ZuständigkeitsfinderWohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Infos zur Leistung
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Kiel:
Bitte nutzen Sie die folgenden Formulare:
Wohnungsgeber*innenbescheinigung
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Worum geht es?
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Zuständige Stellen
Bankverbindungen
Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
115 zurzeit nicht erreichbar
9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.
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