Kiel zu Fuß
Der Schulwegplan

Die Landeshauptstadt untersucht und fördert systematisch Wege von Kindern , um sie besonders zu sichern und weiterzuentwickeln. Ziel ist es eine kinderfreundliche Mobilität zu gestalten. Dafür müssen Kinder eigenständig und sicher unterwegs sein können.

Der Schulweg ist häufig der erste Weg, den Kinder alleine zurücklegen, erst zu Fuß, später vielleicht mit dem Fahrrad. Kinder lernen auf dem Schulweg ihre Umwelt aus einem ganz anderem Blickwinkel kennen und erlernen so am besten verkehrssicheres Verhalten. Außerdem macht der Fußweg zur Schule die Kinder fit fürs Lernen: Sie kommen wacher an, sind ausgeglichener und können sich besser konzentrieren.

An vielen Kieler Schulen gibt es Schulwegpläne mit Empfehlungen für einen sicheren Schulweg. Für die Erstellung und Aktualisierung der Schulwegpläne sind die Schulen zuständig. Das Tiefbauamt und das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation unterstützen mit fachlichem Rat und bei der Erstellung der Druckvorlage.

Sie finden die aktuellen Schulwegpläne Kieler Schulen in der digitalen Karte. Durch einen Klick auf eine der bunten Linien können Sie im Dialogfeld den Schulwegplan herunterladen. 

Die gesetzliche Grundlage für Verkehrserziehung und Schulwegsicherung ist im Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 9. September 2013 „Mobilitäts- und Verkehrserziehung / Schulwegsicherung“ zu finden.

Fördern Sie die eigenständige Mobilität ihres Kindes

Helfen Sie ihm bei der Einübung eines sicheren Schulweges. Sollte die Schule Ihres Kindes unten nicht aufgeführt sein, nehmen Sie am besten direkt mit der Schule Kontakt auf.

 

Schulwegpläne

Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz Paragraf 63 (22) sind Schulen für die Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen zuständig. Schulwegpläne sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und Kindern helfen den Schulweg selbstständig zu bewältigen. Schulwegpläne beschließt die Schulkonferenz.

Das Tiefbauamt hat diesen Leitfaden mit dem Ziel erstellt, Lehrer*innen bei der Erstellung dieser Pläne zu unterstützen. Das Tiefbauamt und das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation helfen den Schulen mit fachlichem Rat, Kartenmaterial und bei der Erstellung der Druckvorlage. Der Druck von Schulwegplänen erfolgt durch die Rathausdruckerei und ist von den Schulen zu bezahlen.

1. Schulwegkommission bilden

Zunächst ist die Bildung einer Arbeitsgruppe erforderlich. Diese Schulwegkommission kann bestehen aus:

  • Schulleitung,
  • Mobilitätsbeauftragte*r,
  • Lehrer*innen sowie
  • Eltern- und Schülervertretern etc..

2. Arbeitsmaterialien beschaffen

Erforderlich sind in erster Linie:

  • Kartengrundlagen für den Einzugsbereich der Schule,
  • Musterbeispiele,
  • und Textvorlagen.

Diese erhalten Sie über das Schulische Mobilitätsmanagement beim Tiefbauamt der Landeshauptstadt Kiel.

3. Schulwegsituation analysieren und bewerten

Bei der Erstellung eines Schulwegplanes sollte zunächst die bestehende Situation untersucht werden.

Dafür ist es erforderlich, Daten zu erfassen und zusammenzustellen:

  • derzeit gewählte Schulwege unter Einbeziehung von Eltern und Schüler*innen,
  • vorhandene Konflikt-/Gefahren-/Problembereiche unter Einbeziehung von Eltern und Schüler*innen,
  • mögliche Unfallschwerpunkte identifizieren,
  • Verkehrsbelastung der anliegenden Straßen, 
  • Querungsstellen (Ampeln, Fußgängerüberwege, Mittelinseln etc.) 
  • Gehweg- beziehungsweise Straßenbreiten, 
  • und Belechtungssituation.

Eine Begehung der Schulwege durch die Schulwegkommission gegebenenfalls mit weiteren Schüler*innen oder Eltern ist immer zu empfehlen. Das Tiefbauamt, die Verkehrsaufsicht und die Polizei sind Ihnen bei der Beschaffung von Datenmaterial ebenfalls gerne behilflich.

4. Schulwegempfehlungen entwickeln

Im Anschluss an die Analyse und Bewertung der Schulwegsituation entwickelt die Schulwegkommission Schulwegempfehlungen und stellt diese auf einer Karte dar.

Bei der Definition der empfohlenen Routen sollte darauf geachtet werden:

  • stark befahrene Straßen zu umgehen 
  • und möglichst Straßen mit breiten Gehwege zu verwenden. 
  • die Routen sollten straßenseitengenau dargestellt werden sowie Gefahrenpunkte und Querungsstellen (zum Beispiel Ampeln) enthalten. 
  • Bushaltestellen darzustellen.
  • Es empfiehlt sich auch, sogenannte "Elternhaltestellen" zu bestimmen und einzuzeichnen. Das Tiefbauamt hat einen Standard zur Errichtung von Elternhaltestellen entwickelt.

5. Gemeinsame Begehung mit Tiefbauamt, Verkehrsaufsicht und Polizei

Im Anschluss sollte der Schulwegplan in einer weiteren Begehung kontrolliert werden. Sie sollten das Tiefbauamt, die Verkehrsaufsicht und die Polizei in die Abstimmung mit einbeziehen.

6. Schulwegplan layouten und drucken lassen

Es besteht die Möglichkeit den erstellten Schulwegplan durch das Tiefbauamt und das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation layouten und drucken zu lassen. Der Schulwegplan wird in der Regel im DIN A4 Format als faltbarer Flyer erstellt. Neben der Kartendarstellung der empfohlenen Schulwege besteht er aus einem Textteil. Die Erstellung der Druckvorlage ist kostenfrei.

7. Schulwegplan verteilen

Der Schulwegplan sollte jährlich fortgeschrieben werden, um zum Beispiel Veränderungen an Straßen und Wegen oder neue Einzugsgebiete zu ergänzen und gegebenenfalls auf Erfahrungen reagieren zu können. Der Schulwegplan bzw. das Thema Mobilität sollte ein Tagesordnungspunkt auf jeder Schulkonferenz sein.

8. Schulwegplan fortschreiben

Der Schulwegplan sollte jährlich fortgeschrieben werden, um zum Beispiel Veränderungen an Straßen und Wegen oder neue Einzugsgebiete zu ergänzen und gegebenenfalls auf Erfahrungen reagieren zu können. 

Der Schulwegplan beziehungsweise das Thema Mobilität sollte ein Tagesordnungspunkt auf jeder Schulkonferenz sein.

Maßnahmen zur Schulwegsicherung

Die Landeshauptstadt Kiel will die Verkehrssicherheit auf den Schulwegen weiter verbessern. Wenn es aus den Schulen dazu Vorschläge gibt, sind diese sehr willkommen, zum Beispiel:

  • zur Beleuchtung der Schulwege,
  • zu Querungshilfen durch Mittelinseln, Fahrbahneinengungen etc.,
  • zu Parkregelungen auf der Straße oder in Querungsbereichen, 
  • und zu Geschwindigkeitsregelungen.

Die Vorschläge werden geprüft und gegebenenfalls in das Programm zur „Fußverkehr“ aufgenommen. Die Umsetzung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Finanzmitteln auf der Grundlage einer für ganz Kiel zu erstellenden Prioritätenliste. Ein Kriterium für die Priorisierung ist der Schulwegplan.

Kleine Maßnahmen, die ohne größeren baulichen Aufwand umgesetzt werden können, sind gegebebenfalls auch kurzfristig umsetzbar.


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Tiefbauamt, Abteilung Verkehr
Fleethörn 9, 24103 Kiel

Henning Bergmann 

0431 901-5898