Kommunaler Ordnungsdienst
Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind Ihre Ansprechpartner*innen und sorgen für Sicherheit im öffentlichen Raum.
Aufgaben der KOD-Mitarbeiter*innen
Die KOD-Mitarbeiter*innen übernehmen hoheitliche Vollzugsaufgaben, die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Sie tragen Uniform und erhalten offizielle Vollzugsrechte. Das bedeutet: Sofern ein konkreter Anlass gegeben ist, dürfen sie Bürger*innen befragen, anhalten und festhalten sowie Platzverweise aussprechen und auch durchsetzen.
Sie tragen keine Schusswaffe, sind aber für den Fall der Fälle mit einem ausziehbaren Schlagstock zur Verteidigung ausgestattet. Das ebenfalls mitgeführte Pfefferspray dient lediglich zur Abwehr gefährlicher Tiere.
Sie haben Interesse an einer Tätigkeit im Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Kiel, es sind aber derzeit keine Stellen ausgeschrieben?
Sofern Sie die nachfolgenden Kriterien erfüllen, freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbung an ordnungsdienst@kiel.de. Sobald wieder freie Stellen zu besetzen sind, treten wir mit Ihnen in Kontakt.
Was ist zu tun - Ihre neue Aufgabe
- Tägliche Kontrollgänge im Einsatzgebiet
- Erteilen von Auskünften allgemeiner Art
- Aufklären der Bürger*innen über einschlägige Satzungen, Verordnungen und gesetzliche Grundlagen im Kieler Stadtgebiet
- Erkennen von Verstößen oder Ordnungswidrigkeiten und die entsprechende Ahndung bis hin zu Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
- Vollzugstätigkeiten nach Landesverwaltungsgesetz
Was Sie mitbringen - Ihre Qualifikationen
- eine erfolgreich abgeschlossene mind. dreijährige Berufsausbildung, möglichst in einem verwaltungs- oder kaufmännischen Beruf
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung. Ausnahme: lediglich einjährige einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung bei folgenden abgeschlossenen Ausbildungen:
- Verwaltungsfachangestellte*r
- Angestelltenlehrgang I
- Fachangestellte*r für Arbeitsmarktdienstleistungen
- Justizfachangestellte*r
- Rechtsanwalts-, Notar-, Rechtsanwalts- und Notar- bzw. Patentanwaltsfachangestellte*r
- EDV-Kenntnisse in der Anwendung der Standard-Software (Word, Excel, Outlook)
- EDV-Kenntnisse in der Fachsoftware WinOwig, bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
- ein sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- gute Kenntnisse über das Kieler Stadtgebiet, bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
- eine ausgeprägte Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
- die Fähigkeit, strukturiert und zielorientiert zu handeln
- ein situationsgerechtes Auftreten in Deeskalationsszenarien, Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft
- Führerschein Klasse B
- das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze
Da nach der Einarbeitung umfassende und tiefergehende Kenntnisse einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen, sonstiger Regelungen und Anweisungen erwartet werden, ist zudem die Teilnahme an einer etwa fünfmonatigen Schulung (Theorie und Praxis), mit anschließender interner Prüfung verpflichtend, sowie die Bereitschaft, mindestens viermal jährlich an Schulungen zu rechtlichen, kommunikativen und deeskalierenden Themen teilzunehmen. Hierzu zählt auch die regelmäßige Teilnahme an einem Einsatztraining und einer Brandschutz- und Ersthelfer*innenausbildung.
Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle
Wir freuen uns, wenn Sie über folgende Zusatzqualifikationen verfügen: Kenntnisse in einer Fremdsprache, Ersthelfer*in, Brandschutzhelfer*in, - und erwarten andernfalls Ihre Bereitschaft zur Weiterqualifizierung im Job. Die Stelle ist teilbar unter der Voraussetzung der ganztägigen Besetzung und des Teilens eines Arbeitsplatzes.
- Witterungsunabhängiger Schichtdienst (montags bis sonntags) mit Einsatzzeiten von Oktober bis April zwischen 8 und 23 Uhr, von Mai bis September zwischen 8 und 1 Uhr. Auch ein Dienst an Feiertagen ist notwendig
- Bereitschaft zur situationsbedingten Mehrarbeit
- Gesundheitliche Eignung, insbesondere körperliche Belastbarkeit und Fitness
- Stresstoleranz in konfliktträchtigen Situationen
- Tragen von Uniform mit Dienstmütze während der Dienstzeit
- Bürger*innenzugewandtes, freundliches aber bestimmtes Auftreten
Im Rahmen der Tätigkeit müssen Orte aufgesucht werden, deren Zugänge nicht immer barrierefrei zugänglich sind. Als Fortbewegungsmittel stehen neben Kraftfahrzeugen ebenfalls Dienstfahrräder (E-Bikes) zur Verfügung.
Da es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen durch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs in Form von einfacher körperlicher Gewalt kommen kann, ist es notwendig, dass die zu erlernenden Abwehrtechniken eingesetzt werden können.
Bei Erste- Hilfe- Maßnahmen sollte einer Person aufgeholfen werden können oder diese aus einem Gefahrenbereich gebracht werden können.
Die Ausstattung mit einer Schlag- und Stichschutzweste (ca. 5 kg), die auch im Sommer bei hohen Temperaturen getragen werden muss, erfordert ebenfalls eine gewisse körperliche Belastbarkeit.
Ein Heben von schweren Lasten, eine uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit sowie Schwindelfreiheit sind daher erforderlich.
Was wir bieten – Ihre Vorteile
- ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
- fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
- abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
Die Bezahlung erfolgt nach der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Kommunen (EG 8 TVöD/VKA).
Interessiert? – Wir auch.
Senden Sie uns gerne Ihre Initiativbewerbung per E-Mail an ordnungsdienst@kiel.de.
Telefonische Auskünfte gibt Ihnen gern Rajko Wengel, 0431 901-4212.
Eindrücke aus unserem Arbeitsalltag
Die NDR-Nordreportage: Einsatz für den Ordnungsdienst
Wir auf der Kieler Woche 2023

In der letzten vollen Juniwoche konnten während der Kieler Woche mehrere Millionen Besucher*innen in Kiel begrüßt werden. Die Mitarbeiter*innen des KOD standen täglich von 11:30 bis 2 Uhr Nachts in erster Linie als Ansprechpartner*innen der Landeshauptstadt allen Gästen zur Verfügung. Der Schwerpunkt unserer Präsenz verlagerte sich für die 10 Veranstaltungstage auf den Bereich der Innenstadt und der Kiellinie. In beiden Bereichen waren die Mitarbeiter*innen an „KOD-Stationen“ zu finden und halfen, wenn nötig.
Die Annahme von Fundsachen, das Schlichten von Streitigkeiten oder das Absperren von Laufwegen, wenn es an der einen oder anderen Stelle doch mal etwas zu voll wurde, gehörten ebenso zu den Aufgaben, wie Jugendschutzkontrollen oder die Kontrolle der Sperrzeitverordnung auf den Veranstaltungsflächen. Da sich nicht alle Besucher*innen an die Regeln hielten, musste auch bei Verstößen eingeschritten werden. Rückblickend war die Kieler Woche für den KOD ein sehr friedliches Sommerfestival.
Und hier die Einsatzstatistik als Überblick:
- 60 allgemeine Ordnungswidrigkeiten (unter anderem „Urinieren in der Öffentlichkeit“),
- 70 Jugendschutzkontrollen (Kontrolle von jugendlichen Personen bei Alkohol- und Tabakgenuss)
- 15 erteilte Platzverweise
- 2 Widerstandshandlungen gegen Mitarbeiter*innen des KOD
- 65 Fundsachen wurden entgegengenommen
- knapp 150 Mal wurden die Mitarbeiter*innen des KOD während der Ausübung ihres Dienstes beleidigt
Feuerwehr und KOD retten gemeinsam Leben

Die Überlebenschance von Menschen, die einen Herzstillstand erleiden, hängt ab von der Schnelligkeit, mit der wirksame Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Die Berufsfeuerwehr Kiel arbeitet eng mit dem KOD zusammen, um das kritische therapiefreie Intervall noch weiter zu verkürzen.
Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind Ihre Ansprechpartner*innen der Stadtverwaltung und sorgen für Sicherheit im öffentlichen Raum. Sie übernehmen hoheitliche Vollzugsaufgaben, die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Schwerpunkte der KOD-Arbeit sind die Innenstadt, das Areal am Hauptbahnhof sowie der Stadtteil Gaarden. Ebenfalls werden die städtischen Parkanlagen, die Kieler Strände und die Kiellinie regelmäßig
von Streifen aufgesucht. Für die Aufgabenwahrnehmung stehen dem Team des KOD Einsatzfahrzeuge sowie Dienstfahrräder zur Verfügung.

Der KOD ...
- sorgt für die Einhaltung der städtischen Satzungen und Verordnungen.
- stellt fest, ob unerlaubt Abfall entsorgt wird und Grünanlagen und andere Flächen (Spielplätze, Parks, Straßen) verunreinigt werden (wozu auch die achtlos weggeworfene Zigarettenkippe gehört).
- macht darauf aufmerksam, wenn auf öffentlichen Wegen und Plätzen geräumt oder gestreut werden muss.
- überwacht, ob Hunde angeleint sind.
- ahndet auch Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht mit Kraftfahrzeugen begangen werden (Stichwort: Radfahrer*innen in der Fußgängerzone).
- ahndet in Ergänzung zu den Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung auch gravierende Verstöße im ruhenden Verkehr.
- begleitet städtische Kontrollen im Bereich Jugendschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht.
- übernimmt die Überwachung des Reisegewerbes sowie Taxenkontrollen.
- überprüft Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Raum.
- schreitet im Rahmen der Gefahrenabwehr gegen aggressives Betteln, Urinieren in der Öffentlichkeit oder Störungen der öffentlichen Ordnung ein
- und führt Erste-Hilfe-Maßnahmen bei hilflosen Personen durch.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Ordnungsamt
Rathaus Hopfenstraße
Hopfenstraße 30, 24103 Kiel
0431 901-2079

Telefonische Erreichbarkeit und Einsatzzeiten
Werktags
- Mai bis 3. September: 8.30 bis 0 Uhr
- 4. September bis April: 8.30 bis 22 Uhr
Sonn- und Feiertags
- Mai bis 3. September: 8.30 bis 22 Uhr
- 4. September bis April: 8.30 bis 19 Uhr
Weihnachten und Neujahr
- Heiligabend: 8.30 bis 15 Uhr
- 1. Weihnachtstag: 12.30 bis 19 Uhr
- 2. Weihnachtstag: 12.30 bis 19 Uhr
- Silvester: 8.30 bis 15 Uhr
- Neujahr: 12.30 bis 19 Uhr