Hinweise zu kartellrechtlichen Verstößen dem Bundeskartellamt anonym melden

Infos zu Häufigen Fragen

keine



Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

keine

Sie können auf der Internetseite des Hinweisgebersystems (BKMS) Ihre Meldung online eingeben:

  • Wählen Sie das Thema aus, zu dem Sie Hinweise geben wollen, und geben Sie danach Ihre Informationen ein. Dies erfolgt über ein Freitextfeld sowie über bestimmte Fragen mit Auswahlfeldern (Ja/ Nein/ Keine Angabe). Zusätzlich können Sie Ihrer Meldung eine Datei (Word, Excel, PDF usw.) mit einer Größe bis zu 2 Megabyte (MB) beifügen. Ihre Kontaktdaten werden dabei nur erfasst, wenn Sie diese freiwillig hinterlegen.
  • Wenn Sie Ihre Meldung abgeschickt haben, kann das Bundeskartellamt Ihren im BKMS hinterlegten Hinweis abrufen und prüfen.
  • Sie erhalten eine Referenznummer als Beleg dafür, dass Ihre Meldung erfolgreich im BKMS hinterlegt wurde.
  • Sie haben zudem die Möglichkeit, nach der Abgabe Ihrer Meldung einen geschützten, persönlichen Postkasten einzurichten. Über diesen Briefkasten können Sie anonym mit dem Bundeskartellamt kommunizieren. Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort wählen Sie selbst. Über den Postkasten erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen, können eventuelle Fragen beantworten und werden über den Fortgang der Angelegenheit informiert.

keine

keine



Worum geht es?

Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere  

  • zu illegalen Absprachen zwischen Wettbewerbern,
  • zu illegalen Absprachen zwischen Lieferant und Abnehmern,
  • zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.

Über den Postkasten

  • erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen,
  • können eventuelle Fragen beantworten und
  • werden Sie über den Fortgang Ihrer Meldung informiert.

Zuständige Stellen

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