Der Regionale Nahverkehrsplan (RNVP)
Regionaler Nahverkehrsplan: Auf geordneten Wegen
Im Rahmen der Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ging die Verantwortung für den straßengebundenen ÖPNV auf die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den ÖPNV über.
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) sollen die Aufgabenträger als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV einen Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) aufstellen und alle fünf Jahre fortschreiben. Die Landeshauptstadt Kiel stellte 1997 erstmals einen RNVP auf.
Für die Landeshauptstadt Kiel wurde der RNVP bereits mehrmals fortgeschrieben beziehungsweise neu aufgestellt. In allen Neufassungen sind die Anforderungen laut ÖPNV-Gesetz erfüllt worden. Im Einzelnen gehören dazu: Bestandsaufnahme, Ziele des ÖPNV, zukünftige Anforderungen an den ÖPNV, Konzepte für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung, Finanzierungsplanung, Organisation.
5. Regionaler Nahverkehrsplan
Der aktuelle 5. RNVP für die Landeshauptstadt Kiel wurde vom EBK als Aufgabenträger für den ÖPNV selbst erstellt. Dieses erfolgte in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern (Landkreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) sowie den in Kiel fahrenden Verkehrsunternehmen.
In ihrer Sitzung am 19. April 2018 hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel den 5. RNVP 2018-2022 beschlossen. Die Aufsichtsbehörde (das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein) hat am 2. Mai 2018 mitgeteilt, dass sie keinen Widerspruch zu dem Plan einlegen wird.
Damit ist er rechtskräftig und dient nun als Rahmenplan für die Entwicklung und Grundlage für weitere Verbesserungen des ÖPNV in Kiel in den nächsten Jahren.
Hier finden Sie den 5. RNVP 2018 - 2022 (Textteil und Anhänge als einzelne PDF-Dateien)