Straßenbeleuchtung

Einleitung und Kontakte

Straßenbeleuchtungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Ordnung. Der Straßenbaulastträger muss eine möglichst gefahrenfreie Nutzung von öffentlichen Plätzen und Wegen gewährleisten, auch um seiner Verkehrssicherungspflicht zu genügen.

Entsprechende Regelwerke und Empfehlungen besagen, dass innerorts öffentliche Verkehrsflächen generell ausreichend beleuchtet sein müssen. Verkehrsanlagen und Verkehrszeichen, aber auch Verkehrsteilnehmenden sollen gut erkennbar sein - vor allem aber die zu Fuß gehenden.

Die Verkehrssicherungspflicht ist abgeleitet aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, §823: Schadensersatz. Sie bezieht sich nach der aktuellen Rechtsprechung vor allem auf Gefahrenstellen.

Es gibt eine gesetzliche Bestimmung für Fußgängerüberwege (Zebrastreifen).

Hier greifen

  • vor allem die Straßenverkehrsordnung (StVO), § 45 Abs. 5, S. 1 und 2, sowie
  • die Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und
  • die DIN 67523 - Beleuchtung von Fußgängerüberwegen (Zeichen 293 StVO) mit Zusatzbeleuchtung.

Der Betrieb der Straßenbeleuchtung in der Landeshauptstadt Kiel wurde nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren im Jahr 2007 an die swb Beleuchtung GmbH (swb) für 20 Jahre vergeben.

Jahresberichte informieren jeweils über den aktuellen Sachstand und sind mit einer umfassenden Statistik hinterlegt. Als Geschäftliche Mitteilung werden diese Berichte regelmäßig den politischen Gremien zur Verfügung gestellt und sind somit öffentlich einsehbar.

Maßgebliche Bestandteile des Vertrags mit der swb sind:

  • Straßenbeleuchtungsanlagen auf öffentlichen Straßen, Wege, Plätzen und Grünanlagen der Landeshauptstadt Kiel
  • Neubau, Umbau, Rückbau, Instandhaltung und Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlage
  • Straßenbeleuchtungsanlagen bestehend aus Leuchten, Trägersysteme (zum Beispiel Masten), Kabelnetz und Einspeisepunkt
  • Kieler Standard als Mindestbeleuchtung entsprechend den Regeln der Technik
  • Leistungsverzeichnis für Neubau, Umbau und Rückbau von Straßenbeleuchtungsanlagen
  • 2007 bis 2011: Programm zur Effizienzsteigerung mit Austausch von ca. 13.000 Leuchten der insgesamt 20.500 Leuchten
  • 2012 bis 2017: Umstellung von Freileitungsanlagen auf Erdkabel 

Vor Baubeginn stimmen sich die beteiligten Ämter miteinander ab und in der Planungsphase werden die Belange der Stadtplanung und des Umweltschutzes ermittelt.

In engem Kontakt mit dem Tiefbauamt plant dann swb die ökologisch verträglichen und energiesparenden Beleuchtungen.

Bei Ausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Mai 2018 abgeschlossen wurden und die nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG-SH) beitragsfähig sind, ist die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet, die Grundstückseigentümer*innen entsprechender Straßen zu Ausbaubeiträgen heranzuziehen.

Die Veranlagung richtet sich nach §8 KAG-SH (Beiträge) und nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung.

Alle Betroffenen wurden im Rahmen der Planung, also vor Baubeginn, informiert. Federführend für die beitragsrechtliche Veranlagung ist das Stadtplanungsamt.

Für Ausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Mai 2018 abgeschlossen wurden, besteht aufgrund der Änderung des §76 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der daraufhin erlassenen Aufhebungssatzung keine Beitragspflicht mehr, so dass die Grundstückseigentümer*innen für diese Baumaßnahme nicht mehr zu Ausbaubeträgen herangezogen werden.

Im Beleuchtungsvertrag mit der swb ist eine Mindestbeleuchtung (Kieler Standard) entsprechend der Regeln der Technik festgeschrieben worden. Bei Neubau und Erneuerung muss die swb diesen Standard einhalten.

Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass sich bei Erneuerungen oder Umbau einer bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage die Anzahl der Lichtpunkte verändert, bzw. erhöht. In der Regel werden mehr Lichtpunkte gesetzt.

Grundlage für den Ausbau der Beleuchtung ist das "Jahresprogramm zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung". Es enthält eine Prioritätenliste, die regelmäßig fortgeschrieben wird.

Die jüngste Fortschreibung hat der Bauausschuss am 2. Februar 2023 beschlossen Drucksache 0066/2023. Jeweils vor einer Beschlussfassung werden die jeweiligen Ortsbeiräte um Prüfung gebeten, ob in ihren Bereichen zusätzliche Erweiterungen erforderlich sind.

 Darüber hinaus wird bei allen laufenden Straßenbaumaßnahmen die Straßenbeleuchtung überprüft und gegebenenfalls angepasst. 

In Grünanlagen werden besondere Anforderungen an Natur und Landschaft gestellt, die teilweise einer Beleuchtung entgegenstehen. Es führen Fuß- und Radwegverbindungen durch Grünanlagen, die für das Kieler Konzept kurzer, sicherer und umweltschonender Wege wichtig sind. Hier geht es darum eine Balance zwischen Nutzung und Naturschutz zu finden.

Planung, Installation und Instandhaltung der Beleuchtung in Grünanlagen ist ebenfalls Sache von swb. Im Rahmen der Unterhaltung und der Grünpflege schneiden die Pflegekolonnen des Grünflächenamtes regelmäßig die Pflanzen zurück, um die Grünanlagen transparenter zu halten und Angsträume zu vermeiden. So werden eingewachsene Beleuchtungsanlagen freigeschnitten, um eine ausreichende Beleuchtung sicherzustellen.

Das Lichtkonzept Innenstadt ist die Grundlage für alle städtischen lichttechnischen Planungen in der Stadtmitte.

Private lichttechnische Projekte mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum sollen auf freiwilliger Basis aus dem Lichtkonzept Innenstadt abgeleitet werden. Die Verwaltung bietet dazu eine intensive und dauerhafte Planungsberatung für private und öffentliche Bauherren an.

Die Ratsversammlung hat das Lichtkonzept Innenstadt am 18. November 2010 beschlossen (Drucksache 0662/2010).

Bei Fragen zum Lichtkonzept Innenstadt wenden Sie sich bitte an
Gerald Krysta
Stadtplanungsamt, Stadtgestaltung
0431 901-2674.

Regelmäßig stellen Ortsbeiräte und auch einzelne Kieler*innen Forderungen die Straßenbeleuchtung zu verbessern. Begründet wird dies in der Regel mit der subjektiven Wahrnehmung von dunklen Bereichen, also Angsträumen.

Die Verwaltung prüft dann die betreffenden Bereiche. Sofern dort keine Beleuchtung vorhanden ist, beziehungsweise der Kieler Standard nicht erfüllt wird und eine Beleuchtung erforderlich ist, erarbeitet die Verwaltung dann Verbesserungspläne.

Oft kann bereits Abhilfe geschaffen werden, indem das Grünflächenamt vorhandene, eingewachsene Straßenbeleuchtungen wieder freischneidet.

Wenn Baumaßnahmen Einschränkungen für Anliegende mit sich bringen, werden die Betroffenen vorher informiert. Dabei werden auch entsprechende Ansprechpartner und Kontaktdaten angegeben. Die Landeshauptstadt Kiel bemüht sich, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, bittet aber auch um Verständnis, dass sich diese nicht immer ganz vermeiden lassen.

Am Dienstag, 14.November 2023 fand im neuen Rathaus die diesjährige Informationsveranstaltung statt.

Dabei wurde allen Ortsbeiräten und interessierten Bürger*innen der aktuelle Stand der Straßenbeleuchtung vorgestellt. Der Betriebsführer der Straßenbeleuchtung, die Firma swb, hat zusammen mit dem Fachamt über die Möglichkeiten berichtet.

Bei Interesse an dem Vortrag können Sie gerne eine E-Mail an schreiben, damit wir Ihnen diesen dann als pdf (nicht barrierefrei) zumailen können.

Weitere Informationen zur Kieler Straßenbeleuchtung (wie zum Beispiel Energieverbrauch, Störungsdaten und verwendete Leuchtmittel) können Sie dem Jahresbericht 2022 entnehmen. 

Drucksache - 0360/2023

In den Jahren von 2007 bis 2011 sind im ersten Arbeitspaket des Vertrages mit swb rund 13.000 Leuchten der derzeit etwa 20.500 Leuchten ausgetauscht worden.

Das Ziel war hier eine Energieeinsparung von rund 37 Prozent der Leistung bei einer gleichbleibenden Beleuchtungsstärke auf den Verkehrsflächen.

Dieses Ziel wurde erreicht durch moderne Leuchten und Leuchtmittel, die das Licht gezielt durch spezielle Spiegel in den Beleuchtungskörpern auf die Straßen, Wege und Plätzen lenken.

In den Jahren von 2012 bis 2017 erfolgte die Umstellung von Freileitungsanlagen auf Erdkabel. Mit der Geschäftlichen Mitteilung für den Bauausschuss vom 1. September 2011 wurde auf die Umstellung der Freileitungsanlagen auf ein erdverkabeltes Netz explizit hingewiesen (Drucksache 0662/2011).

Die Maßnahme wurde bereits unter Berücksichtigung des Kieler Standard bis Ende 2017 umgesetzt, wo auch ökologische Aspekte beachtet wurden. 

Als der Betriebsführungsvertrag mit swb geschlossen wurde, war die rasante Entwicklung der Nutzung der LED als Straßenbeleuchtung noch nicht abzusehen.

Die swb hat das vertraglich vereinbarte Programm zur Effizienzsteigerung in den Jahren von 2009 bis 2011 mit dem Austausch von rund 13.000 Leuchten auch ohne LED-Beleuchtung erfolgreich durchgeführt.

Seit 2016 wird bei Baumaßnahmen und auch in der umgesetzten Freileitungsumstellung auf die LED-Lichttechnik gesetzt. Zukünftig soll bei allen neuen Baumaßnahmen und Umbauten LED-Beleuchtung verwendet werden.

Schon in den letzten Bauabschnitten bei der Freileitungsumstellung konnten effiziente und langlebige LED-Leuchten eingesetzt werden. Anstatt der herkömmlichen, konventionellen Leuchten mit ca. 40W Leistung kommen nun LED-Leuchten mit 19W zum Einsatz. Alle neuen LED-Leuchten können zudem serienmäßig gedimmt werden, was in der Zeit von 23 bis 5 Uhr geschieht. Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung verbleibt somit auf einem hohen Niveau.

Weitere Umstellungen auf LED-Leuchten sind in der Kaistraße-Wall-Düsternbrooker Weg, Mühlenweg und allen Baumaßnahmen ab dem Jahr 2017 erfolgt.

Die Rückmeldungen der Bürger*innen sind zahlreich und es wird vielfach das gute, gleichmäßige Licht gelobt. Beschwerden über die in die Fenstern leuchtende Straßenbeleuchtung sind zudem zurückgegangen. Der Vorteil der LED-Leuchten ist die sehr genaue Abgrenzung der öffentlichen Beleuchtung zu den Privatgrundstücken und den Häusern.

Die Kieler Straßenbeleuchtung besitzt somit bereits einen hohen Standard.

Grundsätzlich ist ein Austausch neuwertiger Straßenbeleuchtung (zum Beispiel mit Natriumdampf-Hochdrucklampen) gegen LED-Beleuchtung nicht wirtschaftlich. Die technische Weiterentwicklung der LED-Beleuchtung mit weltweit steigenden Stückzahlen und reduzierten Preisen lässt hier aber noch Möglichkeiten für die Zukunft offen.

Zukünftig soll für alle neuen Baumaßnahmen und Umbauten an der Straßenbeleuchtung LED eingesetzt werden. Die Landeshauptstadt Kiel hat durch Teststrecken und Umrüstungen mit LED-Straßenbeleuchtung seit mehreren Jahren positive Erfahrungen gesammelt. Die Kosten der Leuchten werden durch die geringeren Energiekosten ausgeglichen. Bis Dezember 2022 wurden in der Landeshauptstadt Kiel bereits rund 4.162 LED-Leuchten installiert.

Um die negativen Auswirkungen der Straßenbeleuchtung (zum Beispiel Stromkosten oder Lichtsmog) zu reduzieren, wird in vielen Bereichen in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr auf den so genannten Teilnacht-Betrieb umgeschaltet. Dabei leuchtet nur jede zweite Leuchte. Zukünftig werden alle LED-Leuchten von 23 Uhr bis 5 Uhr einheitlich mit reduzierter Leistung betrieben. Dadurch ist die Beleuchtung auch im reduzierten Betrieb sehr viel gleichmäßiger.

Im Jahr 2015 wurde als Teststrecke der neu gebaute Radweg zwischen der B 503 und dem Flughafen Holtenau mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet, die nur den Wegebereich ausleuchtet und in der Zeit zwischen 23 Uhr bis 5 Uhr mit reduzierter Leistung betrieben wurde.

Als weitere Straßenbaumaßnahme wurde die Rendsburger Landstraße ebenfalls mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet.

Dort, wo Freileitungsanlagen auf ein erdverkabeltes Netz umgestellt wurden, stattete swb ab dem Jahr 2016 auch diese Wege mit LED-Leuchten aus.

Dazu hat die Stadt mit swb den Beleuchtungsvertrag entsprechend angepasst. Ortsbeiräte sowie Bürger*innen hatten dies bereits häufiger gefordert. 

Vor Baubeginn stimmen sich die beteiligten städtischen Ämter miteinander ab und die Belange der Stadtplanung und des Umweltschutzes werden in dieser Phase berücksichtigt. Im engen Kontakt mit dem Tiefbauamt plant dann swb die ökologisch verträglichen und energiesparenden Beleuchtungen.

Bei neuen Straßenbeleuchtungsanlagen werden Leuchten installiert, die ein gerichtetes Licht ausstrahlen, so dass eine hohe energetische Effizienz sichergestellt ist. Die sogenannte Lichtverschmutzung ist dadurch geringer als bei den alten Anlagen.

Schon mit dem 2011 abgeschlossenen Programm zur Effizienzsteigerung wurde eine maßgebliche Energieeinsparung erreicht, wobei die ökologischen Aspekte bei der Stromeinsparung nicht zu vernachlässigen sind. Darüber hinaus verwendet die Landeshauptstadt Kiel für die Straßenbeleuchtung sogenannten Öko-Strom.

Auch in Bezug auf Artenschutz und Fledermaushabitate haben Tiefbauamt und Umweltschutzamt gemeinsam Licht-Planungen angepasst. Zum Beispiel bei Fledermausgebieten an der Uferstraße, in Elmschenhagen und am Heidenberger Teich hat die Stadt Konzepte entwickelt, um die Beeinträchtigungen durch Straßen- und/oder Wegebeleuchtung zu minimieren. Erreicht wird dies durch das zeitweise Ausschalten von betroffenen Leuchten, das Abdimmen zu speziellen Nachtzeiten und in besonderen Bereichen durch die Installation von intelligenten Leuchten. 

 

Kontakt

  • Bei Störungen von Straßenbeleuchtungen können Sie:

     
  • Bei technischen Fragen

    swb Beleuchtung GmbH, Niederlassung Kiel
    Dietrichstraße 31, 24143 Kiel

    Christian Voss 

     0431 99 02 92-10 

  • Bei Fragen zur Beleuchtungsplanung

    Landeshauptstadt Kiel
    Tiefbauamt
    Abteilung Mobilität und Strategie
    Beleuchtungsmanagement

    Bernd Nießner 

     0431 901-4525