ZuständigkeitsfinderPersonalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Infos zur Leistung
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Sie zusammen mit Ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen einen Personalausweis beantragen.
- altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- sorgeberechtigte Elternteile:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
- bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen von den Biometrie-Anforderungen laut Fotomustertafel.
- Ist nur ein sorgeberechtigtes Elternteil anwesend, brauchen Sie, zusätzlich zu der Einverständniserklärung, eine Kopie oder das Original des Ausweises der abwesenden Person.
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Ihre Eltern stellen den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sie müssen unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben keinen Fingerabdruck ab.
- Sie erhalten eine Einmal-PIN und die Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung 10 Jahre oder älter ist. Diese Informationen benötigt das Kind erst nach seinem 16. Geburtstag.
- Ihr Bürgeramt informiert Ihre Eltern bei der Beantragung, wann sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Ihre Eltern online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.
- Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Wenn Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben und dauerhaft getrennt voneinander leben, darf nur der Elternteil den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind gewöhnlich lebt. Hierbei ist es egal, ob Sie verheiratet, geschieden oder unverheiratet sind.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Gebühr: 27,60 €
Gebühren für den Personalausweis
Vorkasse: Ja
Gebühr: 10 €
Gebühren für den vorläufigen Personalausweis
Vorkasse: Ja
Gebühr: 13 €
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
Vorkasse: Ja
Gebühr: 30 €
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung von einer nicht zuständigen inländischen Behörde, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben
Vorkasse: Ja
Gebühr: 43 €
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Vorkasse: Ja
Gebühr: 6 €
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Vorkasse: Ja
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde anzeigen, zum Beispiel beim Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste. Bei Verlust können Sie den Personalausweis bei der Sperrhotline sperren.
Worum geht es?
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:
- Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
- Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige, selbst gewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Nur noch digitale Passbilder möglich
Seit August 2025 werden für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bundesweit nur noch digitale Passbilder akzeptiert – Papierfotos oder Scans sind nicht mehr zulässig. Die Umstellung ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und macht die schnelle und papierlose Bearbeitung von Anträgen für Ausweisdokumente möglich. Die digitale Übermittlung ist dabei sicher und komfortabel.
So funktioniert es: Antragsteller*innen können ihr digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio oder Dienstleister anfertigen. Sie erhalten dann einen QR-Code, den sie zur Antragstellung mitbringen. Die Mitarbeiter*innen im Stadtamt scannen den Code und rufen das Foto direkt aus der sicheren Cloud ab.
Um Wartezeiten zu vermeiden und eine schnellere Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen, empfiehlt die Stadtverwaltung allen Kieler*innen, ihr digitales Passbild bereits vorab bei einem zertifizierten Anbieter anfertigen zu lassen und den QR-Code mitzubringen.
Es bleibt weiterhin möglich, das Foto für die Ausweisdokumente in der Behörde über die sogenannten PointID-Geräte aufzunehmen. Die Einwohner*innenmeldestelle im Rathaus und die Zuwanderungsabteilung im Neuen Rathaus sind bereits mit diesen Geräten ausgestattet. Nach und nach werden die Geräte in allen Außenstellen installiert. Bis dahin kann alternativ der QR-Code genutzt werden.
Der Passbildautomat bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Passbilder zu erstellen. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird – zum Beispiel wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden, Gesichtsbereiche durch Kleidung oder Accessoires (wie Kopfbedeckungen) teilweise verdeckt sind oder die Lichtverhältnisse beziehungsweise Kontraste schwierig sind. In solchen Fällen wird empfohlen, ein zertifiziertes Fotostudio zu nutzen, das individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingeht, sodass alle biometrischen Vorgaben für digitale Passbilder erfüllt werden.
Zuständige Stellen
Bankverbindungen
Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
115 zurzeit nicht erreichbar
9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.
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