltungsspielraum, womit auch der für eine Bürgerbeteiligung erforderliche Gestaltungsspielraum nicht vorhanden ist.

Für die Werftstraße wird eine Premiumradroute mit dem Ziel geplant, den Radverkehrsanteil auf dem Ostufer deutlich zu steigern. Die Planung der Premiumradroute hat begonnen. Der Sachstand wurde dem Ortsbeirat im Mai vorgestellt. Die Entwurfsplanung beginnt nach jetzigem Stand im Frühjahr 2020. Im Rahmen dieser Planungen ist es möglich, über zusätzliche Querungen über die Werftstraße nachzudenken. Eine weitere Querung in Höhe des Schwanenseeparks ist aber verkehrstechnisch nicht zu realisieren, da in unmittelbarer Nähe (Klausdorfer Weg und Franziusallee) bereits Ampelanlagen existieren. Wie bereits aufgeführt, wäre eine weitere Querung ohnehin nur sinnvoll, wenn auf der gegenüberliegenden Seite ein Weg oder eine Straße entstehen würde. Dies ist jedoch in absehbarer Zeit aus den oben genannten Gründen nicht möglich.

Wegen des fehlenden hinreichenden Gestaltungs- und Entscheidungsspielraums liegt daher kein Fall im Sinne der Leitlinie für Bürgerbeteiligung vor. Diese ablehnende Stellungnahme führt daher auch nicht zum formalisierten Verfahren gemäß Leitlinie (Einberufung Beteiligungsgremium, ggf. abschließende Entscheidung Ratsversammlung). Das Antragsverfahren ist damit abgeschlossen.


3. Aktueller Stand

Der Antrag wurde am 15. Oktober 218 abgelehnt, das Verfahren ist abgeschlossen.

Art der Anregung:

Anregung eines Ortsbeiratsmitglieds über den Ortsbeirat Hassee/Vieburg am 4. September 2018. 

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Durch zahlreiche Messungen und Analysen wurde von Behörden der Stadt und des Landes festgestellt, dass die Luftbelastung am Theodor-Heuss-Ring die gesetzlichen Grenzwerte deutlich und dauerhaft überschreitet. Hierdurch bestehen für die Anwohner-/innen erheblich gesundheitliche Belastungen, Krankheitsrisiken und eine eingeschränkte Nutzbarkeit des Wohnraums. Der Oberbürgermeister hat zu Beginn des Jahres 2018 in einer öffentlichen Sitzung der OBR Hassee und Mitte zugesagt, dass die Bürgerinnen und Bürger eng in das Verfahren und die Planung und Prüfung von Maßnahmen in diesem Bereich eingebunden werden. Diese Einbindung steht aus und soll durch die Bürgerbeteiligung erfolgen. Zudem soll die Beteiligung sicherstellen, dass die zuständigen Ämter der Stadt die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und auch die deutliche Bereitschaft signalisieren, Ideen, Hinweise und Kritik der Betroffenen entgegen zu nehmen und zu berücksichtigen.
Aus Sicht der Anregenden sind die von der Stadt genannten Kriterien (ggf. großes Auftragsvolumen > 1 <Mio € durch Bau von Wänden, Absaugeinrichtungen) und überregionale Auswirkungen (durch denkbare Fahrverbote) erfüllt. Die Thematik sollte daher auch in die Vorhabenliste der Stadt aufgenommen werden.
Es sollte bei der Beteiligung auch berücksichtigt werden, welche Auswirkungen die Umsetzung oder auch die Nicht-Umsetzung von Bau- oder Verkehrsmaßnahmen auf öffentliche Infrastrukturen wie z.B. das Seniorenheim Lübscher Baum, das Haus Domino oder weitere hat.

2. Stellungnahme der Koordinierungsstelle

Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorhabenliste sowie Durchführung einer Bürgerbeteiligung ist, dass es sich um ein städtisches Vorhaben handelt und dass es einen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum gibt. Die Erstellung des Luftreinhalteplanes ist jedoch eine Landesaufgabe und unterliegt der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung hierzu. Die Prüfung von verkehrlichen und baulichen Handlungsoptionen von städtischer Seite, die mit dem Land abzustimmen ist, könnte dagegen ein Vorhaben im Sinne der Leitlinie für Bürgerbeteiligung sein. Es gibt verschiedene Maßnahmen und Varianten, die derzeit gutachterlich und fachlich geprüft werden. Allerdings ist zur Prognose von Folgewirkungen eine sehr hohe fachliche Expertise nötig, die Ergebnisse und daraus folgenden Handlungsempfehlungen sind sorgfältig fachlich zu prüfen, abzuwägen und unterliegen letztlich wegen der anhängigen Klage auch der gerichtlichen Überprüfung.

Aus diesem Grunde ist der städtische Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum sehr gering. Es sind Fachgutachten beauftragt, deren Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen bzw. noch nicht ausgewertet sind. Nach alledem ist eine echte, ergebnisoffene Beteiligungsmöglichkeit der Einwohner/innen nicht gegeben. Der Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum ist nach fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten (kurzfristige Erreichung des Ziels, Berücksichtigung der Auswirkungen, Prüfung der Verhältnismäßigkeit) zu beurteilen und weniger nach Meinungen und Ideen der Einwohner/innen in einem erweiterten Beteiligungsverfahren. Die Einbeziehung der Einwohner/innen ist zum einen durch die bereits in der Vergangenheit praktizierte Eingabemöglichkeit von Ideen und Anregungen per Mail oder Post an die Stadt gewährleistet, durch die gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsmöglichkeiten bei der Luftreinhalteplanung des Landes gegeben, des Weiteren bei eventuellen konkreten größeren Baumaßnahmen, die dann in die Vorhabenliste aufzunehmen wären.

Die Maßnahmenplanung zur Senkung der Abgasbelastung wird daher nicht in die Vorhabenliste aufgenommen. Eine Bürgerbeteiligung hierzu wird aus den vorgenannten Gründen abgelehnt, da es sich im Ergebnis nicht um ein Vorhaben im Sinne der Leitlinie handelt. Wegen des fehlenden hinreichenden Gestaltungs- und Entscheidungsspielraumes führt eine Ablehnung auch nicht zum formalisierten Verfahren gem. Leitlinie (Einberufung Beteiligungsgremium, ggf. abschließende Entscheidung Ratsversammlung).
Gleichwohl ist der Wunsch nach Transparenz, umfassender Information und Austausch verständlich.
Es wird daher nach Vorlage und Auswertung der Gutachten voraussichtlich noch in diesem Jahr eine größere öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt, bei der auch die Möglichkeit bestehen wird, Fragen und Anregungen zu äußern und zu diskutieren. Der Termin wird der Öffentlichkeit sowie dem Antragsteller und den betroffenen Ortsbeiräten noch bekanntgegeben.


3. Aktueller Stand

Das Verfahren ist abgeschlossen.

Art der Anregung:

Anregung einer Einzelperson über den Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook am 11. Mai 2018.

1. Zu welchem Vorhaben /Thema / Gegenstand möchten Sie eine Bürgerbeteiligung anregen?

Seit Sommer 2017 finden in der Graf-Spee-Straße Kanalsanierungsarbeiten statt. Straße und Bürgersteige sind aufgerissen und durch die schweren Maschinen in Mitleidenschaft gezogen. Verkehrsberuhigende Poller wurden entfernt.
In unserem Straßenabschnitt zwischen Wrangelstraße und Esmarchstraße befinden sich viele Einfamilienhäuser. Hier leben über 35 Kinder.
Es findet ein dorfähnliches generationsübergreifendes Miteinander auf der Straße statt, das auch die umliegende Nachbarschaft anzieht. Viele Autos sind in unserer Straße, trotz verkehrsberuhigender Poller wird sehr schnell gefahren. Seit den Bauarbeiten erleben wir die positive Auswirkung keine Durchgangsstraße mehr zu haben, was eine große Freiheit für unsere Kinder bedeutet.
Wir setzen uns dafür ein, bei der sowieso anstehenden Wiederherstellung der Straße die Chance zu nutzen, die Straße zur Spielstraße umzugestalten (ähnlich dem Vorbild der Franckestraße). Dies führt zu einer großen Bereicherung des städtischen Lebensraumes für Jung und Alt und wird auch auf kommende Generationen fortwirken.
Gerne beteiligen wir uns als Anwohner in einem Work-Shop bei der Ideenfindung und Umsetzung der Gestaltung.


2. Stellungnahme der Koordinierungsstelle

Der vorliegende Antrag eignet sich prinzipiell für eine Bürgerbeteiligung. Bei der Durchführung der Baumaßnahmen besteht grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum. Die Umgestaltung der Graf-Spee-Straße als Spielstraße wäre zwar eine neue Baumaßnahme, in der beschlossenen Leitlinie für Bürgerbeteiligung sind solche Fälle jedoch nicht formal von der Antragstellung ausgeschlossen worden. Im Einzelfall sind die unterschiedlichen Interessenlagen und das Für und Wider der jeweiligen Entscheidungen abzuwägen.

3. Stellungnahme des Ortbeirates

Im Anschluss an die Erläuterungen der Vertreterinnen der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung zum Antragsverfahren befürwortet der Ortsbeirat einstimmig die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens.

4. Einberufung des Gremiums für Bürgerbeteiligung

In der Sitzung des Beteiligungsgremiums am 18.09.2018 wurde über den Antrag auf eine Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung eines Teilstücks der Graf-Spee-Straße abgestimmt. Der Antrag wurde von der Antragstellerin um einen Zusatz ergänzt. Der ergänzte Antrag und die Stellungnahmen des Ortsbeirats, der Koordinierungsstelle und des zuständigen Fachamtes (Tiefbauamt) wurden den Mitgliedern des Gremiums vorgelesen. Anschließend erfolgte die Abstimmung über eine Bürgerbeteiligung.
Da die Straße mit minimalen Mitteln und ohne neue Fahrbahndecke umgestaltet werden soll, sollten die zuständigen Ämter im Zusammenhang mit einer Beteiligungsveranstaltung dazu Vorschläge erarbeiten
Dem ergänzten Antrag auf Bürgerbeteiligung zu einer Umgestaltung der Graf-Spee-Straße auf einem Teilstück zwischen Wrangelstraße und Esmarchstraße im Sinne einer verkehrsberuhigenden Möblierung wurde einstimmig zugestimmt.

5. Entscheidung der Ratsversammlung

Die Ratsversammlung hat am 15.11.2018 entschieden, dass eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Ratsbeschluss.

6. Aktueller Stand: 

Am 15. Juni hat die Bürger*innenbeteiligung im Rahmen eines Straßenfestes stattgefunden. Das Verfahren ist abgeschlossen. Weitere Informationen sind hier zu finden.  


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24103 Kiel

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