ZuständigkeitsfinderPersonalausweis beantragen
Infos zur Leistung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Hinweise für Kiel:
Es können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von Fotodienstleistern oder in Behörden angefertigt wurden. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bei den städtischen Lichtbildautomaten kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird (z.B. wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden oder die Lichtverhältnisse oder Kontraste schwierig sind). Wir empfehlen deshalb die Anfertigung in einem zertifizierten Fotostudio, welches individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingehen kann. Für Kinder bis zum 7. Lebensjahr können grundsätzlich im Rathaus und in den Außenstellen keine Lichtbilder angefertigt werden.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (z.B. nach einer Einbürgerung oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden.
Bei Spätaussiedler*innen ist der Vertriebenenausweis und der Registrierschein erforderlich.
Namensänderung:
Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die die Namensänderung begründende Urkunde vorzulegen. Bei Eheschließung kann mit Bescheinigung der Anmeldung einer Eheschließung frühestens 8 Wochen vorher der neue Ausweis beantragt werden.
Minderjährige:
Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Jugendliche können den Ausweis etwa drei bis vier Wochen vor ihrem 16. Geburtstag schon allein beantragen, der Ausweis wird dann aber erst am 16. Geburtstag ausgehändigt. Falls vor dem 16. Geburtstag ein Ausweis benötigt wird, ist auch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Ordens- oder Künstlernamen:
Wenn jemand seinen Ordens- oder Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".
Doktortitel:
Für die Eintragung eines Doktortitels in den Personalausweis ist die Promotionsurkunde vorzulegen, bei ausländischen Promotionen ggf. eine Anerkennungsmitteilung der ausländischen Promotion. Es ist ein neuer Personalausweis erforderlich da eine solche Änderung in einem vorhandenen Personalausweis nicht möglich ist.
Hinweise für Kiel:
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Hinweise für Kiel:
Wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird, muss für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises oder Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde bearbeitet werden.
Zusätzlich ist eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung oder passrechtliche Ermächtigung der zuständigen Meldebehörde erforderlich. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob bei der zuständigen Behörde Versagungsgründe vorliegen. Sie wird von der unzuständigen Behörde angefordert, wenn der*die Betroffene vorspricht. Bitte setzen Sie sich für diesen Fall einige Tage vorher mit der Meldebehörde in Verbindung. Für die Ausstellung des Personalausweises fällt dann eine erhöhte Gebühr an.
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Kiel-Services (Stadtamt) wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Gebühr: 27,60 €
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Vorkasse: Ja
Gebühr: 10 €
für den vorläufigen Personalausweis
Vorkasse: Ja
Gebühr: 13 €
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Vorkasse: Ja
Gebühr: 46 €
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Vorkasse: Ja
Gebühr: 6 €
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 15 €
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 43 €
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Der Personalausweis - Gebühren und Gültigkeiten
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Information zum Personalausweis
Hinweise für Kiel:
Eine Spontansprechstunde für Pass- und Ausweisangelegenheiten gibt es im Rathaus von 9 bis 12 Uhr (Mittwochs geschlossen).
Frühe Termine gibt es von 7.30 - 9 Uhr (jeweils am Vortag online buchbar, keine Online-Buchung am Dienstag möglich)
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen, benutzen Sie bitte den in der Rubrik "Anträge/Formulare" per Link hinterlegten Vordruck für eine Vollmacht.
- Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 27,60 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren, 46 EUR für Personen ab 24 Jahren.
- Für einen vorläufigen Personalausweis fallen Gebühren von 10 Euro an.
- 13 Euro kostet der Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
- 43 Euro beträgt die Gebühr zur Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretungen im Ausland.
Informationen zum Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und "Passfotos" auf dem Personalausweisportal
Hinweise für Kiel:
So funktioniert die digitale Übermittlung von Passbildern:
Antragsteller*innen können ihr digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio oder Dienstleister anfertigen. Sie erhalten dann einen QR-Code, den sie zur Antragstellung mitbringen. Die Mitarbeiter*innen im Stadtamt scannen den Code und rufen das Foto direkt aus der sicheren Cloud ab.
Um Wartezeiten zu vermeiden und eine schnellere Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen, empfiehlt die Stadtverwaltung allen Kieler*innen, ihr digitales Passbild bereits vorab bei einem zertifizierten Anbieter anfertigen zu lassen und den QR-Code mitzubringen.
Es bleibt weiterhin möglich, das Foto für die Ausweisdokumente in der Behörde über die sogenannten PointID-Geräte aufzunehmen.
Der Passbildautomat bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Passbilder zu erstellen. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird – zum Beispiel wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden, Gesichtsbereiche durch Kleidung oder Accessoires (wie Kopfbedeckungen) teilweise verdeckt sind oder die Lichtverhältnisse beziehungsweise Kontraste schwierig sind. In solchen Fällen wird empfohlen, ein zertifiziertes Fotostudio zu nutzen, das individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingeht, sodass alle biometrischen Vorgaben für digitale Passbilder erfüllt werden.
Worum geht es?
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Hinweise für Kiel:
Um die eID nutzen zu können wird ein spezielles Lesegerät (zum Beispiel ein Smartphone mit NFC-Funktion) benötigt.
Bürger*innen, denen es aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht möglich ist, persönlich in der Meldebehörde vorzusprechen, kann gegebenenfalls ein Antrag auf Ausweisbefreiung bewilligt werden. Sie erhalten dann ein gesiegeltes Dokument, das die Befreiung von der Ausweispflicht bestätigt.
Es ist jedoch auch möglich, die Ausstellung des Personalausweises über einen Hausbesuch abzuwickeln. Bitte setzen Sie oder gegebenenfalls ein*e Familienangehörige*r sich in diesen Fällen rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung. Das Antragsformular auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie unter dem nachstehenden Link.
Nur noch digitale Passbilder möglich
Seit August 2025 werden für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bundesweit nur noch digitale Passbilder akzeptiert – Papierfotos oder Scans sind nicht mehr zulässig. Die Umstellung ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und macht die schnelle und papierlose Bearbeitung von Anträgen für Ausweisdokumente möglich. Die digitale Übermittlung ist dabei sicher und komfortabel.
So funktioniert es: Antragsteller*innen können ihr digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio oder Dienstleister anfertigen. Sie erhalten dann einen QR-Code, den sie zur Antragstellung mitbringen. Die Mitarbeiter*innen im Stadtamt scannen den Code und rufen das Foto direkt aus der sicheren Cloud ab.
Um Wartezeiten zu vermeiden und eine schnellere Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen, empfiehlt die Stadtverwaltung allen Kieler*innen, ihr digitales Passbild bereits vorab bei einem zertifizierten Anbieter anfertigen zu lassen und den QR-Code mitzubringen.
Es bleibt weiterhin möglich, das Foto für die Ausweisdokumente in der Behörde über die sogenannten PointID-Geräte aufzunehmen. Die Einwohner*innenmeldestelle im Rathaus und die Zuwanderungsabteilung im Neuen Rathaus sind bereits mit diesen Geräten ausgestattet. Nach und nach werden die Geräte in allen Außenstellen installiert. Bis dahin kann alternativ der QR-Code genutzt werden.
Der Passbildautomat bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Passbilder zu erstellen. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird – zum Beispiel wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden, Gesichtsbereiche durch Kleidung oder Accessoires (wie Kopfbedeckungen) teilweise verdeckt sind oder die Lichtverhältnisse beziehungsweise Kontraste schwierig sind. In solchen Fällen wird empfohlen, ein zertifiziertes Fotostudio zu nutzen, das individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingeht, sodass alle biometrischen Vorgaben für digitale Passbilder erfüllt werden.
Zuständige Stellen
Bankverbindungen
Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
115 zurzeit nicht erreichbar
9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.
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