Kiel erkunden
Reiten

Einleitung und Text

Wer in Kiel reitet, weiß es zu schätzen: Abwechslungsreiche Landschaften aus Wiesen, Wäldern und Knicks bieten Reitfreunden in der Landeshauptstadt eine herrliche Umgebung, um ihrem Hobby nachzugehen.

Sogar am Strand kann von Oktober bis März geritten werden - ein besonderes Vergnügen. Obwohl Reiter*innen viel Freiraum genießen, müssen sie doch einige Regeln beachten. Hier finden Sie einen Überblick. 

Akkordeon

Grundsätzlich auf allen befestigten Straßen und Wegen. Das gilt im Wald genauso wie in der freien Landschaft. Ausnahmen bilden Autobahnen und Schnellstraßen sowie alle Straßen und Wege, auf denen entsprechende Schilder der Straßenverkehrsordnung das Reiten untersagen - etwa durch "Reiten verboten", in Fußgängerzonen oder auf Fahrradwegen.

Auch Privatwege in der freien Landschaft sind dann gesperrt, wenn sie mit einem "Reiten verboten"-Schild gekennzeichnet sind.
 

In den Kieler Wäldern dürfen Sie mit Ihrem Pferd alle gekennzeichneten Reitwege nutzen. Darüber hinaus stehen Ihnen auch hier alle befestigten und für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege offen.

Gesonderte Absprachen mit dem jeweiligen Waldbesitzer sind möglich. Auch in der freien Landschaft sind alle öffentlichen Wege zugänglich.

Private Wege dürfen nur dann beritten werden, wenn sie trittfest oder als Reitweg gekennzeichnet sind. Grundsätzlich sollen Reiter jedoch immer die Trittfestigkeit überprüfen.
 

In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März grundsätzlich ja. Aber nur dort, wo kein reger Badebetrieb herrscht.
 

Es gelten die gleichen Regeln.

Ausnahmen: Straßen, die für Fahrzeuge aller Art gesperrt sind sowie ausgewiesene Reitwege dürfen nicht von Kutschen befahren werden.