Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Die Öffentlichkeit wird an der Aufstellung von Bauleitplänen in zwei Schritten beteiligt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Bauleitpläne hängen aus, in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum 462b. Die dazugehörigen Unterlagen liegen auf der Ablage vor Raum 462b aus.

Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes die Inhalte der Entwürfe. Während der Dauer der Veröffentlichung können alle an der Planung Interessierten alle Unterlagen frei zugänglich einsehen. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist vorzugsweise per E-Mail an  möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel, oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift.  

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeits­beteiligung nach BauGB


1. Schritt Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von dem*der Planer*in in der Öffentlichkeit vorgestellt; dort besteht auch die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

Die Planentwürfe von Bauleitplänen werden für eine bestimmte Dauer im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel öffentlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen und in der Auslage in der Akte auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b im 4. Obergeschoss ausgelegt. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (Öffnungszeiten des Rathauses: montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr, Tel. 0431 901 2661).

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses einsehen. Stellungnahmen können während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist vorzugsweise per E-Mail an  möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten (s.o.) zur Niederschrift.

Auch Kindern und Jugendlichen ist die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung der Landeshauptstadt Kiel zu informieren und Anregungen anzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Landeshauptstadt Kiel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Vorentwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 1034 Meimersdorfer Höhen

Gebietsbeschreibung: Stadtteil Kiel-Meimersdorf für das Gebiet südlich der Bebauung Neumeimersdorf, südlich und westlich vom Solldieksbach, nördlich vom Moorseer Weg sowie nördlich und östlich vom Dorf Meimersdorf

Die Planungsunterlagen können vom 18.  Juni 2025 bis 18.  Juli 2025 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Obergeschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich.

Im genannten Zeitraum können die an der Planung Interessierten sämtliche ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail an , aber auch schriftlich (an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben (montags / dienstags / donnerstags / freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr). 

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:


Vorentwurf 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000)

Für das Plangebiet „Holtenau Ost“ südlich Schusterkrug, östlich und südlich Flughafen-Holtenau, östlich Friedhof Holtenau / Dankeskirche / Kurt-Engert-Haus, nördlich Kanalstraße im Stadtteil Kiel-Holtenau.

Die Planungsunterlagen können vom 19. September 2024 bis zum 4. Oktober 2024 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich.

Im genannten Zeitraum können die an der Planung Interessierten sämtliche ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail an , aber auch schriftlich (an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben (montags / dienstags / donnerstags / freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr).

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:

00 Bekannntmachung vom 12. September 2024

01 Vorentwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung)

02 Vorentwurf der Begründung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes


Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1041 Brauner Berg

Gebietsbeschreibung: Nordwestlich der Straße Brauner Berg, nordöstlich der bestehenden Gewerbehallen der Firma Sauer & Sohn GmbH, südöstlich der Wohnbebauung Hecktstraße und südwestlich des Talraumes Prieser Lauf im Stadtteil Kiel-Pries/Friedrichsort.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt am Mittwoch, dem 3. Juli 2024, um 19.30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Pries/Friedrichsort im Kulturladen Leuchtturm e.V., An der Schanze 44, 24159 Kiel. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern. 

Die Planungsunterlagen können vom 3. Juli 2024 bis zum 17. Juli 2024 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr).

Im genannten Zeitraum können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail (beteiligung@kiel.de), aber auch schriftlich (an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. 

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:


2. Schritt Veröffentlichung

Die Planentwürfe von Bauleitplänen werden für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen (Februar), oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel öffentlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen und in der Auslage in der Akte auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b im 4. Obergeschoss ausgelegt. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (Öffnungszeiten des Rathauses: montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr, Tel. 0431 901 2661).

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen können während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist vorzugsweise per E-Mail an möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten (s.o.) zur Niederschrift.

Auch Kindern und Jugendlichen ist die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung der Landeshauptstadt Kiel zu informieren und Anregungen anzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Landeshauptstadt Kiel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bei Flächennutzungsplänen wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Erneuter Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1012 Südlich Schönberger Straße

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat den erneuten Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1012 Südlich Schönberger Straße für das Baugebiet zwischen Schönberger Straße, Ostring und Sportanlagen Radsredder im Stadtteil Kiel-Wellingdorf am 06. November 2025 gebilligt.

Der zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1012 Südlich Schönberger Straße, seine Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie weitere Plaungsunterlagen werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Zeit vom 17.11.2025 bis 17.12.2025 im Internet veröffentlicht. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern.

Im Zeitraum vom 17.11.2025 bis 17.12.2025 können die an der Planung Interessierten sämtliche ausgelegten Unterlagen im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b im 4. Obergeschoss einsehen. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (Öffnungszeiten des Rathauses: montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr, Tel. 0431 901 2661).

Stellungnahmen sind vorzugsweise per E-Mail an aber auch schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abzugeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können sich während der Veröffentli-chungsfrist über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben.

Folgende Unterlagen stellen zur Einsichtnahme bereit:


Entwurf Bebauungsplan Nr. 1000 „Torfmoorkamp“

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 "Torfmoorkamp" im Stadtteil Kiel-Wik für das Baugebiet zwischen Steenbeker Weg, Bremerskamp, Olof-Palme-Damm (B76) und Torfmoorkamp am 02. Oktober 2025 im Bauausschuss gebilligt.

Der zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 "Torfmoorkamp", seine Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Zeit vom 10.11.2025 bis 10.12.2025 im Internet veröffentlicht. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern.

Im Zeitraum vom 10.11.2025 bis 10.12.2025 können die an der Planung Interessierten sämtliche ausgelegten Unterlagen im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b im 4. Obergeschoss einsehen. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (Öffnungszeiten des Rathauses: montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr, Tel. 0431 901 2661).

Stellungnahmen sind vorzugsweise per E-Mail an , aber auch schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abzugeben.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:

 Bekanntmachung vom 07.11.2025

 Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 Torfmoorkamp

 Begründung mit Umweltbericht

 Abwägung frühzeitige Beteiligung

 Verkehrstechnische Untersuchung

 Verkehrserschließung Bericht

 Prüfung Kampfmittelbelastung

 Mobilitätskonzept Vorabzug

 Lärmschutzwand

 Lärmschutzwand Lageplan

 Lärmtechnische Untersuchung

 Grünordnerischer Fachbeitrag

 Entwässerungskurzbericht

 Einschätzung Dunkelkorridore

 Bodenökologisches Gutachten

 Biotoptypen

 Baumgutachterliche Kurzstellungnahme

 Wasserhaushaltsbilanz

 Artenschutzbericht

 Gesamtzusammenfassung.zip-Datei


Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1021V Rungholtplatz

Der vom Bauausschuss in der Sitzung am 06.03.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1021V „Rungholtplatz“, seine Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 17.05.2025 bis 24.06.2025 im Internet veröffentlicht.

Baugebiet: Stadtteil Kiel-Suchsdorf für das Baugebiet Rungholtplatz Nr. 1-3 sowie südlich und nördlich angrenzende Flächen

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:

00 Bekanntmachung

01 Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1021V "Rungholtplatz" (Planzeichnung)

02 Begründung und Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1021V "Rungholtplatz"

03 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit

04 BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH (2025): Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 1021V „Rungholtplatz“ der Landeshauptstadt Kiel

05 Bioplan (2025): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 (1) BNatSchG -Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1021, 24107 Kiel, Rungholtplatz 1-3

06 Göttsche, M. (2022): Netzfanguntersuchung zum Vorkommen von Braunen Langohren auf dem B- Plan Gelände Nr. 1021 „Rungholtplatz“ in der Landeshauptstadt Kiel. Dezember 2022

07 Lärmkontor GmbH (2023): Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1021 „Rungholtplatz“ in Kiel-Suchsdorf

08 Neumann Baugrunduntersuchung GmbH & Co. KG (2024): Bauvorhaben: Neubau von 2 Wohnhäusern in Kiel, Rungholtplatz. Baugrunduntersuchung – Geotechnischer Entwurfsbericht.

09 Entwässerungskonzept und Verkehr


Entwurf vorhabenbezogene Bebauungspläne Nr. 1017V Kap Horn Mischnutzung (1. Änderung), Nr. 1030V Werftstraße Süd-West und Nr. 1031V Werftbahnstraße

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 30.03.2023 die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“, 1. Änderung (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ (Baugebiet Werftstraße Nr. 240-248 mit südlich angrenzender Grünfläche) und Nr. 1031V "Werftbahnstraße“ (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 8) im Stadtteil Kiel-Südfriedhof als Entwurf beschlossen.

Ziele der Planung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1017V (1. Änderung): Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungen, gewerbliches Wohnen (Boardinghouse), Dienstleistungs-, Büronutzungen und medizinische Einrichtungen in einem 21-geschossigen und einem 15-geschossigen Gebäude sowie einem die beiden Gebäude verbindenden zweigeschossigen Sockelbau. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1030V: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei sechsgeschossigen Gebäuden auf einem gemeinsamen dreigeschossigen Sockelbau. Im Erdgeschoss sind soziale Nutzungen und in den übrigen Geschossen Wohnungen vorgesehen. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1031V: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei siebengeschossige Wohnzeilen auf einem gewerblich genutzten Sockelgeschoss.

Die Entwürfe der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“, 1. Änderung (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ (Baugebiet Werftstraße Nr. 240-248 mit südlich angrenzender Grünfläche) und Nr. 1031V "Werftbahnstraße“ (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 8) im Stadtteil Kiel-Südfriedhof liegen mit ihren Begründungen vom 24.04.2023 bis zum 26.05.2023 öffentlich aus.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:


Entwurfs vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V Bebelplatz

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 1. Dezember 2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1035V „Bebelplatz“ im Stadtteil Kiel-Elmschenhagen zwischen Fritz-Lauritzen-Park und Bebelplatz als Entwurf beschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1035V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Multifunktionsgebäudes westlich der Straße Bebelplatz sowie der dazugehörigen ebenerdigen Stellplatzanlage östlich der Straße Bebelplatz geschaffen werden. 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V liegt in der Zeit vom 2. Januar bis zum 3. Februar 2023 öffentlich aus.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit: