Fußwege-Achsen & Kinderwege
Standards für Fußwege
Die Standards für das Fußwegeachsen- und Kinderwegenetz wurden als allgemein gültige Richtschnur und Zielvorgabe bei den Bemühungen um die Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Kiel auf Basis von Vorschriften und Richtlinien entwickelt.
Sie sind in sechs Gruppen eingeteilt und mit Kriterien zur Beurteilung hinterlegt. Diese Kriterien werden für die Mängelanalyse angewendet. Sie werden künftig für die Planungen von Wegen, Straßen und Plätzen herangezogen, um dem Fußverkehr das erforderliche Gewicht zu geben.
- Hohe Aufenthaltsqualität: zum Beispiel gestalterische Kontinuität, Aufenthaltsflächen in ausreichenden Abständen
- Optimale Orientierung: beispielsweise klare, einsichtige und durchgängige Führung sowie erkennbare Eingangssituationen
- Stimmige Gehwegausgestaltung: etwa ausreichende Breite durch mindestens 2,50 Meter Breite Gehwege und unter Berücksichtigung der Belange landschaftsgerechter, wassergebundener Wege ohne Beleuchtung in der Natur
- Durchgängige Barrierefreiheit: zum Beispiel Absenkung der Borde an Querungsstellen
- Anlagen für den Querverkehr: wie Querungshilfen in kurzen Abständen
- Zugänglichkeit des ÖPNV: beispielsweise sichere, möglichst direkte, bequeme und schnelle Erreichbarkeit
- Flächen für den Rad- und Fußverkehr (neu): etwa die Vermeidung einer gemeinsamen Führung von Rad- und Fußverkehr
- Verkehrsberuhigte Bereiche (neu): unter anderem das Sicherstellen der Orientierung sehbehinderter Menschen
- Arbeitsstellen (neu): beispielsweise Absätze größer als drei Zentimeter
- Standards für Kinderwege: zum Beispiel Breitenzuschläge auf Schulwegen
Standards passgenau anwenden
Bei der Anwendung dieser Standards muss beachtet werden, dass es verschiedene Arten von Fußverkehrsanlagen gibt. Fußwege gibt es zum Beispiel entlang von:
- Hauptverkehrsstraßen,
- in Nebenstraßen,
- in für Fußgänger*innen bevorrechtigten Bereichen und
- als eigenständige Wege durch Grünbereiche.
Es werden nicht alle Standards mit den dazugehörigen Kriterien für alle Arten von Fußverkehrsanlagen gleichermaßen angewendet. Es ist zum Beispiel kaum möglich oder gewollt, auf Wegen durch Grünanlagen überall den Standard „Durchgängige Barrierefreiheit“ herzustellen. Ebenso wenig gewollt ist die Beseitigung oder Gefährdung von geschützten Bäumen, um den Gehwegstandard von 2,50 Meter einzuhalten.
Auch die Standards "Anlagen für den Querungsstellen" und "Zugänglichkeit des ÖPNV" werden hier nicht angewendet. An Hauptverkehrsstraßen ist dagegen der Standard der "Stimmige Gehwegausgestaltung", zum Beispiel aufgrund der geringen Breiten zwischen den Häuserzeilen, nicht immer umsetzbar.
Broschüre Standards für Fußwege und Kinderwege
Bei Fragen zur Broschüre wenden Sie sich bitte an Christian.Stamer@kiel.de.
1 Standards für Fußwege
1.1 Hohe Aufenthaltsqualität
1.2 Optimale Orientierung
1.3 Stimmige Gehwegausgestaltung
1.4 Durchgängige Barrierefreiheit
1.5 Anlagen für den Querverkehr
1.6 Zugänglichkeit des ÖPNV
1.7 Flächen für den Rad- und Fußverkehr
1.8 Verkehrsberuhigte Bereiche
1.9 Arbeitsstellen
1.10 Standards für Kinderwege
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Tiefbauamt
Christian Stamer