Grabarten auf den städtischen Friedhöfen

Ein Grab auszusuchen ist nicht leicht. Wir möchten Ihnen hier erste Entscheidungshilfen mit auf den Weg geben. Unsere Mitarbeiter*innen beantworten gern Ihre Fragen und beraten Sie ausführlich.

Urnen- oder Sarggrabstätte?

Die Entscheidung für eine Einäscherung oder eine Körperbestattung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, die jede*r mit Bedacht bereits zu Lebzeiten für sich selbst entscheiden sollte.  

Grabpflege oder pflegefreie Grabstätte?

Die "klassische" Grabstätte, ob für Särge oder Urnen, wird von den Angehörigen gepflegt. Vielen Menschen ist dies ein Bedürfnis. Das Umsorgen der Grabstätte und die gärtnerische Betätigung wird als tröstend empfunden.

Auch können die Gräber sehr individuell und persönlich gestaltet werden. Diese Leistung, aber auch die Pflege von Grabstätten führt die Friedhofsverwaltung gerne für Sie aus.

Wenn Sie das Grab später einmal nicht mehr in gewohnter Weise pflegen können, kann es eventuell als Rasengrab angelegt werden. Sprechen Sie uns an! Urnengräber für zwei Urnen sowie Sarggräber im Rasen sind mit einem geringem Aufwand zu pflegen.

Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen sind für Sie pflegefrei. Selbstverständlich dürfen Sie das Grab mit Blumen und Gestecken schmücken.

Wir bieten auf unseren Friedhöfen außerdem Baumgräber an, die ebenfalls pflegefrei sind. Mit der Friedhofsverwaltung gemeinsam kann ein geeigneter Baum gefunden werden.

Immer mehr Menschen wählen für sich oder in einem Trauerfall eine Waldbestattung als Form der letzten Ruhe. Das Waldgrab stellt die natürlichste Form eines Begräbnisses da, denn die Pflege übernimmt die Natur. Waldgräber liegen in abgeschiedenen Friedhofsbereichen, den Begräbnis- oder Bestattungswäldern. Der Unterschied zu einem Fried-Wald oder Ruhe-Forst liegt darin, dass sie sich innerhalb oder am Rande des Friedhofsgeländes befinden, aber dennoch durch ihre Abgeschiedenheit ein besonderes „Waldgefühl“ vermitteln.

Gut zu wissen

  • Wahlgräber sind Grabstätten mit einer oder mehreren Breiten, die Sie auf dem Friedhof aussuchen können. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes können Sie es in der Regel verlängern. Wahlgräber können Sie auch vorsorglich erwerben, ohne dass gerade eine Bestattung ansteht.
  • Bei Rasengräbern müssen Sie nur ein Drittel der Fläche selbst pflegen oder pflegen lassen. Die übrige Fläche wird vom Friedhof mit Gras eingesät und über die erworbene Nutzungszeit gepflegt. Diese Leistung ist im Graberwerb enthalten.
  • In einem Gemeinschaftsgrab können Urnen beigesetzt werden. Für Särge gibt es zur Zeit diese Möglichkeit nicht. Diese Aschestätten werden der Reihe nach im Todesfall belegt. Bei Gemeinschaftsgräbern ist unter anderem die Rasenpflege und die Pflege sowie die Bepflanzung des Rahmengrüns enthalten.
  • Die Ruhefrist - so bezeichnet man den Zeitraum der Totenruhe - richtet sich nach der Art der Bestattung und beträgt für Urnen 20 und für Särge 25 Jahre, für Kindersärge 15 Jahre. Die Laufzeit eines Grabes muss mindestens so lang sein wie die Ruhefrist. 

Der Preis?

Selbstverständlich spielen die Kosten für die Grabstätte eine wichtige Rolle. Bedenken Sie bitte, dass zum Erwerbspreis eventuell noch Kosten für den Grabstein sowie die Grabpflege hinzukommen.

Gebührensatzung vom 1. April 2025