Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

Hinweise für Kiel:

Für alle Förderanträge nötig:

  • Eigentumsnachweis oder sonstige Verfügungsberechtigung (z. B. aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid) oder eine Einwilligungserklärung der Eigentümer*innen, wenn zur Miete gewohnt wird (z.B. für PhotovoltaikBalkonanlagen)
  • Falls der Antrag stellvertretend für die Eigentümer*innen gestellt wird: Vollmacht bzw. Nachweis der dinglichen Berechtigung
  • Angebot oder detaillierter Kostenvoranschlag bzw. eine Kostenschätzung für PhotovoltaikBalkonanlagen, welche eine ausreichende Überprüfung des geplanten Vorhabens ermöglicht.
  • Fotos der mit Photovoltaik oder Solarthermie zu belegenden Flächen (Dach, Fassade, Freifläche, Balkon

Für Förderanträge von Photovoltaikanlagen nötig:

  • ein Herstellernachweis über die Klassifizierung der Anlage (mind. Klasse E) nach DIN EN 13501 bei Glas/GlasModulen bzw. eine Zertifizierung über Fire class C nach IEC 61215/61730 bei Folien/Glas-Modulen.

Für Förderanträge von Solarthermieanlagen nötig:

  • ein Nachweis einer Prüfstelle über die Einhaltung der DIN 47573/4 bzw. DIN EN 12975, sowie ein aktuell gültiges Prüfzeichen „Solar Keymark“ oder die Auflistung bei der BAFA

Für Vorhaben von Unternehmen zusätzlich erforderlich:

  • Gemäß den Vorgaben der Deminimis-Beihilfen müssen Unternehmen bei der Antragstellung andere bereits (teil-)bewilligte Fördergelder angeben.


Hinweise für Kiel:

Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind untenstehend verlinkt.

www.kiel.de/solarfoerderung

Antragsformular

Checkliste zur Antragstellung

  • Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
  • Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
  • Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

Hinweise für Kiel:

Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Gebäude oder Freiflächen, bei denen Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen installiert werden sollen, auf dem Kieler Stadtgebiet befinden. Bei Gebäuden muss es sich um Bestandsgebäude handeln.

Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bei Neubauten werden nicht gefördert.

Der Antrag auf Förderung muss gestellt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn zählt die Annahme eines Angebotes oder der Kauf einer (Balkon-)Anlage.

Wenn eine PV-Balkonanlage gefördert wird, müssen Sie nach der Beantragung nichts weiter tun, als auf eine Rückmeldung zu warten.

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Hinweise für Kiel:

An das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel.

  • Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

Hinweise für Kiel:

Der Antrag auf Förderung muss gestellt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn zählt die Annahme eines Angebotes oder der Kauf einer (Balkon-)Anlage.

Das Förderprogramm wird jährlich neu aufgesetzt.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt (Datum Poststempel oder Eingangsdatum E-Mail oder Fax), an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.

Verfahrensablauf:

Das ausgefüllte Antragsformular muss mitsamt den benötigten Unterlagen per E-Mail, postalisch oder per Fax eingereicht werden. Es wird eine Eingangsbestätigung versendet.

Nach Überprüfung der Antragsunterlagen versendet das Umweltschutzamt einen Zuwendungsbescheid, sofern die durchzuführenden Maßnahmen den Fördervoraussetzungen entsprechen und noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann mit der Beauftragung und der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.

Ab Datum des Zuwendungsbescheides muss das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden. Nach Abschluss des Vorhabens, sind die Endrechnung, ein Foto der installierten Anlage sowie bei Photovoltaik- und Solarthermieanlagen die Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an die Klimaschutzabteilung der Landeshauptstadt Kiel zu senden.

Die Förderung wird anschließend als einmaliger, nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt.

Anträge können Sie nur online stellen. Im Onlineportal wird genau beschrieben, wie Sie den Antrag stellen können. Je nachdem, wofür Sie eine Förderung beantragen, sind andere Dinge zu beachten.

Die Förderung einer PV-Balkonanlage beantragen Sie erst nachdem Sie diese installiert haben.

Die anderen Fördergegenstände (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an ein Wärmenetz) beantragen Sie, bevor Sie mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beginnen. Zudem müssen Sie einen Antrag im Rahmen der BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, bevor Sie den Antrag für das aktuelle Förderprogramm stellen können.

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

Hinweise für Kiel:

Je nach Maßnahme, gelten unterschiedliche Fördersätze und Voraussetzungen. Eine Übersicht der Maßnahmen und den zugehörigen Fördersätzen sowie Voraussetzungen zeigt der unten stehende Link auf.

Informationen zur Solarförderung

Worum geht es?

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürger*innen“ können Sie folgende Fördergegenstände beantragen:

  • PV-Balkon-Anlage: max. Förderung 200 Euro

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.

Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürger*innen“ stellen.

Hinweise für Kiel:

Die Landeshauptstadt Kiel stellt im Rahmen des Förderprogramms für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen seit 2022 jährlich Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro für Kieler Bürger*innen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Institutionen zur Verfügung.

Im Rahmen des Förderprogramms für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen der Landeshauptstadt Kiel können Zuschüsse zu folgenden Maßnahmen beantragt werden:

  • Photovoltaikanlagen: Fördersumme ist abhängig von der Leistung der Anlage und dem Gebäudetyp
  • Solarthermieanlagen für Warmwasseraufbereitung:  700 € für Privatpersonen
  • Solarthermieanlagen für Warmwasseraufbereitung & Heizungsunterstützung: 1000 € für Privatpersonen
  • Anschlusskosten für PVBalkonanlagen: 100 €
  • die Umrüstung von PostEEG-Anlagen auf Eigenversorgung: 500 €
  • für Unternehmen, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften: Beratungs und Unterstützungsangebote zwischen max. 800€ und max. 5000 €
     

Die einzelnen Fördersätze sind im unten stehenden Link einsehbar.

Fördersätze Photovoltaik und Solarthermie


Zuständige Stellen

Auch interessant

Termine vereinbaren

Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

Die Nummer, die alles weiß

Logo 115 - Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.

Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer