EHRENBÜRGER*INNEN VON KIEL
Albert Friedrich Hänel
(1833 - 1918)

Albert Hänel | Abbildung: Stadtarchiv Kiel, Sammlung 438

Professor für Privatrecht,
deutsche Staats- und Rechtsgeschichte

* 10.06.1833 Leipzig
† 12.05.1918 Kiel

Verleihung am 12.11.1911

Albert Friedrich Hänel wurde am 10. Juni 1833 in Leipzig als Sohn eines Professors der Medizin nach dessen Tod geboren. Seine Mutter heiratete drei Jahre später in zweiter Ehe Heinrich Laube, den späteren Direktor des Wiener Burgtheaters. Albert Hänel besuchte die Thomasschule in Leipzig und studierte dann in Wien, Leipzig und Heidelberg Rechtswissenschaft.

1857 promovierte er zum Dr. jur. in Leipzig, wurde 1858 dort Privatdozent, 1860 außerordentlicher, 1862 ordentlicher Professor in Königsberg. Zum 1.Oktober 1863 nahm er eine ordentliche Professur an der juristischen Fakultät der Universität Kiel an.
 


Ein führender linksliberaler Politiker

Hänel war ein bedeutender linksliberaler Politiker. Er nahm großen Anteil an der nationalen und liberalen Bewegung in Schleswig-Holstein, die nach dem Tode des dänischen Königs Friedrich VII. 1863 den Herzog von Augustenburg für ein selbständiges Schleswig-Holstein unter Anlehnung an Preußen unterstützte. Bis zum Krieg 1866 war Hänel als Ratgeber und Korrespondent des Herzogs von Augustenburg tätig.

Hänel war 1889-1891 Mitglied des Provinziallandtages und 1867-1888 Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses, 1876 dessen 1. Vizepräsident. Als Liberaler, der die Sache Schleswig-Holsteins vertrat, war Hänel 1867-1893 und 1898-1903 im Norddeutschen bzw. Deutschen Reichstag tonangebende Persönlichkeit der Fortschrittspartei, der Freisinnigen Partei (seit 1884) und der Freisinnigen Vereinigung (seit 1893). 1874-1876 bekleidete er das Amt des 2. Vizepräsidenten des Deutschen Reichstages.
 


Schöpfer der schleswig-holsteinischen Städteordnung

Als Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses entwarf Hänel 1867 eine neue „Städteordnung für die Herzogtümer Schleswig und Holstein“. Nach Verhandlungen und einigen Änderungen wurde sie als Regierungsvorlage vor den preußischen Landtag gebracht und dort angenommen. Am 1. März 1869 trat die neue Städteordnung in Schleswig-Holstein in Kraft, die damals freiheitlichste in ganz Preußen.

Bis dahin hatte die Städteordnung von 1854 gegolten, in Kiel das Lokalstatut von 1856. Vier Magistratsmitglieder ernannte der dänische König, nämlich den Bürgermeister, den Syndikus und die beiden gelehrten Ratsverwandten. Die Bürgervertretung bestand aus 18 Personen und hieß Deputiertenkollegium, das von den wahlberechtigten Bürgern gewählt wurde. Das Wahlrecht war von Grundbesitz und einer gewissen Steuerabgabe abhängig. Die Stadtverordneten mussten dem Magistrat Folge leisten. Bei Meinungsverschiedenheiten entschied die Regierung. Der dänische Landesherr konnte somit erheblichen Einfluss auf die Lokalpolitik der Herzogtümer nehmen.

Hänel verband mit seiner neuen Städteordnung Elemente aus der dänischen Zeit mit der preußischen Städteordnung. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung wurden von den Bürgern und nicht von den Einwohnern gewählt. Der Status eines Bürgers war an folgende Bedingungen geknüpft: Er musste die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, musste volljährig sein, seit mindestens einem Jahr in der Stadt wohnen, einen eigenen Hausstand besitzen und eine bestimmte Gebäude- oder Gewerbesteuer zahlen oder eine Steuerleistung erbringen, die einem jährlichen Mindesteinkommen entsprach.

Die Bürger wählten den Magistrat. Dieser bestand aus dem Bürgermeister, der die städtische Verwaltung leitete und beaufsichtigte, aus einem Beigeordneten, der den Bürgermeister vertrat und der städtischen Polizei vorstand, und einem besoldeten und drei unbesoldeten Ratsverwandten. Bürgermeister und Beigeordnete bedurften der Bestätigung durch den König, dennoch hatte der Bürgermeister eine starke Stellung gegenüber der preußischen Regierung.

Der Magistrat beriet gemeinsam mit dem Stadtverordnetenkollegium, das ebenfalls von den Bürger gewählt wurde. Die Sitzungen waren öffentlich, nach den Beratungen wurde getrennt abgestimmt. Kam ein gemeinsamer Beschluss nicht zustande, blieb die Angelegenheit unentschieden. Unzulässig war es, dass in diesen Fällen der Regierungspräsident entschied. Diese Städteordnung blieb im Prinzip bis 1933 bestehen, modifiziert durch ein demokratisches Wahlrecht 1919.

Die Stadt Kiel ehrte Hänel anlässlich der Einweihung des neuen Rathauses im November 1911. Er erhielt das Ehrenbürgerrecht mit folgender Begründung: „Angesichts des bedeutsamen Akts der Einweihung des neuen Rathauses rechnet es sich die Stadt Kiel zu ihrer Ehre, dem geistigen Vater unser Städteordnung, dem hochverdienten Staatsmann und dem berühmten Gelehrten und Lehrer des Staatsrechts an der heimischen Universität als Zeichen ihrer Dankbarkeit die höchste Auszeichnung zuzuerkennen, über die sie zu verfügen mag.“

1958 beschloss die Ratsversammlung, in der Wik eine Straße nach Hänel zu benennen.

 

Ein großer Kunstfreund

Neben seiner Lehrtätigkeit und zahlreichen Veröffentlichungen zur deutschen Rechtsgeschichte und zum Staatsrecht war Hänel außerdem ein Förderer der bildenden Kunst. 1889 wurde er Mitglied der Ankaufkommission des Schleswig-Holsteinischen Kunstvereins in Kiel, 1890-1917 war er Vorsitzender des Vereins. Er erweiterte planmäßig die Sammlung von Bildern schleswig-holsteinischer Maler und veranstaltete mit diesen Werken 1896 eine Ausstellung.

Er setzte sich auch tatkräftig für den Neubau der Kunsthalle am Düsternbrooker Weg ein. Privat sammelte Hänel ebenfalls Gemälde und Kupferstiche, die er dem Kunstverein vermachte.

Da Hänel kinderlos war, setzte er testamentarisch fest, dass sein Grundstück, seine Bibliothek und ein Teil seines großen Barvermögens an die Universität fiel. Hänel starb am 12. Mai 1918 in Kiel. Beigesetzt wurde er auf dem Südfriedhof. Sein Haus in der Bergstraße/Ecke Lorentzendamm wurde 1919 juristisches Seminar, das einen großen Teil seiner Privatbibliothek erhielt. Heute befindet sich an dieser Stelle das Gebäude der Industrie- und Handelskammer.


Text: Christa Geckeler


Literatur & Zeitungen

  • Stadtarchiv Kiel Akte Nr. 14054: Verleihung des Ehrenbürgerrechts an den Geheimen Justizrat Prof. Dr. Hänel
  • Jellinek, Walter: Albert Hänel und Schleswig-Holstein, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, 49. Band, Leipzig 1919, Seite 344-355
  • Röhrich, Wilfried: Hänel, Albert Friedrich, in: Hans-F. Rothert (Hg.): Kieler Lebensläufe aus sechs Jahrhunderten, Sonderveröffentlichung der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, Band 55, Neumünster 2006, Seite 111-113
  • Wenzel, Rüdiger: Bevölkerung, Wirtschaft und Politik im kaiserlichen Kiel zwischen 1870 und 1914, Sonderveröffentlichung der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, Band 7, Kiel 1978, Seite 71-77
  • Wulf Peter: Kiel wird Großstadt (1867 bis 1918), in: Jürgen Jensen und Peter Wulf (Hg.): Geschichte der Stadt Kiel, Neumünster 1991, Seite 223-228
  • Kieler Nachrichten vom 5. April 1951
  • Kieler Neueste Nachrichten vom 11. November 1911
  • Kieler Zeitung vom 9. August 1958