Amt für Gesundheit
Impfberatung & Impfungen

Impfungen gehören zu den wichtigsten und effektivsten Maßnahmen, um Krankheiten zu verhindern. Eine Schutzimpfung schützt nicht nur mich selbst vor hochansteckenden Krankheiten wie Masern, Röteln oder Keuchhusten, sondern auch meine Mitmenschen.

Konsequentes Impfen führt dazu, dass sich ansteckende Krankheiten nicht weiter ausbreiten und letztendlich weltweit ausgerottet werden können.

Dank umfangreicher Impfprogramme in Deutschland kommen viele Krankheiten wie zum Beispiel die Kinderlähmung (Polio) heutzutage glücklicherweise nur noch selten vor.

Doch ist dies kein Grund, impfmüde zu werden – denn nur eine ausreichend hohe Durchimpfungsrate schützt uns alle vor einem erneuten Ausbruch solcher Krankheiten (Herdenimmunität).

Die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO) in Deutschland prüft, welche Impfungen für wen empfohlen und sinnvoll sind. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärzt*in oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf.

Im Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel kann sich jede*r in der Impfsprechstunde beraten und gegebenenfalls auch kostenlos impfen lassen. 

Die Impfsprechstunde am Donnerstag, 25. Mai 2023 muss leider auf Grund einer externen Impfaktion ausfallen!

Die regelmäßige ärztliche Impfsprechstunde des Amtes für Gesundheit  findet immer mittwochs von 11-13 Uhr und donnerstags  von 12-14 Uhr (beide nicht in den Ferien!) in Raum 117a im 1. OG in der Fleethörn 18-24 statt. Hier können Sie sich zu von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen beraten und ggf. gegen Diphtherie, Teatanus, Keuchhusten und Polio, gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, gegen Pneumokokken und im Herbst gegen Grippe impfen lassen.
 

Alternativ können Sie sich auch an Ihren Hausarzt*ärztin wenden.

Auch das Land Schleswig-Holstein bietet zahlreiche Informationen unter Impfen S-H  und unter Rubrik Aktuelles vom Land S-H.

Zusätzlich können Sie sich hier über alle von der STIKO (ständige Impfkommission in Deutschland) empfohlenen Impfungen informieren.

Für die Vorbereitung Ihrer Reise finden Sie Hinweise zur Verbreitung von Infektionskrankheiten, Impfempfehlungen für eine Vielzahl von Ländern sowie weitere Informationen über Ihr Reiseziel unter folgenden Telefonnummern und Adressen im Internet: 

Nutzen Sie die Impfung, um sich und damit auch Ihr Umfeld vor einer Ansteckung mit der sogenannten Influenza (echte Grippe) zu schützen. Gerade ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen.  

Ärzt*innen sowie medizinisches Fachpersonal finden auf der Webseite des Robert Koch-Institutes umfangreiche Informationen.

Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind (z.B. Ärzt*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Sanitäter*innen, Hebammen / Geburtshelfer, Arzthelfer*innen, MFA, Personal in (zahn-)medizinischen Einrichtungen, im Reinigungsdienst, Küchenpersonal sowie Personal in Laboratorien, CTA, MTA) benötigen einen besonderen Impfschutz.

Zum Impfschutz berät Sie ihre Betriebsärzt*in. Gerne können Sie aber auch unsere Impf-Sprechstunde in Anspruch nehmen.

Auf der Internetseite der Landesregierung können Sie sich ausführlich über die Impfempfehlungen für Medizinisches (Labor-Personal) bzw. Personal im Gesundheitsdienst informieren.

Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Lehrer*innen und Sozialpädagog*innen sind einerseits mögliche Überträger von Krankheitserregern und gefährden dadurch ihre Schützlinge. Andererseits sind sie selbst in ihrem Berufsalltag stark infektionsgefährdet

Informieren Sie sich in diesem Informationsblatt über die Impfempfehlungen für Beschäftigte in der Kinderbetreuung.

Für nicht krankenversicherte Säuglinge, Kinder und Jugendliche bietet der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des städtischen Amtes für Gesundheit eine Impfberatung und ggf. Impfungen an. Dafür können die Eltern telefonisch oder schriftlich einen Termin vereinbaren.

0151-16307123

Zum vereinbarten Termin sollte der Impfausweis mitgebracht werden, wenn vorher schon einmal geimpft wurde. Wichtig ist, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Impfung gesund sind.

Gemäß §22 Abs. 2 S. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht die Möglichkeit, im Amt für Gesundheit in Kiel einzelne Impfungen in einen Impfausweis nachtragen zu lassen.

Wenn es sich um Impfungen gegen das Coronavirus handelt, fragen wir, wenn Sie damit einverstanden sind, die Impfdaten bei der zuständigen Behörde ab. Hierfür benötigen wir noch weitere Angaben per Mail von Ihnen. Zunächst Ihr Einverständnis zum Abfragen der Daten. Zusätzlich den vollständigen Name und Ihr Geburtsdatum. Und zum Schluss, wann und wo die Impfung stattgefunden hat und mit welchem Impfstoff.

Die Nachtragung oder Bestätigung einer Impfung nach § 22 Abs. 2 S. 3 IfSG ist gebührenpflichtig gemäß Landesgebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (VerwGebV). Diese Gebühr beträgt für die erste Nachtragung einer Impfung 25 Euro und für jede weitere Impfung 10 Euro. Sie erhalten eine Rechnung per Post zugeschickt. Wir weisen darauf hin, dass die Rechnung nach erbrachter Leistung vom Amt per Post zugestellt wird, auch bei Nicht-Abholung des Impfausweises.

Bitte senden Sie Ihr Anliegen unter Angabe der notwendigen Daten an .

Am 1. März 2020 trat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft.

Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder eine Kindertageseinrichtung einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

Gleiches gilt für nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind (z.B. Erzieher*innen, Lehrer*innen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal). Auch Asylbewerber*innen und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Alle Personen, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen bis zum 31. Juli 2022 einen Nachweis vorlegen.

Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden:

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Allgemeine Verwaltung
Fleethörn 18-24
24103 Kiel


Anfragen zum Thema Masernschutz richten Sie bitte vorrangig schriftlich an oben genannte E-Mail-Adresse.

Häufig gestellte Fragen und die Antworten sind auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums und des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein zusammengestellt worden:


Ansprechpartner*innen

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:


Annika Hering
Zimmer 202 
0431 901 - 2130

 

Emely Wüsthoff (Ärztin)
Zimmer 5

0431 901-2113

 

Kerstin Glismann
Zimmer 20

0431 901 - 2310


Weitere Informationen


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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel 
Amt für Gesundheit

Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene 
Sachbereich Infektionsprophylaxe

Fleethörn 18-24, 24103 Kiel