Anmelden, Ausweise & Co. Häufige Fragen

Termine finden, ins Rathaus kommen: Oft ist das gar nicht nötig. Immer mehr Dinge können Sie zuhause vom Sofa aus erledigen.

Das Stadtamt hat Ihnen Tipps und Antworten auf häufige Fragen, zum Beispiel zu Ausweisen, zum Anmelden oder Terminen zusammengestellt.

Aktuell: Fragen zum Führerschein-Umtausch
 
 

 

Online an- und ummelden

Sie wollen sich online an- oder ummelden?

So geht's: Dafür müssen wir Ihre persönlichen Daten von Ihrem Personalausweis auslesen. So stellen wir sicher, dass wirklich die richtige Person einen Antrag stellt und nicht jemand anderes. Das geht ganz einfach mit der Ausweis App2!

Mit dieser App können Sie eine sichere, verschlüsselte Verbindung zwischen Ihrem Personalausweis und dem Amt herstellen. Alles, was Sie dafür brauchen, ist Ihr Personalausweis, ein Smartphone oder einen Kartenleser und Ihre persönliche sechsstellige PIN.

In der App können Sie vorab sehen, an wen Ihr Eure Daten übermittelt und welche Daten davon verwendet werden.

Beim elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion oder der eID-Karte für EU-Bürger*innen funktioniert das Ganze übrigens auch.


 
Zwei Pfeile übereinander in gegensätzlicher Richtung

Anmelden & ummelden Direkt online mit eID

Nein, den brauchen Sie nicht unbedingt. Sie können sich online anmelden und ummelden. Das gilt auch für eine Nebenwohnung. Sie erhalten dann die Meldebescheinigung zugeschickt. Den Adressaufkleber Ihres Ausweises können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt ohne Termin ändern lassen.

Wenn Sie den Online-Service nicht nutzen können, kommen Sie bitte ohne Termin ins Rathaus. Tipp: Kommen Sie außerhalb der Spontansprechstunden für dringende Angelegenheiten  (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr), denn dann dürfte weniger Andrang herrschen.

  • Wohnungsgeber*innen-Bestätigung (ein Mietvertrag genügt nicht)
  • Ein Dokument, um sich auszuweisen: Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass oder entsprechendes Passersatzpapier (Aufenthaltstitel in Verbindung mit Nationalpass)
  • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich die handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Personen und eines der genannten Identitätsdokumente der bevollmächtigten Person.
  • Bei Anmeldung eines Kindes unter 16 Jahren der Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Zustimmung zum Umzug.

Wenn Sie die Meldung online abgeben,  können Sie alle notwendigen Nachweise im Verlauf des Onlineantrages aufrufen. Wir blenden die notwendigen Nachweise erst ein, wenn sie durch Auswahl im Antrag notwendig werden. Sollten Sie Zeit benötigen, die benötigten Nachweise anzufordern, können Sie den Antrag an jeder Stelle zwischenspeichern.

Der braucht auch keinen Termin. 
 

Die Anmeldung geschieht per Hundesteuererklärung (= Anmeldeformular)Sie können uns das eigenhändig unterschriebene Formular per Brief, Fax oder per Mail zusenden. Bei der Anmeldung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Sie müssen auch nicht persönlich ins Amt kommen.
 

Die Abmeldung erfolgt per AbmeldeformularBei der Abmeldung des Hundes müssen Sie mit dem Formular auch die Hundesteuermarke abgeben. Das können Sie auch per Brief tun. 

Sollte die Abmeldung rückwirkend, also nicht innerhalb der normalen Frist von 14 Tagen erfolgen, ist ein entsprechender Nachweis (zum Beispiel bei Tod des Tieres die tierärztliche Bescheinigung oder bei Verkauf des Tieres eine Kopie des Kaufvertrages) vorzulegen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten und keinen entsprechenden Nachweis vorgelegen, endet die Steuerpflicht erst mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung im Amt für Finanzwirtschaft eingeht. Wenn Sie den Hund verkaufen, geben Sie bei der Abmeldung den Namen und die Anschrift des*der Käufer*in an.
 

Sie benötigen die Adresse eines ehemaligen Klassenkameraden für ein Klassentreffen? Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des*der Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Um eine Auskunft zu erhalten muss die gesuchte Person im Melderegister eindeutig identifiziert werden können. Deshalb müssen Sie mindestens den vollständigen Namen und die letzte bekannte Adresse oder den vollständigen Namen und das Geburtsdatum wissen. 

  • Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abmelden. Sie können sich auch schon in der Woche vor dem Auszug abmelden.
  • Sie brauchen einen Termin, oder Sie senden die Abmeldeunterlagen per Post. 
  • Bestätigung des* der Wohnungsgeber*in
  • Meldeschein, ausgefüllt und unterschrieben.
  • Bitte vorlegen: Ausweis oder Reisepass.
  • Wenn Sie die Unterlagen per Post schicken: Kopie des Ausweises oder Reisepasses. 
    Die Abmeldebestätigung kann dann per Post aber nur an eine Adresse in Deutschland geschickt werden.
  • Wenn Sie jemanden beauftragen, muss die Person eine Vollmacht von Ihnen sowie eine Kopie Ihres Ausweises mitbringen. Außerdem muss die Person sich ausweisen. 
  Alle Melde-Anliegen im Service-Portal
 
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Termine

Folgendes können Sie im Rathaus immer ohne Termin erledigen:

  • Wohnsitz anmelden oder ummelden - auch online möglich mit eID (falls dies online für Sie nicht möglich ist oder Sie aus dem Ausland zuziehen).  
  • Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen
  • Führungszeugnis beantragen - auch online möglich. Sie brauchen dazu die eID-Funktion Ihres Ausweises.
  • Ausstellung von Meldebescheinigung (auch online möglich mit eID) und Aufenthaltsbescheinigung
  • Ausstellung Lebensbescheinigungen für die Rententräger
  • Auszahlung von Begrüßungsgeld nach erfolgter Anmeldung
  • Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer - auch online möglich
  • Ausstellung von Untersuchungs-Berechtigungsscheinen für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Änderung von Personalausweisen und Kfz-Scheinen nach erfolgter Ummeldung
  • Ausgabe von Fischereimarken
  • Ausgabe des Kiel-Passes  

Wir empfehlen, diese Schnellschalter-Angelegenheiten außerhalb der Spontansprechstunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr) wahrzunehmen, denn dann ist mit einem hohen Andrang zu rechnen.

Bitte vereinbaren Sie online einen Termin auf www.kiel.de/termine.

Bei der Familiensprechstunde (für Ausweisangelegenheiten der Kinder) gelten besondere Regeln.

Jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr können Eltern mit schulpflichtigen Kindern Termine buchen, um Ausweis- und Passangelegenheiten der Kinder zu erledigen.

Die Termine können Sie ausschließlich telefonisch unter 0431 901-904 vereinbaren. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden Termine speziell für diesen Personenkreis reserviert.

Leider können aufgrund der Nachfrage nicht alle Wünsche sofort berücksichtigt werden. Termine werden für maximal drei Wochen im Voraus vergeben, um eine möglichst verbindliche Planung zu erreichen. Wenn Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab, damit andere Eltern ihn bekommen können.

Für Notfälle (Ausweis abgelaufen oder abhanden gekommen, kurz bevorstehende Reise) kommen Sie bitte in unsere Spontansprechstunde (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr). Es reicht aus, wenn Sie ab 9 Uhr zu uns kommen. Notfälle werden bei uns schnellstmöglich bearbeitet.

Menschen, denen ein Anstehen nicht zuzumuten ist (zum Beispiel Familien, Senioren, Schwangere) müssen nicht in der Warteschlange stehen. Bitte melden Sie sich bei uns am Empfang (ab 9 Uhr).

 

 
Icon Weltkugel

Pass & Ausweis

Zeigen Sie einen Verlust sofort an, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht mehr haben. Die Verlustanzeige können Sie ohne Termin im Rathaus machen. 

Ist die Online-Ausweisfunktion aktiviert? Dann rufen Sie bitte sofort bei der bundesweiten, 24 Stunden erreichbaren Sperr-Hotline an: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49-30-40 50 40 50 - gebührenpflichtig). Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Wurde das Dokument gestohlen, erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei.  

Wenn Ihr Personalausweis weg ist, müssen Sie einen neuen beantragen. Sie können dazu in die Spontansprechstunde im Rathaus kommen: 
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils 9 bis 12 Uhr.

Ist die Bearbeitungsdauer von vier Wochen zu lang, können Sie bei Bedarf einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird unmittelbar ausgestellt, kostet aber eine zusätzliche Gebühr.

Sollten Sie Ihr Ausweisdokument später wiederfinden, müssen Sie auch dies der Stadt mitteilen. 

Wenn Sie einen neuen Personalausweis benötigen, zum Beispiel weil der Gültigkeitszeitraum des bisherigen Ausweises abläuft, weil Sie 16 Jahre alt geworden sind oder weil eine Angabe im bisherigen Personalausweis nicht mehr zutreffend ist (außer der Adresse), buchen Sie bitte einen Termin über www.kiel.de/terminvereinbarung.
  

Nein, den brauchen Sie nicht. 

Melden Sie sich am besten online um. Sie bekommen anschließend eine Meldebestätigung zugeschickt. Kommen Sie dann ohne Termin ins Rathaus. Ihre Adresse wird auf dem Ausweis durch einen Aufkleber geändert, die Adresse auf dem Chip wird von den Stadt-Mitarbeiter*innen über einen Änderungsterminal aktualisiert. 

  Alle Ausweis- und Pass-Anliegen im Service-Portal
 
Urkunden-Icon

Geburtsurkunden bei der Geburt des Kindes

Für die Anmeldung der Geburt können Sie derzeit keinen Termin vereinbaren

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen zu Geburtsbeurkundungen im ORIGINAL per Post an die

Landeshauptstadt Kiel 
Standesamt 
Fleethörn 26, 24103 Kiel

oder werfen Sie Ihre Post direkt in den Hausbriefkasten.

  • Alle Dokumente müssen im Original vorliegen
  • Ausländische Urkunden müssen von einer zugelassenen Übersetzer*in ins Deutsche übertragen worden, und die Echtheit sollte bestätigt sein.
  • Bei internationalen Urkunden (mehrsprachig) ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache nicht notwendig. 

  • Namenserklärung, vollständig ausgefüllt und von den Sorgeberechtigen unterschrieben
  • Personalausweis, Reisepass oder anerkannte Passersatzpapiere der Eltern, gegebenenfalls ihren Aufenthaltstitel in Deutschland
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Eheurkunde
  • Die aktuelle Namensführung muss eindeutig aus den Urkunden erkennbar sein.

  • Namenserklärung, vollständig ausgefüllt und von den Sorgeberechtigen unterschrieben
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkannte Passersatzpapiere der Eltern, gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter (Zuständigkeit Jugendamt Kiel)
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Gegebenenfalls die Sorgerechtserklärung des Vaters (Zuständigkeit Jugendamt Kiel) oder die Erklärung über die Namenserteilung, wenn das Kind den Namen des Vaters tragen soll

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Sofern ein anderer Mann als der geschiedene oder verstorbene Mann der Vater des Kindes ist:
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • gegebenenfalls die Sorgerechtserklärung des Vaters oder Erklärung über die Namenserteilung, wenn das Kind den Namen des Vaters tragen soll
  • Die aktuelle Namensführung muss eindeutig aus den Urkunden erkennbar sein.

  • Bitte fordern Sie Urkunden über das Online-Formular an. Sie benötigen dafür ein digitales Bild der Vorderseite Ihres Personalausweises (max. 10 MB).
  • Bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine andere, von Ihnen beauftragte Person werden benötigt:
    • schriftliche Vollmacht für die berechtigte Person, 
    • Ihr Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • sowie der Personalausweis oder Reisepass der anderen Person 

Voraussetzung: Die Geburt ist in Kiel beurkundet worden. Zuständig ist immer das Standesamt, das die Erst-Urkunde ausgestellt hat.

 

 
Icon zwei Papierblätter übereinander

Führungszeugnisse Online-Antrag mit eID

Am einfachsten geht es, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Ausweisdokuments nutzen: über das Bundesamt für Justiz

Falls Sie diesen Weg nicht nutzen können, beantragen Sie das Führungszeugnis bitte ohne Termin im StadtamtWir empfehlen, außerhalb der Spontansprechstunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr) ins Rathaus kommen, dann dann dürfte weniger Andrang herrschen.

Das Führungszeugnis (umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis") ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde. Sie bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. 

  • Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. 
  • Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (zum Beispiel zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (zum Beispiel Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). 
  • Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). 
  • Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Wenn Sie ein Führungszeugnis im Ausland verwenden möchten, hat das Bundesjustizamt Hinweise für Sie zusammengestellt

Nein, das müssen Sie nicht. Es wird - je nach Art des Zeugnisses - gleich an die richtige Stelle zugeschickt. 


Steuer-Identifikationsnummer Online-Antrag

Durch diese Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr in Steuerangelegenheiten immer eindeutig einer Person zugeordnet werden.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürger*innen bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine solche Nummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch im Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können die Steuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamtes für Steuern anfordern, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von drei Monaten nach der Geburt noch kein Schreiben mit der Steuer-Identifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Der beste Weg ist online über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wenn Ihnen das nicht möglich ist, können Sie auch (ohne Termin) ins Rathaus oder ins Stadtteilamt kommen. Wir stellen dann den Antrag für Sie. Die Information erhalten Sie auf jeden Fall per Brief zugeschickt.

Nach der Geburt oder bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland wird Ihnen vom Bundeszentralamt die Steuer-ID automatisch per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten übermittelt hat. Der Versand der Steuer-ID kann in diesen Fällen 4 - 8 Wochen dauern. 

Sollte nach drei Monaten kein Versand erfolgt sein, empfehlen wir Ihnen, die Nummer schriftlich zu beantragen. Senden Sie dazu eine E-Mail an . Nennen Sie darin Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Ihre vollständige Anschrift.


Nützlich: die eID

Erleichterungen und Zeitersparnisse. Sie können viele Dinge bequem von zuhause aus erledigen.

Mit Ihrer Pin-Nummer und einer App auf Ihrem NFC-fähigen Handy (oder mit einem separaten Lesegerät) können Sie beispielsweise Ihr Rentenkonto abfragen, Schufa-Daten abrufen oder Ihren Punktestand in Flensburg online in Erfahrung bringen. Auch Führungszeugnisse können Sie mit Ihrer eID online beantragen.

Das Verfahren zur Freischaltung ist immer weiter vereinfacht worden. Wenn Ihr Ausweis nach Juli 2017 ausgestellt wurde, ist die Funktion automatisch aktiviert.

Immer mehr Anliegen können Sie mit der eID sicher nutzen, bei denen Sie vorher immer persönlich ins Amt kommen mussten. Teilweise arbeiten auch schon private Unternehmen wie Banken oder Versicherungen mit dem elektronischen Identitätsnachweis.  

Auf der Seite www.personalausweisportal.de sind die Funktionen Ihres Ausweises Schritt für Schritt erklärt. 

Mi eID ausweisen können Sie sich am einfachsten mit Hilfe einer Ausweis-App auf Ihrem Handy. Infos hierzu und den Downloadlink finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de

Damit Sie sich online ausweisen können, muss die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels aktiviert sein. 
 

Woher weiß ich, ob die Online-Ausweisfunktion meines Ausweises aktiviert ist?

Es gibt folgende Möglichkeiten dies herauszufinden:

  • Ihr Ausweis wurde nach Juli 2017 ausgestellt. In diesem Fall ist die Online-Ausweisfunktion auch bei Personalausweis und elektronischem Aufenthaltstitel automatisch aktiviert.
  • Sie nutzen die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ in der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone und bekommen ein positives Prüfergebnis mit einem grünen Haken bei „Online-Ausweisfunktion aktiviert“.
  • Sie lassen im Stadtamt überprüfen, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises aktiviert ist.

 


Was kann ich tun, wenn die Online-Ausweisfunktion meines Ausweises deaktiviert ist?

Sie haben zwei Möglichkeiten, die Funktion aktivieren zu lassen:

Es kommt darauf an, ob Sie Bürger*in der EU oder des EWR sind. Dann können Sie eine eID-Karte bekommen. Mehr Infos gibt es auf www.personalausweisportal.de.

Ausweis mit großem Icon für die elektronische Ausweisfunktion
 
 
Icon Sprechblase, darin ein OK-Haken

Wenn sich was ändert

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Ein Führerschein ist kein Ausweisdokument. Deshalb müssen Sie den Namen darin nicht unbedingt ändern.

Aufgrund der Unterschiede zum Personalausweis und / oder Reisepass kann es aber zu Missverständnissen kommen, zum Beispiel, wenn Sie im Ausland unterwegs sind.

Wenn Sie also die Änderung in den Führerschein übernehmen möchten, beantragen Sie bitte einen neuen Kartenführerschein in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

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Bei einem Diebstahl eines Führerscheins empfehlen wir, eine Diebstahlanzeige bei der Polizei aufzugeben. Sollten Sie die Diebstahlanzeige haben, können Sie diese bei uns vorlegen. 

Für einen Ersatzführerschein benötigen wir von Ihnen ein biometrisches Passbild und ein gültiges Ausweisdokument.

Bitte beachten Sie, dass für die Gebühren nur Kartenzahlung möglich ist.