KLIMASCHUTZSTADT KIEL.100%
Förderung Kühlgeräte-Austausch für Kieler Haushalte

Wir haben etwas gegen Stromfresser! Tauschen Sie Ihr altes Kühlgerät gegen ein Neugerät der Energie-Effizienzklasse A, B oder C und sichern Sie sich einen Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Neugerät. Die Förderung kann bis zum 30. Juni 2024 genutzt werden.

Grafik Kühlschrank frisst Geldscheine
Haben Sie einen Stromfresser zu Hause?

Ihr Kühlgerät ist älter als acht Jahre? Dann sichern Sie sich einen Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Neugerät. Das Förderprogramm "Kühlgerätetausch für Kieler Haushalte" bezuschusst Kieler Haushalte in der Reihenfolge der Anträge. Wir bitten um etwas Geduld.

Die Tauschaktion  wird aus dem Kieler Klimaschutzfonds finanziert. Ziel ist es Kieler Privat-Haushalte bei der Durchführung von Energiesparmaßnahmen zu fördern. Dadurch wollen wir Vorbilder schaffen, um weitere Menschen zu motivieren, eigene Maßnahmen zu ergreifen.

Wie die Förderung abläuft und was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie hier.

„Ich führe die Messung des Energieverbrauchs meines neuen Kühlschranks immer noch weiter fort. Daraus ergibt sich, dass sich durch Ihr Förderprogramm der Energieverbrauch meines Kühlschranks von circa 620 Kilowattstunden pro Jahr auf voraussichtlich 65 Kilowattstunden pro Jahr reduzieren wird. Das entspricht einer erheblichen Verringerung der Energiekosten um circa 90 Prozent!“

Erfahrungsbericht von Teilnehmer*in der Förderung

Kurz-Film zum Kieler Kühlgeräte-Austausch

 

So geht's: Ablauf der Förderung

  1. Förderantrag stellen: 
    Sie stellen einen formlosen Förderantrag per E-Mail an  mit folgenden Infos: Postadresse, Altersnachweis (zum Beispiel Foto des Typenschilds mit Produktionsjahr oder Rechnung) ihres alten Kühlgerätes (mindestens acht Jahre alt), und ob das Altgerät ein Gefrierfach besitzt sowie eine Angabe dazu, ob eine Messung ihres alten Kühlgerätes über ein Strommessgerät möglich ist. Das Typenschild befindet sich in der Regel im Innenraum des Kühlgerätes.
  2. Aktuelle Verbrauchsmessung: 
    Sie erhalten gratis ein Stromverbrauchsmessgerät.  Sie messen sieben Tage lang den Stromverbrauch des alten Kühlgeräts und teilen uns die Messergebnisse (in kWh) und den Messzeitraum (in Tag, Stunde & Minute) per E-Mail () mit.
  3. Erhalt Zuwendungsbescheid: 
    Wir prüfen Ihren Verbrauchswert anhand der Grenzwerte für Kühlgeräte (Basis ist die EU-Verordnung 1060/2010). Liegt ihr Verbrauch über dem jeweiligen Grenzwert, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid für die Förderung des Austauschs. Ein Austausch rechnet sich in der Regel für alle Kühlgeräte ab A+, die Anschaffungskosten für günstige Neugeräte amortisieren sich aufgrund der Förderung bereits nach 1,5 bis 4,5 Jahren.
  4. Beschaffung Neugerät und Entsorgung Altgerät: 
    Sie beschaffen sich ein Neugerät mit der Energie-Effizienzklasse A, B oder C mit vergleichbarem Volumen wie das alte Gerät. Ist das Neugerät nicht in diesen Energie-Effizienzklassen verfügbar, wählen Sie ein Neugerät mit der Energie-Effizienzklasse D. Wenn Sie eine Neugeräte-Beratung über Mitgliedsunternehmen der Elektro-Innung Kiel wünschen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an mit. Die Neugeräte dürfen nicht mit Gewinn veräußert werden. Sie entsorgen das Altgerät beim Händler oder Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel und erhalten einen Entsorgungsnachweis.
  5. Differenzmessung Neugerät: 
    Sie messen sieben Tage lang den Stromverbrauch des neuen Kühlgeräts und teilen uns die Messergebnisse (in kWh) und den Messzeitraum (in Tag, Stunde & Minute) per E-Mail () mit. Die Ergebnisse dienen unserer Statistik und sind nicht förderrelevant.
  6. Einreichung Belege:  
    Sie schicken uns Kauf- und Entsorgungsbeleg (Kopie) sowie Ihre Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung des Zuschusses per E-mail ().
  7. Auszahlung der Förderung:  
    Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses innerhalb eines Monats.
Icons für den Ablauf der Förderung (siehe Aufzählung zuvor)

"Die beiden Altgeräte haben in kombinierter Nutzung einen Verbrauch von 12,62 Kilowattstunden gehabt, während die neue Kühl-Gefrierkombination über 7 Tage nur 2,21 Kilowattstunden verbraucht hat."

Erfahrungsbericht von Teilnehmer*in der Förderung

Details der Förderung

 
  • Das Altgerät ist älter als acht Jahre (Nachweis: zum Beispiel Kopie des Kaufbelegs oder Foto des Typenschilds oder Angabe der Daten auf dem Typenschild).
  • Das gleichwertige Neugerät hat die Energie-Effizienzklasse A, B, C oder im Ausnahmefall D.
  • Messung des Stromverbrauchs von Alt- und Neugerät jeweils über einen Zeitraum von sieben Tagen. Strommessgeräte erhalten Sie dafür vom Umweltschutzamt Kiel gratis.
  • Umgehende fachgerechte Entsorgung des Altgeräts (Nachweis: Bestätigung durch die Händler oder Sammelstellen des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel)
  • Das Neugerät darf nicht mit Gewinn veräußert werden.
  • Antragsberechtigt sind Kieler Privat-Haushalte. 

Die Förderung pro Neugerät erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer in der nachfolgenden Auflistung ersichtlichen Höhe .

  • 100 Euro pro Kühlgerät
  • 100 Euro pro Gefriergerät
  • 150 Euro pro Kühl-Gefrier-Kombigerät
  • Maximaler Zuschuss pro Haushalt: 300 Euro

Das Stromverbrauchsmessgerät „Energiekostenmessgerät“ erhält jeder der teilnehmenden Kieler Haushalte gratis.

Kieler Haushalte, die sich an der Kampagne beteiligen möchten, können ab sofort einen formlosen Antrag stellen mit dem Betreff „Kühlgeräteaustausch“ entweder per E-Mail an: 

oder per Post an:

Landeshauptstadt Kiel 
Umweltschutzamt 
Boris Schnürpel 
Holstenstraße 104 
24103 Kiel 

Die Berücksichtigung der Anträge erfolgt nach Datum der E-Mail beziehungsweise Poststempel. Die Anträge müssen die Haushalts-Adresse der*des Antragstellenden erhalten.

Dieses Förderprogramm läuft ab sofort weiter und gilt bis zum 30. Juni 2024. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie die vollständigen Antragsunterlagen inklusive Messergebnis der Alt- und Neugeräte sowie alle Belege (Kauf- und Entsorgungsbeleg (Kopie) sowie Ihrer Bankverbindung IBAN) per E-Mail an  einreichen.

 
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#GemeinsamStromsparen

"Die Differenzmessung hat nun nach einer Woche circa ein Fünftel des Wertes vor dem Austausch ergeben."

Erfahrungsbericht von Teilnehmer*in der Förderung


Tipps – So spart Ihr Kühlgerät Energie

Wieviel Energie Ihr Kühlgerät tatsächlich benötigt, hängt maßgeblich von dessen Energieeffizienzklasse ab, aber auch von Ihrem Verhalten. Mit den folgenden Tipps können Sie den Energiebedarf senken beziehungsweise niedrig halten und damit CO2-Emissionen und Kosten einsparen.

Weitere Klimaschutz-Tipps haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ob sich ein neues Kühlgerät für Sie lohnt, finden Sie im Energiespar-Check heraus.

Tipps zum Energiesparen bei Ihrem Kühlgerät
Kühlgeräte-Tipp: Kühlgeräte-Check nutzen – Ab wann lohnt sich ein neuer Kühlschrank?
1/4
Beim Kauf die richtige Größe wählen – Ein zu großes Gerät verbraucht unnötig Strom.
2/4
Regelmäßig abtauen – Ein- bis zweimal im Jahr das Kühlgerät abtauen
3/4
Temperatur richtig einstellen – 7°C für´s Kühlen, -18°C zum Gefrieren
4/4

Instagram-Gewinnspiel – Zehn Kühlgeräte für kreative Beiträge

Mann mit Megafon vor gelbem Kühlschrank
 

Am 16. November 2020 startete  auf Instagram ein Gewinnspiel, bei dem Sie eines von 10 Kühlgeräten gewinnen konnten. Zusätzlich gab es eine leckere Erstbefüllung, die von unseren Gewinnspiel-Partnern zur Verfügung gestellt wurde. Vielen Dank an lille, unverpackt, umtüten, Verture Farm, Packeis und Oh Honey. Danke auch an die Elektro-Innung Kiel, die die Kühlgeräte liefert und bei Bedarf Beratungen zum Austausch anbietet.

Die glücklichen Gewinner*innen

Mittlerweile sind alle Kühlgeräte an die glücklichen Gewinner*innen ausgeliefert worden. Wir gratulieren herzlich und wünschen viel Freude (und niedrige Stromrechnungen) mit den neuen Geräten!

Weitere Beiträge zum Gewinnspiel finden Sie auf Instagram unter dem Hashtag #gemeinsamstromsparen.

Gewinner Kühlschrank Nr. 1 - öffnet eine vergrößerte Ansicht
Gewinner Kühlschrank Nr. 2 - öffnet eine vergrößerte Ansicht
Gewinner Kühlschrank Nr. 3 - öffnet eine vergrößerte Ansicht

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Kontakt

Boris Schnürpel 
Themenbereich Energieeffizienzprojekte

0431 901-3756

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