Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist ein wertvolles, gleichwertiges Betreuungsangebot neben der Kita, vor allem für Kinder zwischen 1-3 Jahren.

Kindertagespflegepersonen, umgangssprachlich "Tagesmutter" oder "Tagesvater" genannt, betreuen (Klein-) Kinder gesetzlich anerkannt und zu den gleichen Gebühren wie eine Krippe, in einer kleinen Gruppe, familiennah, individuell.

Derzeit gibt es freie Plätze bei Kieler Kindertagespflegepersonen. Der Fachdienst Kindertagespflege vermittelt gerne Plätze.


Werde Kindertagespflegeperson (Tagesmutter, Tagesvater)

Freie Plätze in der Grundqualifizierung ab November 2026 in Kiel

Kursdauer: November 2026 bis September 2027, berufsbegleitend

  • tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) im Umfang von 160 Stunden 
  • berufsbegleitend: Termine samstags in Präsenz, mittwochs am frühen Abend online
  • Kosten: 450 Euro, Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Alle weiteren Informationen zu formalen wie persönlichen Voraussetzungen,  zur Kostenübernahme oder zur anschließenden Tätigkeit als Kindertagespflegeperson gibt es beim Fachdienst Kindertagespflege.
 
 

Kindertagespflegepersonen, früher Tagesmütter und Tagesväter genannt, betreuen bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder an anderen geeigneten Orten, zu individuell vereinbarten Zeiten.

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die sich besonders durch ihre familienähnliche Struktur und flexible Betreuungszeiten auszeichnet. 

Die Motivation für diese Arbeit sind in der Regel Freude an der Förderung von Kindern und am Umgang mit ihnen. Außerdem ermöglicht diese Tätigkeit eine sinnvolle Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 
 

Klicken und gucken

Video zu den Angeboten der Kindertagespflege - Klick auf das Bild öffnet das Video in einer eigenen Ansicht

Im Video: Katrin Fieber aus Kiel-Oppendorf ist eine von zahlreichen Kieler Kindertagespflegepersonen.

Video zu Kindertagespflege - Klick auf das Bild öffnet das Video in einer eigenen Ansicht

Im Video: Irene Schröder aus Kiel-Südfriedhof ist eine von zahlreichen Kieler Kindertagespflegepersonen.


Alter der Kinder

Kindertagespflege ist vor allem eine Betreuungsform für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Die Betreuung erfolgt also vorwiegend von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren.

In dieser Altersgruppe spricht vieles für Kindertagespflege: Die Situation der Kindertagespflegestelle ist überschaubar für das Kind, es gibt einen familiären Rahmen und die Betreuungsperson kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen.

Unter bestimmten Umständen kann Kindertagespflege jedoch für Kinder aller Alterstufen in Betracht kommen, zum Beispiel als ergänzendes Angebot zu Kindertagesbetreuung oder Hort. 


Finanzielle Förderung

Bei der Landeshauptstadt Kiel kann eine finanzielle Förderung für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege beantragt werden.

Die Eltern werden mit einer Gebühr an den Kosten beteiligt. Die Gebühr entspricht den Kosten eines Krippenplatzes. Bei einer Betreuung in Teilzeit verringert sich die Gebühr entsprechend der Höhe der Betreuungsstunden. Zusätzliche private Kosten dürfen nicht erhoben werden.

Für Kindertagespflegepersonen bietet die Landeshauptstadt Kiel - neben fachlicher Beratung und Vermittlung von Kindern in Tagespflege - Fördermöglichkeiten in den Bereichen der Qualifizierung und Fortbildung. Für freiberufliche Kindertagespflegepersonen gibt es Unterstützung und zum Teil begünstigende Sonderregelungen bei den Sozialversicherungen und der Einkommenssteuerberechnung.


Wer betreut mein Kind?

Die Zugangsdaten zur Liste der Kindertagespflegepersonen erhalten Sie beim Fachdienst für Kindertagespflege.

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Fachdienst Kindertagespflege

Neues Rathaus 
Gebäudeteil B / 2. Stock 
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel

Sprechzeiten

  • Montag 10 - 12 Uhr
  • Donnerstag 14 - 16 Uhr

Ansprechpartner*innen & Telefonnummern
 

Höhe der Förderleistung

Hier finden Sie die aktuelle Höhe der Förderleistung für Kindertagespflege- personen gemäß der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Förderung in Kindertagespflege.