Datenschutzhinweise Beistandschaft

Information nach Artikel 13 DSGVO
für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten im Rahmen der Beratung und Unterstützung sowie der Ausübung einer Beistandschaft im Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel

Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.  Alle unsere Mitarbeiter*innen sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen verpflichtet.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Datenverantwortlicher

 
Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer



Vertreten durch das Jugendamt
Abteilung 54.1.1 - Beistandschaften/ Unterhaltsvorschuss/ Beurkundung
Holstenstraße 88, 24103 Kiel

0431 901-1154



Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht

Sie haben nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden:

0431 901-2771


Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu.

0431 988-1200



Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Ihre Daten werden erhoben, um zum Beispiel in folgenden Bereichen als Beistand tätig werden zu können bzw. Sie schon vor der Einrichtung einer Beistandschaft beraten und unterstützen zu können

  • Feststellung der Vaterschaft
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Abgabe von Sorgeerklärungen/gerichtliche Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit
  • §§ 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1601 BGB, § 1605 BGB
  • § 68 des Sozialgesetzbuchs, Achtes Buch (SGB VIII)
  • § 18 Abs. 1, 2 und 4 sowie §§ 52 a, 62, 63 und 64 des Sozialgesetzbuchs, Achtes Buch (SGB VIII)

Darüber hinaus erheben wir Daten, wenn Sie darin ausdrücklich einwilligen, zum Beispiel Ihre Handy-Nummer zur einfachen Kommunikation. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen Entscheidung. 

 

Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen


Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DSGVO eine abgegebene Einwilligungserklärung ohne Angabe von Gründen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die „Wirkung für die Zukunft“ eines Widerrufs bedeutet, dass alle bis dahin auf Grundlage Ihrer Einwilligung bewirkten Verwendungen rechtmäßig bleiben.


Wer bekommt Ihre Daten? (Weitergabe an Dritte)

Im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung werden Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, weitergegeben:

im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung:

  • an das Geburtsstandesamt zur Eintragung im Geburtenbuch nach erfolgter Vaterschaftsfeststellung
  • an Gerichte, soweit für die Vaterschaftsfeststellung ein gerichtlicher Antrag notwendig wird
  • an die Mutter bzw. ihre(n) gesetzliche(n) Vertreter
  • an den von der Mutter angegebenen möglichen Erzeuger des Kindes bzw. seine(n) gesetzliche(n) Vertreter
  • ggf. an einen das Kind vertretenden Vormund
  • ggf. an Dolmetscher bei Gesprächen mit einem Elternteil, für die eine Übersetzung notwendig ist
  • Soweit Sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, erfolgt im Rahmen der notwendigen Korrespondenz eine Datenweitergabe an den Rechtsanwalt.


im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen:

  • an den antragstellenden Elternteil
  • an den Unterhaltspflichtigen bzw. seinen gesetzlichen Vertreter/Betreuer
  • ggf. an Dolmetscher bei Gesprächen mit einem Elternteil, für die eine Übersetzung notwendig ist
  • an Gerichte und Vollstreckungsorgane, soweit für die Unterhaltsfestsetzung/-durchsetzung ein gerichtlicher Antrag notwendig wird
  • Falls die Auskunftsverpflichtung nach § 1605 BGB oder die Unterhaltsverpflichtung nach
  • § 1601 BGB nicht erfüllt wird, erfolgt im Rahmen der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, je nach Einzelfall, eine Erhebung bzw. Weitergabe der Daten bei bzw. an folgende(n) Stellen: Versicherungsträger, Sozialleistungsträger, Rententräger, Banken, Arbeitgeber, Polizei, Staatsanwaltschaft, Kraftfahrtbundesamt, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Schuldnerberatungen, Einwohnermeldebehörden, Behörden anderer Kommunen, Bundesamt für Finanzen, Finanzämter, Justizvollzugsanstalten, Bundeszentralregister, Ausländerzentralregister, mit Unterhaltsangelegenheiten betraute ausländische Behörden, Vermieter
  • Soweit Sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, erfolgt im Rahmen der notwendigen Korrespondenz eine Datenweitergabe an den Rechtsanwalt.


Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Daten, die im Rahmen der Beistandschaft erhoben wurden, werden nach der Erhebung noch 10 Jahre nach Volljährigkeit des Kindes gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind volljährig wird.

Daten, die zur Beratung und Unterstützung erhoben wurden, werden 10 Jahre nach Abschluss der Beratung und Unterstützung gespeichert.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

  

Stand der Information: 9. März 2023