Datenschutzhinweise Unterhaltsvorschuss

Information nach Artikel 13 und 14 DSGVO
im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des Services für einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss („Unterhaltsvorschuss-Online“)

Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten


Im Zusammenhang dem Online-Antrag auf Unterhaltsvorschuss werden personenbezogenen Daten von Ihnen, Ihren Angehörigen und dem anderen Elternteil erhoben. Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Alle unsere Mitarbeiter*innen sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen verpflichtet.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Datenverantwortlicher

Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer



Vertreten durch das Jugendamt
Abteilung Rechtliche und Wirtschaftliche Hilfe
Holstenstraße 88-90, 24103 Kiel

0431 901-1154

Für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Sachbereich Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes Kiel zuständig.

Die Mitarbeitenden nehmen Ihren elektronischen Antrag entgegen, verarbeiten die Daten und erteilen Ihnen einen Bescheid zu der von Ihnen beantragten Leistung.

Datenschutzbeauftragter und Auskunfts- und Beschwerderecht

Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden:

0431 901-2771


Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu.

0431 988-1200

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten über Sie, die wir im Rahmen des Online-Antrages von Ihnen erhalten. Ihre Daten werden erhoben, um den Antrag auf Unterhaltsvorschuss bearbeiten zu können, bzw. den gesetzlichen Auftrag der Unterhaltsvorschusskasse (insbes. die Unterhaltsheranziehung nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz – UhVorschG) erfüllen zu können.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), in Verbindung mit den Regelungen des UhVorschG. Nach § 67 c SGB X dürfen Sozialdaten gespeichert, verändert und genutzt werden, wenn dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit Sozialleistungsträgers liegenden gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB erforderlich ist und für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind.


Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten Daten zum Kind, zur antragstellenden Person sowie aller zum Haushalt gehörenden Personen und zum anderen Elternteil, zur Elternschaft und zum Unterhalt. Hierzu gehören insbesondere auch sämtliche Einnahmen, Angaben zu Wohnverhältnissen, Betreuungen und rechtliche Vertretungen sowie Angaben zur Staatsangehörigkeit und zu Unterhaltstiteln.


Wie verarbeiten wir diese Daten?

Grundsätzlich:
In den automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten den Verwaltungsverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.

Im Serviceportal:
Mit Klick auf „Absenden“ reichen Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Sachbereich Unterhaltsvorschuss ein.
Danach werden Ihre eingegebenen Daten im Serviceportal gelöscht.

Im Sachbereich Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes Kiel:
Im Sachbereich Unterhaltsvorschuss werden Ihre Daten in einem elektronischen Fachverfahren gespeichert und zusätzlich in einer Papierakte dokumentiert.

Wer bekommt Ihre Daten und unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?


Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, dem anderen Elternteil) weitergeben, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Innerhalb der Stadtverwaltung Kiel erhalten nur diejenigen Stellen und Personen Zugriff auf Ihre Daten, für deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung (Übermittlung) richtet sich dabei nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit §§ 67 ff. SGB X in Verbindung mit den Regelungen des UhVorschG.


 

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Im Service-Portal werden Ihre Eingaben nach der Übertragung an das Jugendamt Kiel automatisch gelöscht. Nicht vollständig ausgefüllte oder nicht übermittelte Anträge bzw. Anhänge, die im Service-Portal gespeichert sind, werden automatisch nach 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der Erstanlage gelöscht.

Für die Aufbewahrung und Löschung Ihrer Daten innerhalb des Jugendamtes Kiel gilt, dass die Daten nach der Erhebung noch 10 Jahre nach Volljährigkeit des Kindes gespeichert werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind volljährig wird.



Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Nein. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) findet nicht statt.

Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Die Nutzung des Service-Portals (Online-Dienst) ist freiwillig. Sie können den Antrag alternativ auch schriftlich oder bei Vorsprache bei uns im Amt stellen. Ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem UhVorschG besteht jedoch nicht, wenn Sie sich weigern, die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltes des anderen Elternteiles mitzuwirken.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
(Artikel 15 DSGVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
(Artikel 16 DSGVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

d) Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. Das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung besteht zudem, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO).

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

Es gelten nach dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Beschränkungen der Informationspflicht, der Auskunftspflicht, des Widerspruchsrechts und der Pflicht zur Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach den §§ 8 bis 11 LDSG. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, werden wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  

Stand der Information: 9. März 2023