Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Einleitung und Sprunglinks zu Abschnitten

Die Öffentlichkeit wird an der Aufstellung von Bauleitplänen in zwei Schritten beteiligt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Pläne hängen aus, in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum 462. 

Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes die Inhalte der Entwürfe. Während der Auslegungsfristen können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist vorzugsweise per E-Mail (beteiligung@kiel.de) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift.  

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeits­beteiligung nach BauGB 


1. Schritt: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von dem*der Planer*in der Öffentlichkeit vorgestellt; dort besteht auch die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. 


45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) im Stadtteil Kiel-Holtenau für das Plangebiet „Holtenau Ost“ südlich Schusterkrug, östlich und südlich Flughafen-Holtenau, östlich Friedhof Holtenau / Dankeskirche / Kurt-Engert-Haus, nördlich Kanalstraße

Die Planungsunterlagen können vom 19. September 2024 bis zum 4. Oktober 2024 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich.

Im genannten Zeitraum können die an der Planung Interessierten sämtliche ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail (), aber auch schriftlich (an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr) zur Niederschrift abgeben.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:

00 Bekannntmachung vom 12. September 2024

01 Vorentwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung)

02 Vorentwurf der Begründung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes


Bebauungsplan Nr. 1021V „Rungholtplatz“ im Stadtteil Kiel-Suchsdorf, Baugebiet Rungholtplatz Nr. 1-3 und nördlich angrenzende Verkehrsflächen

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt am Dienstag, dem 10. September 2024, um um 19:30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Suchsdorf im Theaterraum der Grundschule Suchsdorf, Schulweg 5, 24107 Kiel. Der Öffentlichket wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern.  

Die Planungsunterlagen können vom 09.09.2024 bis zum 20.09.2024 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich. 

Im genannten Zeitraum können die an der Planung Interessierten sämtliche ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail (beteiligung@kiel.de), aber auch schriftlich (an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. 

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit: 

00 Öffentliche Bekanntmachung vom 2. September 2024

01 Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1021V "Rungholtplatz" (Planzeichnung)

02 Vorentwurf der Begründung des  Bebauunsgplanes Nr. 1021 "Rungholtplatz"

03 Grünordnerischer Fachbeitrag

04 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

05 Netzfanguntersuchung Fledermäuse

06 Schalltechnische Untersuchung


Bebauungsplan Nr. 1041 „Brauner Berg“ im Stadtteil Kiel-Pries/Friedrichsort, nordwestlich der Straße Brauner Berg, nordöstlich der bestehenden Gewerbehallen der Firma Sauer & Sohn GmbH, südöstlich der Wohnbebauung Hecktstraße und südwestlich des Talraumes Prieser Lauf

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt am Mittwoch, dem 3. Juli 2024, um 19.30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Pries/Friedrichsort im Kulturladen Leuchtturm e.V., An der Schanze 44, 24159 Kiel. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern. 

Die Planungsunterlagen können vom 3. Juli 2024 bis zum 17. Juli 2024 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr).

Im genannten Zeitraum können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail (beteiligung@kiel.de), aber auch schriftlich (an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:
 


Bebauungsplan Nr. 1040 „Töpfergrube“ im Stadtteil Kiel-Hassee, westlich Hamburger Chaussee, nördlich Drachensee und südlich Waldfläche zwischen dem Gewerbegebiet Töpfergrube, der Rudolf-Steiner-Schule, der Theodor-Heuss-Schule, dem Sportplatz, der Gemeinschaftsschule Hassee und dem Bummelgang

 Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt am Dienstag, dem 18. Juni 2024, um 19.30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Hassee/Vieburg im Van-der-Camer-Haus, Hasseer Straße 22, 24113 Kiel. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern. 

Die Planungsunterlagen können vom 21. Juni 2024 bis zum 5. Juli 2024 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr).

Im genannten Zeitraum können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail (beteiligung@kiel.de), aber auch schriftlich (an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:

00 Öffentliche Bekanntmachung 

01 Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1040 "Töpfergrube"

02 Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1040 "Töpfergrube"

04 Verträglichkeitgutachten zur Bewertung des Einzelhandelsstandortes "Töpfergrube" im Kieler Stadtteil Hassee


Bebauungsplan Nr. 1000 „Torfmoorkamp“ im Stadtteil Kiel-Wik, zwischen Steenbeker Weg, Bremerskamp, Olof-Palme-Damm (B76) und Torfmoorkamp

Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000 „Torfmoorkamp“ im Stadtteil Kiel-Wik für das Baugebiet zwischen Steenbeker Weg, Bremerskamp, Olof-Palme-Damm (B76) und Torfmoorkamp. 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt am  Mittwoch, dem 06.03.2024, um 19:30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Steenbek-Projensdorf in der Mensa des Ernst-Barlach-Gymnasiums, Charles-Roß-Ring 53, 24106 Kiel. 

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern. Des Weiteren können die Planungsunterlagen vom 04.03.2024 bis zum 15.03.2024 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr).

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 "Torfmoorkamp", seine Begründung und alle bereits vorliegenden Gutachten können mit einem Klick hier aufgerufen werden:


2. Schritt: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe von Bauleitplänen werden für die Dauer eines Monats im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. 

Ort: Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, 4. Geschoss, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462b (Plankammer) . Die Schaukästen sind frei zugänglich.

Auf Wunsch werden während der Öffnungszeiten Erläuterungen gegeben. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten können unter der Telefonnummer 0431 901 2696 vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist vorzugsweise per E-Mail (beteiligung@kiel.de) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten (s.o.) zur Niederschrift.

Auch Kindern und Jugendlichen ist die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung der Landeshauptstadt Kiel zu informieren und Anregungen anzubringen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Landeshauptstadt Kiel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Öffentliche Auslegung der Entwürfe der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 1039 „Klein Kielstein“

Der von der Ratsversammlung in der Sitzung am 13.06.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) sowie der vom Bauausschuss in der Sitzung am 06.06.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1039 „Sporthalle Klein Kielstein“,  ihre Begründungen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 15.07.2024 bis 23.08.2024 im Internet veröffentlicht. 

Baugebiet: Stadtteil Kiel-Wik, für das Baugebiet zwischen Westring, Kleiststraße, Niebuhrstraße und dem RBZ Wirtschaft bzw. der Kleingartenanlage „Klein Kielstein“ 

Folgende Unterlagen liegen aus

00 Öffentliche Bekanntmachung

01 Planzeichnung der 44. Änderung des Flächennutzungplanes (Entwurf)

02 Begründung der 44. Änderung des Flächennutzungplanes (Entwurf) 

03 Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 1039 "Klein Kielstein" (Entwurf)

04 Begründung des Bebauungsplanes Nr. 1039 "Klein Kielstein" (Entwurf)

05 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit 

06 Hochbaulicher Entwurf „Neubau Sporthalle am Westring / RBZ Wirtschaft“

07 Grünordnerischer Fachbeitrag

08 Artenschutzfachliche Stellungnahme Licht und Fledermäuse, Kurzbericht

09 Schalltechnische Stellungnahme

10 Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz – Stellungnahme nach A-RW 1 –

11 Bodenkundliches Fachgutachten

12 Geotechnische Kurzstellungnahme / Baugrunduntersuchung

13 Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittelbelastung 


Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 994V „Steinbrügge“ im Stadtteil Kiel Neumühlen-Dietrichsdorf, zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenzgraben zur Gemeinde Schönkirchen in der Zeit von 20.06.2024 bis zum 26.07.2024

Der vom Bauausschuss in der Sitzung am 6. Juni 2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 994V „Steinbrügge“ der Landeshauptstadt Kiel für ein Baugebiet im Stadtteil Kiel Neumühlen-Dietrichsdorf, zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenzgraben zur Gemeinde Schönkirchen und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 20.06.2024 bis zum 26.07.2024 öffentlich aus.

Folgende Unterlagen liegen aus:

00 Öffentliche Bekanntmachung

01 Entwurf Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ (Planzeichnung)

02 Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ mit Umweltbericht

03 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

04 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB anlässlich der Öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 14.07.2022 bis zum 19.08.2022

05 Lärmtechnische Untersuchung, Verkehrslärm nach DIN 18005, Stand 16.09.2019

06 Stellungnahme zur veränderten Gebäudehöhen der Planung vom 05.12.2023 in Verhältnis zur Lärmtechnischen Untersuchung vom 16.09.2019

07 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG zum B-Plan Nr. 994 „Steinbrügge“, nördlich der Oppendorfer Straße, westlich der Bundesstraße 502 der Stadt Kiel, Stand 11.12.2019

08 Grünordnerischer Fachbeitrag

09 Ökologische Bodenbewertung

10 Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB

11 Antrag auf Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 8 WHG zum Einleiten von Oberflächenwasser in ein Gewässer II. Ordnung

12 Qualifizierter Freiflächenplan


Öffentliche Auslegung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“ (1. Änderung), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ und Nr.1031V „Werftbahnstraße“ vom 24.04.2023 - 26.05.2023

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 30.03.2023 die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“, 1. Änderung (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ (Baugebiet Werftstraße Nr. 240-248 mit südlich angrenzender Grünfläche) und Nr. 1031V "Werftbahnstraße“ (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 8) im Stadtteil Kiel-Südfriedhof als Entwurf beschlossen.

Ziele der Planung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1017V (1. Änderung): Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungen, gewerbliches Wohnen (Boardinghouse), Dienstleistungs-, Büronutzungen und medizinische Einrichtungen in einem 21-geschossigen und einem 15-geschossigen Gebäude sowie einem die beiden Gebäude verbindenden zweigeschossigen Sockelbau. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1030V: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei sechsgeschossigen Gebäuden auf einem gemeinsamen dreigeschossigen Sockelbau. Im Erdgeschoss sind soziale Nutzungen und in den übrigen Geschossen Wohnungen vorgesehen. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1031V: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei siebengeschossige Wohnzeilen auf einem gewerblich genutzten Sockelgeschoss.

Die Entwürfe der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“, 1. Änderung (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ (Baugebiet Werftstraße Nr. 240-248 mit südlich angrenzender Grünfläche) und Nr. 1031V "Werftbahnstraße“ (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 8) im Stadtteil Kiel-Südfriedhof liegen mit ihren Begründungen vom 24.04.2023 bis zum 26.05.2023 öffentlich aus. 

Folgende Unterlagen liegen aus:


Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V „Bebelplatz“

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 1. Dezember 2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1035V „Bebelplatz“ im Stadtteil Kiel-Elmschenhagen zwischen Fritz-Lauritzen-Park und Bebelplatz als Entwurf beschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1035V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Multifunktionsgebäudes westlich der Straße Bebelplatz sowie der dazugehörigen ebenerdigen Stellplatzanlage östlich der Straße Bebelplatz geschaffen werden. 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V liegt in der Zeit vom 2. Januar bis zum 3. Februar 2023 öffentlich aus.

Folgende Unterlagen liegen aus: