Kommunaler Ordnungsdienst

Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind Ihre Ansprechpartner*innen und sorgen für Sicherheit im öffentlichen Raum.

Für die Verkehrsüberwachung sind andere Kolleg*innen zuständig.


Aufgaben der KOD-Mitarbeiter*innen

Die KOD-Mitarbeiter*innen übernehmen hoheitliche Vollzugsaufgaben. Sie zeigen Präsenz auf Streife im Stadtgebiet und verfolgen und ahnden Ordnungswidrigkeiten. Sie tragen Uniform und stehen gut erkennbar als kompetente städtische Ansprechpartner*innen zur Verfügung, auch präventiv und beratend. 

Außerdem haben sie offizielle Vollzugsrechte. Das bedeutet: Sofern ein konkreter Anlass gegeben ist, dürfen sie Menschen befragen, anhalten und festhalten sowie Platzverweise aussprechen und auch durchsetzen. Sie tragen keine Schusswaffe, sind aber für den Fall der Fälle mit einem ausziehbaren Schlagstock zur Verteidigung ausgestattet. 

Schwerpunkte der KOD-Arbeit sind die Innenstadt, das Areal am Hauptbahnhof sowie der Stadtteil Gaarden. Ebenfalls werden die städtischen Parkanlagen, die Kieler Strände und die Kiellinie regelmäßig aufgesucht. Für die Aufgabenwahrnehmung stehen dem Team des KOD Einsatzfahrzeuge sowie Dienstfahrräder zur Verfügung.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs nimmt die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wahr und kontrolliert zum Beispiel bewirtschaftete Parkflächen und Haltverbote.


Ihre Karriere beim Kieler KOD

Sie wollen auch Teil des KOD-Teams werden und in Kiel für Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen?

Derzeit sind zwar keine Stellen ausgeschrieben, wir freuen uns dennoch über Ihre Initiativbewerbung an . Sobald wieder freie Stellen zu besetzen sind, melden wir uns bei Ihnen.

 

Sie wollen auch Teil des KOD-Teams werden? Sie l(i)eben Sicherheit und Ordnung und übernehmen gerne Verantwortung im Team?

 

Sie haben Interesse an einer Tätigkeit im Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Kiel, es sind aber derzeit keine Stellen ausgeschrieben? 

Sofern Sie die nachfolgenden Kriterien erfüllen, freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbung an . Sobald wieder freie Stellen zu besetzen sind, treten wir mit Ihnen in Kontakt.

Was ist zu tun - Ihre neue Aufgabe

  • Tägliche Kontrollgänge im Einsatzgebiet
  • Erteilen von Auskünften allgemeiner Art
  • Aufklären der Bürger*innen über einschlägige Satzungen, Verordnungen und gesetzliche Grundlagen im Kieler Stadtgebiet
  • Erkennen von Verstößen oder Ordnungswidrigkeiten und die entsprechende Ahndung bis hin zu Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
  • Vollzugstätigkeiten nach Landesverwaltungsgesetz

Gut zu wissen - Besondere Arbeitsbedingungen & Anforderungen

  • Witterungsunabhängiger Schichtdienst (montags bis sonntags) mit Einsatzzeiten von Oktober bis April zwischen 8 und 23 Uhr, von Mai bis September zwischen 8 und 1 Uhr. Auch ein Dienst an Feiertagen ist notwendig.
  • Bereitschaft zur situationsbedingten Mehrarbeit
  • Gesundheitliche Eignung, insbesondere körperliche Belastbarkeit und Fitness
  • Stresstoleranz in konfliktträchtigen Situationen
  • Tragen von Uniform während der Dienstzeit
  • Bürger*innenzugewandtes, freundliches aber bestimmtes Auftreten

Was Sie mitbringen - Ihre Qualifikationen

  • Ausbildung. Sie bringen eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung mit oder verfügen über die Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Polizei oder Justiz oder die Laufbahnprüfung des mittleren nichttechnischen Dienstes, Fachrichtung Zoll.
  • Oder Sie verfügen über die Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Allgemeine Dienste 
    oder die abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r 
    oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I.
  • Fachlichkeit. Sie besitzen sowohl Kenntnisse in der Fachsoftware WinOwig, als auch gute Kenntnisse über das Kieler Stadtgebiet bzw. die Bereitschaft, sich beides kurzfristig anzueignen. Außerdem beherrschen Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
  • Sie besitzen den Führerschein Klasse B sowie das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze.

Die genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet - Ihre Persönlichkeit

Sie verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Eine hohe Konfliktfähigkeit rundet Ihr Profil ab.

Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle

Verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten, den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I oder die Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, ist die erfolgreiche Teilnahme an der ca. fünfmonatigen KOD-Qualifizierung inklusive des Besuchs des „Grundqualifizierungslehrgangs für Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in Schleswig-Holstein“ erforderlich. Die Eingruppierung erfolgt während der KOD-Qualifizierungszeit zunächst in die EG 6 TVöD. Nach Beendigung der Qualifizierung und Bestellung zum*zur Vollzugsbeamt*in und der vollinhaltlichen Übertragung der Aufgaben erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9a TVöD.

Bringen Sie eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung oder die Laufbahnprüfung in einem verwaltungsfremden Bereich mit, ist die erfolgreiche Teilnahme an der ca. fünfmonatigen KOD-Qualifizierung inklusive des Besuchs des „Grundqualifizierungslehrgangs für Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in Schleswig-Holstein“ sowie der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs I erforderlich. Die Eingruppierung erfolgt während der KOD-Qualifizierungszeit zunächst in die EG 6 TVöD. Nach Beendigung der Qualifizierung und Bestellung zum*zur Vollzugsbeamt*in und der vollinhaltlichen Übertragung der Aufgaben wird eine Zulage von der EG 6 TVöD zur EG 9a TVöD gezahlt (gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EntgO (VKA), nach erfolgreichem Abschluss des Angestelltenlehrgangs I erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9a TVöD.

Eine Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis.

Die Stellen sind teilbar unter der Voraussetzung der Abdeckung des Schichtbetriebs. Während der Qualifizierungsphase ist keine Teilzeit möglich.

Da nach der Einarbeitung umfassende und tiefergehende Kenntnisse einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen, sonstiger Regelungen und Anweisungen erwartet werden, wird neben der erfolgreichen Teilnahme am Grundqualifizierungslehrgangs die Bereitschaft vorausgesetzt, mindestens viermal jährlich an Schulungen zu rechtlichen, kommunikativen und deeskalierenden Themen teilzunehmen. Hierzu zählt auch die regelmäßige Teilnahme an einem Einsatztraining und einer Brandschutz- und Ersthelfer*innenausbildung.

Im Rahmen der Tätigkeit müssen Orte aufgesucht werden, deren Zugänge nicht immer barrierefrei zugänglich sind. Als Fortbewegungsmittel stehen neben Kraftfahrzeugen ebenfalls Dienstfahrräder (E-Bikes) zur Verfügung. 

Da es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen durch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs in Form von einfacher körperlicher Gewalt kommen kann, ist es notwendig, dass die zu erlernenden Abwehrtechniken eingesetzt werden können. Bei Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte einer Person aufgeholfen werden können oder diese aus einem Gefahrenbereich gebracht werden können. Die Ausstattung mit einer Schlag- und Stichschutzweste (ca. 5 kg), die auch im Sommer bei hohen Temperaturen getragen werden muss, erfordert ebenfalls eine gewisse körperliche Belastbarkeit.

Ein Heben von schweren Lasten, eine uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit sowie Schwindelfreiheit sind daher erforderlich.

Was wir bieten – Ihre Vorteile

  • ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
  • fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
  • abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen

Interessiert? – Wir auch.

Senden Sie uns gerne Ihre Initiativbewerbung per E-Mail an

Telefonische Auskünfte gibt Ihnen gern Rajko Wengel, 0431 901-4212.


Eindrücke aus unserem Arbeitsalltag

 
 

Die Überlebenschance von Menschen, die einen Herzstillstand erleiden, hängt ab von der Schnelligkeit, mit der wirksame Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Die Berufsfeuerwehr Kiel arbeitet eng mit dem KOD zusammen, um das kritische therapiefreie Intervall noch weiter zu verkürzen.

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Übergabe der Defibrillatoren im Hof des Rathauses Hopfenstraße (von links): Andreas Wagenplast (Institut für Rettungs- und Notfallmedizin des UKSH), Dr. Michael Corzillius (Abteilungsleiter Rettungsdienst der Feuerwehr Kiel), Stadtrat Christian Zierau, Raiko Wengel (Leiter Kommunaler Ordnungsdienst) und Hanjo Merkle (ASB Landesverband). Foto: LH Kiel / Sarah Hoffmann

KOD und Feuerwehr retten gemeinsam Leben

Die Überlebenschance von Menschen, die einen Herzstillstand erleiden, hängt ab von der Schnelligkeit, mit der wirksame Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Die Berufsfeuerwehr Kiel arbeitet eng mit dem KOD zusammen, um das kritische therapiefreie Intervall noch weiter zu verkürzen.

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Zusammen mit der Polizei im Einsatz

Am Mittwoch, 25. September 2024 kontrollierte die Polizeistation Dietrichsdorf an mehreren erkannten Schwerpunkten in ihrem Zuständigkeitsbereich den Radverkehr. Rund zehn Prozent aller Radfahrer*innen verstießen gegen die Verkehrsregeln. 

Gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Kiel hielten die Beamt*innen an der Alten Schwentinebrücke zwischen 6.30 und 8.30 Uhr 24 Personen an, die trotz gut sichtbarer und eindeutiger Beschilderung widerrechtlich den Gehweg und nicht die kürzlich sanierte Fahrbahn nutzten. Auf sie kommt ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro zu.

Zur Polizei-Meldung im Presseportal

Am Freitag, 23. August 2024 kontrollierte das 2. Polizeirevier in der Kieler Innenstadt mit dem Schwerpunkt Radverkehr. Insgesamt wurden 28 Verkehrsteilnehmer*innen mit Buß- und Verwarngeldern belegt. Zudem leiteten die Beamten mehrere Strafverfahren ein.

In den Nachmittagsstunden unterstützte der Kommunale Ordnungsdienst die Kontrollen. Hier richteten die Kräfte ein besonderes Augenmerk auf den Bereich der Fußgängerzone, aber auch auf die Raiffeisenstraße und die Hörnbrücke.

Zur Polizei-Meldung im Presseportal

Die NDR-Nordreportage: Einsatz für den Ordnungsdienst


Kontakt KOD

Landeshauptstadt Kiel 
Ordnungsamt 
Rathaus Hopfenstraße 
Hopfenstraße 30, 24103 Kiel

0431 901-2079 
 

Kontakt Verkehrsüberwachung

0431 901-2128
 

Telefonische Erreichbarkeit und Einsatzzeiten

  • Werktags

    • Mai bis 1. September: 8.30 bis 0 Uhr
    • 2. September bis April: 8.30 bis 22 Uhr
  • Sonn- und feiertags

    • Mai bis 1. September: 8.30 bis 22 Uhr
    • 2. September bis April: 8.30 bis 19 Uhr
  • Weihnachten und Neujahr

    • Heiligabend: 8.30 bis 15 Uhr
    • 1. Weihnachtstag: 12.30 bis 19 Uhr
    • 2. Weihnachtstag: 12.30 bis 19 Uhr
    • Silvester: 8.30 bis 15 Uhr
    • Neujahr: 12.30 bis 19 Uhr
  • Zur Kieler Woche (20.  - 29. Juni 2025) sind wir von 11.30 bis 1 Uhr telefonisch erreichbar. Meldungen können nur eingeschränkt bearbeitet werden, da wir für die Menschen in unserer Stadt überwiegend im Innenstadtbereich tätig sind.


Hinweise zum Datenschutz