Die Adoption

Eine Entscheidung für das Kind

Kleinkind auf einer Decke liegend

Gut zu wissen

Adoption bedeutet juristisch: „Annahme als Kind“.

Wenn ein Kind in eine Familie aufgenommen wird, hat es die gleichen Rechte wie die leiblichen Kinder in der Familie.

Die Adoptiveltern wiederum erhalten die rechtliche Stellung von leiblichen Eltern: Sie übernehmen dauerhaft alle Rechte und Pflichten für das adoptierte Kind. Das bedeutet unter anderem, dass sie sorgeberechtigt sind und für den Unterhalt des Kindes aufkommen und dass vorherige Verwandtschaftsverhältnisse aufgehoben sind. Das Kind trägt den gemeinsamen Familiennamen.

Eine Adoption ist dann zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass sich zwischen den Adoptiveltern und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt.

Für eine Adoption ist die ausdrückliche Einwilligung der leibliche Eltern des Kindes notwendig.

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist keine Adoption. Die elterliche Sorge behalten in der Regel die leiblichen Eltern oder sie wird durch einen Vormund oder Pfleger wahrgenommen.

Mit der Adoption eines Kindes erhalten die Adoptiveltern die rechtliche Stellung von leiblichen Eltern - sie übernehmen dauerhaft alle Rechte und Pflichten für das adoptierte Kind. Sie sind sorgeberechtigt und kommen für den Unterhalt des Kindes selbst auf.

Für eine Adoption ist die ausdrückliche Einwilligung der leiblichen Eltern des Kindes notwendig.

Die Auseinandersetzung mit ihren Herkunftseltern kann bei den Kindern und Jugendlichen im Laufe ihres Lebens immer wieder zu Identitäts- und Loyalitätskonflikten führen. In dieser Situation müssen die Pflege- und Adoptiveltern ihren Kindern zur Seite stehen.

Mehr Informationen zur Pflegefamilie finden Sie hier.


Ein Kind zur Adoption freigeben

Die Entscheidung, ein Kind zur Adoption freizugeben, ist eine verantwortliche und bewusste Entscheidung. Wir wissen, dass sich Eltern diese Entscheidung nicht leicht machen und dieser Schritt meistens mit sehr viel Trauer, Schmerz und Zweifeln verbunden ist. Wir begleiten Sie auf diesem Weg. 

Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, haben Sie für diese Entscheidung schwerwiegende Gründe. Adoption kann eine Möglichkeit sein, sich verantwortlich für die Zukunft eines Kindes zu entscheiden, auch wenn Sie selbst nicht mit dem Kind zusammenleben können.

Wir beraten Sie gerne über den Ablauf und die Rechtsfolgen einer Adoption und möchten Ihnen dabei helfen, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.

Wir informieren Sie auch über Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote, wenn Sie sich für ein Leben mit Ihrem Kind entscheiden.

Wenn Sie sich in Ihrer Entscheidung sicher sind, leiten wir auf Ihren Wunsch eine Vermittlung des Kindes in die Wege. Wir suchen geeignete Adoptiveltern unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche für Ihr Kind aus.


Ein Kind adoptieren

Sie möchten ein Kind adoptieren. Das ist für Sie, die Familie und das Kind ein großer Schritt. Sicherlich haben Sie dazu viele Fragen. Wir, die Mitarbeiter*innen der Adoptionsvermittlungsstelle, beraten Sie zunächst unverbindlich, ehe Sie sich für eine Adoption bewerben.

Sie müssen Ihren ersten Wohnsitz in der Landeshauptstadt Kiel haben. Gesetzlich ist auch ein Mindestalter für Adoptionsbewerber festgelegt:

  • Bei verheirateten Paaren muss einer der Ehepartner mindestens 25 Jahre alt, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Ehepaare dürfen ein Kind nur gemeinsam annehmen.
  • Bei unverheirateten Paaren kann nur einer der beiden ein Kind adoptieren. Das Mindestalter beträgt in diesem Fall 25 Jahre.
  • Auch wenn eine obere Altersgrenze gesetzlich nicht festgelegt ist, soll der jüngere Partner bei Vermittlung eines Säuglings nicht älter als 41 Jahre alt sein.

Es ist unsere Aufgabe, zu prüfen, ob Sie für eine Adoption geeignet sind - in Gesprächen bei uns und bei Ihnen zu Hause sowie unter Einbeziehung Ihrer Unterlagen. In den Gesprächen möchten wir Sie zur Auseinandersetzung mit vielen Fragen rund um die Adoption anregen.

Wenn Sie als Bewerber geeignet sind, ist nicht vorher sagbar, ob und wann wir Ihnen ein Kind zur Adoption vermitteln können. Die Anzahl der Kleinkinder, die zur Adoption freigegeben werden, ist gering. Zudem besteht die gesetzliche Verpflichtung, für jedes Kind die geeignetsten Bewerber auszuwählen.

Wenn wir Ihnen ein Kind vermitteln, beginnt die Zeit der Adoptionspflege, bevor die Adoption rechtskräftig wird. Während einer Vermittlung und in der Zeit der Adoptionspflege stehen wir Ihnen bei allen aufkommenden Fragen unterstützend zur Seite.


Wir beraten Sie

In allen Fragen zur Adoption stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir beraten Sie ergebnisoffen und auf Wunsch auch anonym.

Die Beratung in der Adoptions-Vermittlungsstelle ist kostenfrei.

Johannes Tolkmitt 
0431 901-3640 

Landeshauptstadt Kiel 
Jugendamt - Adoptionsvermittlungsstelle 
Hof Hammer 38-42, 24113 Kiel

Fax 0431 901-64901

Hinweise

Datenschutzhinweise zur Adoptionsvermittlung

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