Kommunaler Ordnungsdienst
Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind Ihre Ansprechpartner*innen und sorgen für Sicherheit im öffentlichen Raum.
Aufgaben der KOD-Mitarbeiter*innen
Die KOD-Mitarbeiter*innen übernehmen hoheitliche Vollzugsaufgaben, die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Sie tragen Uniform und erhalten offizielle Vollzugsrechte. Das bedeutet: Sofern ein konkreter Anlass gegeben ist, dürfen sie Bürger*innen befragen, anhalten und festhalten sowie Platzverweise aussprechen und auch durchsetzen.
Sie tragen keine Schusswaffe, sind aber für den Fall der Fälle mit einem ausziehbaren Schlagstock zur Verteidigung ausgestattet. Das ebenfalls mitgeführte Pfefferspray dient lediglich zur Abwehr gefährlicher Tiere.
Die NDR-Nordreportage: Einsatz für den Ordnungsdienst
Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind Ihre Ansprechpartner*innen der Stadtverwaltung und sorgen für Sicherheit im öffentlichen Raum. Sie übernehmen hoheitliche Vollzugsaufgaben, die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Schwerpunkte der KOD-Arbeit sind die Innenstadt, das Areal am Hauptbahnhof sowie der Stadtteil Gaarden. Ebenfalls werden die städtischen Parkanlagen, die Kieler Strände und die Kiellinie regelmäßig
von Streifen aufgesucht. Für die Aufgabenwahrnehmung stehen dem Team des KOD Einsatzfahrzeuge sowie Dienstfahrräder zur Verfügung.
Die Überlebenschance von Menschen, die einen Herzstillstand erleiden, hängt ab von der Schnelligkeit, mit der wirksame Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Die Berufsfeuerwehr Kiel arbeitet eng mit dem KOD zusammen, um das kritische therapiefreie Intervall noch weiter zu verkürzen.

Der KOD ...
- sorgt für die Einhaltung der städtischen Satzungen und Verordnungen.
- stellt fest, ob unerlaubt Abfall entsorgt wird und Grünanlagen und andere Flächen (Spielplätze, Parks, Straßen) verunreinigt werden (wozu auch die achtlos weggeworfene Zigarettenkippe gehört).
- macht darauf aufmerksam, wenn auf öffentlichen Wegen und Plätzen geräumt oder gestreut werden muss.
- überwacht, ob Hunde angeleint sind.
- ahndet auch Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht mit Kraftfahrzeugen begangen werden (Stichwort: Radfahrer*innen in der Fußgängerzone).
- ahndet in Ergänzung zu den Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung auch gravierende Verstöße im ruhenden Verkehr.
- begleitet städtische Kontrollen im Bereich Jugendschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht.
- übernimmt die Überwachung des Reisegewerbes sowie Taxenkontrollen.
- überprüft Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Raum.
- schreitet im Rahmen der Gefahrenabwehr gegen aggressives Betteln, Urinieren in der Öffentlichkeit oder Störungen der öffentlichen Ordnung ein
- und führt Erste-Hilfe-Maßnahmen bei hilflosen Personen durch.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Ordnungsamt
Rathaus Hopfenstraße
Hopfenstraße 30, 24103 Kiel
0431 901-2079
ordnungsdienst@kiel.de

Telefonische Erreichbarkeit und Einsatzzeiten
Werktags
- Oktober bis April: 8.30 bis 22 Uhr
- Mai bis September: 8.30 bis 0 Uhr
Sonn- und Feiertags
- Oktober bis April: 8.30 bis 19 Uhr
- Mai bis September: 8.30 bis 22 Uhr
Weihnachten und Neujahr
- Heiligabend: 8.30 bis 15 Uhr
- 1. Weihnachtstag: 12.30 bis 19 Uhr
- 2. Weihnachtstag: 12.30 bis 19 Uhr
- Silvester: 8.30 bis 15 Uhr
- Neujahr: 12.30 bis 19 Uhr
persönliche Erreichbarkeit
Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes stehen Ihnen persönlich in unserer Stadtwache im Rathaus Hopfenstraße werktags von 9 bis 20 Uhr für Ihre Anliegen zur Verfügung.