Für Kiel und die Welt
Förderfonds und -programme der Landeshauptstadt Kiel

Die Landeshauptstadt Kiel stellt Gelder bereit, um Initiativen von Bürger*innen, Vereinen, Verbänden, Schulen, gemeinwohl­orientierten Organisationen und Stadtteil-Initiativen zu unterstützen. Hier finden Sie eine Übersicht mit weiterführenden Links.

Projektförderung Nachhaltigkeit

Der Förderfonds richtet sich an Kieler Initiativen, Vereine, Institutionen und engagierte Kieler*innen, die durch eigene Projekte einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Kiels im Sinne der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) leisten.

  • Betrag
    100.000 Euro pro Jahr (Einzelförderung bis 10.000 Euro)
  • Bewerbungsschluss
    Termine werden auf der Website veröffentlicht.
  •  Ansprechpartner*innen 

Internationale Städtepartnerschaften stärken

Die internationale Arbeit der LH Kiel und insbesondere die Zusammenarbeit mit Kiels Partnerstädten leistet auf kommunaler Ebene einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung, zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele der UN sowie zur Stärkung des Standortes.

Ziel der Förderung ist es, durch Projekte und persönliche Austausche diese wertvollen Städtepartnerschaften Kiels zu stärken.


Beteiligung an Interreg-Projekten

Der Fonds unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen aus Kiel, die sich an Interreg-Projekten der Förderperiode 2021 bis 2027 beteiligen. Insgesamt stehen 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.


Kieler Nachhaltigkeitspreis

Die Landeshauptstadt vergibt den Kieler Nachhaltigkeitspreis für innovative Ideen, Konzepte und Projekte, welche die Faktoren „Soziales“, „Wirtschaftlichkeit“ und „Umwelt“ beispielgebend und erfolgreich zu zukunftsfähigen Lösungen miteinander verbinden und die Kiel für uns und die nächsten Generationen lebenswerter machen. 2016 wurde der Nachhaltigkeitspreis erstmals ausgelobt.

Ziel ist es, die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit an der Zukunftssicherung Kiels zu fördern.

  • Betrag
    5.000 Euro (wird auf mehrere Gewinner*innen aufgeteilt)
  • Bewerbungsschluss
    Ausschreibung in der Regel im September
  • Ansprechpartner*innen

Gemeinsam Kiel gestalten

Der Fonds untersützt Kieler*innen, die sich für eine nachhaltige Aufwertung ihres Stadtteils engagieren, eine Stärkung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit beabsichtigen und sich für ein sicheres Zusammenleben einsetzen.

Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Stadtteilinitiativen und Ortsbeiräte. Einzelpersonen können sich mit ihren Projektvorschlägen an die Antragsberechtigten wenden.

  • Betrag
    insgesamt 300.000 Euro (Die Fördersumme für ein Projekt beträgt maximal 25.000 Euro.)
  • Bewerbungsschluss
    Bis zum 12. Februar 2024 können Anträge eingereicht werden. 
  • Ansprechpartner*innen 

Kulturförderung

Künstler*innen und kulturelle Initiativen aller kulturellen Sparten mit Wohnsitz in Kiel können Anträge auf Förderung stellen und erhalten nach Prüfung finanzielle, sachliche und/oder ideelle Hilfe. Maßgeblich sind die Leitlinien für die kommunale Kulturförderung der Landeshauptstadt Kiel (Stand 1/2018).

Es gibt folgende Fördermöglichkeiten:

  • Kulturelle Einzelprojektförderung  
  • Kulturpädagogische Förderung
  • Professionalisierung freischaffender Kreativer
  • Kieler Kulturfonds
  • Kulturelle Projekte zur Förderung der dänischen Minderheit
  • Kulturelle Institutionelle Förderung 

Professionalisierung freischaffender Kreativer

Unterstützung der Startphase kreativer Berufsstarter*innen und Wiedereinsteiger*innen zum Beispiel durch Förderung von Coachingmaßnahmen, Beteiligung an internationalen Ausstellungen oder Raumkosten.

Es handelt sich um eine einmalige Förderung, die von allen in Kiel lebenden Kultur- und Kreativschaffenden beantragt werden kann.  

  • Betrag: 50.000 Euro (bis zu 5.000 Euro pro Antrag)
  • Bewerbungsschluss: 22. Mai eines jeden Jahres
  • Weitere Informationen 

Förderung von Kreativzentren

Zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Kreativwirtschaft bietet die Landeshauptstadt Kiel sowohl etablierten als auch in der Entstehung befindlichen Kreativzentren seit 2020 die Möglichkeit, eine institutionelle Förderung über einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren zu erhalten.

Die damit verbundene Planungssicherheit bildet eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung und Professionalisierung der Kieler Kreativwirtschaft. 

  • Betrag: bis zu 150.000 Euro pro Jahr über bis zu 3 Jahre
  • Bewerbungsschluss: Anträge für die Förderperiode 2023 bis 2025 konnten bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden.
  • Weitere Informationen

Wirtschaftliche Aktivitäten mit Skandinavien

Der Fonds unterstützt Akteur*innen aus der Kieler Wirtschaft, Gründerszene, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Hochschulen zur Verbesserung der Kontakte mit Skandinavien, mit Schwerpunkt auf den Städten Kolding und Aarhus.


Klimaschutzfonds

Der Kieler Klimaschutzfonds fördert Maßnahmen und Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, dass Kiel so schnell wie möglich klimaneutral wird.

Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien, zur Einführung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie.

  • Betrag
    insgesamt circa 30.000 Euro pro Jahr
  • Bewerbungsschluss
    Antrag jederzeit möglich
  • Ansprechpartner
    Jens-Peter Koopmann, Geschäftsführung,

Umweltschutzfonds

Der Fonds unterstützt Kieler*innen, die einen besonderen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollen. Es werden Maßnahmen wie zum Beispiel technische Umrüstungen zum Energieeinsparen, Begrünungen von Außenanlagen oder Öffentlichkeitsarbeit finanziert.

Anträge auf Förderung können stellen: Umweltvereine und -verbände, Sportvereine, Kleingruppen wie Kinderhorte, Schülergruppen, Einzelpersonen.

  • Betrag
    50 Prozent der Kosten der Maßnahme
  • Bewerbungsschluss
    Bewerbung jederzeit möglich
  • Ansprechpartner*innen  

Zusammenhalt stärken - Teilhabe sichern

Das Programm unterstützt zum einen kurzfristige, kleinere Projekte und Aktivitäten von Initiaitven in der Flüchtlingsarbeit. Zum anderen können Projektideen von Vereinen, Gruppen und Initiativen gefödert werden, die nachhaltig wirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. 

Es geht um die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Zugang zu Lebensbereichen wie Bildung, Politik, Kultur und Sport.

  • Betrag
    Einzelne Projekte bis 10.000 Euro, Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit bis zu 500 Euro.
  • Bewerbungsschluss
    31. März eines jeden Jahres für größere Projekte. Anträge zur Unterstützung von Ehrenamtsarbeit können das ganze Jahr hindurch beim Referat für Migration gestellt werden.
  • Ansprechpartner*innen

Mettenhoffonds

Der Mettenhoffonds unterstützt einerseits fortlaufende Projekte wie zum Beispiel das Stadtteilfest und der Aktionstag Sauberes Mettenhof.

Andererseits ermöglicht der Fonds auf sehr niedrigschwellige Art und Weise neue Kleinstprojekte im Stadtteil.

Der Mettenhoffonds ist ein Kooperationsprojekt, an dem neben dem Stadtteilbüro Mettenof auch der Christliche Verein zur Förderung sozialer Initiativen in Kiel e.V., der Mettenhofer Arbeitskreis für Kriminalitätsentwicklung (MAfK) und das Sozialzentrum Mettenhof beteiligt sind.

  • Betrag
    Insgesamt 5.000 Euro pro Jahr (maximal 1.000 Euro pro Projekt).
  • Bewerbungsschluss
    15. November eines jeden Jahres.
  • Ansprechpartner*innen

Verfügungsfonds Gaarden

Der Fonds soll die Beteiligung und das Engagement der Bevölkerung in Gaarden unterstützen und damit zur Aufwertung des Stadtteils beitragen.

  • Betrag
    30.000 Euro (einzelne Projekte bis 5.000 Euro).
  • Bewerbungsschluss
    Bewerbung schriftlich und jederzeit möglich.
  • Ansprechpartner*innen 

Verfügungsfonds Neumühlen-Dietrichsdorf

Der Fonds soll die Beteiligung und das Engagement der Bevölkerung in Neumühlen-Dietrichsdorf unterstützen und damit zur Aufwertung des Stadtteils beitragen.

  • Betrag
    30.000 Euro pro Jahr (Einzelne Projekte bis 5.000 Euro)
  • Bewerbungsschluss
    Bewerbung schriftlich und jederzeit möglich
  • Ansprechpartner*innen 

Jugend Projekt Challenge

Die Jugend Projekt Challenge ist zunächst für die Jahre 2018-2020 geplant. Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren können sich mit einer Projektidee anmelden. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel übernehmen die Jugendlichen selbst.

In einem Gemeinsamen Prozess entscheiden sie, wer wieviel benötigt und Gelder erhält. Bei der Realisierung ihrer Projektidee werden die Jugendlichen von Mentor*innen unterstützt.


Förderbudgets für Senior*innen

Die Landeshauptstadt Kiel fördert mit zwei Förderbudgets bürgerschaftliche Projekte, die ihren Schwerpunkt in der Mehrgenerationenarbeit haben beziehungsweis sich die Teilhabe von Menschen mit Demenz zum Ziel gesetzt haben. 

  • Betrag
    insgesamt 40.000 Euro (bis zu 2.500 Euro für ein Projekt)
  • Bewerbungsschluss
    21. April 2024
  • Ansprechpartner*innen 

Fördermittel für inklusive Projekte

Um das von der Ratsversammlung beschlossene Leitbild für Barrierefreiheit umzusetzen, stellt die Landeshauptstadt Kiel Gelder für inklusive Projekte zur Verfügung.

Die Fördermittel sind für nachhaltige Projekte vorgesehen, die in Kiel angesiedelt sind und das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Menschen mit Behinderung sollten als „Expert*innen in eigener Sache“ aktiv an dem Projekt beteiligt sein.

  • Betrag
    Insgesamt 100.000 Euro pro Jahr, bis zu 10.000 Euro für ein Projekt.
  • Bewerbungsschluss
    21. April 2024
  • Ansprechpartner*innen

Förderfonds Breitensport

Mit dem Fonds möchte die Landeshauptstadt Kiel möglichst vielfältige Bewegungsangebote in Kiel fördern. Es werden Vorhaben, Maßnahmen und Anschaffungen sowie die Sanierung vereinseigener Anlagen unterstützt, die einen gemeinnützigen und öffentlichen Charakter haben.


Logo The Global Goals for sustainable Development

Kontakt

Stefanie Skuppin
Leiterin des Büros der Stadtpräsidentin

0431 901-3040


 
Frauke Wiprich
Leiterin des Sachbereichs Internationales und Nachhaltigkeit

0431 901-2500