KLIMASCHUTZSTADT KIEL.100%
Kieler Energie-Standards

Kiel hat sich hohe energetische Standards für sämtliche Planungen und Bau- / Sanierungsmaßnahmen gesetzt, an denen die Landeshauptstadt beteiligt ist.

Seit dem Ratsbeschluss vom 17. Februar 2008 sind die energetischen Einsparstandards der Innovativen Bauausstellung (InBA Kiel®) verbindliche Leitlinie. Bei sämtlichen Planungen, Bebauungen oder Sanierungen müssen diese Standards eingehalten werden.

Die Standards gelten auch für Dritte und werden soweit möglich im Rahmen von Grundstückskaufverträgen, Erschließungsverträgen, städtebaulichen Verträgen, Durchführungsverträgen zu Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie bei Wettbewerben vorgeschrieben bzw. verbindlich vereinbart. Ihre Einhaltung muss anschließend überprüft werden.

Architektin zeichnet in Plänen
Quelle: paulaphoto / stock.adobe.com

Die Kieler Standards legen für Neubauten, Ganz-/Teilsanierungen und sonstige Vorhaben jeweils individuelle Standards fest. So müssen Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile zum Beispiel eine bestimmte Dämmstoffstärke aufweisen und dürfen einen bestimmten Grenzwert beim Primärenergiebedarf nicht überschreiten.

Die Standards berücksichtigen folgende Faktoren:

  • Grenzwerte für den Primärenergiebedarf
  • Mindestanforderungen für die U-Werte verschiedener Gebäudeteile (Maß für den Wärmedurchgang zum Beispiel einer Wand) und Dämmstoffstärken
  • Maßnahmen für sommerlichen Wärmeschutz
  • Effiziente Lüftungstechnik
  • Einsatz regenerativer Energien und / oder Kraft-Wärme-Kopplung bei der Wärmeversorgung
  • Luftdichtheit

Mit dem Beschluss zum Climate Emergency werden die folgenden zusätzlichen Anforderungen an Bauvorhaben gestellt:

  • Bei Bauvorhaben außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes müssen Wärmeversorgungskonzepte auf Basis regenerativer Energieträger geprüft werden.
  • Bei privaten Bauträgern soll dafür geworben werden, zukünftig auf allen dafür geeigneten Dächern Solaranlagen zu errichten.
 

Ausnahmen und Abweichungen von den Standards müssen begründet dargelegt werden und sind nur mit Zustimmung des Umweltschutzamtes möglich.

Anforderungen an die Energiestandards

Bauteil:Mindest-U-Wert
[W/(m2K)]

Anhaltswert
Dämmstoffstärke*
[cm]
Bemerkung
Lichtkuppeln
1,9

* bei Verwendung von Dämmstoffstärken der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 035
Außenwand
0,20
16
Wand gegen Erdreich oder gegen unbeheizt
0,2514
Flachdach, oberste Geschossdecke
0,1424im Mittel
Steildach
0,1726
24
zwischen Sparren
auf Sparren
Boden gegen Erdreich oder gegen unbeheizt
0,2514
Fenster Uw
1,0Dreifachverglasung notwendig
Türen
1,3



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