Umgebungslärm
In Deutschland sehen sich über 75 Prozent der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm, gestört oder belästigt - davon sogar mehr als zehn Prozent stark oder äußerst stark. Lärm ist für viele Menschen das vorrangige Umweltproblem.
Die Umgebungslärmkartierung 2022/2023 ist fertiggestellt
Die Lärmkartierung 2022/2023 (vierte Stufe) für Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafenanlagen ist abgeschlossen und liegt in der Zeit vom 27. November 2023 bis zum 08. Januar 2024 während der Dienststunden im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, 4. Geschoss, Zimmer 462b, zur Einsichtnahme aus.
Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Jahr 2024.
Aufgaben und Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
Die wesentlichen Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und das Vorbeugen durch
Lärmaktionspläne. Die Lärmkarten müssen alle fünf Jahre aktualisiert werden. Bei wesentlichen Änderungen muss dann auch der Aktionsplan an die neue Situation angepasst werden.
Die Lärmkartierung 2022/2023 (vierte Stufe) für Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafenanlagen ist abgeschlossen. Auch das Eisenbahnbundesamt hat die Lärmkarten zum Schienenverkehr jetzt bereitgestellt.
In den Karten werden die Lärmpegel wie folgt dargestellt:
LDEN = Tag-Abend-Nacht-Lärmindex
Dies ist ein gewichteter Mittelwert, der
- 12 Tagesstunden (6 Uhr bis 18 Uhr)
- 4 Abendstunden (18 Uhr bis 22 Uhr) und
- 8 Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) umfasst.
LNight: Nachtlärm-Index
Der Nachtlärm-Index betrifft nur die 8 Nachtstunden, die aber aus Sicht der Gesundheitsvorsorge (Vermeidung von Schlafstörungen) besonders bedeutsam sind.
Die Lärmkarten und die Betroffenenstatistiken können Sie hier herunterladen:
- Straßenverkehrslärm (LDEN) 2022/2023
- Straßenverkehrslärm (LNight) 2022/2023
- Betroffenenstatistik Verkehrslärm 2022/2023
- Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafen (LDEN) 2022/2023
- Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafen (LNight) 2022/2023
- Betroffenenstatistik Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafenanlagen 2022/2023
- Schienenverkehrslärm (LDEN) 2022/2023
- Schienenverkehrslärm (LNight) 2022/2023
- Betroffenenstatistik Schienenlärm 2022/2023
Weitere Informationen und die Lärmkartierungen anderer Städte und Gemeinden aus Schleswig-Holstein finden Sie hier:
Die Kieler Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. November 2021 der Fortschreibung des Kieler Lärmaktionsplans zugestimmt.
Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der 2. Stufe (Beschlussfassung der Ratsversammlung am 20. November 2014) alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Beim Vergleich der Verkehrslärmkartierungen von 2012 und 2017 zeigen sich größere Veränderungen bei den Belastetenzahlen und den Problemschwerpunkten.
Das überarbeitete Konzept wurde von der Ratsversammlung beschlossen. Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Anzahl der durch Verkehrslärm in der Nacht Belasteten konnte innerhalb der letzten fünf Jahre nur um 3 % reduziert werden,
- die Anzahl der durch Verkehrslärm im Tageszeitraum Belasteten ist innerhalb der letzten fünf Jahre um 2 % gestiegen,
- die Straßen Knooper Weg und Preetzer Straße stellen keine Problemschwerpunkte mehr dar,• die Problemschwerpunkte Ringstraße und Westring konnten in ihrer Ausdehnung reduziert werden,
- der Problemschwerpunkt Gutenbergstraße musste um den Abschnitt Westring bis Hansastraße erweitert werden,
- Geschwindigkeitsreduzierungen während der sensiblen Nachtzeit sollen in einigen Straßenabschnitten möglichst kurzfristig umgesetzt werden.
Handlungsbedarf an Problemschwerpunkten
Die Analyse der Lärmkartierung macht deutlich, dass auch weiterhin der Straßenverkehr die wesentliche Ursache für Lärmbelastungen darstellt. Besonders an 11 Problemschwerpunkten im Stadtgebiet ergibt sich ein hoher Handlungsbedarf. Der Kieler Lärmaktionsplan zeigt verschiedene kurz- und langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung auf.
Gerade in Ballungsräumen sind sogenannte "Ruhige Gebiete" und "innerstädtische Erholungsflächen" wichtige Bereiche für die Naherholung der Bevölkerung. Das fortgeschriebene Konzept bestätigt die umfangreichen ausgewiesenen Ruhigen Gebiete und innerstädtischen Erholungsflächen mit einem Flächenanteil von etwa 35 % des Stadtgebietes. Im Vergleich zu ähnlichen Städten ist dieser Anteil in Kiel erfreulicherweise sehr hoch.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans und das Kartenmaterial können Sie als PDF-Dokumente herunterladen:
- Lärmaktionsplan 3. Stufe
- Lärmkennzifferanalyse 3. Stufe
- Problemschwerpunkte 3. Stufe
- Ruhige Gebiete 3. Stufe
Die Umgebungslärmrichtlinie legt fest, dass Bereiche, die in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen und mehr als 100.000 Einwohner zählen, als sogenannter Ballungsraum betrachtet werden. Der Ballungsraum Kiel umfasst neben der Landeshauptstadt Kiel die Stadt Schwentinental und die Gemeinden Altenholz, Heikendorf, Kronshagen, Molfsee (nur Ortsteile Rammsee und Schulensee), Mönkeberg und Schönkirchen.
Im ersten Schritt mussten für die Landeshauptstadt Kiel bis zum 30. Juni 2007 strategische Lärmkarten erstellt werden. Diese Lärmkarten wurden 2012 aktualisiert. Alle Straßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag, Schienenwege mit mehr als 164 Zügen täglich sowie größere Industrie- und Gewerbeflächen einschließlich Hafenanlagen wurden berücksichtigt.
Mit der Aufstellung des Lärm-Aktionsplans 2008 liegt jetzt ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vor. Es werden kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastungen aufgezeigt. Weiterhin werden „Ruhige Gebiete“ und innerstädtische Erholungsflächen ausgewiesen und Leitlinien zum Schutz vor einer Zunahme des Lärms festgelegt. Der Lärmaktionsplan muss dann alle 5 Jahre überprüft und aktualisiert werden.
In strategischen Lärmkarten sind die von Hauptlärmquellen ausgehenden Lärmbelastungen, die Zahl der betroffenen Menschen sowie die empfindlichen Einrichtungen, wie Schulen und Krankenhäuser, darzustellen.
Für diese Aufgabe ist innerhalb der Stadtgrenzen Kiels das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt zuständig. Einzige Ausnahme sind die Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, die vom Eisenbahn-Bundesamt erstellt werden.
Die Ermittlung des Umgebungslärms erfolgt nach den vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm.
Straßenverkehr
Die Belastung durch den Straßenverkehrslärm ergibt sich insbesondere aus der Anzahl der Fahrzeuge pro Zeiteinheit, ihrer Geschwindigkeit, dem LKW-Anteil und der jeweiligen Straßengeometrie und -beschaffenheit. In Form von Isophonen (Linien gleichen Schalldruckpegels in dB(A)) wird der Straßenverkehrslärm unter Berücksichtigung der Topographie und der künstlichen und natürlichen Hindernisse auf den Lärmkarten (Schallimmissionsplänen) dargestellt.
Insgesamt wurden 150 Kilometer Straße für die Kartierung der Landeshauptstadt Kiel berücksichtigt.
Schienenverkehr
Das Berechnungsverfahren für den Schienenverkehrslärm gleicht dem oben beschriebenen Verfahren. Hierbei werden insbesondere berücksichtigt: Zugart, Zuglänge, Geschwindigkeit, Taktfrequenz, Aufbau des Gleisbettes, Schienenzustand sowie topographische und bauliche Gegebenheiten. Die Kartierung wird vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt.
Industrie und Hafen
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine Berechnung nur für bestimmte Anlagentypen, die in der "Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie)“ genannt sind.
Folgende IVU- und Hafenanlagen werden in Kiel berücksichtigt:
- Gemeinschaftskraftwerk Kiel
- Ostuferhafen einschließlich Kieler Schrotthandel GmbH und Getreide AG
- Nordhafen
- Scheerhafen
- Norwegenkai
- Schwedenkai
Beurteilungspegel: Größe zur Kennzeichnung der Stärke der Schallimmissionen während einer bestimmten Beurteilungszeit, Angabe in dB(A)
dB(A): Kurzzeichen für die Maßeinheit Dezibel, mit der Schallemissionen und -immissionen benannt werden. Der Zusatz "(A)" bedeutet, dass der damit bezeichnete Schall mit einer dem menschlichen Ohr angepassten Frequenzbewertung ermittelt wurde.
Lärm: Schall, der das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden von Personen beeinträchtigt und insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann
Schallemissionen: gehen von Schallquellen aus
Schallimmissionen: wirken auf Menschen ein
Schallleistungspegel: kennzeichnet die gesamte von einer Schallquelle ausgehende Schallleistung, entspricht dem Schalldruckpegel, wenn die schallabstrahlende Fläche 1 m2 groß ist, Angabe in dB(A)
Umgebungslärm: bezeichnet belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie umfasst dies nicht Lärm, der von davon betroffenen Person selbst oder durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen verursacht wird, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in Militärgebieten zurückzuführen ist.
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Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel
Klaus-Peter Juhl
0431 901-3792
KP.Juhl@kiel.de