Soziale Stadt

Der gesellschaftliche und ökonomische Wandel wirkt sich in den Städten und Gemeinden Deutschlands unterschiedlich aus. Mit der Städtebauförderung der Sozialen Stadt unterstützen Bund und Länder die Kommunen in ihrer Aufgabe, Stadt- und Ortsteile zu stabilisieren und die Lebensbedingungen insgesamt zu verbessern.

Durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Qualität des Wohnens wird für mehr Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit gesorgt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen verbessert.

In Integrierten Entwicklungskonzepten, in Kiel im Integrierten Entwicklungskonzept Kieler Ostufer 2014 - 2018, sind Ziele und Maßnahmen für die Programmgebiete der Sozialen Stadt festgelegt. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Ressourcen im Quartier gebündelt und fachübergreifende Kooperationen gebildet und gelebt werden.

Wichtig ist die frühzeitige Einbindung und Beteiligung der Bewohner*innen in die Planung und Umsetzung vor Ort. Ein aktives Quartiersmanagement koordiniert die Maßnahmen, unterstützt die Prozesse und fördert die Netzwerkarbeit vor Ort. 

Soziale Stadt in der Landeshauptstadt Kiel

In Kiel gibt es zwei Fördergebiete der Sozialen Stadt; Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt":

  • Ostufer / Gaarden seit 2000
  • Neumühlen Dietrichsdorf seit 2014
  • Die Förderung für Mettenhof wurde im Jahr 2012 nach 13 Jahren abgeschlossen.

Das Fördergebiet Ostufer wurde 2015 verkleinert und umfasst nun einen großen Bereich Gaardens. Dazu gekommen ist Neumühlen-Dietrichsdorf. Dort wurden zunächst vorbereitende Untersuchungen durchgeführt, um systematisch städtebauliche Missstände und Verbesserungsbedarfe zu erfassen und die Ziele aus dem Integrierten Entwicklungskonzept zu konkretisieren. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen ergibt sich aus der Teilfortschreibung des IEK Kieler Ostufer.

Die Federführung liegt beim Amt für Wohnen und Grundsicherung, das eng mit den Stadtteilbüros, dem Stadtplanungsamt und allen an den Projekten beteiligten Ämtern, Akteuren und Einrichtungen zusammenarbeitet.


Was ist die Soziale Stadt?

Bund und Land unterstützen seit 1999 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile, zuerst mit dem  Förderungsprogramm "Soziale Stadt", seit 2020 mit dem Programm "Sozialer Zusammenhalt".

Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sorgen für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbessern die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Ziel ist es, vor allem lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Bislang wurden 965 Gesamtmaßnahmen in 544 Städten und Gemeinden in das Bund-Länder-Programm aufgenommen (Stand 31. Dezember 2019). Im Jahr 2019 wurden die Bundesmittel für das Programm "Soziale Stadt" auf 190 Millionen Euro aufgestockt.

Im Rahmen der Städtebauförderung wird das Programm "Soziale Stadt" als Leitprogramm der sozialen Integration fortgeführt und soll die Grundlage für eine ressortübergreifende Strategie "Soziale Stadt" bilden.

Ein Stadtteil hat dann einen besonderen Entwicklungsbedarf, wenn soziale Ungleichheit zunimmt, Stadtteilzentren die wirtschaftliche Basis genommen wird sowie Defizite bei Wohnungen und Wohnumfeld vorhanden sind. Überforderte Nachbarschaften, negatives Image und steigender Leerstand an Gewerbe- und Wohnräumen sind die Folgen dieser Situation.

Die Aufgabe der Sozialen Stadt ist es, eine zukunftsorientierte Entwicklung in den Stadtteilen zu unterstützen. Damit sich die Stadtteile zukunftsfähig entfalten können, werden soziale, wirtschaftliche, ökologische und städtebauliche Gegebenheiten vor Ort in die Planungen einbezogen. 

Bei der Sozialen Stadt werden hauptsächlich investive Maßnahmen gefördert.  Ausnahmen bilden dabei die Förderung eines Stadtteilmanagements und seit 2015 des Verfügungsfonds.

Die städtebaulichen Investitionen sollen mit anderen Mitteln verknüpft werden, so dass die Entwicklung in den Stadtteilen nicht nur baulich, sondern auch sozial, ökologisch und ökonomisch erfolgen kann.

Mit Hilfe der Sozialen Stadt werden Entwicklungsprozesse in Gang gesetzt, die eine positive Zukunftsperspektive für die Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf ermöglichen sollen. Für die jeweiligen Handlungsfelder ergeben sich folgende Zielsetzungen.

Stadtteilleben, Bevölkerungsbeteiligung

Aufbau eines eigenständigen Stadtteillebens mit aktiven und motivierten Bürger*innen, die in selbstorganisierten Vereinen und Initiativen zu einem selbständig funktionierenden Gemeinwesen beitragen. Beteiligung der Bevölkerung an Entwicklungs- und Planungsprozessen.
 


Lokale Wirtschaft, Arbeit & Beschäftigung

Aufbau, Stärkung beziehungsweise Wiederherstellung einer lokalen Wirtschaft für die dauerhafte Stabilisierung des Stadtteils.
 


Stadtteilzentren

Stärkung der Nahversorgung und Herausbildung der Zentren als Kern für das Stadtteilleben.
 


Soziale, kulturelle, bildungs- und freizeitbezogene Infrastruktur

Verbesserung des soziokulturellen Infrastrukturangebots, das den Bedürfnissen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gerecht wird.
 


Wohnen

Steigerung der Attraktivität des Stadtteils als Wohngebiet, Verhinderung von sozialen Verdrängungsprozessen, Verbesserung des Wohnwertes der Wohnungen, Erhalt und Förderung gemischter Bewohnerstrukturen, Unterstützung aktiver Nachbarschaften, vielfältige Wohnformen
 


Wohnumfeld & Ökologie

Aufwertung des Wohnumfeldes, bedarfsorientierte Nutzung und Gestaltung von Freiflächen, Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, Berücksichtigung ökologischer Belange
 


Vor diesem Hintergrund lautet eine zentrale Forderung der Sozialen Stadt, in geförderten Gebieten professionelles Stadtteilmanagement einzurichten. Es soll unter Beteiligung der Bevölkerung die Rahmenbedingungen für nachhaltige ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsprozesse im Stadtteil schaffen.
 

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Kontakt

Amt für Wohnen und Grundsicherung
Neues Rathaus, Stresemannplatz 5
24103 Kiel

Projektkoordinatorin
Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf
Yvonne von der Recke

0431 901-2338

Projektkoordinatorin
Fördergebiet Ostufer / Gaarden
Sybille Bruch

0431 901-2380