Veröffentlichungen & Rechtsgrundlagen

Veröffentlichungen

Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten ist online, Sie können ihn hier herunterladen (nicht barrierefrei).

Gemäß § 6 Absatz 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel legt die Gleichstellungsbeauftragte der Ratsversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

Seit dem 1. Oktober 2010 lautet auf Beschluss der Ratsversammlung die offizielle Bezeichnung der Amtsinhaberin und der Stabstelle: Die Gleichstellungsbeauftragte, das Referat für Gleichstellung.

Der Tätigkeitsbericht 2010 der Frauenbeauftragten / Gleichstellungsbeauftragten dokumentiert diesen Übergang.


Diese Broschüre ist im Referat für Gleichstellung erhältlich. Bitte rufen Sie uns doch an.

Diese Broschüre erhalten Sie in gedruckter Form im Referat für Gleichstellung. Nutzen Sie auch gern die digitale Version.


Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Rechtgrundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und des Referats für Gleichstellung der Landeshauptstadt Kiel sind:


Auf dieser Seite

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Die Gleichstellungsbeauftragte /
Referat für Gleichstellung
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel

Referat für Gleichstellung
0431 901-2056

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 9-15 Uhr
Freitag 9-12 Uhr

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert.