AUSBILDUNG BEI DER STADTVerwaltungsfachangestellte*r - Kommunalverwaltung
Muss ein neuer Pass beantragt werden? Ist das Halten eines Hundes steuerpflichtig? Wer darf einen Antrag auf Wohngeld stellen? Wie erfolgt der Schriftwechsel zwischen Gesundheits- und Jugendamt? Kieler Bürger*innen und ihre Stadtverwaltung kommunizieren außer in persönlichen Gesprächen schriftlich oder digital. Das heißt, dass der gesamte gedruckte und digitale Schriftverkehr von Sachbearbeiter*innen organisiert, verfasst, überwacht und archiviert werden muss.
Aktenzeichen: Bürger*innennähe
Von A wie Abfalltonne bis Z wie Zulassungsrecht für Kraftfahrzeuge hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche, zum Beispiel Finanzen, Wirtschaft, Bau- und Ordnungswesen, Soziales, Sport und Kultur. Verwaltungsfachangestellte haben mit verschiedensten Aufgaben innerhalb einer Stadtverwaltung zu tun.
Da geht es nicht nur um Verwaltungs- und Organisationsaufgaben wie Akten anlegen, Schriftverkehr erledigen, Protokolle, Berichte und Aufstellungen anfertigen oder Statistiken oder Tabellen erstellen. Sie sind auch im Haushalts- und Rechnungswesen tätig, erfassen Kosten und Leistungen, bearbeiten Zahlungsvorgänge oder Mahnungen. Von der internen Dienstreise bis zur Überweisung des Unterhaltsvorschusses an Alleinerziehende.
Helfen und beraten
Verwaltungsfachangestellte helfen und beraten Bürger*innen bei ihren Problemen und Fragen. Sie bearbeiten Anträge, ermitteln Sachverhalte oder überprüfen auf Außenterminen die Einhaltung von Vorschriften. Sie pendeln täglich zwischen Personen und Papier, zwischen Menschen und Vorschriften.
Die Landeshauptstadt ist für ihre Bürger*innen da. Die Verwaltungsfachangestellten sind das Gesicht, das die Stadt ihnen zeigt. Sie erfüllen an der Schnittstelle zwischen Gesetz und Gemeinwesen eine wichtige und verantwortungsvolle Funktion. Die meisten Menschen sind erleichtert, wenn ihre Behördengänge erfreulich und erfolgreich verlaufen. Wenn Menschen gern ins Rathaus kommen, ist es das Verdienst der Verwaltungsfachangestellten.
- guter Erster allgemeinbildender Schulabschluss
- Neigung zu Büro- und Verwaltungsarbeiten
- Fähigkeit, freundlich und hilfsbereit auf Menschen zugehen zu können
- Interesse an rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemstellungen
- Teamfähigkeit
- Sorgfalt
- Verantwortungsbewusstsein
Drei Jahre
Praxis
Die Praxis wird in fünf verschiedenen Ämtern der Kieler Stadtverwaltung vermittelt.
Theorie
Die Theorie wird im Blockunterricht im Regionalen Bildungszentrum - Wirtschaft - Standort Rankestraße 2, 24118 Kiel vermittelt.
Ergänzt wird die theoretische Ausbildung durch zwei Verwaltungslehrgänge an der Verwaltungsakademie Bordesholm, die gezielt auf die Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten.
Die theoretischen Unterweisungen erfolgen überwiegend in den Gebieten:
- Verwaltungsrecht
- Rechtskunde
- Kommunalrecht
- öffentlicher Betriebswirtschaftslehre
- Organisation der öffentlichen Verwaltung
- Büro- und Verwaltungsaufgaben
- Haushaltswesen (öffentliche Verwaltung)
- Kassenwesen (öffentliche Verwaltung)
- Steuerrecht
- wie man Bürger*innen und Organisationen berät und Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kund*innenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erledigt
- wie man bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirkt und Zahlungsvorgänge bearbeitet
- wie man Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschafft
- wie man Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich plant und organisiert
- wie man Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme beschafft
- welche Bedeutung die kommunale Selbstverwaltung sowie welche Formen und Aufgaben die kommunalen Gebietskörperschaften haben
- wie man Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht erarbeitet und begründet
- wie man die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung prüft
- wie man Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen bearbeitet
- wie man bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien mitwirkt
Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 1. März 2024 (brutto)
1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro
Die Bewerber*innen absolvieren einen Online-Einstellungstest. Bei einer erfolgreichen Teilnahme werden die Ergebnisse durch weitere Auswahlschritte und die eingereichten Bewerbungsunterlagen zu einem Gesamtbild ergänzt, das die Grundlage für eine Einstellungsentscheidung bildet.
Die Landeshauptstadt Kiel bildet in dieser Berufsgruppe grundsätzlich nach Bedarf aus, das heißt sie ist an einer Übernahme interessiert. Eine Übernahmegarantie kann im Vorwege jedoch nicht ausgesprochen werden.
Wichtig zu Wissen
Jetzt bis zum 10. November 2024 für den Ausbildungsbeginn am 1. August 2025 bewerben.
Downloads und Links
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Nora Pflugradt
0431 901-2204
Nora.Pflugradt@kiel.de
Kontakt zur Ausbildungsabteilung
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