Gestaltungsoffensive

Einleitung

Kiels Innenstadt soll attraktiver werden. Wer zum Einkaufen oder zum Flanieren in die Kieler City kommt, sieht sich einer Fülle von Werbeanlagen, Warenauslagen und urbanem Mobiliar unterschiedlichster Form gegenüber. Das geht zu Lasten der Aufenthaltsqualität und damit auch zu Lasten der Kaufkraft.

Auf Initiative des „Arbeitskreises Einzelhandel“ bei Kiel-Marketing ist zusammen mit der Landeshauptstadt Kiel die „Gestaltungsoffensive Innenstadt (GOI)“ ins Leben gerufen worden.

Beteiligt an der Offensive sind unter anderem das Forum Innenstadt, die IHK, Kiel-Marketing und der Förderkreis Kieler Altstadt e.V. Sie arbeiten daran, die Kieler Innenstadt als Ort des Einkaufens, Flanierens und Lebens wieder attraktiver zu machen und ihre urbanen Qualitäten stärker hervorzuheben. 


Gestaltungshandbuch

In einem breit angelegten Beteiligungsprozess wurden gemeinsame Planungsleitlinien für die Kieler Innenstadt entwickelt und damit die Grundlagen für die Anpassung der Sondernutzungsrichtlinien gelegt. Diese Initiative wurde vom Stadtmarketingforum Schleswig-Holstein positiv aufgegriffen und mit dem Preis „Ausrufezeichen 2014“ ausgezeichnet.

Die überarbeiteten Sondernutzungsrichtliniener ergänzt der Gestaltungsleitfaden für eine attraktive Innenstadt. Wenige, klare Regeln für alle und viele anschauliche Empfehlungen und Beispiele sollen bei der künftigen Gestaltung des öffentlichen Raums unterstützen. Damit wird sicherlich die im Leitfaden enthaltene Bestandsanalyse bald der Geschichte angehören.

Dieser Leitfaden soll dazu anregen, eine attraktive Innenstadt mit hoher Aufenthaltsqualität für die Kielerinnen und Kieler und ihre Gäste zu schaffen.


Richtlinien seit 1. Januar 2016

Aus der gemeinsamen Arbeit ist unter anderem eine Änderung der Sondernutzungsrichtlinien hervorgegangen, die am 17. September 2015 von der Ratsversammlung beschlossen wurde.

Die neuen Richtlinien treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Geschäftsleute in der Innenstadt sind auch noch einmal direkt angeschrieben worden.

  • Um zukünftig den Besuchern und Besucherinnen der Innenstadt ein freieres Einkaufen und Flanieren zu ermöglichen, gibt es in den Fußgängerzonen der Innenstadt (Schutzzone 1) keine Sondernutzungserlaubnisse mehr für Gehwegaufsteller, Kundenstopper, Beachflags und ähnliche Werbemittel.

Eine Ausnahmeregelung ist für sogenannte Oberlieger (Geschäfte ab dem ersten Obergeschoss, ohne Schaufensterfront im Erdgeschoss) sowie Hinterlieger (Geschäfte in Stichstraßen und zweiter Reihe zur Fußgängerzone) vorgesehen. Ihnen wird eine maximale Übergangsfrist von einem Jahr zugestanden.

  • Für Warenauslagen gilt eine Größenbeschränkung. Die maximalen Maße betragen 1,20 Meter Tiefe ab Hauswand, 1,50 Meter Höhe (Ausnahme: Postkartenständer) und 30 Prozent Länge der Gesamtladenfront.

Bestehende Erlaubnisse werden ab 1. Januar 2016 widerrufen.
Hinweise und Antragsformulare für neue Anträge finden Sie hier.


Satzungen

Weitere rechtliche Grundlagen für Sondernutzungen sind die folgenden:  
 


Zum Herunterladen

Deckblatt Gestaltungsleitfaden
Gestaltungsleitfaden