FEUERWEHR & RETTUNGSDIENST
Keine Angst vor Bienen, Wespen
& Hornissen

Die Feuerwehren sind nur noch bedingt für Wespen, Bienen und andere Insekten zuständig. Zur Zeit gibt es bei der Berufsfeuerwehr Kiel einen Mitarbeiter, der als Fachmann eine beratende Tätigkeit hat.

Die Feuerwehr greift nur ein, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist aber in der Praxis selten der Fall, selbst wenn eine große Menge dieser Tiere den Menschen ungewohnt nahe kommt. Mit entsprechendem Verhalten ist die Gefahr meist relativ gering.


Wespen

Wespen gelten als Wildtiere, für die niemand zur Verantwortung gezogen oder haftbar gemacht werden kann. Sollten sie Ihnen doch einmal Probleme bereiten, hilft Ihnen ein ausgebildeter Fachmann weiter, etwa durch Beratung, genaue Artenbestimmung, Umsiedelung oder falls erforderlich eine Abtötung. 

An wen wende ich mich?

Bei Fragen hilft Ihnen die Berufsfeuerwehr Kiel unter 0431 5905-0 und leitet Sie an einem Fachmann weiter.

Außerdem gibt es den WespenNotdienst. Sie erreichen ihn unter 0800 112 999 02 oder
im Internet unter www.wespennotdienst.de.

Viele Informationen und Verhaltenstipps zu Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln enthält auch das
Faltblatt des Kieler Umweltschutzamtes. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.hornissenschutz.de oder in dem Buch "Wespen" von Rolf Witt.

Wie gefährlich sind Wespen?

Wespen sind grundsätzlich friedlich. Sie stechen fast nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Der Anlass ist meist vermeidbares menschliches Fehlverhalten.

Sollten Sie doch einmal gestochen werden, bewahren sie vor allem Ruhe. Die Einstichstelle gleich kühlen. Als einfaches Hausmittel Zwiebelsaft auftragen.

Liegt eine echte Wespengiftallergie vor oder erfolgte der Stich im Bereich der Atemwege, alarmieren Sie sofort einen Arzt über den Notruf 112.

Wespen sterben nicht nach dem Stich und können gegebenenfalls ein weiteres Mal zustechen. Das Gift ist weniger toxisch als Bienengift.
 

Wie muss ich mich verhalten?

  • Vermeiden Sie plötzliche Erschütterungen des Nestes
  • Stellen Sie sich nicht in die Einflugschneise
  • Vermeiden Sie den Betrieb von lauten Geräten
  • Schlagen Sie nicht hektisch um sich
  • Verwenden Sie keine starken Duftstoffe, wie zum Beispiel Haarspray
  • Halten Sie zum Nest einen Sicherheitsabstand von zwei Metern  

Hornissen - eine friedfertige Wespenart

Hornissen sind die größte Wespenart und sehr friedfertig. Natürlicher Neststandort sind Höhlen und Hohlräume oder auch Dachböden.

Hornissen sind sehr anpassungsfähig. Als einzige heimische Wespe ist die Hornisse auch nachtaktiv. Die mittelgroßen Völker sind bis in den Spätherbst aktiv.

Aufgrund ihres schlechten Rufs wurde die Hornisse nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Für jegliche Eingriffe ist eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich.

Hornissen gewöhnen sich an ihre Umgebung (Lärm, Kinder etc.) und können Menschen sogar individuell an Stimme und Geruch unterscheiden. Das Gift der Hornisse ist weniger giftig als der der Honigbiene.


Bienen

Die Biene, genauer gesagt unsere Honigbiene, ist der einzige Hautflügler der als Schwarm auftritt. Grund dafür ist die natürliche Teilung eines Bienenvolkes, um ihr Fortbestehen zu sichern.

Zu Anfang sieht ein Bienenschwarm immer sehr gewaltig aus. Er wird sich im Laufe von 30 bis 45 Minuten aber beruhigen und sich in einem Baum oder ähnlichem niederlassen.

Wie verhalte ich mich?

  • Lassen Sie den Schwarm sich erst einmal beruhigen. Ein Bienenschwarm ist nicht aggressiv und fliegt auch keine Verteidigungsflüge gegen Menschen. Nachdem sich der Schwarm niedergelassen hat, kann es auch vorkommen, dass er nach einer Ruhephase wieder davonfliegt.
  • Wenn der Schwarm sich beruhigt hat, können Sie die Leitstelle der Feuerwehr
    unter 0431 5905-0 verständigen oder die Schwarmbörse.
  • In der Regel kommt ein*e Imker*in vorbei und sammelt dann den Schwarm ein. Wenn ein*e Imker*in seinen Schwarm verfolgt und der sich nun in Ihrem Garten niedergelassen hat, darf diese*r Imker*in auch ohne Ihre Einwilligung Ihr Grundstück betreten. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.