StadtarchivFotoarchiv
Das umfangreiche Fotoarchiv des Stadtarchivs Kiel wurde seit den 1970er Jahren systematisch gemeinsam mit der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte aufgebaut. Seit Ende 2010 wird es erstmals hauptamtlich von einem Facharchivar betreut. Heute gehört es zu den größten kommunalen Mediensammlungen Deutschlands.
Es umfasst...
- 2.000.000 Fotos, Negative, Dias
- 7.000 Postkarten und
- über 450 Fotoalben
... aus den 1860er Jahren bis heute.
Das Fotoarchiv dient der Sicherung und Verwahrung von Bildmaterialien der städtischen Verwaltung, darüber hinaus werden Bildnachlässe von Fotograf*innen verwahrt.
Benutzung
Online recherchieren
Bitte nutzen Sie für Fotorecherchen ausschließlich das Fotoarchiv Online. Unser Lesesaal ist bis September 2025 wegen Umzugsarbeiten geschlossen. Sie können gern weiterhin Scans aus dem Fotoarchiv Online per Mail bestellen. Alle weiteren Recherchen und Anfragen zum Fotobestand können wir derzeit nicht bearbeiten. Zum Fotoarchiv Online
Das Stadtarchiv hat hier fast 50.000 Kiel-Bilder online in einer angemessenen "Bildschirmqualität" (nicht druckfähig) bereitgestellt, die gebührenfrei heruntergeladen und unter der Lizenz CC BY-3.0 SA DE weiterverwendet werden dürfen.
Falls Sie druckfähige Reprdouktionen haben möchten, so bekommen Sie diese über eine Bildbestellung per Mail im Rahmen der Gebühren- und Benutzungssatzung des Stadtarchivs der Landeshauptstadt Kiel (siehe unten).
Reproduktionen
Die Mitarbeiter*innen des Fotoarchivs arbeiten intensiv an der Zugänglichmachung weiterer Bildbestände. Bestände ohne abgeschlossene Bearbeitung können wir bedauerlicherweise nicht bereitstellen. Das Stadtarchiv bittet diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Digitale Reproduktionen können nach den Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührensatzung des Stadtarchivs der Landeshauptstadt Kiel bestellt werden, sofern keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das Stadtarchiv erhebt keine Gebühren für die Veröffentlichung von Digitalisaten. Digitale Reproduktionen, die das Stadtarchiv nach einer rechtlichen Prüfung online veröffentlicht hat oder sonst bereitstellt dürfen weiterverwendet werden. Über die genauen Konditionen informiert das Stadtarchiv. Eine Weiterverwendung oder Veröffentlichung braucht keine weitere Genehmigung durch das Stadtarchiv.
Ein Anspruch auf die Anfertigung von Reproduktionen besteht jedoch nicht.
Die Bildherkunft ist bei Veröffentlichungen in der Bildunterschrift anzugeben (nach dem Muster Stadtarchiv Kiel, Bildsignatur (falls bekannt), Fotograf (falls bekannt).
Benutzungseinschränkungen im Fotoarchiv - warum?
Alle digitalen Fotos können im Lesesaal des Stadtarchivs am Bildschirmarbeitsplatz eingesehen werden. Einige Dateien werden aber nicht an Benutzerinnen und Benutzer weitergegeben oder online veröffentlicht.
Warum nicht?
Das Stadtarchiv Kiel darf nicht alle Fotos aus seinen Beständen weitergeben oder online veröffentlichen. Es muss die rechtlichen Grenzen respektieren, die das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild ziehen.
Das Urheberrecht bestimmt, dass nur der*die Urheber*innen, das heißt der*die Fotograf*in, oder deren Rechtsnachfolger*innen darüber bestimmen dürfen, wie ein Foto verbreitet oder veröffentlicht wird. Dieses Recht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des*der Urheber*in.
Nach Ablauf dieser Frist können die Fotos frei verwendet werden, sie sind „gemeinfrei“. Auch sehr alte Fotos können noch dem Urheberschutz unterliegen. Der*die Urheber*in oder ihre Rechtsnachfolger*innen dürfen aber dem Stadtarchiv Nutzungsrechte übertragen. Sie können somit die Weitergabe und die Veröffentlichung der Fotos erlauben.
Das Stadtarchiv Kiel verbreitet und veröffentlicht daher nur Fotos, die nachweislich „gemeinfrei“ sind oder deren Nutzungsrechte an das Stadtarchiv übertragen worden sind.
Rechtsgrundlage: Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1974) geändert worden ist: www.gesetze-im-internet.de/urhg
Das Recht am eigenen Bild schützt uns davor, dass Bilder, auf denen wir zu sehen sind, gegen unseren Willen veröffentlicht und verbreitet werden. Damit dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des*der Abgebildeten oder deren Rechtsnachfolger*in veröffentlicht werden. Dieses Recht erlischt erst 10 Jahre nach dem Tod einer Person.
Ohne Einwilligung der Abgebildeten dürfen nur Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder Bilder von Versammlungen oder Umzügen veröffentlicht werden. Auch wenn die Personen auf den Bildern nur Beiwerk neben dem Hauptmotiv sind, darf das Bild veröffentlicht werden.
Das Stadtarchiv Kiel filtert daher vor einer Veröffentlichung alle Fotos heraus, die das Recht am eigenen Bild verletzen könnten. Davon sind insbesondere Aufnahmen aus dem privaten Alltag betroffen.
Rechtsgrundlage: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 440-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 . 31 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist (Kunsturheberrechtsgesetz): www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg
Fotoarchivierung
Das Fotoarchiv sichert und verwaltet neben mehreren Sammlungen umfangreiche städtische Bildbestände und private Bildnachlässe von Fotografen.
Es hat die Aufgabe, die übernommenen Fotobestände zu ordnen, zu beschreiben und für die Benutzung aufzubereiten.
Dabei hat die Erhaltung der wertvollen Originale Priorität. Sie müssen archivgerecht verpackt und gelagert werden, damit sie dauerhaft gesichert werden können.
Ausgewählte Bestände werden für die Benutzung schrittweise digitalisiert.
Alle Ämter und Institutionen der Stadtverwaltung sind verpflichtet, ihr Schriftgut, das nicht mehr für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt wird, dem Stadtarchiv anzubieten.
Das betrifft auch analoges und digitales Bildmaterial, wie zum Beispiel Fotos, Dias oder Negative. Über die Archivwürdigkeit, also den Verbleib oder die Vernichtung von sämtlichen Bildmaterialien, entscheidet das Stadtarchiv.
Ohne diese Mithilfe der Ämter wäre es nicht möglich, wichtige fotografische Quellen für heutige und zukünftige Generationen zu bewahren.
Neben den Abgaben der Ämter der Stadtverwaltung ist das Fotoarchiv an Bildnachlässen von Fotografen und an privaten Bildkonvoluten zu Kiel interessiert.
Durch die tatkräftige Mithilfe aus der Bevölkerung konnten bereits viele "Bildlücken" der städtischen Bildüberlieferung geschlossen werden.
Wie läuft die Fotoarchivierung im Stadtarchiv eigentlich ab? Die nachfolgende Fotostrecke erklärt am Beispiel eines Negativs die einzelnen Arbeitsschritte des Workflows.
Wir sind für Sie da
0431 901-3422
stadtarchiv@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel
Stadtarchiv, Rathaus
Fleethörn 9, 24103 Kiel