ZuständigkeitsfinderNebenwohnung abmelden
Infos zur Leistung
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Kiel:
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei Untervermietungen wie folgt auszufüllen:
Wohnungsgeber = Hauptmieter (mit Unterschrift unten auf dem Vordruck)
Eigentümer = Vermieter (keine Unterschrift)
Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
Der Vermieter und die Anschrift des Vermieters sind bei der Anmeldung zu benennen.
Die Zweitwohnung/ der Zweitwohnsitz kann auch schriftlich (per E-Mail oder per Fax sowie durch ein formloses Schreiben mit einer Kopie des Personalausweise) oder durch Bevollmächtigte an- bzw. abgemeldet werden. Erforderlich sind der unterschriebene Meldeschein (siehe Links unter Anträge/ Formulare), die vom Vermieter unterschriebene Ein- bzw. Auszugsbescheinigung sowie eine Kopie des Personalausweises.
Hinweise für Kiel:
Die Rechtsgrundlage und Formulare finden Sie bei den folgenden Links.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Hinweise für Kiel:
Die Anmeldung (auch der Statuswechsel) einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei. Bei einer verspäteten Anmeldung/ einem verspäteten Statuswechsel kann es jedoch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.
Hinweise für Kiel:
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Zweitwohnungsteuer. Bitte schauen Sie sich hierzu die Leistungsbeschreibung an (sh. nachfolgenden Link).
Worum geht es?
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Zuständige Stellen
Bankverbindungen
Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
115 zurzeit nicht erreichbar
9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.
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