Menschen mit Beeinträchtigung

Kiel fördert neue inklusive Projekte

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich zum Ziel gesetzt, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern.

Zur Umsetzung des Leitbildes, in Form von Projekten, stellt die Landeshauptstadt Kiel auch für 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für neue inklusive Projekte zur Verfügung.

Informationen zur Projektförderung

Die Projekte können von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden oder Selbsthilfegruppen durchgeführt werden. Jedes Projekt kann mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro gefördert werden. 

  • Das Projekt ist in Kiel angesiedelt oder die Beteiligung von Kieler*innen liegt nachweislich bei mindestens 75 Prozent.
  • Das Projekt setzt erkennbar neue Schwerpunkte und Akzente im Bereich der Teilhabe.
  • Die Interessen von Menschen mit Behinderungen müssen erkennbar berücksichtigt werden.
  • Das Projekt trägt dazu bei, Themen rund um Menschen mit Behinderungen öffentlich zu machen.
  • Das Projekt unterstützt das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung.
  • Es handelt sich grundsätzlich um eine einmalige Förderung.
  • Die Förderung soll auf ein Jahr beschränkt sein.
  • Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachleistungskosten.
  • Die schriftliche Projektbeschreibung sollte nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten lang sein.
  • Der Antrag muss als Original in Papierform eingereicht werden.
  • In dem Tanzprojekt "Virtuelle Realität in der neuen Welt" können Heranwachsende unter Anleitung von Tanzpädagog*innen mit Bewegung und Performance ihr Selbstwertgefühl stärken und ihre Persönlichkeit entwickeln.
  • Im Projekt „Wie kann Essen mein Leben verändern“ liegt der Focus auf dem Einfluss gesunder Ernährung auf die psychische Gesundheit. Eine professionelle Ernährungsberatung erläutert die Zusammenhänge. Das Wissen wird im Anschluss praktisch umgesetzt.
  • Im Rahmen einer monatlich stattfindenden „Inklusive Disco für alle Menschen“ werden Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen in die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen eingebunden. So kann der Isolation entgegengewirkt und zusammen gefeiert werden.

Antrag, Form & Frist

Die Projektideen können bis zum 30. April 2023 (Posteingang) beim

Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel

eingereicht werden.

Sollten Sie Fragen dazu haben, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Das Antragsformular können Sie als PDF herunterladen.

Über die zuwendungsfähigen Anträge entscheidet unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit. 

Die Bewilligung und Mittelbereitstellung erfolgt voraussichtlich im September 2023.


grüne Grafik mit Schatztruhe

Aufgrund der eingeschränkten Anwesenheit der Stadtverwaltung zur Reduzierung des Infektionsrisikos mit dem Corona Virus sind wir von

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr


weiterhin unter der hier aufgeführten Telefonnummer und E-Mailadresse erreichbar.

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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 

Öffnungszeiten

Kristina Kleiß
0431 901-3202



Katrin Deba
0431 901-4827