Kindertagesbetreuung
Gebühren & Entgelte in Kieler Kinder­tages­einrichtungen

Kita-Gebühren werden digital

Liebe Eltern,

alle Anträge rund um das Thema Gebührenberechnung für Kindertageseinrichtungen sind jetzt online.

Probieren Sie es aus! Stellen Sie Ihre Anträge einfach vom Sofa aus! Die Links zu den verschiedenen Anträgen finden Sie im blauen Info-Kasten.

Hilfeich zur Authentifizierung ist die eID - Ihre Online-Ausweisfunktion

Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie uns über das Info-Telefon unter 0431 901-3327 oder per E-Mail an .

Ihr Sachbereich Kita-Gebührenberechnung

Elterninformation zur Gebührenerstattung aufgrund des Warnstreiks in Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel

Liebe Eltern,

sollten Sie von der Schließung Ihrer Kindertageseinrichtung aufgrund von Warnstreiks betroffen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich die anteiligen Betreuungsbeiträge für die ausgefallenen Betreuungstage erstatten zu lassen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können Sie hierfür unseren Antrag auf eingeschränkte Betreuung nutzen. Sie erhalten diesen in Ihrer Betreuungseinrichtung oder digital auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung frühestens im auf den Streik folgenden Monat gestellt werden kann und spätestens zum 31. Juli erfolgt sein muss. Nach der Bearbeitung des Antrages werden Sie von dem zuständigen Sachbereich über die Höhe der Erstattung schriftlich informiert. Die Auszahlung Ihres Guthabens erfolgt zeitnah durch die Stadtkasse Kiel, sofern keine offenen Forderungen unsererseits bestehen.

Eine dringende Bitte ist, dass Sie keine eigenen Einbehaltungen oder Kürzungen der Gebühren vornehmen, da es ansonsten zu Buchungsproblemen und ungerechtfertigten Mahnungen kommen kann. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Info-Telefon 0431 901-3327. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn die Bearbeitungszeit sich etwas verzögert.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag 

Ihr Sachbereich
Kita-Gebührenberechnung


Hinweise & häufige Fragen

Die Einkommensgrenzen für die Berechnung der Ermäßigung haben sich am 1. Januar 2024 erhöht. Bitte beachten Sie hierzu die Elterninformationen zur Erhöhung der Einkommensgrenzen ab Januar 2024. Diese Informationen liegen auch in den Kindertageseinrichtungen aus.

Am 1. Januar 2023 ist in der Landeshauptstadt Kiel die derzeit gültige Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und Gebundene Ganztagsgrundschulen in Kraft getreten.


 
  • Für Kinder, die zu Beginn des Monats das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 
    Gebühren 29 Euro pro Tagesbetreuungsstunde pro Monat
    (zum Beispiel 8-Stunden-Platz = 29 Euro x 8 = 232 Euro/Monat)
  • Für Kinder ab dem Folgemonat, nachdem sie das 3. Lebensjahr vollendet haben: 
    Gebühren 28,30 Euro pro Tagesbetreuungsstunde pro Monat
    (zum Beispiel 8-Stunden-Platz = 28,30 Euro x 8 = 226,40 Euro/Monat)
  • Für Kinder, die in einer geförderten Tagespflegestelle Betreuung erhalten, werden die Gebühren je nach Alter erhoben.
  • Für Kinder, die eine Gebundene Ganztagsschule besuchen:
    Gebühren 28,30 Euro pro Tagesbetreuungsstunde pro Monat
  • Die Gebühr für die Verpflegung 40 Euro pro Monat.
    Bitte beachten Sie: Sofern Sie eine Kiel-Karte für Ihr Kind besitzen, sind Sie von den Verpflegungskosten vollständig befreit.
  • Gebührenschuldner*innen sind die Personensorgeberechtigten.
  • Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende.
  • Die Gebühren sind am 15. eines Monats fällig.
  • Die Gebühren werden auch fällig, wenn das Kind krank ist und / oder aus sonstigen Grund nicht die Betreuung besucht.
  • Sie können eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung oder eine Ermäßigung wegen geringen Einkommen beantragen. 

Die Höhe der monatlichen Betreuungsgebühr ist abhängig vom Alter des Kindes und der Anzahl der Tages-Betreuungsstunden. Die Anzahl der Tages-Betreuungsstunden entspricht einem Fünftel der vertraglich bestimmten Wochen-Betreuungsstunden.

Beispiel:

Betreuung Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr = 40 Wochen-Betreuungsstunden geteilt durch 5 Tage

  • = 8 Tages-Betreuungsstunden

Die Gebühren pro Tages-Betreuungstunde finden Sie in der Zusammenfassung wichtiger Punkte.

  

Die Höhe der Ermäßigung wird für jeden Einzelfall individuell berechnet, in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Familieneinkommens, der Anzahl der Personen im Haushalt, der Art der Kindesbetreuung sowie der Höchstgebühr.

Liegt Ihr Familieneinkommen unter der Einkommensgrenze, müssen keine Betreuungsgebühren gezahlt werden. Liegt das Familieneinkommen jedoch darüber, so ist die Höhe der Betreuungsgebühr davon abhängig, um wie viel die Einkommensgrenze überschritten wird (Überschreitungsbetrag). Von dem Überschreitungsbetrag sind 30 Prozent als Betreuungsgebühr zumutbar und bis zur Höhe der Regelgebühr einzusetzen.

Beispiel

  • ein Kind unter drei Jahre, Betreuung in einer Krippe, 8 Stunden täglich
  • 8 Stunden x 29 Euro = 232 Euro Regelgebühr
  • Einkommen der Familie mit 4 Personen = 3.200 Euro Familieneinkommen
  • Einkommensgrenze für 4 Personen = 2.969 Euro
  • Überschreitung der Einkommensgrenze durch das Einkommen
    = 231 Euro Überschreitungsbetrag
  • 30 Prozent des Überschreitungsbetrages = 69,30 Euro zumutbare Betreuungsgebühr
  • zuzüglich 40 Euro für das Mittagessen
  • Ergebnis = 109,30 Euro Betreuungsgebühr gesamt

Berechnungshilfe herunterladen

Sie können mit einer Berechnungshilfe Ihren voraussichtlichen monatlichen Elternbeitrag vorab selbst ermitteln.

Sie steht Ihnen zur Verfügung als MS Excel-Tabelle (*.xlsx)

Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Berechnung der Gebühren / Beiträge nur durch die für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen des Amtes für Schulen vorgenommen werden kann. Die Berechnungshilfe dient lediglich zu Ihrer Information, es können keine Rechtsansprüche aus ihr abgeleitet werden. Geregelt sind die Antragsvoraussetzungen und die Berechnungsart in §§ 8 und 9 der Gebührensatzung sowie in der Richtlinie für die Ermäßigung von Gebühren und Betreuungsbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, geförderter Tagespflege, Gebundenen Ganztagsgrundschulen und Betreuten Grundschulen.

Zum Familieneinkommen zählen grundsätzlich sämtliche Einkünfte aller berücksichtigungsfähigen Personen im Haushalt der Familie. Unter anderem sind dies:

Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit

  • Kindergeld
  • Arbeitslosengeld I & II, Grundsicherung sowie sonstige Sozialleistungen
  • Wohngeld
  • Unterhaltsleistungen
  • BAföG
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • sonstige Einkünfte (siehe § 9 Gebührensatzung)

Folgende Ausgaben sind vom Einkommen abzugsfähig:

tatsächlich gezahlte Steuern auf das Einkommen

  • Solidaritätszuschläge
  • Sozialversicherungsbeiträge nach den gesetzlichen Vorschriften; sind die Beitragspflichtigen nicht sozialversicherungspflichtig, so sind die Kosten der angemessenen Kranken- und Altersvorsorge abzugsfähig
  • Pflegeversicherungsbeiträge
  • Unterhaltsverpflichtungen nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (einfache Entfernung in km x 5,20 Euro/Monat oder günstigstes öffentliches Verkehrsmittel), maximal 208 Euro
 

Ja.

Für das älteste Kind ist die Gebühr ist in voller Höhe zu zahlen.

Für das zweitälteste Kind wird die Gebühr um 50 Prozent ermäßigt.

Für alle weiteren Kinder wird die gebühr sogar vollständig erlassen.  Weitere Infos finden Sie in § 8 Absatz 6 der Gebührensatzung.

Online-Formulare

  • Hier können Sie Ihre Anträge online stellen.

  • Hinweis: Sie benötigen für die digitale Beantragung der Leistungen eine eID (Online-Ausweisfunktion). 

     Weitere Infos dazu finden Sie hier

Downloads

Anträge per Post senden Sie bitte an:

Landeshauptstadt Kiel 
Amt für Schulen 
Sachbereich Gebühren und Beiträge für Kindertagesbetreuung Sozialstaffelausgleich - 52.4.1 bis 52.4.3

Postfach 1152, 24099 Kiel

  • Anträge gelten grundsätzlich erst ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Landeshauptstadt Kiel eingegangen ist (Antragsmonat). Bitte achten Sie darauf, den Antrag vollständig einzureichen. Ohne vollständige Einkommensbelege und den unterschriebenen Formantrag kann sich die Bearbeitung Ihres Antrages ansonsten unnötig verzögern.

  • Die Sozialstaffel-Regelung gilt nur für Kieler Kinder. Wenn Sie außerhalb von Kiel wohnen, Ihr Kind aber eine Kieler Kindertageseinrichtung besucht, müssen Sie eine Sozialstaffel-Ermäßigung bei Ihrer Wohnortgemeinde beantragen. Weiter Informationen zur Aufnahme von auswärtigen Kindern

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Gebührensatzung, zu den Ermäßigungen oder den Einkommensgrenzen haben, nutzen Sie bitte das Info-Telefon des Amtes für Schulen unter 0431 901-3327 der schreiben Sie eine E-Mail an .