Menschen mit Beeinträchtigung
Kiel fördert neue inklusive Projekte

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich zum Ziel gesetzt, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern.

Zur Umsetzung des Leitbildes, in Form von Projekten, stellt die Landeshauptstadt Kiel auch für 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für neue inklusive Projekte zur Verfügung.

Projektförderung

Die Projekte können von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden oder Selbsthilfegruppen durchgeführt werden. Jedes Projekt kann mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro gefördert werden. 

  • Das Projekt ist in Kiel angesiedelt oder die Beteiligung von Kieler*innen liegt nachweislich bei mindestens 75 Prozent.
  • Das Projekt setzt erkennbar neue Schwerpunkte und Akzente im Bereich der Teilhabe.
  • Die Interessen von Menschen mit Behinderungen müssen erkennbar berücksichtigt werden.
  • Das Projekt trägt dazu bei, Themen rund um Menschen mit Behinderungen öffentlich zu machen.
  • Das Projekt unterstützt das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung.

  • Es handelt sich grundsätzlich um eine einmalige Förderung.
  • Die Förderung soll auf ein Jahr beschränkt sein.
  • Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachleistungskosten.
  • Die schriftliche Projektbeschreibung sollte nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten lang sein.
  • Der Antrag muss schriftlich, gerne auch per E-Mail, eingereicht werden.

  • In einem inklusiven Schwimmkurs haben Kinder mit Beeinträchtigung im Autismus-Spektrum die Möglichkeit, unter Anleitung einer Sonderpädagogin mithilfe von Kommunikationstafeln gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigung das Schwimmen zu erlernen.
  • Grundschüler*innen sammeln an einem Schultag eigene Erfahrungen beim Rollstuhlfahren und haben danach die Möglichkeit sich mit einer Person, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist auszutauschen. Der Inklusionsgedanke soll durch die persönliche Erfahrung nachhaltig geprägt und soziale Barrieren abgebaut werden.
  • Bei einem Nachbarschaftsfest auf dem Gutenbergspielplatz gab es unterschiedliche Angebote für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. 

Antrag, Form & Frist

Die Projektideen können bis zum 21. April 2024 (Posteingang) beim

Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel

eingereicht werden.  

Bitte beachten Sie, dass es in diesem Jahr nur einmalig möglich sein wird Anträge einzureichen. Es wird keine 2. Förderrunde geben.

Sollten Sie Fragen dazu haben, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Das Antragsformular können Sie als PDF herunterladen.

Über die zuwendungsfähigen Anträge entscheidet unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit. Die Bewilligung und Mittelbereitstellung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2024.


grüne Grafik mit Schatztruhe

Aufgrund der eingeschränkten Anwesenheit der Stadtverwaltung zur Reduzierung des Infektionsrisikos mit dem Corona Virus sind wir von

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr


weiterhin unter der hier aufgeführten Telefonnummer und E-Mailadresse erreichbar.

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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 

Öffnungszeiten

Kristina Kleiß

0431 901-3202

Katrin Deba

0431 901-4827