Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie,
  • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung,
  • beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse,
  • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der nicht älter als drei Monate sein soll,
  • Angaben zum Geschäftssitz oder über etwaige Niederlassungen,
  • Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist, und
  • Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen, Fachrichtungen.


Ein formloser Antrag ist ausreichend.

An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (oberste Bauaufsichtsbehörde), Referat IV 28.

Der Antrag auf Anerkennung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ein bis zwei Mal im Jahr statt.

Es fallen Gebühren entsprechend der Baugebührenverordnung an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.



Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:

  • Lüftungsanlagen,
  • CO-Warnanlagen,
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
  • Feuerlöschanlagen,
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungen.

Die Prüfsachverständigen prüfen nur die Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen, nicht die Funktion im übrigen.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

  • Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK),
  • Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart,
  • Industrie- und Handelskammer (IHK) des Saarlandes.

Brandenburgische Ingenieurkammer

IHK Region Stuttgart

IHK Saarland

Worum geht es?

Im Rahmen der Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht prüfen und bescheinigen Prüfsachverständige in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen.

Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (unter anderem Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Sachkunde) erfüllen und nachweisen können. Das Anerkennungsverfahren beinhaltet eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung, um die besondere Sachkunde festzustellen.


Zuständige Stellen

Auch interessant

Termine vereinbaren

Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

Die Nummer, die alles weiß

Logo 115 - Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.

Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer