MASTERPLAN 100% KLIMASCHUTZ
Schneller klimaneutral werden – Climate Emergency

Kiel soll noch vor 2050 klimaneutral werden. Dieses Ziel setzt der am 16. Mai 2019 von der Ratsversammlung Kiel, als Vertretung der Kieler Bürger*innen, beschlossene Climate Emergency. Damit ist Kiel eine der ersten deutschen Kommunen, die einen Climate Emergency ausruft.

Die Festlegung „Kiel erkennt den Climate Emergency an und erhöht das Tempo zur klimaneutralen Stadt“ sieht vor, „bei allen Maßnahmen die Auswirkung auf das Klima so gering wie möglich zu halten beziehungsweise Maßnahmen mit höherer Klimafreundlichkeit“ prioritär zu behandeln. Zum Ratsbeschluss auf ratsinfo.kiel.de

Banner mit Text: Gemeinsam klimaneutral – bis spätestens 2050

Konkret sollen Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz und dem Green City Plan für eine zügigere Erreichung der Klimaneutralität schneller angestoßen und umgesetzt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. Nach intensiver Beratung hat am 21. November 2019 die Ratsversammlung ein erstes 23-Punkte-Programm vorzuziehender und ergänzender Maßnahmen verabschiedet, das seitdem aktiv umgesetzt wird.

Die Ratsbeschlüsse fanden zu Zeiten der intensiven Klimaschutzdemonstrationen durch Fridays for Future statt. Gleichzeitig formte sich die Bürgerinitiative Klimanotstand Kiel, die der Landeshauptstadt Kiel einen Maßnahmenkatalog zur früheren Erreichung der Klimaneutralität vorlegte. Dieser floss teilweise in das 23-Punkte-Programm der Verwaltung ein.

 
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Rund um den Climate Emergency äußerte sich Oberbürgermeister Ulf Kämpfer: „Die aktuellen Prognosen der Klimaforscher treiben uns alle jedoch zur Eile. Wir wollen nicht erst 2050 die Klimaneutralität erreichen, sondern sofort alle Schritte einleiten, die in unserer Macht stehen, um die Klimaneutralität eher zu erreichen. Das sind wir unseren nachfolgenden Generationen schuldig.“

Kiels Oberbürgermeister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stadt die Klimaneutralität nur erreichen kann, „wenn es einen Konsens in der Stadtgesellschaft über die dringend notwendigen Maßnahmen und Schritte sowie ein gemeinsames Handeln gibt. Jede und jeder Einzelne, die Wirtschaft und Wissenschaft, aber auch Land und Bund sind gefordert, damit wir gemeinsam die Klimaneutralität schon vor 2050 erreichen.“


23 Punkte für konsequenten Klimaschutz

An dieser Stelle haben wir den 23-Punkte-Plan zusammengefasst. 
Den vollständigen Beschlusstext finden Sie hier. 

  • Es werden Leitlinien erstellt für die Verankerung der Klimaschutzziele nach dem Pariser 1,5-Grad-Ziel in der Landeshauptstadt Kiel. Diese sollen Basis sein für alle relevanten politischen Initiativen und Beschlüsse in der Landeshauptstadt Kiel.
  • Es gibt einen neuen Standardprüfpunkt in der städtischen Vorlagenstruktur, der Auswirkungen auf den Klimaschutz darstellt.

  • Das Gremium Masterplan 100 % Klimaschutz unter Vorsitz des Oberbürgermeisters wird fortgeführt.Alle relevanten Amtsleitungen werden durch einen Lenkungskreis stärker in das Klimaschutzmanagement der Verwaltung eingebunden.

  • Es wird eine Anlauf- und Koordinierungsstelle im Umweltschutzamt, Abteilung Klimaschutz geschaffen.
  • Es werden zwei neue Planstellen geschaffen, die zusätzliche Maßnahmen, die aus der Stadtgesellschaft hervorgebracht werden, in die Masterplanaktivitäten integrieren.

  • Es wird ein Konzept für städtische Liegenschaften zur beschleunigten Steigerung der Energieeffizienz und insbesondere zum zügigen Ausbau der regenerativen Energieversorgung auch für bereits geplante oder im Bau befindlichen Vorhaben erstellt. Grundsätzlich soll gelten:

    a) Der energetische Mindeststandard für Gebäude der Landeshauptstadt Kiel ist dahingehend zu ergänzen, dass ab sofort bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, bei denen ein Anschluss an die Kieler Fernwärmeversorgung nicht möglich ist, eine Wärmeversorgung durch regenerative Energie obligatorisch geprüft wird. Sollte die Prüfung zu Ungunsten einer klimaverträglichen Energieversorgung ausfallen, ist dies zu begründen.

    b) Bei bereits geplanten oder im Bau befindlichen Neubau- und Sanierungsvorhaben ist zu prüfen, ob der Einsatz von regenerativen Energieerzeugungsanlagen nachträglich noch möglich ist.

    c) Auf allen dafür geeigneten Dächern bestehender sowie neu zu errichtender städtischer Liegenschaften sollen Solarstromanlagen installiert werden, wobei die Dachflächen mit der maximal möglichen Anzahl von PV-Modulen zu belegen sind. Nach wie vor sind städtische Dachflächen bei Neubau oder Sanierung grundsätzlich so herzustellen, dass eine Nutzung von Photovoltaik-Anlagen möglich ist. Es ist darauf zu achten, möglichst schadstoffarme PV-Anlagen zu nutzen.

    Gemäß c) wird es zu einer kurzfristigen Verdopplung der Leistung der bei der Grundschule Kronsburg noch im Jahr 2019 geplanten Solarstromanlage von 10 kW auf 20 kW kommen.
  • Es wird ein Konzept zur energetischen Gebäudesanierung des Betriebsgeländes des ABK erstellt. Es ist zu prüfen, ob eine Sanierung unter Vorgabe einer mindestens 50%igen Energieeinsparung und damit die Initiierung eines Leuchtturmprojektes möglich ist.

  • Bei Neubauprojekten und Beleuchtungssanierungen von städtischen Liegenschaften wird zukünftig grundsätzlich die energiesparendste Beleuchtungs-Technologie (derzeit LED) eingesetzt. Abweichungen sind zu begründen.
  • Das Beleuchtungsaustauschprogramm bei Bestandsgebäuden wird fortgeführt. Der zusätzliche finanzielle Bedarf von 200.000 Euro wird in den Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht.
  • Für Kindertageseinrichtungen freier Träger wird mit Mitteln des Innerstädtischen Contractings ein Beleuchtungssanierungsprogramms (LED-Retrofit) gestartet.
  • Ein Runder Tisch der Verwaltung mit Polizei, Kommunalem Ordnungsdienst, Naturschutzverbänden und politischen Parteien wird eingerichtet. Ziel ist es Lichtemissionen und Lichtimmissionen unter Berücksichtigung des Artenschutzes zu reduzieren, ohne dass Angsträume entstehen.

  • Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs werden zugunsten des Radverkehrs umgewandelt. Die Planung und Umsetzung von Premiumrouten im Radverkehrsnetz wird forciert. Eine zusammenhängende Planung soll einen guten Fluss des Radverkehrs auf den Premiumrouten ermöglichen. In einer Geschäftlichen Mitteilung ist darzulegen, unter welchen Voraussetzungen sog. Protected Bike Lanes möglich sind.
  • Es werden zwei Planstellen zur beschleunigten Planung von Radverkehrsanlagen geschaffen.
  • Es wird für den für den Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 geprüft, welche weiteren Kapazitäten (z.B. Technische Zeichner*innen) für eine wesentliche Steigerung und Beschleunigung für Planung und Bau von Radverkehrsanlagen notwendig sind.

  • Für den städtischen Fuhrpark werden ausschließlich kleine E-PKW beschafft. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die 100%igen Tochtergesellschaften und anderen Beteiligungen ebenso vorgehen. Im Nutzfahrzeugbereich ist zu begründen, wenn vom Grundsatz einer Elektro- oder Wasserstofffahrzeug-Beschaffung aus Gründen der Einsatzfähigkeit abgewichen werden soll. Generell ist der energie-effizienteste Standard einzusetzen. Für den Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 wird geprüft, ob eine zusätzliche Stelle in der Fuhrparkverwaltung zur Umsetzung der angepassten Beschaffung und Fuhrparksteuerung erforderlich ist.
  • Prüfung wie sich Fahrzeuge bspw. durch Pooling einsparen bzw. effizienter nutzen lassen.

  • Es wird ein Konzept entwickelt zur Stärkung ökologischer Kriterien sowohl im städtischen Beschaffungswesen als auch bei der Vergabe von Aufträgen. Dabei soll auch die Reparierbarkeit der beschafften Produkte berücksichtigt werden.
  • Bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Geräte ist ab sofort das höchste Leistungsniveau der Energieeffizienz und soweit vorhanden die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnung entscheidend.

  • Im Frühjahr 2020 wird eine Radwegsanierungsoffensive gestartet, in der alle sechs Monate für zwei bis drei Wochen mit einem Asphaltfertiger im Bestand zusätzliche Radwegertüchtigungen durchgeführt werden. Die zu bearbeitenden Streckenabschnitte werden über eine Kommunikationsplattform und in Abstimmung mit den Ortsbeiräten und dem Fahrradforum ermittelt.
  • Bushaltestellen werden kurzfristig erneuert und instand gesetzt. Der Eigenbetrieb Beteiligungen prüft einen Modell-Umstieg oder eine Erweiterung der bestehenden Haltestellen, so dass Bepflanzung möglich ist.

  • Es wird ein Konzept erstellt wie der Mittelumsatz für die Radverkehrsinfrastruktur von aktuell etwa 17 Euro je Einwohner*in und Jahr in Kiel gesteigert werden kann und welche Maßnahmen des Ausbaus konkret vorgezogen werden können. Es wird als Zielmarke ein Mitteleinsatz um 30 Euro je Einwohner*in und Jahr angestrebt.
  • Eine Assistenz des Radverkehrsbeauftragten zur Beantwortung von Anfragen aus Gremien und aus der Bürgerschaft wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 berücksichtigt.
  • Ein Programm mit zehn prioritären Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrsanteil bis 2025 auf 25 Prozent wird im ersten Quartal 2020 vorgelegt. Es erfolgt eine Abstimmung mit dem Fahrradforum. Die zusätzlichen Bedarfe werden in den Haushalten 2020 bis 2025 berücksichtigt.

  • Die Parkraum-Bewirtschaftung (Maßnahme I.a-8 aus Green City Plan) wird erweitert. Im ersten Quartal 2020 ist zum Umsetzungsstand zu berichten. Begleitend sollen weitere Punkte des Maßnahmenblatt M-013 Ruhender Verkehr kurzfristig in Umsetzung gebracht werden.

  • Für Baugebiete mit Planerfordernis nach § 1 (3) BauGB, die außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets liegen, ist im Rahmen der Bauleitplanung bzw. der vorlaufenden Planungsverfahren ein Energieversorgungskonzept zu erstellen.
     
    Dieses Konzept umfasst die Prüfung von mindestens drei unterschiedlichen Versorgungsvarianten auf Basis regenerativer bzw. innovativer Technologien zur Deckung der zukünftigen Energiebedarfe. Neben einer Energie- und Klimabilanz, welche die entwickelten Varianten hinsichtlich der Energiebedarfe und CO2-Emissionen bewertet, muss auch eine ökonomische Bewertung der Versorgungsvarianten erfolgen.
     
  • Eine Versorgung ohne den Einsatz von regenerativen Energien kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen. Die Energieversorgungskonzepte werden von unabhängigen externen Gutachtern erarbeitet. Die Kosten für die Erstellung des jeweiligen Konzeptes ist bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 BauGB und auch bei sogenannten Angebotsbebauungsplänen nach § 30 (1) BauGB, die durch einen Vorhabenträger ausgelöst werden, durch den jeweiligen Vorhabenträger zu finanzieren. 
     
    Aufgrund des daraus resultierenden hohen personellen Aufwands ist im Stellenplan 2020 anteilig dafür eine Stelle für die Koordinierung des Klimaschutzes bei Bau-, Stadtentwicklungs- und Quartiersprojekten vorgesehen.

  • Beim Tiefbauamt wird ein zentrales Betriebliches Mobilitäts- und Elektromobilitätsmanagement mit mind. einer Planstelle eingerichtet. Dieser Bedarf wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Kiel haben eine tägliche Verkehrsleistung von 121.000 Kilometern.
  • Im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements sind ggf. auch die Vergabe-grundsätze für durch die LHK unentgeltlich zur Verfügung gestellte Stellplätze für dienstlich genutzte Fahrzeuge an Dienststandorten unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes zu prüfen.
  • Das Potential, Emissionen durch sogenanntes „Pooling“ einzusparen, wird ein-gehend geprüft und in einen konkreten Maßnahmenkatalog überführt.

  • Die Haushaltsmittel für das Innerstädtische Contracting (Intracting) sollen im Haushaltsjahr 2020 aufgestockt werden. Der investive Anteil des Intractings könnte einmalig um 750.000 Euro erhöht werden, um die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im eigenen Handlungsbereich weiter zu ermöglichen und auszubauen.
  • Energieeffizienzmaßnahmen oder der Einsatz von energieeffizienten Technologien kann aus Kostengründen nur abgelehnt werden kann, wenn eine Finanzierung über das Intracting zuvor geprüft und eine Finanzierung seitens des Umweltschutzamtes negativ beschieden wurdE.

  • Die Maßnahmen (zum Beispiel Mehrwegpfandsystem, bewachtes Fahrradparken, Verbot von Plastikstrohhalmen), die sich bei der Kieler Woche bewährt haben, werden nach einer Evaluation auf alle weiteren städtischen Events (z.B. Informations- oder Abendveranstaltungen, Ratsversammlungen) übertragen.
  • Diese Maßnahmen werden in die Auflagen für Events externer Veranstalter auf städtischen Flächen und in städtischen Räumen aufgenommen.

  • Es wird eine Übersicht über alle Serverräume und Rechenzentren, die sich in Liegenschaften und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Kiel befinden, erstellt. Die Betreiber der Serverräume sind verpflichtet, einen Serverraum-Check nach dem Vorbild des Pilotprojektes „Green-IT-Rechenzentren in der Kiel-Region“ überprüfen zu lassen bzw. vorhandene Serverraum-Checks zu aktualisieren. 
     
    Die im Serverraum-Check vorgeschlagenen rentierlichen Maßnahmen sind zeitnah umzusetzen. Wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, ist dies zu begründen und zu berichten.

  • Beim Verkauf von städtischen Grundstücken, die nicht an die Kieler Fernwärme angeschlossen werden können, ist eine Versorgung aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen zu prüfen. Das Umweltschutzamt wird bei Investorengesprächen eingebunden und steht Projektentwicklern und Investoren beratend zur Seite.

  • Das Umweltschutzamt führt Gespräche mit Eigentümern bzw. -verwaltern potentieller Flächen, die sich kurzfristig für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien eignen.
  • Eine Informationskampagne der Stadt und der Kieler Stadtwerke wirbt bei privaten Hauseigentümern für das Programm „Weil mein Dach mehr drauf hat“.

  • Mit dem Ziel einen Energieverbund KielRegion aufzubauen, nimmt die Landeshauptstadt Kiel ab sofort den Dialog mit dem Kieler Umland, der KielRegion und dem Land Schleswig-Holstein auf. Es soll eine Abstimmung über die zukünftige Nutzung der vorhandenen regionalen Potentiale regenerativer Energieträger geben.
  • Die Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes wird dafür durch eine neue Planstelle verstärkt.

  • „Masterplan 100 % Klimaschutz“-Leuchtturmprojekte, die 95 Prozent Treibhausgas-Reduktion und 50 Prozent Endenergieeinsparung vorweisen können, werden initiiert und gefördert. Die zur Durchführung von großen Leuchtturmprojekten benötigten investiven Mittel werden nach Identifikation der Projekte in separaten Beschlussvorlagen vorgelegt und in folgenden Haushaltsplan-Entwürfen aufgenommen.
  • Im Haushaltsplan-Entwurf 2020 wird ein Budget zur Unterstützung von Leuchtturmprojekten eingebracht mit dem zusätzliche Kosten gedeckt werden, die zu einer Erreichung des Leuchtturmstatus von Projekten führen.
  • Für das Jahr 2022 wird eine Leistungsschau 100 % Klimaschutz geplant. Es wird ein externes Veranstaltungs- und Finanzierungskonzept beauftragt.
  • Die Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes wird durch eine neue Planstelle für die Leuchtturmprojekte und die Leistungsschau verstärkt.

  • Mit den Mitteln des Kieler Klimaschutzfonds sollen zwei Klimaschutzkampagnen durchgeführt werden.
  • 100 Private Haushalte sollen im Rahmen einer Stromsparkampagne einen Zuschuss von bis zu 300 Euro zum Austausch alter Kühl- und Gefriergeräte gegen neue mit der höchsten Energieeffizienzklasse erhalten. Die begleitenden Stromverbrauchsmessungen werden ausgewertet, um das Stromsparpotential in privaten Haushalten zu ermitteln.
  • 10 Hausbesitzer*innen oder Wohnungseigentümer*innen sollen im Rahmen einer Sanierungskampagne mit einem kombinierten Beratungs- und Zuschussprogramm mit bis zu 6.000 Euro pro Haushalt bei der Umsetzung einer Innendämmung unterstützt werden. Der Bedarf von 60.000 Euro wird im Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht.

  • Die Instrumente der „Energetischen Stadtentwicklung“ (KfW-Programm 432) sollen noch intensiver genutzt werden. Es wird eine Strategie entwickelt wie diese Instrumente unter Berücksichtigung weiterer gesamtstädtischer Belange der Kieler Stadtentwicklung zur Umsetzung gesamtstädtischer Entwicklungsstrategien auf Grundlage des Wohnbauflächenatlas auf der Quartiersebene genutzt werden und dafür geeignete Quartiere identifiziert werden können.
  • Dazu werden die im Masterplan 100 % Klimaschutz definierten 12 Erfolgsfaktoren und Kriterien zur Auswahl von geeigneten Quartieren noch einmal überprüft und evaluiert.
  • Zu Betreuung der Quartiere und zur Strategieentwickung ist im Stellenplan 2020 eine Stelle für die Koordinierung des Klimaschutzes bei Bau-, Stadtentwicklungs- und Quartiersprojekten vorgesehen.

  • Es wird eine umfassende, sich an die breite Bevölkerung und Unternehmen richtende Informationskampagne durchgeführt.
  • Vom 20. - 22. September 2019 wird eine Klimaschutzwerkstatt unter dem Titel „Kiel packt an!“ mit den Kooperationspartnern NDR, correctiv, Bürgerinitiative Klimanotstand, Fridays for Future, klik 2030 der CAU unter Mitarbeit des Masterplan-Gremiums und des Masterplan 100% Klimaschutz-Teams des Umweltschutzamtes veranstaltet. Ziel des Klimawochenendes ist es, konkrete Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz festzulegen, die von einer breiten Öffentlichkeit getragen und gemeinsam umgesetzt werden.
  • Es werden Klimaschutzwerkstätten in den Stadtteilen initiiert.
  • Im Jahr 2020 soll ein Kongress zum kommunalen Klimaschutz in Kiel stattfinden.

Positionspapier „Kiel – Klimaneutral bis 2035!?“

Die Ratsversammlung hat das Beratungsunternehmen SCS Hohmeyer | Partner GmbH beauftragt zu untersuchen, ob und wie die Klimaneutralität für Kiel bis zum Jahr 2035 zu erreichen ist. Im Positionspapier „Kiel – Klimaneutral bis 2035!?“ sind die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Das aktuelle CO2-Budget für Kiel reicht bei gleichbleibenden Emissionen noch bis circa 2028.
  • Das Ziel „klimaneutral bis 2035“ ist technisch möglich, aber nötige Anstrengungen dafür um ein Vielfaches höher als im Ursprungsszenario „bis 2050“.
  • Die Umsetzungsgeschwindigkeit der Masterplan-Maßnahmen müsste sich in etwa verfünffachen. Es gibt noch große Handlungslücken, um den Energieverbrauch zu senken und CO2 einzusparen.
  • Wichtigste Hindernisse bei der Umsetzung: zu geringe finanzielle Anreize, fehlende finanzielle und personelle Ressourcen, mangelnder Einfluss auf Bestandsgebäude, fehlender Mut zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie insgesamt fehlende (rechtliche Instrumente und Einflussmöglichkeiten der Kommune bzw. nicht ausreichende gesetzliche Vorgaben auf nationaler Ebene.)
  • Es sind gesamtgesellschaftliche Klimaschutz-Investitionen in Höhe von rund 250 Millionen Euro pro Jahr bis 2035 nötig. Diese sind jedoch deutlich günstiger als zu erwartende Klimafolgeschäden. Zudem induzieren sie erhebliche regionalwirtschaftliche Benefits.
  • Klimaneutralität ohne bundesweite Parameter und Rahmenbedingungen (zum Beispiel klimaneutraler Bundesstrommix) ist kaum möglich.
  • Kiel kann den Ausbau erneuerbarer Energien im erforderlichen Umfang nicht allein bzw. nicht auf dem Kieler Stadtgebiet realisieren.

Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich:

  • Sanierung des privaten und öffentlichen Gebäudebestandes
  • Energieeffizienzmaßnahmen im Gewerbe- und Industriesektor
  • Ausbau der regenerativen Stromerzeugung (vor allem Photovoltaik)
  • Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und eine Dekarbonisierung des gesamten Mobilitätssektors
  • Klimaneutralität im Neubau

Die Klimaneutralität für Kiel bis 2050 zu erreichen ist bereits ein ambitioniertes Ziel. Die Zielmarke „bis 2035“ erfordert demnach deutlich höhere Anstrengungen und Ressourcen als bisher eingeplant. Auch wenn nicht sicher ist, ob das Ziel erreicht werden kann, unterstreicht das Positionspapier die Notwendigkeit alle möglichen Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen.

Das Positionspapier „Kiel – klimaneutral bis 2035!?“ kann hier vollständig eingesehen werden.


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