Gendergerechte Kommunikation

Kiel bekommt eine gendergerechte Verwaltungssprache, die keinen Menschen ausschließt. Die Ratsversammlung hat es entschieden.

Nicht zu diskriminieren und möglichst alle Menschen anzusprechen: Das ist das Ziel. Denn Sprache hat prägende Kraft: Unsere Wahrnehmung und unsere Vorstellungswelt werden entscheidend durch sie geformt. Und sie schafft Bewusstsein. Wer in der Sprache nicht vorkommt, nicht genannt wird, fühlt sich weniger angesprochen und beteiligt.

„Sehr geehrte Damen und Herren“ oder „Liebe Studentinnen und Studenten“ sind für uns alle als Ansprachen inzwischen normal. Was ist aber mit Menschen, die sich selbst nicht als männlich oder weiblich identifizieren oder biologisch zwischen Geschlechtern stehen, also intergeschlechtlich sind?

Mehr als binär

Mit einer gendergerechten Sprache geht Kiel einen Schritt weiter und macht geschlechtliche Vielfalt über binäre Geschlechterrollen hinaus sichtbar. Wir adressieren auch die Menschen, die sich weder eindeutig als Mann noch als Frau definieren.

„Sehr geehrte Anwesende“, „Liebe Kieler*innen“, „Verehrtes Publikum“ oder „Liebe Lehrkräfte“ lösen die bisherigen Grußformeln ab. Aber auch einfach ein schlichtes „Moin Moin!“ schließt niemanden aus – und klingt genauso wie Kiel die gendergerechte Kommunikation versteht. Fair, freundlich, verständlich und mit einer Prise norddeutscher Gelassenheit.

 
Seestern

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am 10. Oktober traf das Bundesverfassungsgericht nach Prüfung einer Verfassungsbeschwerde  eine Entscheidung, die einen Stein ins Rollen brachte:  Zusätzlich zu den beiden Eintragsmöglichkeiten „männlich“ und „weiblich“ müsse es nach Personenstandsgesetz die Möglichkeit geben, einen weiteren positiven Geschlechtseintrag auszuwählen.  Das Bundesverfassungsgericht schlug als diese „dritte Option“ den Begriff „divers“ vor. Das Gericht stellte damit klar : Es gibt nicht nur Frauen und Männer. Das Bundesverfassungsgericht berief sich bei seiner Entscheidung vor allem auf Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes, die das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantieren und vor einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts schützen.

Ende 2018 wurde ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen, zum 1. Januar 2019 trat er in Kraft. 

Schritt für Schritt mehr Gerechtigkeit

Schrittweise wollen wir alle Vordrucke, Merkblätter und den gesamten Schriftverkehr der Landeshauptstadt Kiel umstellen. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen, auch weil wir uns der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen. Bisher verwendete Papiere und Dokumente entsorgen wir nicht einfach, sondern modernisieren sie bei der nächsten Auflage oder Druck. Das bedeutet, dass nicht sofort alles auf Knopfdruck den Ansprüchen gendergerechter Kommunikation entsprechen wird. Wir bitten hier um Ihre Geduld.

Wenn Sie sich mit einem Anliegen an die Beschäftigten der Stadt wenden, teilen Sie uns gern mit, wie Sie angesprochen werden möchten. Und wundern Sie sich bitte nicht, wenn wir Sie danach fragen, wie wir Sie ansprechen dürfen. Das hilft uns, Ihnen gerecht zu werden. Aber haben Sie bitte auch Verständnis dafür, falls im direkten Gespräch noch nicht immer jede Ansprache problemlos funktioniert.