An einer Zoll-Auktion teilnehmen

Infos zu Häufigen Fragen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.



Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Sie sind volljährig und geschäftsfähig.

  • Rufen Sie die Zoll-Auktion auf.
  • Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort einloggen. 
  • Sehen Sie sich die Angebote an.
  • Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, können Sie Ihr Gebot abgeben. Geben Sie dazu in der Auktionsdetailansicht einen Maximalbetrag (Limit) ein. 
  • Nach Bestätigung der Betragseingabe mit Ihrem Passwort haben Sie ein erfolgreiches Gebot abgegeben. 
  • Sollte Ihr Maximalbetrag (Limit) nicht überboten werden, können Sie als Höchstbieterin oder -bieter bei Auktionsende den Zuschlag durch das Hauptzollamt Gießen erhalten.
  • Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail. Bei Auktionen, in denen der Anbieter (Behörde) Zahlungsdaten hinterlegt hat, können Sie diese sofort nach Auktionsende im Nutzerkonto abrufen.
  • Bezahlen Sie Ihre ersteigerten Sachen.
  • Holen Sie Ihre ersteigerten Sachen ab. Der Abholort wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Bei bestimmten Sachen ist auch ein Versand möglich.

Hinweis: Die Gebotsabgabe erfolgt in Mindeststeigerungsschritten. Wird ein zum nächsten erforderlichen Mindeststeigerungsschritt abweichendes höheres Gebot (Limit) an den Betreiber übermittelt, so aktiviert sich automatisch der elektronische Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgegebenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen Limit automatisiert den Betrag, der notwendig ist, um Höchstbieter zu werden oder zu bleiben. Das im Bietagent hinterlegte Limit ist für Dritte nicht einsehbar. Das Limit kann durch Eingabe eines entsprechend niedrigeren Betrages bis zur Höhe des aktuellen Höchstgebotes reduziert werden (Veränderung des Limits).

Die Zahlungs- und Abholfrist beträgt 10 Tage.

Die Registrierung und Nutzung der Webanwendung ist kostenfrei. Für ersteigerte Sachen fallen die in der jeweiligen Auktion ausgewiesenen Kosten an.



Es gibt folgende Hinweise:     

  • Die Zahlungsdaten des Anbieters (Behörde) können Sie sofort nach Auktionsende im Nutzerkonto abrufen.
    • Die Bezahlung von ersteigerten Sachen muss gemäß der in der jeweiligen Auktion ausgewiesenen Zahlungsart erfolgen.
  • Die Online-Leistung der Zoll-Auktion wird für Nutzerinnen und Nutzer weltweit angeboten. Die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Bieter unterliegen dem deutschen Recht.

Worum geht es?

Auf Zoll-Auktion können Sie täglich mehr als 1.500 Auktionen von Behörden einsehen und Sachen ersteigern. Für die Teilnahme an einer Auktion müssen Sie sich registrieren.


Zuständige Stellen

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