Förderung von Einrichtungen nach dem SGB VIII

Mehr als 200 Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Jugendtreffs und andere Angebote der Jugendarbeit sorgen für einen wichtigen Teil der sozialen Infrastruktur in Kiel. Auf dieser Seite finden Sie Infos, Unterlagen und Materialien.

Ein Großteil der Einrichtungen und Angebote sind in freier Trägerschaft und werden aus öffentlichen Mitteln gefördert. Darum kümmert sich bei der Landeshauptstadt Kiel das Jugendamt. Geregelt sind diese Zuwendungen im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII). 

Die Aufgabe ist komplex, und es werden große Summen bewegt. Es geht zum Beispiel um Personal- und Sachkosten für den Kitabetrieb, aber auch um Förderung von Angeboten der Jugendarbeit oder der Jugenderholung, um Investitionsmittel für Ausbau und Sanierungen von Gebäuden, die Anwendung passgenauer Förderprogramme und den effizienten Einsatz städtischer Gelder. Das Jugendamt berät Investor*innen und freie Träger und begleitet die Bauprozesse in Zusammenarbeit mit Jugendhilfeplanung, Bauämtern und der Landesheimaufsicht. 

 

Wir werden digital!

Wir stellen die ersten Anträge als Online-Anträge zur Verfügung. Um diese nutzen zu können benötigen Sie ein Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein

Sobald Sie hier ein Unternehmskonto mit Elster-Zertifikat angelegt haben (kein reines Basis-Konto) können Sie Anträge online ausfüllen und direkt einreichen. Ein Ausdrucken und Unterschreiben dieser Anträge ist dann nicht mehr notwendig.

Nach und nach werden wir unser digitales Angebot ausweiten, sodass Sie Ihre Anträge immer einfacher stellen können.

Serviceportal SH Hilfe-Seite des Service-Portals  
 

Kindertageseinrichtungen

Betriebskostenförderung

Die Landeshauptstadt Kiel (Stadt) sowie die freien Träger von Kindertageseinrichtungen (Träger) verfolgen in der Kindertagesbetreuung das gemeinsame Ziel, bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten, die Einrichtungen auszulasten und dafür die Finanzierung auskömmlich zu gestalten.

Die Förderung von Kindertageseinrichtungen ist ein komplexes Themengebiet und erfolgt auf Grundlage des jeweils aktuell geltenden Kindertagesförderungsgesetzes und der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

Förderfähig sind angemessene Personal- und Sachkosten. Förderfähige Personalkosten werden anhand der den Einrichtungen zustehenden Personalkontingenten und der aus den jeweilig angewandten Tarifverträgen entstehenden Gehältern ermittelt. Der hierfür zuständige Sachbereich bemüht sich, ein verlässlicher und vor allem transparenter Partner an der Seite der Träger darzustellen. Jederzeit stehen die Mitarbeitenden für Beratungen/Kalkulationen zur Verfügung.

Gesetze und Verordnungen zum Kindertages­förderungsgesetz (KiTaG) Informationen des Landes zur Kita-Reform
 
 

Sonderförderungen

Neben der Förderung der laufenden Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen stellt die Landeshauptstadt Kiel weitere Mittel bereit, um zusätzliche Qualitäten in der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen und zu finanzieren. 

Darüber hinaus stellt auch das Land über das Standard-Qualität-Kosten-Modell hinausgehende Fördermittel insbesondere für die Förderung der Sprache und die Ausbildung neuer Fachkräfte bereit.

Hier finden Sie die erforderlichen Unterlagen für alle zusätzlichen Förderprogramme.

Bitte beachten Sie: Ab 2024 werden folgende Sonderförderungen über die Betriebskostenförderung mitgefördert:

  • Helfende Hände
  • Sofortprogramm Gaarden und Mettenhof
  • Qualitätsmanagement und Fachberatung

Für diese Förderungen können noch mit dem hier zur Verfügung gestellten Verwendungsnachweis das Jahr 2023 abgerechnet werden; die laufende Förderung ab 2024 wird dann über die Betriebskostenförderung geleistet.

 
 

Info zu den Online-Vordrucken

Sowohl für den Online-Antrag als auch für den Verwendungsnachweis werden weiterhin Finanzierungsplan und Stellenverzeichnis als Excel-Datei benötigt. 

Diese Datei können Sie herunterladen, ausfüllen und dann im Online-Verfahren an entsprechender Stelle wieder hochladen. 

Antrag auf Förderung Verwendungsnachweis
 
 
 

Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt die Stadt für die Betreuung von Kindern in flexiblen Randzeitenangeboten eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung, wenn nicht mehr als 10 Kinder betreut werden.

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen wollen, reichen Sie bitte zum Antrag in Papierform sowie auch für den Verwendungsnachweis nachfolgende Kinderliste zum Nachweis mit ein. 

Kinderliste

Zur Unterstützung der Entwicklung von Kindern mit besonderem Förderbedarf bei der sprachlichen Entwicklung und beim Erlernen der deutschen Sprache stehen jährlich 751.000 € zur Verfügung.

Die Ausschüttung der Mittel erfolgt Kind-bezogen unter Berücksichtigung folgender Vorgaben:

  • Die Kinder müssen älter als 3 Jahre sein, noch nicht die Schule besuchen und bereits in der Einrichtung sein
  • Keine Förderung für I-Kinder, Kinder mit Förderung nach § 35a SGB VIII, Teilnehmer einer SPRINT-Maßnahme oder Kinder mit festgestellter Sprachstörung

Förderberechtigt sind nur die Kitas, die in ihrer pädagogischen Konzeption eine Sprachbildung insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund ausdrücklich vorsehen und Fachkräfte einsetzen, die entsprechend aus- und fortgebildet sind.

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen wollen, reichen Sie bitte zum Antrag in Papierform sowie auch für den Verwendungsnachweis nachfolgende Kinderliste zum Nachweis mit ein. 

Kinderliste

Hierbei handelt es sich um eine Förderung des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Weitere Infos des Ministeriums Aktuelle Richtlinie des Landes

Zur Gewinnung neuer Fachkräfte stehen Haushaltsmittel für die Beschäftigung einer begrenzten Anzahl von Praktikant*innen im Anerkennungsjahr zur Verfügung. Voraussetzung für eine Anstellung ist, dass freie Haushaltsmittel verfügbar sind und für die Zeit des Praktikums ein*e Sozialpädagog*in mit staatlicher Anerkennung in der Einrichtung beschäftigt ist.

Neben den Kitas in Gaarden und Mettenhof gibt es über das gesamte Stadtgebiet verteilt weitere Einrichtungen, die im Alltag Problemlagen begegnen müssen, die denen in Mettenhof und Gaarden annähernd entsprechen. 

Die Förderung von Kitas mit besonderer Bevölkerungsstruktur sieht daher eine Unterstützung dieser Einrichtungen in Form einer Finanzierung von drei zusätzlichen Fachkraftstunden in der Eingruppierung TVöD S8a je Gruppe vor. Diese Förderung trägt nach einheitlicher Rückmeldung der bislang geförderten Einrichtungen deutlich zur Verbesserung der Betreuungsqualität in den Einrichtungen bei und soll fortgeführt werden.

Die Integration bzw. Inklusion von geflüchteten Kindern in Kindertageseinrichtungen bedeutet, sie unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem religiösen sowie kulturellen Hintergrund individuell zu fördern, ebenso wie alle anderen Kinder auch. 

Interkulturelle Elternarbeit, kultursensibles Handeln sowie eine mehrsprachige Erziehung sollen durch Kita-Lotsen in Einrichtungen unterstützt werden.

Insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien benötigen eine Unterstützung, die gelingende Teilhabe von Anfang an ermöglicht. 

Kinder brauchen neben einer ausreichenden materiellen Versorgung auch Angebote, um ihren Lebensraum zu erforschen und zu begreifen, ihren Platz in einer Gruppe zu finden und an den Ereignissen ihres sozialen Umfelds aktiv teilhaben zu können. Nur so lernen Kinder Grundwerte sozialen Verhaltens und erfahren Selbstwirksamkeit und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, was wichtige Voraussetzungen für eine nachhaltige und gelungene Bildungsentwicklung sind. 

Um diese Entwicklung nicht durch Verunsicherung oder Ausgrenzung – infolge sprachlicher Barrieren und/oder belastender Entwicklungsbeeinträchtigungen - zu gefährden, will das Jugendamt mit dem Projekt einen wichtigen Beitrag leisten: Jedes Kind soll mit seinen individuellen Voraussetzungen und Bedarfen wahr- und angenommen und als ein gleich­berechtigtes Mitglied der Gruppe anerkannt werden. Das Regelsystem Kita soll darin zusätzlich unterstützt werden, auch in heterogenen Gruppen diese Aufgaben gemeinsam zu lösen und Herausforderungen zu bewältigen. 

Die Kita-Träger setzen Heilpädagog*innen und/oder erzieherische Fachkräfte und/oder andere geeignete Kräfte ein, die Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und den Teilhabebeeinträchtigungen durch Migration und/oder Armutsfolgen haben.

Das Landesprogramm Sprach-Kitas: Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung. In anerkannten Sprach-Kitas wird den KiTa-Teams eine zusätzliche Fachkraft für die sprachliche Bildung (19,5 Std./ halbe Vollzeitstelle) zur Seite gestellt. Die Fachkräfte für die sprachliche Bildung beraten, begleiten und unterstützen die Mitarbeitenden in der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit, bei der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Familien sowie bei der Ausrichtung auf eine inklusive Bildungsarbeit. 

Zur Begleitung der zusätzlichen Fachkräfte für die sprachliche Bildung in den Kindertageseinrichtungen wird eine zusätzliche kontinuierlich begleitende Fachberatungsstruktur eingerichtet. Hierzu werden landesweit 17 Fachberatungen (19,5 Std./halbe Vollzeitstelle) eingesetzt.

Die Landesfördermittel für die Sprach-Kitas nach dem KiTaG werden – wie schon bei der Bundesförderung - nicht komplett die Finanzierung der Sprachfachkräfte übernehmen. Daher können über die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. Online-Antrag die fehlenden Mittel beantragt werden.

Die Informationen zu der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) befinden sich aktuell in der Überarbeitung und werden zeitnah wieder veröffentlicht. 


Offene Kinder- & Jugendarbeit (OKJA)

Nach § 11 SGB VIII ist es Aufgabe der Landeshauptstadt Kiel, Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorzuhalten, die an die Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen, zur Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen.

Diese Aufgabe nimmt die Landeshauptstadt Kiel in enger Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe wahr und stellt Fördermittel bereit, die es den freien Trägern ermöglichen, bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten.

Hier finden Sie die Unterlagen zur Inanspruchnahme und Abrechnung der Fördermittel. Sie können zum Antragsvordruck entweder den hier zur Verfügung gestellten Stellen- und Finanzierungsplan einreichen, oder Sie nutzen das bereitgestellte Berechnungs-Tool und reichen dieses zum Antrag mit ein. 

Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird die PiA für Erzieher*innen mit den Schwerpunkten „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ sowie „Hilfen zur Erziehung“ erprobt. Ab dem Sommer 2024 wurde mit der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik des Regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) am Königsweg entwickelt, eine weitere Klasse für die Praxisintegrierte Ausbildung von 25 Erzieher*innen im Bereich der Hilfen zur Erziehung bzw. der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu eröffnen.

 
 

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Familienzentren

 

Das Land Schleswig-Holstein stellt der Landeshauptstadt Kiel Fördermittel zur Verfügung. Familienzentren sollen kostenlos und unkompliziert Hilfe für Eltern und Kinder in allen Lebenslagen bieten können.

Dies gilt gleichermaßen für Zentren in Trägerschaft der Kommune wie auch freier Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Kiel. Hier finden Sie die Unterlagen für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel.

Richtlinie des Landes zu Familienzentren Infos zu den Kieler Familienzentren Infos zu den Kieler Familienzentren in leichter Sprache
 

Zum Herunterladen

  • Landeshauptstadt Kiel
    Jugendamt
    Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel

  • Britta Brinkmann
    0431 901-3722

 

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Kinder- und Jugendhilfeprojekte gemäß § 16 SGB VIII

Die Landeshauptstadt Kiel stellt verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe Mittel zur Verfügung, um Projekte zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie vorzuhalten und somit den Erfordernissen des § 16 SGB VIII zu entsprechen. 

Diese Leistungen sollen Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen, dazu beitragen, dass Familien sich die für ihre jeweilige Erziehungs- und Familiensituation erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen können und in ihren Fähigkeiten zur aktiven Teilhabe und Partizipation gestärkt werden. 

Neben der Familienbildung und der allgemeinen Beratung zu Erziehungs- und Familienfragen gehören auch Angebote der Familienfreizeit und –erholung dazu. 

Die Förderung dieser Projekte richtet sich nach der Zuwendungsrichtlinie. Alle benötigten Unterlagen für die Antragsstellung und Abrechnung der Projekte finden Sie hier.

 
 

Weitere Projekte und besondere Förderungen

Darüber hinaus fördert die Landeshauptstadt Kiel verschiedene freie Träger der Jugendhilfe, um für Kinder, Jugendliche und Familien in Kiel Kinder- und Jugendhilfeprojekte vorzuhalten.

Die Förderung dieser Projekte richtet sich nach der Zuwendungsrichtlinie. Alle benötigten Unterlagen für die Antragsstellung und Abrechnung der Projekte finden Sie hier.

 
 

Ferienfreizeiten

Die Landeshauptstadt Kiel möchte es möglichst vielen Kieler Kindern und Jugendlichen ermöglichen, an Freizeitmaßnahmen teilzunehmen und beteiligt sich daher an den Kosten verschiedener Angebote. Die Antragstellung erfolgt dabei durch die Organisierenden dieser Freizeitmaßnahmen.  Eine Übersicht zu den Fördermodalitäten und die Antragsunterlagen finden sich rechts. 

Der Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Ferienfreizeit kann auch online über folgenden Link direkt gestellt werden: 

Antrag Ferienfreizeiten  

Darüber übernimmt das Land Schleswig-Holstein für die Betreuungspersonen dieser Maßnahmen im Rahmen der Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit unter bestimmten Voraussetzungen den entgangenen Verdienst. 

Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Träger der Maßnahme seinen Sitz hat. Die Antragsstellung muss durch die Betreuungsperson spätestens zwei Wochen vor Beginn Maßnahme der erfolgen.

 

Um eine Freizeitmaßnahme als Betreuungsperson begleiten zu können und eine Erstattung des Verdienstausfalls zu erhalten wird in der Regel eine Jugendleiter*in-Card benötigt. 

Infos zur JuLeiCa
 

Online-Antrag

Auch die Kostenerstattung für Ferienfreizeiten kann jetzt hier online gestellt werden. Ein Ausdrucken und Unterschreiben des Antrags ist dann nicht mehr notwendig. 

Zum Herunterladen

 

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