Stadtpräsident*innen
Cornelius Andres (1881-1960)

Stadtpräsident Cornelius Andres

* 06.04.1881 in Hattstedt
+ 13.01.1960 in Kiel

Amtszeit
31.03.1933 - 31.12.1933

Cornelius Andres wurde am 6. April 1881 in Hattstedt bei Husum geboren. Er besuchte die Bürgerschule in Itzehoe und schlug zunächst die Marinelaufbahn ein. Er wechselte dann in die Steuerverwaltung, war seit 1930 bei der Reichsfinanzverwaltung in Kiel tätig, zuletzt seit 1944 als stellvertretender Vorsteher des Finanzamts Kiel-Süd.

Andres gründete 1925 die Verwaltungsakademie der Nordmark, einer Fortbildungseinrichtung für Beamte, die an der Christian-Albrechts-Universität angesiedelt war. Diese Verwaltungsakademie leitete er bis 1945, wofür er 1944 mit der Universitäts-Medaille ausgezeichnet wurde.

 

Vom Bürgerblock in die NSDAP

1924 ließ sich Andres in die Kieler Stadtverordnetenversammlung wählen. 1929 war er Angehöriger der Fraktion „Bürgerblock“.

Zum 1. März 1930 trat er in die NSDAP ein und teilte mit Schreiben vom 21. Februar 1931 jedoch mit, dass er aus der Fraktion "Bürgerblock" ausgetreten und nun Mitglied der Kieler Stadtverordneten-Gruppe der NSDAP sei.

Hohe lokale Parteifunktionen hat Andres offenbar nie bekleidet. Er stand bei Kriegsende im Rang eines SA-Sturmführers, nach eigenen Angaben war er jedoch ehrenhalber 1941 in die SA der Reserve eingetreten, und dieser Eintritt sei bis zu seinem Parteieintritt zurückdatiert worden.

 

Stadtverordnetenvorsteher für die NSDAP

Am 10. März 1933 wurde der demokratisch gewählte Oberbürgermeister Lueken abgesetzt und der Kreisleiter der NSDAP Walter Behrens zum neuen Oberbürgermeister eingesetzt.

Nach der Kommunalwahl vom 12. März 1933 war die NSDAP die mit Abstand stärkste Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung und erreichte zusammen mit national-konservativen Kräften die absolute Mehrheit. Cornelius Andres wurde nun mit dem Amt des Stadtverordnetenvorstehers bedacht.

Andres setzte sich als Stadtverordnetenvorsteher entschieden für die zügige Aufhebung der demokratischen Stadtverfassung ein. Die Sozialdemokraten und Kommunisten wurden sukzessive aus der Stadtverordnetenversammlung verdrängt.

Im Oktober 1933 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, ihre Befugnisse auf einen „beschließenden Ausschuss“, einen Fünferausschuss, zu übertragen. Dieser Schritt war die Selbstentmachtung der Stadtverordnetenversammlung.

 


Abschaffung der Stadtverordneten-Versammlung

Andres sah darin einen „Wendepunkt in der Geschichte der Kieler Stadtverwaltung“: Er betonte in seiner Rede zu diesem Anlass, dass dies eine „bewusste Abkehr von dem parlamentarischen System“ sei.

Denn „die marxistischen Parteien der überwundenen Epoche benutzten den Parlamentarismus nicht etwa zu sachlicher Arbeit, sondern um Balkonreden halten zu können, Zwietracht in das Volk zu säen und den Kuhhandel in seiner übelsten Form zu betreiben. ... Die Personen, denen die Geschicke unseres Vaterlandes anvertraut waren, wollten sich auf Mehrheitsbeschlüsse stützen und eigener Verantwortung möglichst aus dem Wege gehen. Mit solchen Methoden, bei denen der eine die Verantwortung auf den anderen abzuschieben bestrebt ist, wird sich unsere Lage niemals bessern lassen. Deswegen lehnt der Nationalsozialismus den Parlamentarismus grundsätzlich ab. Der Nationalsozialismus will nicht die Verantwortung einer Masse, sondern die persönliche Verantwortung ... ."

Die neue preußische Gemeindeordnung, die zum 1. Januar 1934 in Kraft trat, richtete die Kommunalverfassung endgültig nach dem Führerprinzip an der Person des Oberbürgermeisters aus. Damit schafften die Nationalsozialisten die demokratisch gewählten Gemeindevertretungen ab und ersetzten sie durch berufene Gemeinderäte ohne Entscheidungsbefugnisse.

Damit verlor Cornelius Andres sein Amt zum 31. Dezember 1933; er wurde zwar in den Gemeinderat berufen, hatte aber seine politische Bühne verloren und trat, soweit sich ersehen lässt, nicht mehr führend in Erscheinung.

 


Entlassung nach Kriegsende

Nach Kriegsende wurde Andres aus seiner Stellung als Regierungsrat entlassen und 14 Monate interniert. Anschließend war er kurzzeitig bei der Hansa Lebensversicherung tätig.

Im Entnazifizierungsverfahren wurde Andres zunächst als minderbelastet (Stufe III) eingestuft, was seine Entlassung bei der Hansa Lebensversicherung zur Folge hatte. Bis 1951 gelang es Andres in Gruppe V umgestuft zu werden; er galt damit als entlastet und bezog sein volles Ruhegehalt.

Cornelius Andres starb am 13. Januar 1960 in Kiel.


Text: Christa Geckeler


Literatur & Zeitungen

  • Stadtarchiv Kiel, Akte Nr. 28528, 28538, 32380, 33124
  • Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 460 Nr. 737
  • Kieler Neueste Nachrichten vom 19. Oktober 1933

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