Kindertagespflege | Infos für Eltern
Sie suchen eine Betreuung für Ihr Kind?
Wir beraten Sie im Hinblick auf Ihre individuelle Lebens- und Familiensituation, geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten in Kiel und helfen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson.
Auch beim Antrag auf Tagespflegegeld sind wir Ihnen behilflich.
Alle Kindertagespflegepersonen, die von uns vermittelt werden, sind vom Fachdienst Kindertagespflege als geeignet beurteilt worden. Sie verfügen über einen Qualifikationsnachweis und eine Pflegeerlaubnis über ihre Tagespflegestelle für bis zu fünf Kinder.
Die Eignungsprüfung für die Pflegeerlaubnis umfasst mehrere persönliche Gespräche, die Besichtigung der Kindertagespflegestelle und verschiedene Nachweise über Qualifikation sowie Erste-Hilfe-Kurs, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung und Ähnliches.
Profile der Tagespflegepersonen
In der Internetbörse stellen sich die Kindertagespflegepersonen mit ihrer jeweiligen Qualifikation, Erfahrung, Wohn- und Familiensituation sowie den Betreuungszeiten, der Anzahl der Tageskinder und sonstigen Besonderheiten ihrer individuellen Tagespflegestelle vor.
Anhand der Profile treffen Sie eine Vorauswahl der in Frage kommenden Kindertagespflegeperson und nehmen selbständig Kontakt auf. Bei Bedarf sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die aktuellen Zugangsdaten zur Internetbörse erhalten Sie beim Fachdienst Kindertagespflege.
Weitere Vermittlungsstellen in Kiel
Auch das Tagesmütterbüro der AWO und der Verein Pädiko e.V. vermitteln Tagespflegepersonen in Kiel.
Kontaktaufnahme
Tipps und Hinweise für die Auswahl und Kontaktaufnahme mit der Tagespflegestelle sowie weitere ausführliche Informationen zum Thema Kindertagespflege, dem Musterbetreuungsvertrag und der Eingewöhnungszeit können Sie in unserer Broschüre "Informationen für Eltern" nachlesen. Diese erhalten Sie in unserem Fachdienst Kindertagespflege.
Tagespflegeverhältnis
Wenn Sie eine Kindertagespflegeperson gefunden haben und sich einig geworden sind, beginnt nach Abschluss des Betreuungsvertrages das Tagespflegeverhältnis.
Während des Tagespflegeverhältnisses stehen Ihnen die Sozialpädagoginnen im Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Bitte haben Sie keine Scheu, Ihre zuständige Beraterin bei Fragen oder Problemen zu kontaktieren. Sie wird Sie begleiten und sich bemühen gemeinsam mit Ihnen - und gegebenenfalls zusammen mit der Kindertagespflegeperson - Lösungen zu finden.
Eltern, die in Kiel wohnen, können die finanzielle Förderung der Kindertagespflege beim Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Bei Kindern unter einem Jahr wird die Kindertagespflege gefördert, wenn beide Elternteile berufstätig sind, sich in einer Ausbildung oder einer Maßnahme zur Wiedereingliederung im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches befinden.
- Bei Kindern über einem und unter drei Jahren wird die Betreuung in Kindertagespflege aufgrund des Rechtsanspruchs bis zu 40 Stunden pro Woche finanziell gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern, zum Beispiel aufgrund der Berufstätigkeit beider Elternteile. Die Förderung wird ab einer Betreuungszeit von zehn Stunden pro Woche gewährt.
Den Eltern entstehen für die Betreuung in Kindertagespflege Gebühren, die individuell berechnet werden. Die Höhe dieses Elternbeitrages richtet sich nach der Haushaltsgröße, der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden und dem Familieneinkommen analog zu den Gebühren eines Krippenplatzes.
Die Gebühren sind in der aktuellen Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen und geförderte Tagespflege festgelegt. Außerdem fallen in der Regel bis zu 40 Euro Essensgeld im Monat an.
Eine zusätzliche private Zahlung der Eltern an die Kindertagespflegeperson darf gemäß der aktuellen Satzung der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege nicht erhoben werden.
Anträge und Fragen zum Tagespflegegeld
Wenn Sie einen Antrag auf Tagespflegegeld an das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen stellen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sozialpädagogin vom Fachdienst Kindertagespflege. Sie erhalten dort umfassende Beratung rund um die Antragstellung und Förderung. Ausgefüllte Anträge werden von der jeweils zuständigen Sozialpädagogin entgegengenommen und geprüft.
Gerne können Sie die Anträge zu den Sprechzeiten persönlich abgeben, um eventuelle Unstimmigkeiten sofort zu klären und fehlende Angaben beziehungsweise Unterlagen ergänzen zu können.
Gebühren- und Beitragsberechnung
Bei Fragen zur Auszahlung des Tagespflegegeldes oder Berechnung Ihres Elternbeitrags können Sie sich direkt an Ihre*n Sachbearbeiter*in der Gebühren- und Beitragsberechnung wenden.
Die Anträge rund um die Gebührenberechnung sind digital möglich. Sie können den Antrag auf Ermäßigung wegen geringen Einkommens genauso wie auf Geschwisterermäßigung oder Ratenzahlung online stellen. Diese Anträge finden Sie hier
Alle Informationen auf diesen Seiten finden Sie hier zusammengefasst als Broschüre für Eltern
Außerdem können Sie herunterladen:
Handbuch Kindertagespflege
Eine Publikation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Tipps und Informationen zu den Leistungen in der Kindertagespflege und praktischen Hilfen bei der Suche und Auswahl einer Tagesmutter/eines Tagesvaters www.handbuch-kindertagespflege.de
Vorteil Kinderbetreuung
Ein Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit aktuellen Informationen rund um das Angebot und den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland
www.vorteil-kinderbetreuung.de
Online-Familienhandbuch
Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) enthält eine interessante Gegenüberstellung zum Vergleich von Kinderbetreuung in Familie, Krippe und Tagespflege sowie Beiträge zu wichtigen Faktoren von qualitativer Tagespflege, zum Beispiel was bei Eingewöhnung und Abschied zu beachten ist.
Familien- Portal
Wissenswertes zu Elternschaft, Kinderbetreuung und weiteren familienrelevanten Themen, wie Leistungen für Familien und die dafür zuständigen Behörden
Unfallkasse Nord
Über diese Versicherung sind Ihre Kinder in Tagespflege unfallversichert.
Minijobzentrale
Bei der Minijobzentrale können Sie sich informieren und anmelden, wenn Sie eine Tagespflegeperson in Ihrem Privathaushalt geringfügig beschäftigen möchten.
Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege in 2025
Wer betreut mein Kind?
Lassen Sie sich beraten, welche Art der Kinderbetreuung für Sie die richtige ist.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Fachdienst Kindertagespflege
Neues Rathaus
Gebäudeteil B / 1. Stock
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Sprechzeiten
- Montag 10 - 12 Uhr
- Donnerstag 14 - 16 Uhr