Waffenhandel: Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition
- Personalausweis oder Reisepass,
- ausgefülltes Antragsformular,
- Nachweis der Zuverlässigkeit,
- Nachweis der persönlichen Eignung,
- Nachweis der Fachkunde,
- Gewerbeanmeldung.
Soweit bereits vorhanden, sollten Sie auch die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten nachweisen können.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber/die Erlaubnisinhaberin die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Der Erlaubnisinhaber/die Erlaubnisinhaberin hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Gebühren liegen zwischen 300,00 Euro und 3.000,00 Euro. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Bei in der Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Hinweise für Kiel:
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis / Waffenhandelserlaubnis / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß §§ 21 Abs. 1, 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Zuständige Stellen in Kiel
- § 21 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.2.2 (VwGebV).
Worum geht es?
Für den gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
- Sie weisen die erforderliche Fachkunde nach.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Zuständige Stellen
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