Masken retten Leben. Abstand rettet Leben. Impfen rettet Leben.
Wir können hier nur nichtmedizinische Fragen zu Kiel beantworten. Fragen zum Beispiel zu Tourismus oder Ferienhäusern stellen Sie besser an die Infokanäle des Landes
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Die aktuellen Quarantäneregelungen
Stand: 17. November 2022
- Personen, die durch einen Schnelltest oder einen PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung in geschlossenen Räumen eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen.
- Die Anordnung zum Tragen einer Maske endet bei infizierten Personen unmittelbar nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht.
- Eine Bestätigungs-PCR nach einem positiven Schnelltest ist nicht mehr verpflichtend. Ein PCR-Ergebnis ist allerdings weiterhin für einen Genesenennachweis und mögliche Entschädigungsansprüche erforderlich.
- Die Dauer der Verpflichtung von Infizierten zum Tragen der Maske in Innenräumen wird gezählt ab dem Tag der Abnahme des ersten positiven Tests (Schnelltest oder PCR).
- Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause.
- Für positiv getestete Personen gilt außerdem ein Betretungsverbot für Besuchende in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen und für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.
- Positiv getestete Personen, die keine Maske tragen können, dürfen Schulen nicht betreten.
- Für positiv getestete Personen, die in Einrichtungen der Pflege beschäftigt sind und nicht die Möglichkeit haben, ihre Arbeit zu verrichten, ohne dabei mit vulnerablen Personen in Kontakt zu geraten, gilt grundsätzlich ein Tätigkeitsverbot.Das gilt nicht für Tätige in der Eingliederungshilfe oder in heilpädagogischen Tagesstätten.
Basis-Tipps
- Mund-Nasen-Schutz ist wirksam. An diversen Orten sind qualifizierte Schutzmasken Pflicht.
- Reduzieren Sie Ihre Kontakte - Sie senken damit Ihr persönliches Risiko und helfen, die Infektionszahlen zu senken.
- Bleiben Sie bei Atemwegs-Erkrankungen möglichst zuhause, bis die akuten Symptome abklingen. Die Ärzt*innen besprechen mit Ihnen, ob die Krankheitszeichen eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich machen.
- Denken Sie an Händehygiene. Fassen sie sich nicht ins Gesicht. Die ansteckenderen Virusmutationen sind wahrscheinlich auch auf diesem Übertragungsweg aggressiver.
- Vermeiden Sie nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr und nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Wo auch immer Sie Menschen begegnen: Ihre Sorgfalt ist mit Abstand der beste Schutz. Und: Ein Lächeln reicht weiter als zwei Meter.
Das Land hat umfangreiche Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt, unter anderem zu Tests und Impfungen, Veranstaltungen oder Pflegeeinrichtungen.
Auch interessant
- Longcovid-Infos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Für Schleswig-Holstein gemeldete Corona‑Fälle
- Covid-19-Trends des Robert Koch-Instituts
- 7-Tage-Inzidenzwerte beim RKI
- Weitere Daten (auch international) im COVID-19 Datenhub von RKI und ESRI
- DIVI - Intensivregister
- Impf-Dashboard des Bundesgesundheitsministeriums
- Die Kieler Coronazahlen bis 18. April 2022 als CSV-Datei
Das Land hat umfangreiche Antworten auf Häufige Fragen zusammengestellt, unter anderem zu Tests und Impfungen, Veranstaltungen oder Pflegeeinrichtungen.
Keine Tageszahlen mehr an dieser Stelle
Die Gesundheitsämter in Schleswig-Holsteins gehen bei den Corona-Fallzahlen von einer hohen Dunkelziffer aus. Auch wenn bei positivem Selbst- oder Antigen-Schnelltest die Pflicht besteht, diesen mittels PCR-Test bestätigen zu lassen: Es ist davon auszugehen, dass dieser Pflicht nicht alle nachkommen. Zudem kann die Erfassung aufgrund der nach wie vor hohen gemeldeten Fallzahlen bei den Behörden oft nur verzögert geschehen.
Die täglichen Fallzahlen haben daher keine zuverlässige Aussagekraft. Von den Gesundheitsämtern erfasste PCR-positive Fälle werden natürlich nach wie vor an die Landesmeldestelle sowie an das RKI übermittelt. Die allgemeinen tagesaktuellen Zahlen aus Kiel sind weiterhin wie gewohnt bei der Landesmeldestelle / Uni Kiel zu finden.
Keine Tageszahlen mehr an dieser Stelle
Die Gesundheitsämter in Schleswig-Holsteins gehen bei den Corona-Fallzahlen von einer hohen Dunkelziffer aus. Auch wenn bei positivem Selbst- oder Antigen-Schnelltest die Pflicht besteht, diesen mittels PCR-Test bestätigen zu lassen: Es ist davon auszugehen, dass dieser Pflicht nicht alle nachkommen. Zudem kann die Erfassung aufgrund der nach wie vor hohen gemeldeten Fallzahlen bei den Behörden oft nur verzögert geschehen.
Die täglichen Fallzahlen haben daher keine zuverlässige Aussagekraft. Von den Gesundheitsämtern erfasste PCR-positive Fälle werden natürlich nach wie vor an die Landesmeldestelle sowie an das RKI übermittelt. Die allgemeinen tagesaktuellen Zahlen aus Kiel sind weiterhin wie gewohnt bei der Landesmeldestelle / Uni Kiel zu finden.

- Wenn Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, beachten Sie die Hinweise. Lassen Sie sich zusätzlich telefonisch unter 116 117 beraten, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist. In anderen Fällen, zum Beispiel bei Erkältungssymptomen ohne diese Risikofaktoren, wenden Sie sich bitte per Telefon an Ihre Hausärzt*innen.
- Lassen Sie sich bei Atemwegs-Erkrankungen telefonisch krankschreiben. Bleiben Sie zuhause, bis die akuten Symptome abklingen. Die Ärzt*innen besprechen mit Ihnen, ob die Krankheitszeichen eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich machen.
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- Fragen zur Corona-Warn-App des Bundes
- Antworten auf häufige Fragen zum Coronavirus
- Erklärvideos mit Antworten zu häufig gestellten Fragen
Sie haben weitere Fragen?
- Infotelefon des Kieler Gesundheitsamtes
0431 901-2100
Montag - Donnerstag 9 - 15 Uhr, Freitag 9 - 13 Uhr - Bürger*innentelefon des Landes Schleswig-Holstein
0431 79 70 00 01 (werktags 8 - 16.30 Uhr)
corona@lr.landsh.de
- Videotelefonie in Gebärdensprache
- Impftermin-Hotline (kostenlos) 0800 455 655 0
- Hotline des Bundesgesundheitsministeriums
- 030 346 465 100
(Montag - Donnerstag 8 -18 Uhr und Freitag 8 - 12 Uhr)
- Hotline der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
0800 330 46 15 32 (kostenfrei)