AUSBILDUNG BEI DER STADT
Praxisintegrierte Ausbildung zum*r Staatlich anerkannten Erzieher*in; Schwerpunkt Kinder­tages­einrichtung

Du möchtest mit Kindern arbeiten und deren Entwicklung begleiten? Du bist begeisterungsfähig, neugierig und einfühlsam? Bei der Praxisintegrierten Ausbildung zum*zur Erzieher*in bist Du von Anfang an zwei Tage in der Woche in einer Kindertageseinrichtung tätig und lernst so den pädagogischen Alltag kennen. Parallel besuchst Du an drei Tagen in der Woche die Fachschule für Sozialpädagogik im Regionalen Bildungszentrum in Kiel.

PIA ermöglicht Dir so, theoretisches Wissen direkt mit eigenen Praxiserfahrungen zu verknüpfen. Du bekommst zudem über drei Jahre eine Ausbildungsvergütung.

Du lernst sozialpädagogisches Handeln in frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung kennen und setzt dies in der Praxis um. Du schaffst den Rahmen, in dem die Kinder ihren eigenen Ideen und Interessen nachgehen und vielfältige Erfahrungen machen können. Eine regelmäßige Begleitung der Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Praxisanleitung in der Kindertageseinrichtung. 

Unterstütze Kinder auf ihrem individuellen Weg die Welt zu entdecken und zu verstehen. Dafür brauchen Kinder vielfältige Erfahrungen. Vielleicht bringst Du aus einer vorherigen Ausbildung oder aus deinen privaten Interessen bereits spannenden Fähigkeit und Kompetenzen mit, die Du in die Arbeit mit den Kindern einbringen kannst. 

 Schulische Voraussetzung:

 Mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein diesem gleichwertigen Schulabschluss

Berufliche Voraussetzung:

  • Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt oder
  • Der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) oder
  • Eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Es kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden vorweisen kann, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Für das Praxis werden einschlägige förderliche freiwillige Dienste (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) auf der Grundlage von Bundesgesetzen anerkannt.
  • Bei Abschluss im Ausland, den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen“
  • Beziehungsfähigkeit und Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Positive Lebenseinstellung und Lernbereitschaft
  • Flexibilität, Kreativität und Fantasie in der Gestaltung der pädagogischen Arbeit
  • Fähigkeit zur Reflexion, auch der eigenen Sozialisation und Wertehaltung
  • Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktlösung
  • Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit, hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • für Bewerber*innen, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis nach dem Masernschutzgesetz

Drei Jahre

Praxis: Die praktische Ausbildung erfolgt in einer städtischen Kindertageseinrichtung.

Theorie: Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Fachschule für Sozialpädagogik im Regionalen Bildungszentrum in Kiel, Königsweg 80.

  • Begleitung von Bildungsprozessen der Kinder
  • Planung und Gestaltung des pädagogischen Alltags auf der Grundlage der Einrichtungskonzeption
  • Beteiligung der Kinder an Entscheidungsprozessen
  • Gestaltung der Bildungsräume und Vorbereitung von Materialien
  • Beobachtung und Dokumentation
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Zusammenarbeit und Kooperation im Team

Vergütung auf der Grundlage des TVAöD - Besonderer Teil Pflege

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 1. März 2024 (brutto)

1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 Euro

Sind die Voraussetzungen erfüllt, absolvieren die Bewerber*innen einen Online-Einstellungstest. Bei einer erfolgreichen Teilnahme werden die Ergebnisse durch weitere Auswahlschritte und die eingereichten Bewerbungsunterlagen zu einem Gesamtbild ergänzt, das die Grundlage für eine Einstellungsentscheidung bildet.

Die Landeshauptstadt Kiel bildet in dieser Berufsgruppe grundsätzlich nach Bedarf aus, das heißt sie ist an einer Übernahme interessiert. Eine Übernahmegarantie kann im Vorwege jedoch nicht ausgesprochen werden.

WICHTIG ZU WISSEN

Jetzt bis zum 8. Dezember 2024 für den Ausbildungbeginn am 1. August 2025 bewerben.

Downloads und Links

Noch Fragen?

Nike Obermüller

0431 901-2264
 
 

Portrait Nike Obermüller

Kontakt zur Ausbildungsabteilung

Landeshauptstadt Kiel 
Personal- und Organisationsamt 
Ausbildung 
Postfach 1152, 24099 Kiel

Besuchsadresse 
Rathaus Hopfenstraße 
Hopfenstraße 30, 24103 Kiel