Menschen mit Beeinträchtigung
Kiel fördert neue inklusive Projekte

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich zum Ziel gesetzt, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern.

Zur Umsetzung des Leitbildes für Barrierefreiheit, in Form von Projekten, stellt die Landeshauptstadt Kiel auch für 2026 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für neue inklusive Projekte zur Verfügung.

Projektförderung

Die Projekte können von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden oder Selbsthilfegruppen durchgeführt werden. Jedes Projekt kann mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro gefördert werden. 

  • Das Projekt ist in Kiel angesiedelt oder die Beteiligung von Kieler*innen liegt nachweislich bei mindestens 75 Prozent.
  • Das Projekt setzt erkennbar neue Schwerpunkte und Akzente im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
  • Die Interessen von Menschen mit Behinderungen müssen erkennbar berücksichtigt werden. Siehe dazu das Leitbild für Barrierefreiheit
  • Das Projekt trägt dazu bei, Themen rund um Menschen mit Behinderungen öffentlich zu machen.
  • Das Projekt unterstützt das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen. Das Entstehen zielgruppenübergreifender Kontakte ist wünschenswert.
  • Das Projekt muss der örtliche Teilhabeplanung (Leitbild für Barrierefreiheit) der Landeshauptstadt Kiel entsprechen.
  • Weiteres ist den Förderkriterien zu entnehmen. 

  • Es handelt sich grundsätzlich um eine einmalige Förderung.
  • Die Förderung soll auf ein Jahr beschränkt sein. 
  • Das geförderte Projekt muss noch im Jahr 2026 begonnen werden.
  • Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachleistungskosten.
  • Der Antrag muss schriftlich, gerne per E-Mail, eingereicht werden.
  • Weiteres ist den Förderkriterien zu entnehmen.

  • In Zusammenarbeit der Stiftung Drachensee - Arbeit und Wohnen für Menschen mit Behinderungen und der PETZE – Institut für Gewaltprävention ist ein Kurzfilm entstanden, der das Thema Gewaltschutz in den Mittelpunkt stellt. Eine inklusive Arbeitsgruppe hat den Film erarbeitet und umgesetzt. Der Kurzfilm informiert über Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe und lädt dazu ein, Berührungsängste abzubauen, neue Perspektiven zu gewinnen und aufmerksam hinzuschauen.
    Weitere Informationen und der Film
  • Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband e.V. organisierte ein Projekt mit eigens konzipierten Schulungsangeboten für Trainer*innen und Schiedsrichter*innen aus der Gruppe der Erwachsenen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung.
  • Das Tanzprojekt "Tanzende Teller" erforscht den Essensprozess auf eine kreative und inklusive Weise mit den Methoden der kulturellen Bildung. In Bewegung und Tanz können Kinder im Vorschulalter den Akt des Essens spielerisch erleben und in Bewegung und elementaren Tanzformen ausdrücken.
  • Das Projekt "Empowerment macht stark" des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V. zielt auf die eigenständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung  ab. In einem Tagesseminar werden u.a. die eigenen Bedürfnisse, Stärken sowie individuelle Grenzen der Teilnehmenden beleuchtet.

Antrag, Form & Frist

Die Projektideen können bis zum 15. März 2026 (Posteingang) beim

Amt für Soziale Dienste
Fachdienst Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel

eingereicht werden, gerne per E-Mail an 

Bitte beachten Sie, dass es in diesem Jahr keine 2. Förderrunde geben wird. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Antrag auf Förderung eines Projektes als PDF

Die Bewilligung und Mittelbereitstellung erfolgt voraussichtlich im September 2026.


grüne Grafik mit Schatztruhe

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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Fachdienst Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 

Öffnungszeiten

  • Leitstelle für Menschen mit Behinderung
    0431 901-3277