Landschaftsplan

Einleitung

Gemäß § 9 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LNatSchG vom 15. März 2007) ist es Aufgabe der Landschaftsplanung, die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend in einem Landschaftsplan darzustellen.

Im Mittelpunkt der Landschaftsplanung steht der nachhaltige Schutz der Umwelt und der Entwicklung von umweltbezogenen Zielen. Der Landschaftsplan dient der Konkretisierung dieser Ziele, insbesondere von Naturschutz und Landschaftsentwicklung.

Die Inhalte des Landschaftsplanes sind in die Bauleitplanung zu übernehmen. Daher finden sie sich im Flächennutzungsplan und auch in den Bebauungsplänen wieder. Der Landschaftsplan gliedert sich in folgende Teile:

 

  • Bestandserfassung mit Bewertung; themenbezogene Auswertung des Bestandes
  • Formulierung eines Entwicklungskonzeptes für Kiel (Leitbilder)
  • Beschreibung der Konflikte zwischen Bestand und Entwicklungskonzept
  • Maßnahmen und Erfordernisse zur Beseitigung der Konflikte und zur Konkretisierung der Entwicklungsziele

 

Die im Zielplan dargestellten Maßnahmen und Erfordernisse leiten sich aus der Bestandserfassung und dem angestrebten Entwicklungskonzept ab. Hierfür wurde auf den erstmals 1985 beschlossenen Landschaftsplan, auf verschiedene Fachbeiträge und auf die für den Entwurf des Flächenutzungsplanes angefertigte Umweltverträglichkeitsuntersuchung zurückgegriffen.

Im Landschaftsplan werden nicht nur Naturschutz und Landschaftspflege, sondern auch die Belange der Bevölkerung und der Wirtschaft berücksichtigt. Der vorliegende Landschaftsplan wurde am 4. Dezember 2000 von der Ratsversammlung beschlossen.

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Zielplan des Landschaftsplans

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel 
Stadtplanungsamt 
Fleethörn 9, 24103 Kiel

Florian Gosmann 
0431 901-1061