Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Einleitung und Sprunglinks zu Abschnitten

Die Öffentlichkeit wird an der Aufstellung von Bauleitplänen in zwei Schritten beteiligt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Pläne hängen aus, in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum 462. 

Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes die Inhalte der Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeits­beteiligung nach BauGB 


1. Schritt: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von dem*der Planer*in der Öffentlichkeit vorgestellt; dort besteht auch die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. 


Bebauungsplan Nr. 1000 „Torfmoorkamp“ im Stadtteil Kiel-Wik, zwischen Steenbeker Weg, Bremerskamp, Olof-Palme-Damm (B76) und Torfmoorkamp

Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000 „Torfmoorkamp“ im Stadtteil Kiel-Wik für das Baugebiet zwischen Steenbeker Weg, Bremerskamp, Olof-Palme-Damm (B76) und Torfmoorkamp. 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt am  Mittwoch, dem 06.03.2024, um 19:30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Steenbek-Projensdorf in der Mensa des Ernst-Barlach-Gymnasiums, Charles-Roß-Ring 53, 24106 Kiel. 

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern. Des Weiteren können die Planungsunterlagen vom 04.03.2024 bis zum 15.03.2024 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr).

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 "Torfmoorkamp", seine Begründung und alle bereits vorliegenden Gutachten können mit einem Klick hier aufgerufen werden:


2. Schritt: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe von Bauleitplänen werden für die Dauer eines Monats im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. 

Ort: Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, 4. Geschoss, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462b (Plankammer) . Die Schaukästen sind frei zugänglich.

Auf Wunsch werden während der Öffnungszeiten Erläuterungen gegeben. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten können unter der Telefonnummer 0431 901 2696 vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen. Sie können Ihre Stellungnahmen schriftlich (Landeshauptstadt Kiel, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Auch Kindern und Jugendlichen ist die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung der Landeshauptstadt Kiel zu informieren und Anregungen anzubringen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Landeshauptstadt Kiel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Öffentliche Auslegung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“ (1. Änderung), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ und Nr.1031V „Werftbahnstraße“ vom 24.04.2023 - 26.05.2023

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 30.03.2023 die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“, 1. Änderung (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ (Baugebiet Werftstraße Nr. 240-248 mit südlich angrenzender Grünfläche) und Nr. 1031V "Werftbahnstraße“ (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 8) im Stadtteil Kiel-Südfriedhof als Entwurf beschlossen.

Ziele der Planung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1017V (1. Änderung): Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungen, gewerbliches Wohnen (Boardinghouse), Dienstleistungs-, Büronutzungen und medizinische Einrichtungen in einem 21-geschossigen und einem 15-geschossigen Gebäude sowie einem die beiden Gebäude verbindenden zweigeschossigen Sockelbau. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1030V: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei sechsgeschossigen Gebäuden auf einem gemeinsamen dreigeschossigen Sockelbau. Im Erdgeschoss sind soziale Nutzungen und in den übrigen Geschossen Wohnungen vorgesehen. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1031V: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei siebengeschossige Wohnzeilen auf einem gewerblich genutzten Sockelgeschoss.

Die Entwürfe der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“, 1. Änderung (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ (Baugebiet Werftstraße Nr. 240-248 mit südlich angrenzender Grünfläche) und Nr. 1031V "Werftbahnstraße“ (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 8) im Stadtteil Kiel-Südfriedhof liegen mit ihren Begründungen vom 24.04.2023 bis zum 26.05.2023 öffentlich aus. 

Folgende Unterlagen liegen aus:


Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V "Bebelplatz"

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 1. Dezember 2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1035V „Bebelplatz“ im Stadtteil Kiel-Elmschenhagen zwischen Fritz-Lauritzen-Park und Bebelplatz als Entwurf beschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1035V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Multifunktionsgebäudes westlich der Straße Bebelplatz sowie der dazugehörigen ebenerdigen Stellplatzanlage östlich der Straße Bebelplatz geschaffen werden. 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V liegt in der Zeit vom 2. Januar bis zum 3. Februar 2023 öffentlich aus.

Folgende Unterlagen liegen aus: