Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung

Einleitung und weiterführende Links

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung.

Broschüre Leitlinie Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Planungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen und das Wohl des Kindes ist als Gesichtspunkt vorrangig zu berücksichtigen. So legt es die UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 12 und Artikel 3 Abs. 1 sowie die  Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in §47f fest.

Am 9. Juni 2022 hat die Ratsversammlung die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung beschlossen. Mit diesem Beschluss wird erstmals das Recht auf Beteiligung umfassend schriftlich dargelegt und das Verfahren zur Beteiligung in Kiel verbindlich festgelegt.

Zukünftig muss die Stadtverwaltung immer prüfen, ob und in welcher Weise die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt sind und ob das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung legt den Handlungsrahmen für die Verwaltung fest und ist gleichzeitig Auftrag und Orientierung für alle in Kiel. Dazu gehören sowohl die Akteur*innen in den Stadtteilen, die Pädagog*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wie auch die Politik.

Kinder und Jugendliche sind in gesellschaftliche und kommunale Aushandlungsprozesse einzubeziehen! Denn die Entscheidungen, die in den Rathäusern durch die Verwaltung und die Selbstverwaltung getroffen werden, beeinflussen stark deren Lebensumfeld.


Kindgerechte Übersetzung der Leitlinie

Im Herbst 2022 wurde an allen Kieler Grundschulen eine Umfrage durchgeführt, wie die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung bei Grundschulkindern zielgruppengerecht bekannt gemacht werden kann. Aus einer Reihe verschiedener Vorschläge haben die Kinder sich in einem Abstimmungsprozess für einen Erklärfilm entschieden.

Zwölf Schüler*innen des Schüler*innenparlaments der Gerhart-Hauptmann-Schule haben anschließend mit Unterstützung des Kinder- und Jugendbüros in vier Workshops die wichtigsten Inhalte der Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet. Gemeinschaftlich haben sie überlegt, wie sie diese Leitlinie anderen Kindern ihrer Altersgruppe erklären können.

Die Kinder haben engagiert zu der UN-Kinderrechtskonvention gearbeitet, insbesondere zum Recht auf Beteiligung, sowie zu Themen, in die sich Kinder beispielsweise einbringen können. Sie haben ein Drehbuch erstellt, sowohl vor als auch hinter der Kamera mitgewirkt und immer wieder neue Ideen zur konkreten Umsetzung eingebracht.

Film ab!


Die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel: Kein Luxus, sondern Verpflichtung.

Renate Treutel in der Fachzeitschrift Alternative Kommunalpolitik (AKP)

Als Bildungs- und Jugenddezernentin sowie als Bürgermeisterin setzt Renate Treutel in ihrem Fachartikel die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kontext der UN-Kinderrechtskonvention, skizziert den Entwicklungsprozess und stellt kurz den Inhalt der Leitlinie vor. Außerdem findet sich darin ein kurzer Praxis-Check sowie ein Ausblick. Viel Spaß beim Lesen auf akp-redaktion.de!


Hast du eine Idee? Dann sag uns deine Meinung.

Kommst du aus Kiel? Dann kannst du daran mitwirken, was in deiner Stadt passiert. 

Was wünscht du dir für Angebote für Sport und Freizeit, für Schule und Kita, für Fuß-Wege und Rad-Wege? 

Was fehlt dir in deinem Stadt-Teil? Welche Themen sind dir wichtig? Wozu möchtest du gefragt werden?

Kinder, Jugendliche und alle Menschen mit Wohnsitz in Kiel, Unternehmen mit Firmensitz in Kiel sowie bürgerschaftliche Initiativen, Vereine und Gruppen aus Kiel können eine Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Verwaltung anregen. Dies kann sowohl bestehende Vorhaben der Verwaltung betreffen, als auch eine Anregung zu neuen Vorhaben sein.
 

Formulare in Leichter Sprache

Smarties Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung

Umfrageergebnis zum Beteiligungs-Stempel

Kieler Kinder und Jugendliche wurden befragt, wie unsere Stadt zukünftig auch grafisch (zum Beispiel in der Vorhabenliste, über Plakte und Flyer) auf Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche hinweisen wird. Die Abstimmung hat ergeben:

Icon: Gesicht mit Megaphon
Hier kannst Du Dich beteiligen!
Icon: Gesicht mit Krone auf dem Kopf mit Megaphon
Hier hat erfolgreich eine Beteiligung stattgefunden!

Hier findet Ihr die Ergebnisse der Kinder-Umfrage:


Der Weg zur Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung

  • 25. August 2020

    1. Sitzung des Begleitgremiums

  • 6. November 2020

    1. Verwaltungs-Workshop der Ämterübergreifenden Arbeitsgruppe (online)

  • 25. November 2020

    2. Sitzung des Begleitgremiums

  • 3. Februar 2021

    Präsentation des Evaluationsberichts vor dem Jugendhilfeausschuss

  • 17. Februar 2021

    2. Verwaltungs-Workshop der Ämterübergreifenden Arbeitsgruppe (online) 

  • 24. Februar 2021

    3. Sitzung des Begleitgremiums 

  • 4. Mai 2021

    3. Verwaltungs-Workshop der Ämterübergreifenden Arbeitsgruppe (online)

  • 26. Mai 2021

    4. Sitzung des Begleitgremiums
     

  • 16. Juni 2021

    1. Minikonferenz und Sondersitzung Junger Rat

  • 10. August 2021

    2. Minikonferenz

  • 16. August 2021

    3. Minikonferenz

  • 24. August 2021

    4. Verwaltungs-Workshop der Ämterübergreifenden Arbeitsgruppe

  • 25. August 2021

    5. Sitzung des Begleitgremiums

  • 7. September 2021

    4. Minikonferenz

  • 15. September 2021

    Multiplikator*innen Workshop

  • 20. Oktober 2021

    5. Minikonferenz (Sitzung Junger Rat)

  • 23. November 2021

    5. Verwaltungs-Workshop der Ämterübergreifenden Arbeitsgruppe

  • 21. Januar 2022

    6. Verwaltungs-Workshop der Ämterübergreifenden Arbeitsgruppe

  • 09. Februar 2022

    6. Sitzung des Begleitgremiums

  • 23. Februar 2022

    Präsentation in der Kinder- und Jugendkommission

  • 16. März 2022

    Präsentation Leitlinie Junger Rat

  • 28. März 2022

    Präsentation beim Treffen der Ortsbeiratsvorsitzenden

  • 04. Mai 2022

    Zur Abstimmung im Jugendhilfeauschuss

  • 09. Juni 2022

    In der Ratsversammlung beschlossen.

Um Kindern und Jugendlichen in ihrem Mitspracherecht zu unterstützen, wurde 2010 das Kinder- und Jugendbüro gegründet und 2015 der Junge Rat als eigenständige Interessensvertretung eingerichtet. 

Am 5. Juni 2019 hat der Jugendhilfeausschuss die Kieler Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel zu erarbeiten. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendkommission geschehen.

Das Konzept sollte an die Leitlinie zur Bürger*innenbeteiligung ergänzend anschließen und die Belange von Kindern und Jugendlichen explizit stärken.

Alle Ämter, die auf irgendeine Art und Weise mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, haben gemeinsam eine verbindliche Leitlinie für eine noch bessere und intensivere Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet.

Hier entlang zur Version mit Untertiteln

 

  • 20. Oktober 2021: 5. Minikonferenz (Sitzung Junger Rat)
  • 23. November 2021: 5. Verwaltungs-Workshop der Ämterübergreifenden Arbeitsgruppe
  • 24. November 2021: 6. Sitzung des Begleitgremiums

Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, ein Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung mit den folgenden Vorgaben zu erarbeiten und umzusetzen:

  1. Die Kinder- und Jugendbeteiligung an Entscheidungsprozessen der Landeshauptstadt Kiel ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Bereichen von Verwaltung und Selbstverwaltung im Sinne von § 47f wahrzunehmen ist.
  2. Die Ämter sollen befähigt werden, Kinder- und Jugendbeteiligung qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich durchzuführen, beziehungsweise zu beauftragen. Dafür müssen sowohl finanzielle als auch personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  3. Wann die Verwaltung Kinder und Jugendliche beteiligen muss, soll für alle Mitarbeiter*innen transparent und klar sein.
  4. Erarbeitung einer Handlungsleitlinie für Entscheidungen im oben genannten Sinne, an denen Jugendliche und Kinder zu beteiligen sind. Die Leitlinie soll für Kinder und Jugendliche verständlich sein.
  5. Das Kinder- und Jugendbüro soll in seiner Querschnittsfunktion bestärkt und ausgebaut werden.
  6. Es soll ein Begleitgremium mit einer Grundbesetzung aus Selbstverwaltung, Verwaltung und Jugendvertretung eingerichtet werden, das den Prozess begleiten soll und regelmäßig über die Umsetzung des Konzeptes berichtet.
 

Dieser Prozess soll durch

  • eine Evaluation des derzeitigen Standes von Beteiligungsverfahren innerhalb der Stadtverwaltung,
  • die Einrichtung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe und
  • die Förderung einer sozialraumorientierten Einbindung verschiedener Institutionen und Akteur*innen, von Jugendeinrichtungen, Schulen, Vereinen und Initiativen

verstetigt werden.

 

Bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die Ratsversammlung soll regelmäßig ein Bericht über den aktuellen Stand im Jugendhilfeausschuss erfolgen.

Die Federführung, also die Verantwortlichkeit bzw. Zuständigkeit für die Organisation des Prozesses, liegt beim Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendkommission. Das Konzept schließt ergänzend an die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung an.

 Die auszuarbeitenden Ziele lassen sich wie folgt in zwei Bereiche aufteilen:

 

Wirkungsziele

  • Kinder- und Jugendbeteiligung wird an Entscheidungs-/Planungsprozessen der Landeshauptstadt Kiel im Sinne von §47 f. wahrgenommen.
  • Der Zeitpunkt der Beteiligung ist für alle Beteiligten klar und transparent.
  • Das Kinder- und Jugendbüro wird in seiner Querschnittsfunktion gestärkt und ausgebaut.
 

Handlungsziele

  • Es ist festgelegt, an welchen Entscheidungsprozessen Kinder und Jugendliche beteiligt werden müssen.
  • Es ist eindeutig formuliert und allen Beteiligten und Entscheidungstragenden klar und bewusst, wer, wie, warum, von wem, wann und woran beteiligt werden wird.
  • Alle Beteiligten sind befähigt worden, Kinder- und Jugendbeteiligungen qualitativ hochwertig durchführen zu können beziehungsweise zu beauftragen. Dafür werden sowohl finanzielle als auch personelle Rahmenbedingungen geschaffen worden sein.
  • Es liegt eine ausgearbeitete Handlungsleitlinie vor, die für Kinder- und Jugendliche verständlich formuliert ist und kinder- und jugendgerecht präsentiert wird.
  • Es ist ein Begleitgremium eingerichtet, bestehend aus Selbstverwaltung, Verwaltung und Jugendvertretungen.
  • Regelmäßige Berichterstattung über den aktuellen Stand im Jugendhilfeausschuss.

Für die Erarbeitung des Konzeptes wurde im Vorfeld der derzeitige Stand von Beteiligungsverfahren in der Landeshauptstadt Kiel evaluiert. Diese Evaluation wurde am 16. März 2020 in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben. Von allen drei angeschriebenen Unternehmen lagen bis zum Ende der Frist am 17. April 2020 gültige Angebote vor. Den Zuschlag für die Durchführung der Evaluation erhielt das
kommunalpädagogische Institut KP_I aus Hamburg. 

 

Die Evaluation umfasste hierbei folgende Punkte:

Ermittlung der Ausgangslage

Grundsätzlich galt es vorab zu prüfen, welche Konzepte und Verfahren hinsichtlich der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune aktuell vorhanden sind und welche Bereiche der Verwaltung mit welchen Formen der Beteiligung in der Landeshauptstadt Kiel agieren. Dieser Teil der Evaluation ist bereits abgeschlossen.

Durchführung von Befragungen

Im zweiten Schritt wurden Beteiligte Ämter, Abteilungen und Personen qualitativ und quantitativ mittels Fragebögen und Interviews evaluiert. Zielgruppe waren hierbei verantwortliche, betroffene und beteiligte Akteur*innen der Stadtverwaltung und Kinder und Jugendliche als Zielgruppe selbst. Hierfür wurden 17 Befragungen von Menschen in der Verwaltung und 10 Gruppeninterviews mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt.

Evaluationsbericht

Die Ergebnisse der Evaluation wurden während des Evaluationsprozesses dokumentiert und am Ende in Form eines Abschlussberichtes schriftlich festgehalten. Der Zwischenbericht der Evaluation wurde am 6. November vom Hamburger kommunalpädagogischen Institut KP_I der Ämterübergreifenden Arbeitsgruppe präsentiert. Am 3. Februar 2021 wurde der Evaluationsbericht dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt .

 

Die Federführung obliegt dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und wird vom Kinder- und Jugendbüro koordiniert. Während der Konzeptphase wird der Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Verlauf informiert werden.


Für die Erarbeitung der Leitlinien wurden zwei Gruppen eingerichtet:


Seit dem 25. August 2020 trifft sich in regelmäßigen Abständen das Begleitgremium .

Die Ämterübergreifende Arbeitsgruppe trifft sich seit November 2020 regelmäßig zu Verwaltungsworkshops, um gemeinsam die Leitlinien zu erarbeiten.


Weiterhin haben bislang drei digitale Minikonferenzen stattgefunden, in denen Kinderund Jugendliche beratend mit einbezogen werden.

Auch wurde in einem Workshop für Multiplikator*innen über den aktuellen Stand der Leitlinie informiert und die Teilnehmenden aktiv in die Leitlinie mit einbezogen.


Für die Erarbeitung des Konzepts und der Leitlinien wurde zur Unterstützung eine externe Prozessbegleitung beauftragt. Diese Prozessbegleitung übernehmen Berit Nissen vom Institut für Partizipatorische Prozesse und Trainings (IPPT) und Clemens Klikar von stadt.menschen.berlin.

Das im Beschluss geforderte Begleitgremium hält einmal im Quartal eine öffentliche Sitzung und hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.

Sitzungstermine:

Das aus neun Mitgliedern bestehende Gremium setzt sich aus drei Delegierten der Kinder- und Jugendkommission, zwei Delegierten aus dem Jungen Rat und vier Delegierten aus der Stadtverwaltung zusammen. Die Delegation der Verwaltung besteht aus Mitarbeitenden des Dezernats II und V, dem Amt 56.2 (Abteilung Kinder- und Jugendinteressen) und dem Bürgerbeteiligungsbüro (OB-P Bürgerbeteiligung). 

Zu den Sitzungen können Gäste (zum Beispiel weitere Fachleute aus der Verwaltung) eingeladen werden, deren Anwesenheit und Mitberatung auf der Grundlage der Themenschwerpunkte der Sitzung erforderlich oder wünschenswert ist.

Kinder und Jugendliche sind an Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zu beteiligen, wenn der Bedeutsamkeit der Angelegenheit eine gesteigerte Intensität zukommt (Kommentierung des §47f der Gemeindeordnung von Schliesky/Tischer). Als Beispiele werden benannt die Errichtung oder die Änderung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie z.B. Kinderspielplätze, Kindertagesstätten, Bolzplätze, Sporteinrichtungen, Jugendbegegnungsstätten, Schulen, Schulhöfe, Badeplätze, Fahrradwege, Jugendfeuerwehr, Turnhallen und Schwimmhallen. Die Beteiligung hat auch bei entsprechenden Planungen zu erfolgen, was insbesondere bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei der Schulentwicklungsplanung, der Jugendhilfeplanung, der Verkehrswegeplanung und der Ordnung der Schülerbeförderung zu berücksichtigen ist.

Davon ausgehend sind eine Vielzahl an städtischen Ämtern bei der Erarbeitung der Handlungsleitlinie in der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe berücksichtigt worden. Die Ämterübergreifende Arbeitsgruppe trifft sich seit November 2020 regelmäßig zur Erarbeitung der Leitlinie zu Verwaltungsworkshops.

Inhalte und Ziele der Verwaltungsworkshops:

  • Erarbeitung der Handlungsleitlinie und der Kieler Grundsätze zur Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Erarbeitung einer verlässlichen Arbeitsgrundlage und einer Kommunikationsstrategie
  • Erarbeitung von Arbeitshilfen unter anderem zur Relevanzprüfung und Beteiligungsintensität
  • Information und Austausch über Gesetzliche Grundlagen und Methoden der Kinder- und Jugendbeteiligung 

Moderation und Prozessbegleitung:

  • Clemens Klikar - stadt-mensch-berlin
  • Berit Nissen - Institut für partizipatorische Prozesse und Trainings

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe:

  • Büro des Oberbürgermeisters - Bürger*innenbeteiligung
  • Dezernat II Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
  • Dezernat V Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt
  • Amt für Kultur und Weiterbildung
  • Amt für Sportförderung/images/edit_special/classic_bold_DE.gif
  • Amt für Schulen - Schulbau und Schulunterhaltung
  • Jugendamt - Schulsozialarbeit, Kinder-und Jugendhilfedienste
  • Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen – Verwaltung u. Planung Spielflächen, offene Mädchen-und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendbüro, Spielraumplanung und Kindertagesstätten
  • Stadtplanungsamt - Integrierte gesamtstädtische Planung, Stadtteilplanung, Mobilität, Verbindliche Bauleitplanung/Städtebauliche Projektentwicklung und Freiraum- und Landschaftsplanung
  • Tiefbauamt - Verkehrsplanung, Verkehrsbauwege, Verkehrsentwicklungsplanung, Projektkoordination
  • Grünflächenamt - Übergreifende Planung, Ausgleich und Ersatz
  • Eigenbetrieb Beteiligungen der LH Kiel ÖPNV Planung, Förderung und Finanzierung

Der Prozess zur Erarbeitung der Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung wird durch Clemens Klikar von stadt.menschen.berlin und Berit Nissen vom Institut für Partizipatorische Prozesse und Trainings (IPPT) unterstützt. Dabei übernehmen sie die Moderation des Prozesses und begleiten die Entwicklung der Leitlinien und deren konkreter Umsetzung. Außerdem werden gemeinsam die Verwaltung, Jugendliche und die Politik mit eingebunden.

Berit Nissen ist Teil des Instituts für Partizipatorische Prozesse und Trainings (IPPT), welches in Berlin seinen Hauptsitzt hat. Nissen absolvierte nach ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin ein Diplom Studium der Sozialen Arbeit. Innerhalb ihres Studiums begann sie freiberuflich Projekte zu koordinieren, dieses betreibt sie seit 2005 hauptberuflich. Weiterhin arbeitet Nissen in Moderationen und Prozessbegleitungen, gibt Struktur- und Prozessberatung, sowie Ausbildung und Training.

Clemens Klikar begleitet den Prozess als Vertreter von stadt.menschen.berlin. Klikar ist Diplom Ingenieur in Architektur und hat langjährige Erfahrung in Verfahren zur Stadtentwicklung. Ferner hat Klikar 12 Jahre in kommunaler Planungs-, Projektsteuerungs- und Beteiligungsarbeit in Westdeutschland gearbeitet. 2010 gründete Klikar das Büro stadt.menschen.berlin, dieses arbeitet kooperativ, umsetzungsorientiert und fachübergreifend und bietet Unterstützung bei Prozessen der Stadtentwicklung.

Innerhalb der Erarbeitung der Leitlinie für die Kinder- und Jugendbeteiligung werden auch Kinder und Jugendliche beratend mit einbezogen. Dies können die Mitglieder des Jungen Rates, sowie alle anderen Interessierten sein.
Die Kinder und Jugendlichen werden im Format von Minikonferenzen, einstündigen Online Konferenzen, zum Leitlinienprozess informiert, sowie zu bestimmten Themen befragt:

  • Wo bzw. an was wollen Kinder und Jugendliche in Zukunft stärker mitreden?
  • Wie kann dies konkret aussehen?
  • Wie kommen die Informationen zu den Jugendlichen?
  • Was wollen die Kinder und Jugendliche wissen, von dem was in Kiel an Planungen läuft?

Die Minikonferenzen fanden am 16. Juni 2021 (1. Minikonferenz und Sondersitzung des Jungen Rates), 10. August 2021 (2. Minikonferenz), 16. August 2021 (3. Minikonferenz) und am 7. September 2021 (4. Minikonferenz) von 17 bis 18 Uhr statt. Die letzte Minikonferenz wird in die Sitzung des Jungen Rates am 20. Oktober integriert.

Am 15. September hat ein Multiplikator*innen Workshop stattgefunden. Stadtteilakteur*innen und Kolleg*innen aus der Kinder- und Jugendarbeit, den Schulen, Vereinen und Stadtteilinitiativen wurden über den aktuellen Stand der Leitlinie informiert. 

Des Weiteren wurden sie als Mittler*innen zu den Kindern und Jugendlichen und in die Stadtteile hinein, aktiv zu bestimmten Fragestellungen zur Information und Kommunikation mit eingebunden.


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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Kinder- und Jugendbüro
Rathausstraße 4, 24103 Kiel

 

Madeleine Brandt

0431 901-4940

Geschäftszeiten
(in der Regel) Montag bis Freitag
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