Kiel für Menschen mit Beeinträchtigung
Selbstbestimmt leben – Infos & Kontakte rund um Teilhabe

Inklusion heißt Teilhaben: In der Freizeit, im Arbeitsleben, in der Familie, im Privaten wie im Öffentlichen. Kurzum: in allen Lebensbereichen.

Ziel ist es, allen Menschen in der Landeshauptstadt Kiel die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine Lebensgestaltung in unserer Stadt zu ermöglichen. 

Themen

„Die Beeinträchtigungen eines Menschen müssen ihn nicht behindern. Ist sein Umfeld barrierefrei kann er selbstbestimmt teilhaben.“ (Aus dem Leitbild für Barrierefreiheit)

Auf dieser Seite erhalten Sie allgemeine Informationen sowie erste Anlaufstellen, wenn es um die Themen Teilhabe und Barrierefreiheit geht.

Erste Anlaufstelle für allgemeine Informationen wie zum Beispiel Freizeitangebote und Treffpunkte kann die Leitstelle für Menschen mit Behinderung im Amt für Soziale Dienste sein. Hier können Ihre Fragen entweder direkt beantwortet oder richtige Ansprechpersonen und Kontaktstellen für Ihr besonderes Anliegen vermittelt werden. 

Amt für Soziale Dienste 
Fachdienst Inklusion und Älter werden im Quartier  
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 
0431 901-3277 

Sie möchten selbstbestimmt wohnen? Sie möchten Kontakte pflegen und an Freizeitangeboten teilnehmen? Sie interessieren sich für den Besuch einer Werkstatt oder einer Tagesstätte?

Wenn Sie Unterstützung brauchen, damit Sie trotz Ihrer Beeinträchtigung Ihr Leben so gestalten können, wie Sie es möchten, können Ihnen im Amt für Soziale Dienste die Mitarbeiter*innen aus der Eingliederungshilfe weiterhelfen. Dort können Sie klären, ob Sie einen Anspruch auf diese Hilfen haben und welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung es für Sie gibt. Egal, ob Sie in das Amt kommen oder einen Besuch zu Hause möchten, vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin:

Amt für Soziale Dienste 
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Hilfen zum Lebensunterhalt 

Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 
0431 901-4955 

Öffnungszeiten und Kontakt

Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein beantragen. (Bitte beachten Sie: Für Kieler*innen ist der Standort  in Neumünster zuständig.)

Mit diesem Ausweis sind Sie berechtigt, einen Ausgleich für die Nachteile aufgrund Ihrer Beeinträchtigungen zu bekommen. Dazu können Parkerleichterungen, die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr oder die freie Nutzung von Bussen und Bahnen gehören. Weitere Informationen erhalten Sie beim

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit 
Steinmetzstraße 7, 24534 Neumünster 
04321 913-5 
Sammelanschluss Schwerbehinderung 04321 913-7000

Beirat für Menschen mit Behinderung

Der Beirat für Menschen mit Behinderung vertritt die Interessen von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen in Kiel. Er berät die politischen Gremien sowie die Stadtverwaltung und weist darauf hin, wo es welche besonderen Schwierigkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt. Ziel seiner Arbeit ist das inklusive Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Außerdem ist der Beirat an der Umsetzung des Leitbilds für Barrierefreiheit beteiligt.

Bei Anregungen und Fragen können Sie sich direkt, über die Internetseite www.inklusio-kiel.de an den Beirat wenden.

Sie möchten an einer Sitzung des Beirates teilnehmen? Dann sind Sie herzlich zu den öffentlichen Sitzungen im Rathaus eingeladen. Termin und Sitzungsort erfahren Sie im Infosystem Kommunalpolitik ratsinfo.kiel.de oder bei der Geschäftsführung:

Beirat für Menschen mit Behinderung 
Geschäftsführung: Amt für Soziale Dienste 
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 
0431 9013678 

Sozialraumteam

Das Sozialraumteam bietet kostenlose, individuelle Beratung und Information. Es ist Erstberatungs- und Vernetzungsstelle für alle Menschen im Ortsteil.

Alle Erwachsenen können sich in ihrem Ortsteil an das Sozialraumteam wenden. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bleibt nach wie vor der Allgemeine Sozialdienst (ASD) zuständig. 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten

Oft gibt es in der Umgebung Möglichkeiten zur Unterstützung. Das Sozialraumteam hilft dabei, den Kontakt zu finden. Bei der Landeshauptstadt Kiel gibt es eine Telefonnummer, die Ihnen hilft, bei den städtischen Ämtern und Betrieben die richtige Ansprechstelle zu finden:

115 – die einheitliche Behördennummer - zum Ortstarif, erreichbar von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX)

Auch außerhalb der Stadtverwaltung gibt es Beratungsstellen, die Ihnen weiterhelfen können. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den

  • Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V. 
    Der Landesverband ist Ansprechpartner für alle Menschen, die von Beeinträchtigungen betroffen sind. Ein Schwerpunkt ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Kindern mit Beeinträchtigungen.
    Besondere Erfahrungen mit spezifischen Teilhabebeeinträchtigungen hat der Verband in folgenden Bereichen: Körperliche Beeinträchtigungen, Sprach- oder Sprechstörungen, Kognitive Beeinträchtigungen, Mehrfache Beeinträchtigungen. Besondere Erfahrungen mit sonstigen Teilhabebeeinträchtigungen: Autismus-Spektrum-Störung / Unterstützte Kommunikation.

    Boninstraße 3-7, 24114 Kiel 
    0431  908 899-10 
     
    www.lvkm-sh.de
     
  • Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.
    Der Lebenshilfe Landesverband Schleswig-Holstein ist Eltern- und Selbsthilfeverein, Fach-, und Trägerverband. Gemeinsam mit ihren Mitgliedern setzt sie sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Ihr Ziel ist, dass jeder Mensch unabhängig vom Grad der Behinderung so selbstbestimmt wie möglich leben kann und ihm so viel Assistenz und Unterstützung zu Teil wird, wie er dazu braucht.

    Kehdenstraße 2-10, 24103 Kiel 
    0431  66118-0 
    www.lebenshilfe-sh.de 
     
  • Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V. (ZSL)
    Das ZSL ist die "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)" für Kiel. Die EUTB wird auf Grundlage von § 32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
    Besondere Erfahrungen mit spezifischen Teilhabebeeinträchtigungen hat das Zentrum für selbstbestimmtes Leben in folgenden Bereichen: Körperliche Beeinträchtigungen, Sprach- oder Sprechstörungen, Psychische Beeinträchtigungen, Lernbehinderung, Blindheit und Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit, Taubheit, Schwerhörigkeit, Kognitive Beeinträchtigungen, Mehrfache Beeinträchtigungen

    Saarbrückenstraße 54, 24114 Kiel 
    0431 22103281 
    www.zsl-nord.de

„Barrierefreier Wohnraum ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbständiges Leben und Teilhabe. Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum ist höher als das Angebot – auch in der Landeshauptstadt Kiel fehlen barrierefreie Wohnungen.“ (Aus dem Leitbild zum Thema Wohnen).

In diesem Kapitel finden Sie Ansprechpartner*innen und Beratungsstellen rund um das Thema Wohnen.

Inklusives Quartiersmanagement

In der Landeshauptstadt Kiel werden auch in Zukunft neue Stadtquartiere entstehen, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen. Damit diese Quartiere von Anfang an inklusiv entwickelt werden, nachbarschaftliche Aktivitäten unterstützen und Teilhabechancen ermöglicht werden, gibt es inklusive Quartiersentwicklung. Dieses initiiert und begleitet quartiers- und stadtteilorientierte Projekte und ist Ansprechpartner*in für Fachämter und Gremien sowie für Akteur*innen auf Quartiersebene.

Inklusive Quartiersentwicklung
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 
0431 901-32 57
Weitere Informationen

Barrierefreie Wohnungen

Die Kommunale Wohnungsvermittlung hilft bei der Suche nach barrierefreien Wohnungen, diese listet aber nicht alle barrierefreien Wohnungen in Kiel auf. Frei vermietbare Wohnungen für Menschen mit Beeinträchtigungen erfragen Sie bitte direkt bei Hausverwaltungen, Maklerbüros sowie Vermieter*innen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im

Amt für Wohnen und Grundsicherung
Wohnungsvermittlung
Stresemannplatz 5, 24103 Kiel 
0431 901-2355, 0431 901-2383, 0431 901-23980431 901-23560431 901-3883
 
Weitere Informationen

Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, können eventuell Umbaumaßnahmen notwendig werden. Je nach Pflege- oder Hilfebedarf kann das zum Beispiel der Einbau einer ebenerdigen Dusche im Bad sein. Vielleicht müssen aber auch Schwellen entfernt werden, damit Sie sich mit einem Rollstuhl oder Rollator in der Wohnung bewegen können. 

Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Dann bezuschusst die Pflegeversicherung solche Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro. Der Umbau muss vorab mit Ihrer Vermietung besprochen werden. Anschließend kann der Umbau bei der Pflegeversicherung beantragt werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie beim

Amt für Soziale Dienste 
Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel  
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 
0431 901-3627, 0431 901-3696 und 0431 901-1578 
Weitere Informationen

Barrierefreier Umbau von Wohneigentum

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der barrierefreie Ausbau von Wohnungseigentum gefördert werden.
Nähere Auskunft und Beratung erhalten Sie bei der

Investitionsbank Schleswig-Holstein 
Zur Helling 5-6, 24143 Kiel 
0431 9905-0 
Weitere Informationen

Wohngeld

Für Haushalte mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Das Wohngeldgesetz sieht für Menschen mit Schwerbehinderung besondere Freibeträge vor, die von der Art und Schwere der Beeinträchtigung abhängen. Diese Freibeträge können sich bei der Wohngeldberechnung einkommensmindernd auswirken.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im

Amt für Wohnen und Grundsicherung
Abteilung Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen
Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
0431 9012100
Weitere Informationen und Antrag
Öffnungszeiten

Barrierefreies Bauen

Die Beratungsstelle für barrierefreies Bauen informiert Planer*innen, aber auch Privatpersonen gebührenfrei und umfassend über die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und deren Umfeld.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der

Beratungsstelle für barrierefreies Bauen 
Fleethörn 9, 24103 Kiel 
0431 901-2518 
Weitere Informationen

Wohnen zu Hause und betreute Wohnformen

In Kiel gibt es ein breites Angebot, um mit Unterstützung in der eigenen (Miet-)Wohnung zu leben. Ist dies nicht möglich, gibt es beispielsweise Wohngruppen, in denen Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf leben können. Informationen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe.

Amt für Soziale Dienste
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Hilfen zum Lebensunterhalt 
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 
0431 901-4955 
Weitere Informationen, Antrag und Kontaktdaten

„Die Landeshauptstadt Kiel setzt sich dafür ein, in Bildungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen, Volkshochschulen und Akademien barrierefreie Voraussetzungen für die Bildung und für das lebenslange Lernen zu schaffen. Hierbei werden finanzielle sowie konzeptionelle Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten.“ (Aus dem Leitbild für Barrierefreiheit)

In diesem Kapitel erhalten Sie eine Übersicht, welche unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Altersstufen vorhanden sind.

Unterstützung in den ersten Lebensjahren

Wenn Sie Sorge haben, dass sich Ihr Kind nicht altersgemäß entwickelt, wenden Sie sich an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt. Erste Ansprechpersonen können auch die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes sein. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim

Amt für Gesundheit 
Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Elisabethstraße 61, 24143 Kiel (Gaarden-Ost)

Die Mitarbeiter*innen der Elternberatungsstellen können Ihnen vertraulich und kostenlos Fragen rund um die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes beantworten und Sie unterstützen.

0431 901-4473 
 
 
Weitere Informationen, Öffnungszeiten und Kontakt

Unterstützung und Förderung können Sie auch von den Frühen Hilfen bekommen. Frühe Hilfen sind kostenlose Angebote für Familien mit Kindern bis drei Jahre. Schon ab der Schwangerschaft bekommen Sie praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung. 

Frühe Hilfen richten sich insbesondere an Familien, die das Gefühl haben, im Alltag mit Kind überfordert zu sein und sich Unterstützung wünschen. Dafür ist kein Antrag nötig.

Weitere Informationen

Unterstützung im Kindergarten

Alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr können in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden – egal ob mit oder ohne Beeinträchtigung. Dort werden sie altersgemäß und individuell gefördert. Wenn das dortige Förderangebot nicht ausreicht, gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Fragen Sie dazu die Fachkräfte des Kindergartens oder wenden Sie sich an die

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Werftstraße 218, 24143 Kiel

0431 901-2619

Öffnungszeiten und Kontakt
Weitere Informationen und Antrag

Unterstützung in der Schule

Beachten Sie bitte die Empfehlungen der Schuluntersuchung vor der Einschulung und auch beim Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Empfehlungen geben wichtige Hinweise darauf, welche Schulart für Ihr Kind geeignet ist. Wenn Ihr Kind aufgrund individueller Schwierigkeiten keine allgemeinbildende Schule besuchen kann, besteht die Möglichkeit des speziellen Unterrichts in Förderzentren.
In Kiel gibt es drei Förderzentren:

  1. Förderzentrum für Lernen, emotionale und soziale Entwicklung,
  2. Förderzentrum für geistige Entwicklung
  3. Förderzentrum für geistige, körperliche und motorische Entwicklung

In manchen Fällen benötigt Ihr Kind unter Umständen besondere Hilfen, die über den sonderpädagogischen Förderbedarf hinausgehen. Oder bauliche Maßnahmen sind erforderlich, um einen Schulbesuch erst zu ermöglichen oder diesen zu erleichtern. Die Gewährung solcher integrativen Hilfen wird im Einzelfall geprüft. Nähere Informationen erhalten Sie im Amt für Schulen.

Weitere Informationen rund um das Thema Inklusion in der Schule erhalten Sie in der Schule Ihres Kindes oder bei den Kreisfachberater*innen in der Gutenbergschule oder im Amt für Schulen.

Gutenbergschule
Gutenbergstraße 61, 24116 Kiel
0431 260 91 260

Weitere Informationen

Falls Ihr Kind eine Schüler*innenbeförderung benötigt, werden die Kosten bei Vorlage eines entsprechenden schulärztlichen Gutachtens übernommen. 
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im

Amt für Schulen 
Sachbereich Schulamt Kiel 
Andreas-Gayk-Str.aße 31, 24103 Kiel 
0431 901-2944, 0431 901-2943 
oder Öffnungszeiten und Kontakt
Informationen und Kontakt zum Kinder- und jugendärztlichen Gutachten

Berufswahl und Ausbildung

Falls Ihr Kind oder Sie nach Beendigung der Schule (noch) keinen Berufswunsch oder Ausbildungsplatz haben, können Sie sich über die zahlreichen Programme für Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung nach Beendigung der Schulzeit Auskunft einholen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Berufsberatung oder der Reha-Berufsberatung.

Agentur für Arbeit 
Adolf-Westphal-Straße 2, 24143 Kiel 
0431 709 1000 
Weitere Informationen
Informationen zum Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen

Beratung gibt es auch in der Jugendberufsagentur.  Zur Jugendberufsagentur Kiel gehören alle Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung junge Menschen im Übergang von der Schule in das Berufsleben unterstützen (können). Die Fachkräfte unterstützen dabei Chancen und Möglichkeiten zu erkennen, leisten berufliche Beratung und bieten begleitende Unterstützung in der Schule, vor, während und nach der Ausbildung und bei persönlichen Problemen.

Jugendberufsagentur Kiel im Zentrum
Andreas-Gayk-Str. 31B, 24103 Kiel
0431 / 901 1901

Jugendberufsagentur Kiel

Projekt Übergang Schule-Beruf

In den Förderzentren für geistige und motorische Entwicklung sind die letzten drei Schuljahre in Form einer Werkstufe organisiert. In dieser Zeit hat Ihr Kind die Möglichkeit sich mit unterschiedlichen Wegen in das Berufsleben und mit seinen individuellen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Somit kann Ihr Kind einen positiven Einstieg in das Berufsleben erfahren.

Im Unterricht werden zum Beispiel die eigenen sozialen und beruflichen Kompetenzen thematisiert und Berufswünsche besprochen. Über verschiedene Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden die Schüler*innen auf den Übergang in das Berufsleben vorbereitet.
In dieser Zeit wird die Berufsorientierung und das Jobcoaching durch den Integrationsfachdienst im Rahmen des Projektes Übergang Schule-Beruf durch das Land Schleswig-Holstein gefördert.

In diesem Projekt arbeiten die Förderzentren, der Integrationsfachdienst und die Agentur für Arbeit unter Koordination der Landeshauptstadt Kiel zusammen. Sie beraten gemeinsam Schüler*innen und deren Eltern über den weiteren Verlauf ihrer Berufsorientierung. Diesbezüglich finden jährlich Berufswegekonferenzen statt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Integrationsfachdienst, bei den Schulen und dem

Amt für Schulen 
Referat Bildungsmanagement 
Sachbereich Übergang Schule und Beruf 
Fleethörn 9, 24103 Kiel 
0431 901-4318
Weitere Informationen

Studieren in Kiel

Falls Sie mit einer Beeinträchtigung in Kiel studieren, können Sie sich von den Beauftragten bzw. Zuständigen der Kieler Hochschulen für die Belange Studierender mit Beeinträchtigung oder einer chronischen Erkrankung beraten lassen. Diese Stellen setzen sich für die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen in allen Bereichen der Kieler Hochschulen ein. Das Studentenwerk berät hochschulübergreifend.

Förde VHS: Grundbildungszentrum

Durch das Grundbildungszentrum sollen Vorurteile und Hemmnisse sowie Barrieren abgebaut werden. Das Grundbildungszentrum der Förde-VHS ist Beratungs- und Vernetzungsstelle und richtet sich an Menschen mit geringer Grundbildung, Personen aus deren Umfeld sowie Einrichtungen, welche Betroffene unterstützen wollen. Eine Beratung ist vertraulich, kostenlos und individuell.
Weitere Informationen erhalten Sie von

Martina Vanicek
Grundbildungszentrum der Förde-vhs
Muhliusstraße 29-31, 24103 Kiel 
0431 901 5240

Weitere Informationen zum Grundbildungszentrum an der Förde-VHS

„Viele Menschen mit Beeinträchtigungen sind berufstätig. Dabei helfen barrierefrei gestaltete Arbeitsplätze und vielfältige Unterstützungssysteme.“ (Aus dem Leitbild zum Thema Arbeit und Beschäftigung)

Welche Unterstützungssysteme helfen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Informationen über die Arbeits- und Berufswelt

Im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Kiel können Sie sich ohne vorherige Anmeldung anhand von Broschüren und audiovisuellen Medien über Berufe und Ausbildungswege informieren. Für Gruppen ist eine Voranmeldung notwendig.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim

Berufsinformationszentzum (BiZ)
Adolf-Westphal-Straße 2, 24143 Kiel
0431 709-1230
Weitere Informationen

Zudem bieten Berufsberater*innen der Agentur für Arbeit Kiel an allen Schulen wie auch in den Abschlussklassen der Förderschulen Informationsstunden an.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der

Jugendberufsagentur Kiel
Andreas-Gayk-Str. 31B, 24103 Kiel
0431 901 1 901

Weitere Informationen

Unterstützung im Berufsleben

Für Menschen mit Beeinträchtigung besteht die Möglichkeit eine Ausbildung in einer speziellen Einrichtung zu absolvieren. Sie können sich im Rahmen der beruflichen Rehabilitation außerdem umschulen oder fortbilden lassen. 
Sollten Ihre Beeinträchtigungen Ursache beruflicher Schwierigkeiten sein, können Sie berufsvorbereitende und sonstige berufsfördernde Kurse besuchen.
Wenn Sie Ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz erhalten oder sichern möchten, können Sie sich im Rahmen der „Beruflichen Eingliederung“ unterstützen lassen.
Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der

Agentur für Arbeit Kiel
Reha-Team
Adolf- Westphal-Straße 2, 24143 Kiel
0431 709-1000
Weitere Informationen

Wenn Sie besondere Unterstützung und psychosoziale Betreuung an Ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz benötigen, können Sie sich beim Integrationsfachdienst beraten lassen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim

Integrationsfachdienst Kiel 
Sophienblatt 100, 24114 Kiel
0431 51262
Weitere Informationen

Außerdem berät die städtische Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht schwerbehinderte Kieler Arbeitnehmer*innen bei Problemen am Arbeitsplatz sowie Arbeitgeber*innen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im

Amt für Soziale Dienste 
Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
0431 901-3367
0431 901-3350
Öffnungszeiten und Kontakt
Weitere Informationen

Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit ein- und mehrfach Beeinträchtigung

In Kiel stehen unterschiedliche Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit seelischen und geistigen Erkrankungen zur Verfügung. Ziel dieser Angebote ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Um in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten zu können, muss ein Antrag auf berufliche Rehabilitation oder gegebenenfalls auf Eingliederungshilfe gestellt werden.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im

Amt für Soziale Dienste 
Eingliederungshilfe für Erwachsene
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
0431 901-4955
Weitere Informationen, Öffnungszeiten und Kontakte

Projekt Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv

Das Projekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ finanziert den Übergang von schwerbehinderten Menschen aus Werkstätten oder Beschäftigungsprojekten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
So können beispielsweise Arbeitgeber*innen, die Personen aus der genannten Zielgruppe einstellen über maximal fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des Arbeitgeberbruttos sowie zusätzlich eine Prämie erhalten.

Der Antrag für den Lohnkostenzuschuss des Arbeitgebers wird bei den Trägern der Eingliederungshilfe gestellt. Dort sind auch weitere Informationen zum Projekt erhältlich. Der Antrag auf Bewilligung einer Prämie ist beim Integrationsamt Schleswig-Holstein zu stellen.

Darüber hinaus können weitere Leistungen finanziert werden - wie behindertengerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, technische Arbeitshilfe, Arbeitsassistenz, Qualifizierung, Unterstützung durch den Integrationsfachdienst. Lassen Sie sich dafür gerne beim Integrationsfachdienst oder bei der Eingliederungshilfe beraten.

„Barrierefreiheit ist mehr als 'rollstuhlgerecht', denn Beeinträchtigungen sind vielfältig. Deshalb müssen auch die Maßnahmen zur Überwindung von Barrieren in der Mobilität vielseitig, mehrsinnig und an den Adressat*innen orientiert sein.“ (Aus dem Leitbild für Barrierefreiheit)

In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über Barrierefreiheit und Mobilität in der Landeshauptstadt Kiel.

Barrierefreiheit der öffentlichen Verkehrsmittel in Kiel

Busse

Nahezu alle Busse im Bereich der Landeshauptstadt Kiel sind sogenannte Niederflurbusse und damit barrierefrei zugänglich. Sie sind außerdem mit akustischen und optischen Haltestellenanzeigen ausgerüstet. Allerdings sind noch nicht alle Haltestellen barrierefrei ausgestattet.

Busse, die im Regionalverkehr eingesetzt werden, sind teilweise Hochflurbusse und deshalb nicht frei zugänglich. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen, ob der Bus barrierefrei ist.

Bahnen

Auf den Bahnstrecken von und nach Kiel werden überwiegend Züge eingesetzt, die einen barrierefreien Zugang garantieren. Sollten Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, blind oder sehbehindert sein, organisiert die Bahn entsprechende Hilfe. Bitte melden Sie sich mindestens einen Tag vorher bei der Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn.

DB Regio AG
Regionalbahn Schleswig-Holstein
Alte Lübecker Chaussee 15, 24114 Kiel
030 65212888
Weitere Informationen

Außerdem leistet die Bahnhofsmission u.a. Hilfen beim Ein-, Aus- und Umsteigen bei Mobilitätseinschränkung; Begleitung und Betreuung im Bahnhof und in den Räumen der Bahnhofsmission sowie Organisation von Reise und Umsteigehilfen in Deutschland.

Bahnhofsmission Mobil S-H
Sophienblatt 25/ 27
Hauptbahnhof Gleis 6, 24114 Kiel
0431 67 51 41

Weitere Informationen

 
Fördeschiffe

Inzwischen sind viele Fähranleger barrierefrei ausgebaut. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, besonders dann, wenn Rollstühle die üblichen Maße überschreiten.

Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH
Sonnenforum
Kaistraße 51, 24114 Kiel

0431 375939 09 oder 0431 375939 14

Weitere Informationen


Personenfähre Nord-Ostsee-Kanal

Im Norden Kiels, vor der Schleusenanlage Kiel-Holtenau verkehrt auf dem Nord-Ostsee-Kanal die Kanalfähre "Adler 1".
Sie verbindet die Stadtteile Kiel-Wik und Kiel-Holtenau miteinander.

Der Zugang zu den Anlegern ist stufenlos möglich. Je nach Wasserstand variiert die Steigung der Rampe auf die Fähre. 
Weitere Informationen

Bus und Bahn fahren mit einem Schwerbehindertenausweis

Wenn Sie eine Wertmarke vom zuständigen Landesamt haben, können Sie in allen Bussen des ÖPNV kostenlos fahren. Zudem stehen Ihnen bundesweit alle Nahverkehrszüge der Klassen Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) zur Verfügung.

Die Wertmarken können Sie schriftlich beantragen, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen

  • G (Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • H (Hilflosigkeit)
  • Bl (blind) oder
  • GL (gehörlos)
    eingetragen ist.

Wenn Sie einen solchen Ausweis besitzen und dieses Recht in Anspruch nehmen wollen, erhalten Sie auf Antrag ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt zum Ausweis. Für die Wertmarke ist im Allgemeinen ein Eigenanteil von jährlich 104 € oder 53 € für ein halbes Jahr zu leisten.

Ausnahmen von der Zahlungspflicht bestehen für blinde und hilflose schwerbehinderte Menschen, für bestimmte Gruppen einkommensschwacher schwerbehinderter Menschen sowie für einen begrenzten Kreis von Kriegsbeschädigten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen. Wenn Sie zu diesen Personenkreisen gehören, erhalten Sie die Wertmarke unentgeltlich.

Ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis neben dem Merkzeichen B noch der Hinweis „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ eingetragen, so wird die entsprechende Begleitung kostenlos befördert.  

Wenn Sie eine Wertmarke beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das 
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit 
Steinmetzstraße 7, 24534 Neumünster 

04321 913-5

Taxigutscheine für Menschen mit einer Gehbeeinträchtigung

Einige Kieler*innen mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis können öffentliche Verkehrsmittel nur schwer oder gar nicht nutzen. Sie brauchen ein Taxi oder ein Spezialfahrzeug mit Hebebühne oder Rampe, um zum Beispiel Erledigungen zu machen oder ins Theater zu gehen. Die Landeshauptstadt Kiel bietet deswegen unter bestimmten Voraussetzungen, finanzielle Unterstützung in Form von Taxigutscheinen.

Unterlagen zur Aufnahme in den Fahrdienst und Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie im

Amt für Soziale Dienste 
Inklusion und Älter werden im Quartier 
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 
0431 901 –3342 
Weitere Informationen und Antrag

Kfz-Steuerbefreiung/-ermäßigung

Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G oder GL kann die Kfz-Steuer um 50 Prozent gesenkt werden. Sie können dann aber nicht mehr die Freifahrten im ÖPNV nutzen. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Finanzamt Kiel
Feldstraße 23, 24105 Kiel
0431 602-0

Kfz-Versicherung

Einige Kfz-Versicherungen gewähren Menschen mit Schwerbehinderung Beitragsnachlässe. Informieren Sie sich bei den verschiedenen Anbietern.

Parkausweis sowie Parkerleichterungen

Es gibt drei verschiedene Parkausweise in Deutschland, die von einer Kombination der Merkzeichen aG, G, B oder Bl sowie dem ausgewiesenen Grad der Behinderung in Ihrem Schwerbehindertenausweis abhängen. Gleiches gilt für die Erteilung einer Parkerleichterung. 
Nähere Informationen bekommen Sie beim 

Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde 
Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel
0431 901-2015
Weitere Informationen

Behindertenparkplätze

Die Landeshauptstadt Kiel hat einen Online-Stadtplan. Dort finden Sie die Kieler Behindertenparkplätze unter dem Thema "Kiel mit dem Auto".


Personenbezogener Behindertenparkplatz

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen bestehenden Parkplatz in einen personenbezogenen Behindertenparkplatz umzuwandeln. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und erforderliche Unterlagen eingereicht werden.

Voraussetzungen:

  • Der*die Antragsteller*in muss einen Schwerbehindertenausweis besitzen, in dem das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) eingetragen ist. <
  • Ein berechtigtes Interesse an einem wohn- oder arbeitsortnahen Behindertenparkplatz muss vorliegen (zum Beispiel erhebliche Mobilitätseinschränkung, keine ausreichenden öffentlichen Stellplätze in zumutbarer Entfernung). 
  • Der Parkplatz muss baulich den Anforderungen der DIN 18040-3 entsprechen (mindestens 3,50 m Breite, 5,00 m Länge; bei Bedarf zusätzliche Bewegungsfläche).<

Notwendige Unterlagen: Für den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Kiel werden in der Regel benötigt

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises inklusive der Merkzeichen.
  • Blauer Parkausweis
  • Letzter Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste mit den erforderlichen Merkzeichen (aG oder Bl).
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Gegebenenfalls ein Passfoto.
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs (zum Beispiel Wohn- oder Arbeitsortadresse, besondere Umstände).
  • Bei personenbezogener Zuweisung: Angabe zur gewünschten Ausweisnummer beziehungsweise der betroffenen Person.
  • Eventuell Nachweis, dass im nahen Umfeld kein annähernd gleichwertiger Parkplatz zur Verfügung steht.

Ablauf:

  • Antrag schriftlich (oder formlos per E-Mail/Brief) bei der Straßenverkehrsbehörde Kiel stellen.<
  • Nach Prüfung kann eine personenbezogene Sondernutzungserlaubnis mit Kennzeichnung und Ausweisnummer eingerichtet werden.
  • Die Nutzung ist ausschließlich für das betreffende, berechtigte Fahrzeug erlaubt und muss deutlich gekennzeichnet werden. <
  • Die Straßenverkehrsbehörde erstellt bei Bewilligung die Markierungen und Schilder.

Es empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der 
Straßenverkehrsbehörde Kiel 
Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel 
0431 901 2015 
 

Barrierefreie Toiletten

Barrierefreie Toiletten sind im Online-Stadtplan aufgelistet. Sie finden Sie unter dem Thema "Sauberes Kiel" und dem Unterpunkt "Toiletten".

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) ist zuständig für die öffentlichen Toiletten in Kiel. Eine Auflistung finden Sie auch auf der Seite des ABK unter dem Punkt „Stadtsauberkeit“. Auch Probleme mit den Toilettenanlagen können Sie dort melden.

Des Weiteren gibt es in Kiel eine „Toilette für Alle“. Eine Toilette für Alle bietet einen großen Toilettenraum, eine Liege und einen Personen-Lifter. Dieser Lifter kann Menschen in jeder Altersgruppe sicher vom Rollstuhl auf das WC oder die Liege befördern. Dies ist sehr rückenschonend für die Begleitperson. Auf der bequemen Liege kann die Begleitperson die Inkontinenzeinlage wechseln. Eine Toilette für Alle steht fest am ZOB und wird privat betrieben. 

Eine weitere Toilette für Alle ist mobil und steht zum Beispiel am Bootshafen oder Exerzierplatz. Wenden Sie sich für weitere Informationen über den mobilen Standort bitte an den ABK.

ABK-Kundenzentrum
Daimlerstraße 2, 24109 Kiel
0431 58 54 -0

www.abki.de

Schlüssel für Toiletten/Euroschlüssel

Einen sogenannten „Euroschlüssel für behindertengerechte Toiletten“ erhält die Person, welche einen Schwerbehindertenausweis oder einen entsprechenden Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste besitzt. Der Schlüssel wird ausgegeben, wenn das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), G (gehbehindert), H (hilflos), Bl (blind) oder das Merkzeichen G mit einem Grad von mindestens 70 festgestellt wurde. Den Schlüssel erhalten auch Personen mit einem Grad der Beeinträchtigung von mindestens 90 Prozent.

Ebenfalls erhalten an Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankte einen Schlüssel, sofern sie einen entsprechenden Arztbericht oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Der Schlüssel ist im gesamten Bundesgebiet, in Österreich, in der Schweiz und einigen weiteren europäischen Ländern für Behindertentoiletten auf Autobahnraststätten und in vielen Städten nutzbar.

Der Schlüssel kostet 28,90 Euro. Es können Versandkosten hinzukommen. Der Schlüssel ist überall in Deutschland nutzbar. Sie erhalten den Schlüssel beim 
Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V. (ZSL Nord e.V.) 
Saarbrückenstraße 54, 24114 Kiel 
0431 22103281 
017624991394 

Eine vorherige telefonische oder persönliche Terminvereinbarung ist wünschenswert, um sicherzustellen, dass die Schlüssel auch vorrätig sind. Sie erhalten ihn aber auch direkt über den gemeinnützigen Verein CBF-Darmstadt e. V. 
Weitere Informationen

Die Wheelmap-App

Sie suchen Apotheken oder Sanitätshäuser, die Sie barrierefrei betreten können? Sie wollen in die Stadt, um einzukaufen oder Museen zu besuchen, wissen aber nicht, welche Orte barrierefrei zugänglich sind? Hierfür gibt es die Wheelmap-App vom Sozialhelden e.V.

In dieser App können Sie ganz leicht Orte finden, selber eintragen und über ein Ampelsystem bewerten. Nicht nur für Kiel, sondern weltweit und kostenlos. Dadurch können Sie auch Ihren Urlaub oder Geschäftsreisen einfacher planen.

Sie finden in dieser App über 3,2 Millionen öffentlich zugängliche Orte, unter anderem auch barrierefreie Toiletten. Die Karte hilft Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen ihren Alltag planbarer zu gestalten.

Wenn Sie Interesse an der Wheelmap haben, können Sie sich diese ganz einfach kostenlos im App-Store herunterladen oder auf wheelmap.org/search.

„Gesundheit ist für alle Menschen ein hohes Gut. Für Menschen mit Beeinträchtigungen existieren in unserem Gesundheitssystem zusätzliche Hürden, die das Gesundbleiben bzw. Gesundwerden erschweren. Pflege soll respektvoll sein, weil sie mit körperlicher Nähe und Distanzverlust zu fremden Personen verbunden ist.“ (Aus dem Leitbild für Barrierefreiheit)

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Gesundheit und Pflege.

Betreuungsstelle

Sofern eine Person keine Vorsorgevollmacht hat, gibt es gesetzlich bestellte Betreuungspersonen, die in Geld-, Wohnungs-, Behörden- oder auch Gesundheitsangelegenheiten unterstützen können. Wenn Sie dafür sorgen möchten, dass eine vertraute Person Ihre Betreuung übernimmt, können Sie eine sogenannte Vorsorgevollmacht abschließen.

In der städtischen Betreuungsstelle werden Sie ausführlich rund um das Thema Betreuung und Vorsorge informiert.

Amt für Soziale Dienste 
Betreuungsstelle 
Saarbrückenstraße 145, 24114 Kiel 
0431 901-3605 

Weitere Informationen

Pflegestützpunkt

Der Pflegestützpunkt bietet individuelle Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen, Betroffene oder dessen Angehörige.

Wenn ein Mensch und seine Angehörigen Unterstützung benötigen, stellen sich viele Fragen: Wer unterstützt mich im Alltag? Wie kann ich mein bisheriges Leben in vertrauter Atmosphäre weiterleben? Wo bekomme ich Hilfsmittel? Welche Anträge muss ich stellen? 

Auf diese und andere Fragen gibt der Pflegestützpunkt eine Antwort. Er informiert umfassend zu Themen wie Leben und Wohnen im Alter, Pflege und Betreuung. Der Pflegestützpunkt ist gut vernetzt und vermittelt Kontakte zu Ehrenamtlichen oder Angehörigengruppen und hat ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Probleme.

Sie erhalten individuelle, unabhängige und kostenfreie Beratung zu folgenden Themen:

  • unterstützende Angebote (z.B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Hausnotruf)
  • Hilfsmittelversorgung
  • Wohnen im Alter
  • Barrierefreies Wohnen
  • Häusliche und ambulante Pflege
  • Tagespflege, Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege
  • Finanzierungsmöglichkeiten der Hilfsangebote
  • Leistungen der Pflegeversicherungen
  • Antragsstellung (z.B. Pflegeversicherung)
  • Freizeit- und Urlaubsgestaltung in der Pflegesituation

Bei Bedarf erfolgt die Beratung auch bei Ihnen zu Hause. Weitere Informationen erhalten Sie im

Amt für Soziale Dienste 
Pflegestützpunkt  
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 
0431 901-3696, 901-3627 und 901-1578 

Weitere Informationen

Leistungen der Hilfe zur Pflege

Bewohner*innen stationärer Einrichtungen sowie Menschen, die eine ambulante oder teilstationäre Pflege in Kiel benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenzuschuss beantragen. 
Weitere Informationen erhalten Sie im

Amt für Soziale Dienste 
Leistungen der Hilfe zur Pflege 
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
0431 901-3671

Öffnungszeiten, Kontakte und Antrag
Weitere Informationen 

Heimaufsicht Kiel

Die Heimaufsicht hat nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) den gesetzlichen Auftrag, stationäre Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. 
Darüber hinaus informieren und braten sie Bewohner*innen von Einrichtungen, Bewohnerfürsprecher*innen, Angehörige und Träger*innen. Zudem werden Beschwerden auch zu den besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen entgegengenommen und bearbeitet. Bei den Überprüfungen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). 
Weitere Informationen erhalten Sie bei der

Heimaufsicht Kiel
Fabrikstraße 8-10, 24103 Kiel 
0431 9 01-2073, 901-2074, 901- 2176, 901- 2189 

Weitere Informationen

Allgemeiner Sozialdienst (ASD) / Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)

Menschen mit akuten Notlagen oder Gefährdungen auf Grund einer psychischen Erkrankung sowie deren Angehörige können sich beim sozialpsychiatrischen Dienst des Amtes für Gesundheit beraten lassen. Hier werden Bewältigungshilfen für Krisensituationen gegeben oder es wird an andere Stellen verwiesen. Die Gespräche sind vertraulich und können bei Wunsch und Bedarf als Hausbesuch stattfinden.

Umfangreiche Informationen oder Unterstützungsangebote für psychisch erkrankte Menschen finden Sie im „Wegweiser –Sozialpsychiatrische / Psychosoziale Hilfen in Kiel“. 

Für Kinder, Jugendliche und Erziehungsfragen ist der Allgemeine Sozialdienst (ASD) und bei psychischen Erkrankungen oder in akuten Krisen der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) zuständig.

Amt für Gesundheit 
Sozialpsychiatrischer Dienst 
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel 
0431 901-2110 

Öffnungszeiten
Weitere Informationen

Kommunaler Sozialdienst für Erwachsene (KSD)

Der Kommunale Sozialdienst für Erwachsene (KSD) bietet kostenfreie Beratung und Orientierung für Menschen in besonderen Lebenslagen. 
Hier finden Sie Unterstützung, um individuell passende Hilfeleistungen zu finden und Ihre persönliche und soziale Situation zu verbessern. 
Alle erwachsenen Kieler*innen können sich mit ihren Fragen an den KSD wenden. Die Beratung kann dabei Themen der persönlichen Lebenssituation, finanzielle Aspekte und Sozialleistungen umfassen. Weitere Themen sind Teilhabemöglichkeiten, Hilfestellungen bei psychischen Belastungen, Abhängigkeitserkrankungen, Pflege und körperlichen Einschränkungen. 
Außerdem können Fragen des Älterwerdens und Hinweise zu Freizeit, Kultur und ehrenamtlichem Engagement sowie Angebote in der Nachbarschaft besprochen werden.

Die Gespräche sind vertraulich und können bei Wunsch und Bedarf als Hausbesuch stattfinden. Außerdem gibt es Sprechzeiten im Ortsteil.

Amt für Soziale Dienste 
Kommunaler Sozialdienst 
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 
0431 901-5806 

Weitere Informationen und Kontakte

„Es gibt viele unterschiedliche Barrieren, die es Menschen mit Beeinträchtigungen schwer oder unmöglich machen können, Kultur und Sport in ihrer Freizeit zu erleben. Ein erster Schritt liegt darin, die Sensibilität und das Bewusstsein für Barrieren im kulturellen und sportlichen Bereich zu erhöhen, damit diese erkannt und abgebaut werden können.“ (Aus dem Leitbild für Barrierefreiheit)

In diesem Abschnitt können Sie sich über Kultur- Freizeit- und Sportangebote informieren.

Kiel verfügt über sehr viele kulturelle Einrichtungen, die im Laufe der letzten Jahre barrierefrei um- oder ausgebaut wurden.

Stadtbücherei

Die Stadtbücherei Kiel versorgt alle Alters­gruppen mit einem vielfältigen Medienangebot für Schule, Beruf und Freizeit: Ihre aktive Netzwerk­­partnerin für lebenslanges Lernen, Lese­­förderung und Informationskompetenz.

Die Stadtbücherei mit ihrer Zentrale in der Andreas-Gayk-Straße 31 ist frei zugänglich zu erreichen. 
Die Büchereien in den Stadtteilen sind nicht alle barrierefrei. Genauere Informationen darüber erhalten Sie in der

Zentralbücherei 
Neues Rathaus 
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel 
0431 901-3434 oder 0431 901-3437 

Weitere Informationen und Öffnungszeiten der verschiedenen Standorte

Volkshochschule

Die Volkshochschule in Kiel heißt Förde-vhs. Die Angebote finden an unterschiedlichen Standorten in und um Kiel statt.
Die Räumlichkeiten der Förde-vhs sind nur bedingt barrierefrei zu erreichen. Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden daher gebeten, sich bei Interesse an einem Kurs mit der Förde-VHS in Verbindung zu setzen. Sie ist bemüht, bei Bedarf einzelne Kurse in barrierefreie Räume zu verlegen. 
Es gibt allerdings auch Kurse oder Veranstaltungen die Online stattfinden. 

Auf Nachfrage prüft die Förde-vhs die Möglichkeit, eine*n Gebärdensprach-Dolmetscher*in zu stellen und die Kosten oder Teile der Kosten zu übernehmen.

Menschen mit einer Schwerbehinderung können unabhängig vom Grad der Behinderung (GdB) eine Ermäßigung von 30% auf die Kosten des Kurses beantragen. 

Eine Ermäßigung um 50 % ist möglich für: Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Personen, die ein Berufsfindungsjahr oder ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr leisten, Personen, die Arbeitslosengeld I, Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen und Personen, die den Kiel-Pass oder den Kieler Seniorenpass besitzen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der

Förde VHS 
Muhliusstraße 29-31, 24103 Kiel 
0431 901-5200

Weitere Informationen
Förde-vhs
Die Förde-vhs in leichter Sprache

KulturForum

Das KulturForum in der Stadtgalerie lädt zu Konzert-, Theater-, Vortrags- und Literaturveranstaltungen ein. Das Internet und der monatliche Veranstaltungsflyer informieren über das vielseitige Programm. Das KulturForum ist barrierefrei erreichbar, hat einen barrierefreien Veranstaltungssaal und eine Behindertentoilette ist in unmittelbarer Nähe im Stadtcafe zu finden.

Eine Begleitperson für Menschen mit einem Merkzeichen "B" auf dem Schwerbehindertenausweis erhält bei allen Veranstaltungen freien Eintritt. 
Sofern es bei einer Veranstaltung die Möglichkeit eines ermäßigten Eintrittspreises gibt, gilt dies für Inhalber*innen eines Kiel-Pass und Studierende.  

Weitere Informationen erhalten Sie im

KulturForum 
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel 
0431 901-3400 

Weitere Informationen, das Program und Tickets 

Die Angebote erscheinen halbjährlich in Form eines Faltblattes unter dem Titel „KulturInklusive – entschleunigte Kulturangebote. 

KulturInklusive

KulturInklusive bietet entschleunigte Kultur, die mit Ruhe genossen werden kann. Die Angebote bringen die Langsamkeit zurück. 
Die Termine zum abwechslungsreichen Veranstaltungsprogramm können online eingesehen werden. Sie werden regelmäßig akutualisiert und ergänzt. 
Weitere Informationen dazu gibt es im

Kulturbüro
0431 901-5274
Weitere Informationen

Theater, Museen und Konzertsaal

Neben dem Schauspielhaus und der Oper sind die Kieler Museen barrierefrei gestaltet worden. Zudem sind Kulturzentren wie die „Pumpe“ oder auch die „Räucherei“ für Rollstuhlfahrer*innen zugänglich. Genaue Auskünfte über die barrierefreie Zugänglichkeit der einzelnen Einrichtungen erhalten Sie bei der

Tourist-Information 
Andreas-Gayk-Straße 31b, 24103 Kiel
0431 679 100
 www.kiel-sailing-city.de

Theater Kiel

Rollstuhlplätze und Zugänglichkeit: In allen Spielstätten finden Sie ausgewiesene Rollstuhlplätze. Zu jedem Rollstuhlplatz ist bei Bedarf ein Begleitplatz vorgesehen.

Im Opernhaus führt ein Aufzug bis zum 1. Rang. Der Zugang befindet sich auf der Rathausplatzseite des Opernhauses.
Im Schauspielhaus sind die große Bühne und die Reihe 17 über den Haupteingang barrierefrei zu erreichen. Für den Zugang zum Studio steht ein Aufzug zur Verfügung.
Beim Junges Theater im Werftpark ist ein Zugang zum Saal und zur Volière für Rollstuhlfahrer*innen vorhanden. Die Probebühne ist leider nicht barrierefrei erreichbar.

Im Opernhaus und im Schauspielhaus gibt es Infrarotanlagen für Schwerhörige. Die Infrarotkopfhörer können an allen Garderoben gegen eine Leihgebühr von 1,50 € und ein Pfand von 10 € für die Vorstellung entliehen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie an der Theaterkasse
0431 901 901 oder unter
Theater Kiel 

Konzerthaus im Kieler Schloss
Das Konzerthaus ist zum umfassend saniert worden und nun barrierefrei: ein neuer Aufzug im Foyer, optimierte Parkettverläufe mit 14 barrierefreien Sitzplätzen, eine induktive Höranlage im Parkett und im Rang, ein barrierefreier Kassenbereich, Ausgangstüren mit Taster und Automatik-Türantriebe sowie barrierefreie Sanitäranlagen im Untergeschoss.

Betreiber des Konzerthauses ist das Theater Kiel. Das Konzerthaus fungiert als Heimspielstätte für das Philharmonische Orchester Kiel. Neben Klassik gehören auch Konzerte anderer Genres, Lesungen, Comedy, Familienangebote und weitere kulturelle Formate anderer Partner*innen zum Angebot.

Konzerthaus am Schloss
Schlossplatz 2, 24103 Kiel

Weitere Informationen und Tickets

Museen

Acht Kieler Museen stehen in unmittelbarer Nähe zur Förde für hochkarätige Sammlungen, breite Forschungs­ansätze, ein spannendes Ausstellungs­programm und freundlichen Service.
Alle Informationen erhalten Sie im

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung - Kulturbüro
Neues Rathaus, Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
0431 901 5229

Weitere Informationen

Sportangebot für Menschen mit einer Beeinträchtigung

Da es in Kiel viele Möglichkeiten gibt, Sport zu treiben, empfiehlt es sich, Kontakt zu dem Sportverein seiner*ihrer Wahl aufzunehmen.

Hier kann gemeinsam geklärt werden, welche Sportart passend ist und ob es entsprechende Angebote gibt.

Einen ersten Überblick gibt die städtische Broschüre „Fit in Kiel“. Diese liegt in der Abteilung "Fachdienst Inklusion und Älter werden im Quartier" im Erdgeschoss im Amt für Soziale Dienste aus. 

Selbstverständlich bekommen Sie Informationen zu vielen Sportarten auch beim

Sportverband Kiel 
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel 
0431 6486-173 

Weitere Informationen


Außerdem finden Sie alle Sportangebote für Sportinteressierte mit Beeinträchtigung in und um Kiel im InTuS-Vereinsportal.

Jugendtreffs

Die städtischen Mädchen- und Jugendtreffs sind nicht alle barrierefrei erreichbar.

Bitte informieren Sie sich über die Zugänglichkeit der einzelnen Treffs im

Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Kinder-und Jugendinteressen 
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel 
0431 901-3123 

Weitere Informationen 

Besondere Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung

Comics zeichnen, Taschen nähen, Gitarre spielen oder Piratenschätze suchen:

Jedes Jahr gibt es in den Sommer- und in den Herbstferien ein buntes Ferienprogramm für Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren. Die Angebote für junge Menschen mit Beeinträchtigung sind im Programmheft besonders gekennzeichnet.
Weitere Informationen erhalten Sie im

Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Ferienpassbüro
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Eingang A, 1. Etage, Zimmer A101a/b
0431 901-2939
0431 901-2938
Weitere Informationen

Inklusive Malkurse für Erwachsene

Zugangsbarrieren zu Bildung für alle Menschen abzubauen und Heterogenität und Vielfalt zur Normalität zu machen - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, körperlichen und geistigen Voraussetzungen: Das ist der Anspruch der Volkshochschulen. 

Die inklusiven Kunstkurse richten sich an Menschen mit und ohne Behinderungen. Vorausgesetzt wird Offenheit und Neugier für das Abenteuer künstlerischer Prozesse. Bei eingeschränkter Mobilität muss eine begleitende Person anwesend sein.
In herzlicher Atmosphäre wird zu unterschiedlichen Themen experimentiert. Dabei können Techniken wie Collage, Mixed-Media, Druck oder Malerei ausprobiert werden; es wird selbständig gearbeitet. Die Freude am Prozess steht im Vordergrund. Der Austausch über die eigenen Arbeiten nach Bedarf und gemeinsame Bildbetrachtungen runden die Kurse ab.

Weitere Informationen erhalten Sie an der

Förde-vhs
Muhliusstraße 29–31, 24103 Kiel
0431 901-5200
Weitere Informationen und Kursprogramm

Anlaufstellen Nachbarschaft (anna)

Die Anlaufstellen Nachbarschaft (anna) sind Informations- und Wegweisungsstellen in den Kieler Ortsteilen. Information, Beratung und Vermittlung sind zentrale Aufgaben genauso wie die Vernetzung im Ortsteil und im gesamten Kieler Stadtgebiet. Ein langfristiges Ziel der Anlaufstellen Nachbarschaft ist die Entwicklung von Strukturen für ein inklusives Leben vor Ort.

Eine aktuelle Übersicht aller Anlaufstellen Nachbarschaft und weitere Informationen finden sie im 

Amt für Soziale Dienste
Fachdienst Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
0431 901-3331

Weitere Informationen
Alle Veranstaltungen aller Anlaufstellen Nachbarschaft in der anna-Web-App

Angebote für ältere Menschen mit Beeinträchtigung

Der Senior*innenpass ist ein Angebot der Landeshauptstadt Kiel. Er soll älteren Kieler*innen mit einem geringen Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern beziehungsweise überhaupt ermöglichen. Kieler*innen ab 65 Jahren und Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab 63 Jahren können einen Senior*innenpass erhalten, wenn sie über ein geringes Einkommen verfügen

Einen Einblick in die vielfältigen Angebote und Vergünstigungen, den Flyer und Infos in deutscher Gebärdensprache finden Sie hier.

Der Senior*innenpass wird nach Prüfung der Voraussetzunge vom netteKieler Ehrenamtsbüro ausgestellt.
Nähere Informationen erhalten Sie im

netteKieler Ehrenamtsbüro 
Neues Rathaus 
Andreas-Gayk-Straße 31, Eingang A, 24103 Kiel 
0431 901-5502 

Weitere Informationen


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Fachdienst Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 

Öffnungszeiten

Leitstelle für Menschen mit Behinderung

Britta Ingwersen
0431 901-3277 

Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag zwischen 9 und 14 Uhr.
Termine sind nach Absprache auch zu anderen Zeiten möglich.