Datenschutzhinweise zur Adoptionsvermittlung

Information nach Artikel 13 DSGVO
Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit einer Adoptionsvermittlung durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel

Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Datenverantwortlicher

 
Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer


Vertreten durch das Jugendamt
Kinder- und Jugendhilfedienste
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
0431 901-3620



Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht


Sie haben nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden:

0431 901-2771

Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu.

0431 988-1200

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Ihre Daten werden erhoben für die Vermittlung eines Adoptivkindes und die Annahme als Kind nach §§ 7 und 9d AdVermiG

  • Vorbereitung einer Vermittlung, Begleitung eines Adoptionspflegeverhältnisses, Stellungnahme zum Adoptionsantrag für das Familiengericht
  • Rechtsgrundlagen:
    • § 9 d AdVermiG
    • Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e i.V.m. §§ 67-85a des Sozialgesetzbuchs, Zehntes Buch (SGB X)

Darüber hinaus erheben wir gegebenenfalls weitere Daten, zum Beispiel Ihre Handy-Nummer zur einfachen Kommunikation. Die Erhebung und Übermittlung dieser Daten erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen freiwilligen Einwilligung.

Welche Quellen und Daten nutzen wir? (Erhebung bei Dritten)

Soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, werden Daten bei folgenden Stellen erhoben:

  • Sorgeberechtigte / Vormund
  • Eltern
  • Adoptivpflegeeltern
  • Internationale Adoptionsvermittlungsstelle
  • Standesamt, Meldebehörde
  • Ärzt*innen, Therapeut*innen, Beratungsstellen

Wer bekommt Ihre Daten? (Weitergabe an Dritte)

Im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung werden Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, weitergegeben an:

  • Familiengericht
  • Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle
  • Internationale Adoptionsvermittlungsstelle
  • Standesamt, Meldebehörde
  • Adoptivpflegeeltern
  • Ärzt*innen, Therapeut*innen, Beratungsstellen.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Daten sind ab Geburt des Kindes 100 Jahre aufzubewahren und werden danach gelöscht.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Nein.

Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Wollen Sie jedoch in das Adoptionsvermittlungsverfahren eintreten, benötigen wir Ihre Daten zur Eignungsfeststellungsprüfung.  

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
(Artikel 15 DSGVO).

b) Soweit die Vermittlungsakten die Herkunft und die Lebensgeschichte des Kindes betreffen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht, ist dem*der gesetzlichen Vertreter*in des Kindes und, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, auch diesem selbst auf Antrag unter Anleitung durch eine Fachkraft Einsicht zu gewähren. Die Einsichtnahme ist zu versagen, soweit überwiegende Belange eines*einer Betroffenen entgegenstehen (§9b Abs.2 AdVermiG)

c) Recht auf Datenberichtigung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
(Artikel 16 DSGVO).

d) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

e) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

f) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, die Sie mittels Antrag erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen. Dies hat aber möglicherweise zur Folge, dass dann gegebenenfalls keine bedarfsgerechte Vermittlung, Begleitung und Förderung möglich ist.

Es gelten nach dem LDSG Beschränkungen der Informationspflicht, der Auskunftspflicht, des Widerspruchsrechts und der Pflicht zur Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach den §§ 8 bis 11 Landesdatenschutzgesetz. 

Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  

Stand der Information: 18. Mai 2021