Schulärztliche Untersuchungen

Der schulärztliche Dienst führt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Untersuchungen bei Schüler*innen durch. Die Untersuchungen dienen der Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Entwicklungsstörungen.

Notwendige Maßnahmen oder Behandlungen können nach eingehender Beratung eingeleitet werden. Kinder, Eltern und Lehrer werden in Gesundheitsfragen beraten.

Bei der in Schleswig-Holstein verpflichtend duchgeführten Schuleingangsuntersuchung werden statistische Daten zur Gesundheitsberichterstattung erfasst. Die erhobenen Daten ermöglichen einen genauen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder einer Altersgruppe.

  • Schuleingangsuntersuchungen der zukünftigen Erstklässler*innen
  • Mitwirkung bei der Fragestellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Schuluntersuchungen bei besonderen Fragestellungen (Unterrichtsversäumnis, Sportteilnahme)

Bei der Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule erhalten Sie einen Termin für die Schuleingangs-Untersuchung.

Diese Untersuchungen finden in der für Sie zuständigen Außenstelle des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes statt. 


Ansprechpartner*innen

Preetzer Straße 295
24147 Kiel

Elisabethstraße 61
24143 Kiel
(gegenüber von Ernstings`s family, Vinetaplatz)  


Rendsburger Landstraße 117
24113 Kiel
(in der Gemeinschaftsschule Hassee)

Skagenweg 27
24109 Kiel
(gegenüber der Schule am Heidenberger Teich)  

Tiefe Allee 45
24149 Kiel
(Eingang Stadtteilbürgeramt an der Andreas-Gayk-Schule) 

Amrumring 2
24107 Kiel
(neben der Stadtteilbücherei) 

Elendsredder 26
24106 Kiel
(in der Grund- und Gemeinschaftsschule Wik) 


Rechtsgrundlagen

  •  Sozialgesetzbuch (SGB) XII §§ 53, 54
  •  Sozialgesetzbuch (SGB) VIII § 35a
  •  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) §§ 2 und 8 
  • Informationen zur Datenverarbeitung